Der internationale Führerschein ist eine Übersetzung des nationalen Führerscheins in viele Sprachen. Die ersten Ausweiskarten erschienen 1926 nach dem Internationalen Übereinkommen von Paris über den Kraftfahrzeugverkehr. Der internationale Führerschein wurde auch von zwei weiteren Übereinkommen aus den Jahren 1949 und 1968 beeinflusst. Der internationale Führerschein ist dasselbe wie der internationale Führerschein.
Erwerb eines internationalen Führerscheins in Deutschland während Sie sich in Deutschland befinden, wenn Sie einen gültigen Deutschland nationalen Führerschein haben. Wenn Sie nur einen Besuch in Deutschland planen, können Sie sich an die zuständige Behörde in Ihrem Land wenden. Wenn Sie bereits auf Reisen sind und keine IDL haben, besteht die einzige Möglichkeit darin, Ihren nationalen Führerschein online zu übersetzen. Dies ist eine schnellere, bequemere und einfachere Möglichkeit, auf Reisen weiterhin Auto zu fahren.
Wir erinnern Sie daran, dass ein internationaler Führerschein nur mit einem gültigen nationalen Führerschein gültig ist.
7 Tage Geld-zurück-Garantie!
Sie können die von der International Driving Authority, der Straßenverkehrsbehörde, ausgestellten Dokumente jederzeit vor der Lieferung oder innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Dokuments gegen eine vollständige Rückerstattung zurücksenden.
Nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 dürfen internationale Führerscheine von nationalen Regierungen oder Organisationen ausgestellt werden, denen diese Aufgaben übertragen wurden. In den meisten Ländern geschieht dies durch Automobilverbände, die der AIT/FIA angeschlossen sind, durch die Polizei oder andere Organisationen. Um einen internationalen Führerschein in Deutschland zu bekommen, müssen Sie einen lokalen Führerschein haben und sich bei den dafür zuständigen Behörden bewerben (Wir bemühen uns, die Informationen auf dem neuesten Stand zu halten; bitte teilen Sie uns mit, wenn der Link nicht funktioniert). Die Kosten und der Zeitpunkt der Erteilung sind von Land zu Land unterschiedlich.
Wenn Sie einen nationalen Führerschein haben, der nicht in Deutschland ausgestellt ist, müssen Sie prüfen, ob Sie mit Ihrem Führerschein fahren dürfen und ob Sie ein IDP benötigen. Wenn ja, besteht der einzige Ausweg darin, eine Übersetzung Ihres Führerscheins mit Zustellung oder eine elektronische Version zu bestellen (erkundigen Sie sich bei der Autovermietung, ob die elektronische Version funktioniert), zum Beispiel bei uns.
Wie erhält man einen Internationalen Führerschein für Deutschland?
expand_moreWenn Sie einen nationalen Führerschein besitzen und in ein Land reisen möchten, in dem ein Internationaler Führerschein (IF) erforderlich oder empfohlen ist, sollten Sie sich an die zuständigen Behörden oder eine autorisierte Automobilorganisation wenden, die Internationale Führerscheine für Deutschland ausstellt. Wenn Sie Ausländer sind und Ihre Reise im Voraus planen, können Sie den IF auf ähnliche Weise in Ihrem Heimatland beantragen.
Wie beantrage ich einen Internationalen Führerschein?
expand_moreDer Antragsprozess ist in allen Organisationen ähnlich, jedoch unterscheiden sich Bearbeitungszeit und Kosten je nach Land erheblich. Bei uns ist es sehr einfach und schnell: Füllen Sie das Antragsformular für den Internationalen Führerschein aus, fügen Sie eine Kopie Ihres gültigen Führerscheins, Ihre Unterschrift und ein Farbfoto bei und leisten Sie die Zahlung. Sie können den Antrag hier online stellen.
Brauche ich einen Internationalen Führerschein für Deutschland?
expand_moreWenn Sie einen Führerschein aus einem der 67 Länder besitzen, die ihre Führerscheine gemäß dem Wiener Übereinkommen von 1968 harmonisiert haben, benötigen Sie KEINEN Internationalen Führerschein, um in Deutschland zu fahren, da Ihr Führerschein anerkannt wird. Fahrer aus anderen Ländern, die nicht auf dieser Liste stehen, benötigen einen Internationalen Führerschein, sofern es keine bilaterale Vereinbarung gibt.
Was ist ein Internationaler Führerschein?
expand_moreUnser Internationaler Führerschein ist ideal für Reisende, die regelmäßig neue Länder besuchen und gerne mit einem Mietwagen unterwegs sind. Es ist keine zusätzliche Prüfung erforderlich, und der Führerschein ist ein bis drei Jahre gültig. Dieses Dokument wird zusammen mit Ihrem nationalen Führerschein verwendet, ersetzt diesen jedoch nicht; es handelt sich um eine Übersetzung Ihres Führerscheins in drei Formaten.
Kann ich mit diesem Dokument ein Auto mieten?
expand_moreIn der Regel ja. Da die Anforderungen jedoch je nach Region variieren, sollten Sie sich direkt bei der jeweiligen Autovermietung erkundigen.
Kann ich mit dem IF eine Kfz-Versicherung abschließen?
expand_moreIn der Regel ja. Da die Anforderungen je nach Region unterschiedlich sind, wird empfohlen, sich direkt an die örtlichen Versicherungsunternehmen zu wenden.
🗓 Fakten geprüft anhand folgender Quellen: Straßenverkehrsrecht Deutschlands und weitere amtliche Quellen. Recherche zuletzt aktualisiert: . Sie dürfen diese Informationen nur übernehmen, wenn Sie einen Link zurück auf diese Seite setzen.
⚠ Diese Seite enthält allgemeine Informationen zu Verkehrsregeln, keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich, und jede Behörde wendet ihre eigenen an — klären Sie Ihren Fall vor der Fahrt mit der zuständigen Behörde.
ℹ Wir sind ein privates Unternehmen. Wir sind keine Behörde, keine Führerschein- oder Ausgabestelle und keine Vertragsorganisation, und wir sind mit keiner von ihnen verbunden, werden von keiner unterstützt und handeln für keine von ihnen. Das Internationales Fahrerdokument, das wir verkaufen, ist eine Übersetzung Ihres nationalen Führerscheins: Es ist kein Führerschein und kein von einer Behörde ausgestelltes Dokument.
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Straßenseite | Rechts |
| Internationaler Führerschein (IDP) | Für 73 der 240 Herkunftsführerscheine akzeptiert, davon 130 ohne festgestellte Regelung — die Zeile für Ihr Ausstellungsland in der Tabelle unten nennt, was daneben jeweils akzeptiert wird und auf welcher Grundlage |
| Akzeptierte Typen des Internationalen Führerscheins | Beide — Genf 1949 (gültig 1 Jahr) und Wien 1968 (gültig 3 Jahre) |
| UN-Straßenverkehrsübereinkommen | Wien 1968 — Ratifikation 3. Aug. 1978 |
| Zeitliche Begrenzung für Besucher | Den vollständigen Wortlaut finden Sie weiter unten auf dieser Seite |
| EU-/EWR-Führerscheine | Uneingeschränkt gültig, keine Formalitäten (§ 28 Abs. 1 FeV; § 29 Abs. 1 S. 3 FeV) |
| Mindestalter | 18 zum Fahren — § 10 Abs. 1 FeV, Alterstabelle lfd. Nr. 5 (Klassen B/BE: 18; 17 nur für begleitetes Fahren nach § 48a oder bestimmte Fälle der Berufsausbildung); gegenüber ausländischen Besuchern durchgesetzt über § 29 Abs. 3 Nr. 1a FeV |
| Alkoholgrenzwert | Den vollständigen Wortlaut finden Sie weiter unten auf dieser Seite |
| Geschwindigkeitsbegrenzungen | § 3 Abs. 3 StVO: 50 km/h innerorts; 100 km/h außerorts für Pkw/Fahrzeuge ≤3.5 t (80 km/h mit Anhänger, 60/80 für schwerere Klassen). Kein allgemeines Tempolimit auf Autobahnen und getrennten Kraftfahrstraßen — stattdessen eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h nach der Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung 1978 (§ 1 Wortlaut bestätigt: „nicht schneller als 130 km/h zu fahren“); ein Überschreiten ist keine Ordnungswidrigkeit, kann aber nach einem Unfall die zivilrechtliche Haftung erhöhen. |
| Notrufnummer | 112 (allgemeiner Notruf, EU-weit); 110 (Polizei) |
§ 29(2) FeV: Die ausländische Fahrberechtigung wird entweder durch den gültigen nationalen Führerschein oder durch einen Internationalen Führerschein nachgewiesen (Deutschland nennt alle drei Typen: 1926 Paris Art. 7 + Anlage E, 1949 Genf Art. 24 + Anhang 10, 1968 Wien Art. 41 + Anhang 7 — der 1968 IDP nur zusammen mit dem zugrunde liegenden nationalen Führerschein; das BMV-Merkblatt wiederholt: „Dieser internationale Führerschein reicht allein nicht aus“). Ein IDP ist daher nie der einzige Weg: Ein nationaler Führerschein allein genügt, wenn er (a) in deutscher Sprache abgefasst ist, (b) von einem EU/EWR-Staat oder der Schweiz ausgestellt wurde, (c) dem Anhang 6 des Wiener Übereinkommens von 1968 entspricht oder (d) aus einem Befreiungsstaat stammt (Andorra, Hongkong, Monaco, Neuseeland, San Marino, Schweiz, Senegal). Jeder andere nationale Führerschein muss „mit einer Übersetzung verbunden“ sein — also zusammen mit einer deutschen Übersetzung mitgeführt werden — und ein IDP ist der praktische Ersatz für diese Übersetzung. Zu beachten: Das Schema listet 1949/1968; das deutsche Recht akzeptiert zusätzlich den 1926 Pariser IDP (§ 29(2) S.1 FeV). Deutschland selbst ist nicht Vertragspartei des Genfer Übereinkommens von 1949 (überprüft anhand der Statusliste der UN Treaty Collection, Kap. XI.B.1 — Deutschland fehlt), was für Besucher jedoch unerheblich ist: § 29(2) FeV akzeptiert IDPs vom Typ 1949 bereits nach seinem eigenen Wortlaut.
Für das Fahren ohne das erforderliche Dokument konnte aus einer maßgeblichen Quelle keine konkrete Strafe bestätigt werden. Amtliche Quelle.
In Deutschland fährt man rechts, überholt wird links. Autos in Deutschland haben das Lenkrad links.
Keine zeitliche Obergrenze für Besucher: Ein ausländischer Führerscheininhaber darf in Deutschland fahren, solange er hier keinen ordentlichen Wohnsitz (ordentlicher Wohnsitz, § 7 FeV — grob gesagt der Ort, an dem Sie mindestens 185 Tage im Jahr leben) hat. Die bekannten „6 Monate“ sind eine Wohnsitz-Frist, keine Touristenfrist: Sie beginnt erst, wenn der Inhaber eines nicht von einem EU/EWR-Staat ausgestellten Führerscheins einen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland begründet („besteht die Berechtigung noch sechs Monate“), auf Antrag um bis zu 6 weitere Monate verlängerbar, sofern der Aufenthalt 12 Monate nicht überschreitet. Grenzpendler (Berufspendler), die im Ausland wohnen, behalten die unbegrenzte Anerkennung (BMV-Merkblatt). (§ 29 Abs. 1 S. 1 FeV (Besucher), § 29 Abs. 1 S. 4-5 FeV (Wohnsitzfrist))
Sie planen einen Umzug nach Deutschland? Sobald Sie dort Ihren Wohnsitz haben, gelten andere Regeln — siehe den Abschnitt für Einwohner unten.
Deutschland ist Vertragspartei beim Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1968, nicht aber beim Genfer Übereinkommen von 1949.
Ob ein fremdes Land Ihren Führerschein akzeptiert, hängt an einem Geflecht von Faktoren: drei verschiedene Straßenverkehrsübereinkommen, die Jahrzehnte auseinander unterzeichnet wurden (1926, 1949, 1968) — das älteste ist älter als die Vereinten Nationen selbst, und nur die beiden späteren wurden unter ihrem Dach geschlossen —, Länder in unterschiedlichen Stadien des Beitritts zu jedem davon (unterzeichnet, angenommen oder ratifiziert), Führerscheine in Alphabeten, die die örtliche Polizei nicht lesen kann, Systeme von Fahrzeugklassen, die zwischen den Ländern nicht zusammenpassen, Dokumentengenerationen, die dem Format eines Übereinkommens womöglich nicht entsprechen, selbst wenn das Land Mitglied ist, bilaterale Absprachen zwischen einzelnen Staaten und örtliche Gesetze, die an einem Ort lockerer und am nächsten strenger sind. Derselbe Führerschein kann an einer Grenze in Ordnung sein und an der nächsten abgelehnt werden — sogar am nächsten Mietwagenschalter. Den Internationalen Führerschein gibt es, um das meiste davon abzukürzen: eine standardisierte, mehrsprachige Darstellung Ihres vorhandenen Führerscheins mit vereinheitlichten Klassensymbolen, die die meisten Beamten auf einen Blick lesen können. Er ersetzt Ihren nationalen Führerschein nicht und verleiht keine neuen Rechte — Sie führen beide mit — und er garantiert keine Anerkennung: Eine Handvoll Zielländer verlangt weiterhin ein örtliches Fahrdokument zusätzlich oder an seiner Stelle, für die meisten verbessert er Ihre Aussichten aber spürbar.
Diese Tabelle gilt für Touristen und vorübergehende Besucher. Sie ziehen nach Deutschland und begründen dort Ihren Wohnsitz? Dann gelten andere Regeln — siehe den Abschnitt für Einwohner unten. Suchen Sie unten das Ausstellungsland Ihres Führerscheins. Deutschland erkennt EU/EWR-Führerscheine ohne jede Formalität und ohne zeitliche Begrenzung an (§ 28 FeV). Jeder andere ausländische Führerschein ist für Besucher ebenfalls gültig — ohne zeitliche Obergrenze für Touristen: Die Anerkennung gilt so lange, wie Sie keinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben, und die berühmten „6 Monate“ beginnen erst, sobald Sie hierher umziehen (§ 29(1) FeV). Ein nicht in deutscher Sprache abgefasster Führerschein muss entweder mit einem IDP (Deutschland akzeptiert die Typen 1926, 1949 und 1968) oder mit einer deutschen Übersetzung kombiniert werden — es sei denn, er ist von einem EU/EWR-Staat oder der Schweiz ausgestellt, entspricht dem Anhang 6 des Wiener Übereinkommens von 1968 oder stammt aus einem von 7 Befreiungsstaaten (Andorra, Hongkong, Monaco, Neuseeland, San Marino, Schweiz, Senegal). Das Fahren mit einem Führerschein, den Deutschland nicht (mehr) anerkennt, ist eine Straftat, kein Bußgeld (§ 21 StVG); das bloße Nichtmitführen der Übersetzung/des IDP ist ein Bußgeld von €10 (BKatV Nr. 168). Regeln ändern sich — prüfen Sie vor der Reise amtliche Quellen. Zuletzt geprüft: Juli 2026.
Legende: „1949“ — Genfer Übereinkommen über den Straßenverkehr (Internationaler Führerschein bis zu 1 Jahr gültig); „1968“ — Wiener Übereinkommen (Internationaler Führerschein bis zu 3 Jahre gültig).
Was die Spalte „Einstufung“ auf dieser Seite bedeutet:
| Ausstellungsland des Führerscheins | Einstufung | Was Sie mitführen müssen | Warum |
|---|---|---|---|
| Abchasien | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2] |
| Afghanistan | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2] |
| Ägypten | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [2] |
| Albanien | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [2] |
| Algerien | Für Ihren Führerschein wurde keine Übereinkommensgrundlage festgestellt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein + ein Internationaler Führerschein als dessen Übersetzung | Für Deutschland und das Land, das Ihren Führerschein ausgestellt hat, ist kein gemeinsames Straßenverkehrsübereinkommen in Kraft, daher lässt sich hier keine Übereinkommensgrundlage für Ihren Führerschein benennen. Klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden und führen Sie einen Internationalen Führerschein als praktische Übersetzung Ihres Führerscheins mit, nicht als rechtlichen Anspruch [2] |
| Amerikanische Jungferninseln | Für Ihren Führerschein wurde keine Übereinkommensgrundlage festgestellt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein + ein Internationaler Führerschein als dessen Übersetzung | Für Deutschland und das Land, das Ihren Führerschein ausgestellt hat, ist kein gemeinsames Straßenverkehrsübereinkommen in Kraft, daher lässt sich hier keine Übereinkommensgrundlage für Ihren Führerschein benennen. Klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden und führen Sie einen Internationalen Führerschein als praktische Übersetzung Ihres Führerscheins mit, nicht als rechtlichen Anspruch [2] |
| Amerikanisch-Samoa | Für Ihren Führerschein wurde keine Übereinkommensgrundlage festgestellt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein + ein Internationaler Führerschein als dessen Übersetzung | Für Deutschland und das Land, das Ihren Führerschein ausgestellt hat, ist kein gemeinsames Straßenverkehrsübereinkommen in Kraft, daher lässt sich hier keine Übereinkommensgrundlage für Ihren Führerschein benennen. Klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden und führen Sie einen Internationalen Führerschein als praktische Übersetzung Ihres Führerscheins mit, nicht als rechtlichen Anspruch [2] |
| Andorra | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Übersetzungspflicht for Andorra amtlich aufgehoben [1] |
| Angola | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2] |
| Antigua und Barbuda | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2] |
| Äquatorialguinea | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2] |
| Argentinien | Für Ihren Führerschein wurde keine Übereinkommensgrundlage festgestellt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein + ein Internationaler Führerschein als dessen Übersetzung | Für Deutschland und das Land, das Ihren Führerschein ausgestellt hat, ist kein gemeinsames Straßenverkehrsübereinkommen in Kraft, daher lässt sich hier keine Übereinkommensgrundlage für Ihren Führerschein benennen. Klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden und führen Sie einen Internationalen Führerschein als praktische Übersetzung Ihres Führerscheins mit, nicht als rechtlichen Anspruch [2] |
| Armenien | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [2] |
| Aruba | Für Ihren Führerschein wurde keine Übereinkommensgrundlage festgestellt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein + ein Internationaler Führerschein als dessen Übersetzung | Für Deutschland und das Land, das Ihren Führerschein ausgestellt hat, ist kein gemeinsames Straßenverkehrsübereinkommen in Kraft, daher lässt sich hier keine Übereinkommensgrundlage für Ihren Führerschein benennen. Klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden und führen Sie einen Internationalen Führerschein als praktische Übersetzung Ihres Führerscheins mit, nicht als rechtlichen Anspruch [2] |
| Asad Kaschmir | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2] |
| Aserbaidschan | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [2] |
| Äthiopien | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [2] |
| Australien | Für Ihren Führerschein wurde keine Übereinkommensgrundlage festgestellt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein + ein Internationaler Führerschein als dessen Übersetzung | Für Deutschland und das Land, das Ihren Führerschein ausgestellt hat, ist kein gemeinsames Straßenverkehrsübereinkommen in Kraft, daher lässt sich hier keine Übereinkommensgrundlage für Ihren Führerschein benennen. Klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden und führen Sie einen Internationalen Führerschein als praktische Übersetzung Ihres Führerscheins mit, nicht als rechtlichen Anspruch [2] |
| Bahamas | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [2] |
| Bahrain | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [2] |
| Bangladesch | Für Ihren Führerschein wurde keine Übereinkommensgrundlage festgestellt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein + ein Internationaler Führerschein als dessen Übersetzung | Für Deutschland und das Land, das Ihren Führerschein ausgestellt hat, ist kein gemeinsames Straßenverkehrsübereinkommen in Kraft, daher lässt sich hier keine Übereinkommensgrundlage für Ihren Führerschein benennen. Klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden und führen Sie einen Internationalen Führerschein als praktische Übersetzung Ihres Führerscheins mit, nicht als rechtlichen Anspruch [2] |
| Barbados | Für Ihren Führerschein wurde keine Übereinkommensgrundlage festgestellt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein + ein Internationaler Führerschein als dessen Übersetzung | Für Deutschland und das Land, das Ihren Führerschein ausgestellt hat, ist kein gemeinsames Straßenverkehrsübereinkommen in Kraft, daher lässt sich hier keine Übereinkommensgrundlage für Ihren Führerschein benennen. Klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden und führen Sie einen Internationalen Führerschein als praktische Übersetzung Ihres Führerscheins mit, nicht als rechtlichen Anspruch [2] |
| Belarus | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [2] |
| Belgien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Belize | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2] |
| Benin | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [2] |
| Bergkarabach | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2] |
| Bermuda | Nicht geklärt | Wir können für einen Führerschein aus Bermuda keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von Deutschland | Die Verwahrerunterlagen klären nicht, ob ein Straßenverkehrsübereinkommen Bermuda erfasst: Der für seine internationalen Beziehungen zuständige Staat hat seine räumlichen Erstreckungen zum Übereinkommen von 1949 einzeln aufgeführt, ohne Bermuda zu nennen, hat dem Verwahrer aber gesondert mitgeteilt, dass das Übereinkommen von 1949 für seine Kronbesitzungen und Überseegebiete in Kraft bleibt. So oder so lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2] |
| Bhutan | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2] |
| Bolivien | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2] |
| Bosnien und Herzegowina | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [2] |
| Botsuana | Für Ihren Führerschein wurde keine Übereinkommensgrundlage festgestellt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein + ein Internationaler Führerschein als dessen Übersetzung | Für Deutschland und das Land, das Ihren Führerschein ausgestellt hat, ist kein gemeinsames Straßenverkehrsübereinkommen in Kraft, daher lässt sich hier keine Übereinkommensgrundlage für Ihren Führerschein benennen. Klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden und führen Sie einen Internationalen Führerschein als praktische Übersetzung Ihres Führerscheins mit, nicht als rechtlichen Anspruch [2] |
| Brasilien | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [2] |
| Britische Jungferninseln | Nicht geklärt | Wir können für einen Führerschein aus Britische Jungferninseln keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von Deutschland | Die Verwahrerunterlagen klären nicht, ob ein Straßenverkehrsübereinkommen Britische Jungferninseln erfasst: Der für seine internationalen Beziehungen zuständige Staat hat seine räumlichen Erstreckungen zum Übereinkommen von 1949 einzeln aufgeführt, ohne Britische Jungferninseln zu nennen, hat dem Verwahrer aber gesondert mitgeteilt, dass das Übereinkommen von 1949 für seine Kronbesitzungen und Überseegebiete in Kraft bleibt. So oder so lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2] |
| Brunei | Für Ihren Führerschein wurde keine Übereinkommensgrundlage festgestellt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein + ein Internationaler Führerschein als dessen Übersetzung | Für Deutschland und das Land, das Ihren Führerschein ausgestellt hat, ist kein gemeinsames Straßenverkehrsübereinkommen in Kraft, daher lässt sich hier keine Übereinkommensgrundlage für Ihren Führerschein benennen. Klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden und führen Sie einen Internationalen Führerschein als praktische Übersetzung Ihres Führerscheins mit, nicht als rechtlichen Anspruch [2] |
| Bulgarien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Burkina Faso | Für Ihren Führerschein wurde keine Übereinkommensgrundlage festgestellt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein + ein Internationaler Führerschein als dessen Übersetzung | Für Deutschland und das Land, das Ihren Führerschein ausgestellt hat, ist kein gemeinsames Straßenverkehrsübereinkommen in Kraft, daher lässt sich hier keine Übereinkommensgrundlage für Ihren Führerschein benennen. Klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden und führen Sie einen Internationalen Führerschein als praktische Übersetzung Ihres Führerscheins mit, nicht als rechtlichen Anspruch [2] |
| Burundi | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2] |
| Chile | Für Ihren Führerschein wurde keine Übereinkommensgrundlage festgestellt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein + ein Internationaler Führerschein als dessen Übersetzung | Für Deutschland und das Land, das Ihren Führerschein ausgestellt hat, ist kein gemeinsames Straßenverkehrsübereinkommen in Kraft, daher lässt sich hier keine Übereinkommensgrundlage für Ihren Führerschein benennen. Klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden und führen Sie einen Internationalen Führerschein als praktische Übersetzung Ihres Führerscheins mit, nicht als rechtlichen Anspruch [2] |
| China | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2] |
| Cookinseln | Nicht geklärt | Wir können für einen Führerschein aus Cookinseln keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von Deutschland | Wir konnten keine Ratifikation, keinen Beitritt und keine räumliche Erstreckung feststellen, die Cookinseln erfasst; daher lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2] |
| Costa Rica | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2] |
| Curaçao | Für Ihren Führerschein wurde keine Übereinkommensgrundlage festgestellt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein + ein Internationaler Führerschein als dessen Übersetzung | Für Deutschland und das Land, das Ihren Führerschein ausgestellt hat, ist kein gemeinsames Straßenverkehrsübereinkommen in Kraft, daher lässt sich hier keine Übereinkommensgrundlage für Ihren Führerschein benennen. Klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden und führen Sie einen Internationalen Führerschein als praktische Übersetzung Ihres Führerscheins mit, nicht als rechtlichen Anspruch [2] |
| Dänemark | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Dominica | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2] |
| Dominikanische Republik | Für Ihren Führerschein wurde keine Übereinkommensgrundlage festgestellt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein + ein Internationaler Führerschein als dessen Übersetzung | Für Deutschland und das Land, das Ihren Führerschein ausgestellt hat, ist kein gemeinsames Straßenverkehrsübereinkommen in Kraft, daher lässt sich hier keine Übereinkommensgrundlage für Ihren Führerschein benennen. Klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden und führen Sie einen Internationalen Führerschein als praktische Übersetzung Ihres Führerscheins mit, nicht als rechtlichen Anspruch [2] |
| Dschibuti | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2] |
| Ecuador | Für Ihren Führerschein wurde keine Übereinkommensgrundlage festgestellt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein + ein Internationaler Führerschein als dessen Übersetzung | Für Deutschland und das Land, das Ihren Führerschein ausgestellt hat, ist kein gemeinsames Straßenverkehrsübereinkommen in Kraft, daher lässt sich hier keine Übereinkommensgrundlage für Ihren Führerschein benennen. Klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden und führen Sie einen Internationalen Führerschein als praktische Übersetzung Ihres Führerscheins mit, nicht als rechtlichen Anspruch [2] |
| Elfenbeinküste | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [2] |
| El Salvador | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [2] |
| Eritrea | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2] |
| Estland | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Eswatini | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2] |
| Falklandinseln | Nicht geklärt | Wir können für einen Führerschein aus Falklandinseln keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von Deutschland | Die Verwahrerunterlagen klären nicht, ob ein Straßenverkehrsübereinkommen Falklandinseln erfasst: Der für seine internationalen Beziehungen zuständige Staat hat seine räumlichen Erstreckungen zum Übereinkommen von 1949 einzeln aufgeführt, ohne Falklandinseln zu nennen, hat dem Verwahrer aber gesondert mitgeteilt, dass das Übereinkommen von 1949 für seine Kronbesitzungen und Überseegebiete in Kraft bleibt. So oder so lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2] |
| Färöer | Für Ihren Führerschein wurde keine Übereinkommensgrundlage festgestellt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein + ein Internationaler Führerschein als dessen Übersetzung | Für Deutschland und das Land, das Ihren Führerschein ausgestellt hat, ist kein gemeinsames Straßenverkehrsübereinkommen in Kraft, daher lässt sich hier keine Übereinkommensgrundlage für Ihren Führerschein benennen. Klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden und führen Sie einen Internationalen Führerschein als praktische Übersetzung Ihres Führerscheins mit, nicht als rechtlichen Anspruch [2] |
| Fidschi | Für Ihren Führerschein wurde keine Übereinkommensgrundlage festgestellt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein + ein Internationaler Führerschein als dessen Übersetzung | Für Deutschland und das Land, das Ihren Führerschein ausgestellt hat, ist kein gemeinsames Straßenverkehrsübereinkommen in Kraft, daher lässt sich hier keine Übereinkommensgrundlage für Ihren Führerschein benennen. Klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden und führen Sie einen Internationalen Führerschein als praktische Übersetzung Ihres Führerscheins mit, nicht als rechtlichen Anspruch [2] |
| Finnland | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Frankreich | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Französisch-Guayana | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [2] |
| Französisch-Polynesien | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen (über Frankreich — räumliche Anwendung) [2] |
| Gabun | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2] |
| Gambia | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2] |
| Georgien | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [2] |
| Ghana | Für Ihren Führerschein wurde keine Übereinkommensgrundlage festgestellt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein + ein Internationaler Führerschein als dessen Übersetzung | Für Deutschland und das Land, das Ihren Führerschein ausgestellt hat, ist kein gemeinsames Straßenverkehrsübereinkommen in Kraft, daher lässt sich hier keine Übereinkommensgrundlage für Ihren Führerschein benennen. Klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden und führen Sie einen Internationalen Führerschein als praktische Übersetzung Ihres Führerscheins mit, nicht als rechtlichen Anspruch [2] |
| Gibraltar | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen (über Vereinigtes Königreich — räumliche Anwendung) [2] |
| Grenada | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2] |
| Griechenland | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Grönland | Nicht geklärt | Wir können für einen Führerschein aus Grönland keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von Deutschland | Wir konnten keine Ratifikation, keinen Beitritt und keine räumliche Erstreckung feststellen, die Grönland erfasst; daher lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2] |
| Guadeloupe | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [2] |
| Guam | Für Ihren Führerschein wurde keine Übereinkommensgrundlage festgestellt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein + ein Internationaler Führerschein als dessen Übersetzung | Für Deutschland und das Land, das Ihren Führerschein ausgestellt hat, ist kein gemeinsames Straßenverkehrsübereinkommen in Kraft, daher lässt sich hier keine Übereinkommensgrundlage für Ihren Führerschein benennen. Klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden und führen Sie einen Internationalen Führerschein als praktische Übersetzung Ihres Führerscheins mit, nicht als rechtlichen Anspruch [2] |
| Guatemala | Für Ihren Führerschein wurde keine Übereinkommensgrundlage festgestellt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein + ein Internationaler Führerschein als dessen Übersetzung | Für Deutschland und das Land, das Ihren Führerschein ausgestellt hat, ist kein gemeinsames Straßenverkehrsübereinkommen in Kraft, daher lässt sich hier keine Übereinkommensgrundlage für Ihren Führerschein benennen. Klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden und führen Sie einen Internationalen Führerschein als praktische Übersetzung Ihres Führerscheins mit, nicht als rechtlichen Anspruch [2] |
| Guernsey | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen (über Vereinigtes Königreich — räumliche Anwendung) [2] |
| Guinea | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2] |
| Guinea-Bissau | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2] |
| Guyana | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [2] |
| Haiti | Für Ihren Führerschein wurde keine Übereinkommensgrundlage festgestellt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein + ein Internationaler Führerschein als dessen Übersetzung | Für Deutschland und das Land, das Ihren Führerschein ausgestellt hat, ist kein gemeinsames Straßenverkehrsübereinkommen in Kraft, daher lässt sich hier keine Übereinkommensgrundlage für Ihren Führerschein benennen. Klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden und führen Sie einen Internationalen Führerschein als praktische Übersetzung Ihres Führerscheins mit, nicht als rechtlichen Anspruch [2] |
| Honduras | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [2] |
| Hongkong | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Übersetzungspflicht for Hongkong amtlich aufgehoben [1] [a] |
| Indien | Für Ihren Führerschein wurde keine Übereinkommensgrundlage festgestellt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein + ein Internationaler Führerschein als dessen Übersetzung | Für Deutschland und das Land, das Ihren Führerschein ausgestellt hat, ist kein gemeinsames Straßenverkehrsübereinkommen in Kraft, daher lässt sich hier keine Übereinkommensgrundlage für Ihren Führerschein benennen. Klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden und führen Sie einen Internationalen Führerschein als praktische Übersetzung Ihres Führerscheins mit, nicht als rechtlichen Anspruch [2] |
| Indonesien | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2] |
| Irak | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [2] |
| Iran | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [2] |
| Irland | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Island | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Israel | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [2] |
| Italien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Jamaika | Für Ihren Führerschein wurde keine Übereinkommensgrundlage festgestellt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein + ein Internationaler Führerschein als dessen Übersetzung | Für Deutschland und das Land, das Ihren Führerschein ausgestellt hat, ist kein gemeinsames Straßenverkehrsübereinkommen in Kraft, daher lässt sich hier keine Übereinkommensgrundlage für Ihren Führerschein benennen. Klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden und führen Sie einen Internationalen Führerschein als praktische Übersetzung Ihres Führerscheins mit, nicht als rechtlichen Anspruch [2] |
| Japan | Für Ihren Führerschein wurde keine Übereinkommensgrundlage festgestellt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein + ein Internationaler Führerschein als dessen Übersetzung | Für Deutschland und das Land, das Ihren Führerschein ausgestellt hat, ist kein gemeinsames Straßenverkehrsübereinkommen in Kraft, daher lässt sich hier keine Übereinkommensgrundlage für Ihren Führerschein benennen. Klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden und führen Sie einen Internationalen Führerschein als praktische Übersetzung Ihres Führerscheins mit, nicht als rechtlichen Anspruch [2] |
| Jemen | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2] |
| Jersey | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen (über Vereinigtes Königreich — räumliche Anwendung) [2] |
| Jordanien | Für Ihren Führerschein wurde keine Übereinkommensgrundlage festgestellt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein + ein Internationaler Führerschein als dessen Übersetzung | Für Deutschland und das Land, das Ihren Führerschein ausgestellt hat, ist kein gemeinsames Straßenverkehrsübereinkommen in Kraft, daher lässt sich hier keine Übereinkommensgrundlage für Ihren Führerschein benennen. Klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden und führen Sie einen Internationalen Führerschein als praktische Übersetzung Ihres Führerscheins mit, nicht als rechtlichen Anspruch [2] |
| Kaimaninseln | Für Ihren Führerschein wurde keine Übereinkommensgrundlage festgestellt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein + ein Internationaler Führerschein als dessen Übersetzung | Für Deutschland und das Land, das Ihren Führerschein ausgestellt hat, ist kein gemeinsames Straßenverkehrsübereinkommen in Kraft, daher lässt sich hier keine Übereinkommensgrundlage für Ihren Führerschein benennen. Klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden und führen Sie einen Internationalen Führerschein als praktische Übersetzung Ihres Führerscheins mit, nicht als rechtlichen Anspruch [2] |
| Kambodscha | Für Ihren Führerschein wurde keine Übereinkommensgrundlage festgestellt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein + ein Internationaler Führerschein als dessen Übersetzung | Für Deutschland und das Land, das Ihren Führerschein ausgestellt hat, ist kein gemeinsames Straßenverkehrsübereinkommen in Kraft, daher lässt sich hier keine Übereinkommensgrundlage für Ihren Führerschein benennen. Klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden und führen Sie einen Internationalen Führerschein als praktische Übersetzung Ihres Führerscheins mit, nicht als rechtlichen Anspruch [2] |
| Kamerun | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2] |
| Kanada | Für Ihren Führerschein wurde keine Übereinkommensgrundlage festgestellt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein + ein Internationaler Führerschein als dessen Übersetzung | Für Deutschland und das Land, das Ihren Führerschein ausgestellt hat, ist kein gemeinsames Straßenverkehrsübereinkommen in Kraft, daher lässt sich hier keine Übereinkommensgrundlage für Ihren Führerschein benennen. Klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden und führen Sie einen Internationalen Führerschein als praktische Übersetzung Ihres Führerscheins mit, nicht als rechtlichen Anspruch [2] |
| Kap Verde | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [2] |
| Karibische Niederlande | Für Ihren Führerschein wurde keine Übereinkommensgrundlage festgestellt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein + ein Internationaler Führerschein als dessen Übersetzung | Für Deutschland und das Land, das Ihren Führerschein ausgestellt hat, ist kein gemeinsames Straßenverkehrsübereinkommen in Kraft, daher lässt sich hier keine Übereinkommensgrundlage für Ihren Führerschein benennen. Klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden und führen Sie einen Internationalen Führerschein als praktische Übersetzung Ihres Führerscheins mit, nicht als rechtlichen Anspruch [2] |
| Kasachstan | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [2] |
| Katar | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [2] |
| Kenia | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [2] |
| Kirgisistan | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [2] |
| Kiribati | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2] |
| Kolumbien | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2] |
| Komoren | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2] |
| Kongo (Brazzaville) | Für Ihren Führerschein wurde keine Übereinkommensgrundlage festgestellt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein + ein Internationaler Führerschein als dessen Übersetzung | Für Deutschland und das Land, das Ihren Führerschein ausgestellt hat, ist kein gemeinsames Straßenverkehrsübereinkommen in Kraft, daher lässt sich hier keine Übereinkommensgrundlage für Ihren Führerschein benennen. Klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden und führen Sie einen Internationalen Führerschein als praktische Übersetzung Ihres Führerscheins mit, nicht als rechtlichen Anspruch [2] |
| Kongo (Demokratische Rep.) | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [2] |
| Kosovo | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2] |
| Kroatien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Kuba | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [2] |
| Kuwait | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [2] |
| Laos | Für Ihren Führerschein wurde keine Übereinkommensgrundlage festgestellt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein + ein Internationaler Führerschein als dessen Übersetzung | Für Deutschland und das Land, das Ihren Führerschein ausgestellt hat, ist kein gemeinsames Straßenverkehrsübereinkommen in Kraft, daher lässt sich hier keine Übereinkommensgrundlage für Ihren Führerschein benennen. Klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden und führen Sie einen Internationalen Führerschein als praktische Übersetzung Ihres Führerscheins mit, nicht als rechtlichen Anspruch [2] |
| Lesotho | Für Ihren Führerschein wurde keine Übereinkommensgrundlage festgestellt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein + ein Internationaler Führerschein als dessen Übersetzung | Für Deutschland und das Land, das Ihren Führerschein ausgestellt hat, ist kein gemeinsames Straßenverkehrsübereinkommen in Kraft, daher lässt sich hier keine Übereinkommensgrundlage für Ihren Führerschein benennen. Klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden und führen Sie einen Internationalen Führerschein als praktische Übersetzung Ihres Führerscheins mit, nicht als rechtlichen Anspruch [2] |
| Lettland | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Libanon | Für Ihren Führerschein wurde keine Übereinkommensgrundlage festgestellt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein + ein Internationaler Führerschein als dessen Übersetzung | Für Deutschland und das Land, das Ihren Führerschein ausgestellt hat, ist kein gemeinsames Straßenverkehrsübereinkommen in Kraft, daher lässt sich hier keine Übereinkommensgrundlage für Ihren Führerschein benennen. Klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden und führen Sie einen Internationalen Führerschein als praktische Übersetzung Ihres Führerscheins mit, nicht als rechtlichen Anspruch [2] |
| Liberia | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [2] |
| Libyen | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2] |
| Liechtenstein | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Litauen | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Luxemburg | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Macau | Für Ihren Führerschein wurde keine Übereinkommensgrundlage festgestellt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein + ein Internationaler Führerschein als dessen Übersetzung | Für Deutschland und das Land, das Ihren Führerschein ausgestellt hat, ist kein gemeinsames Straßenverkehrsübereinkommen in Kraft, daher lässt sich hier keine Übereinkommensgrundlage für Ihren Führerschein benennen. Klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden und führen Sie einen Internationalen Führerschein als praktische Übersetzung Ihres Führerscheins mit, nicht als rechtlichen Anspruch [2] |
| Madagaskar | Für Ihren Führerschein wurde keine Übereinkommensgrundlage festgestellt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein + ein Internationaler Führerschein als dessen Übersetzung | Für Deutschland und das Land, das Ihren Führerschein ausgestellt hat, ist kein gemeinsames Straßenverkehrsübereinkommen in Kraft, daher lässt sich hier keine Übereinkommensgrundlage für Ihren Führerschein benennen. Klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden und führen Sie einen Internationalen Führerschein als praktische Übersetzung Ihres Führerscheins mit, nicht als rechtlichen Anspruch [2] |
| Malawi | Für Ihren Führerschein wurde keine Übereinkommensgrundlage festgestellt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein + ein Internationaler Führerschein als dessen Übersetzung | Für Deutschland und das Land, das Ihren Führerschein ausgestellt hat, ist kein gemeinsames Straßenverkehrsübereinkommen in Kraft, daher lässt sich hier keine Übereinkommensgrundlage für Ihren Führerschein benennen. Klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden und führen Sie einen Internationalen Führerschein als praktische Übersetzung Ihres Führerscheins mit, nicht als rechtlichen Anspruch [2] |
| Malaysia | Für Ihren Führerschein wurde keine Übereinkommensgrundlage festgestellt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein + ein Internationaler Führerschein als dessen Übersetzung | Für Deutschland und das Land, das Ihren Führerschein ausgestellt hat, ist kein gemeinsames Straßenverkehrsübereinkommen in Kraft, daher lässt sich hier keine Übereinkommensgrundlage für Ihren Führerschein benennen. Klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden und führen Sie einen Internationalen Führerschein als praktische Übersetzung Ihres Führerscheins mit, nicht als rechtlichen Anspruch [2] |
| Malediven | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [2] |
| Mali | Für Ihren Führerschein wurde keine Übereinkommensgrundlage festgestellt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein + ein Internationaler Führerschein als dessen Übersetzung | Für Deutschland und das Land, das Ihren Führerschein ausgestellt hat, ist kein gemeinsames Straßenverkehrsübereinkommen in Kraft, daher lässt sich hier keine Übereinkommensgrundlage für Ihren Führerschein benennen. Klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden und führen Sie einen Internationalen Führerschein als praktische Übersetzung Ihres Führerscheins mit, nicht als rechtlichen Anspruch [2] |
| Malta | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Marokko | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [2] |
| Marshallinseln | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2] |
| Martinique | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [2] |
| Mauretanien | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2] |
| Mauritius | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2] |
| Mayotte | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen (über Frankreich — räumliche Anwendung) [2] |
| Mexiko | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2] |
| Mikronesien | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2] |
| Monaco | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Übersetzungspflicht for Monaco amtlich aufgehoben [1] |
| Mongolei | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [2] |
| Montenegro | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [2] |
| Montserrat | Nicht geklärt | Wir können für einen Führerschein aus Montserrat keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von Deutschland | Die Verwahrerunterlagen klären nicht, ob ein Straßenverkehrsübereinkommen Montserrat erfasst: Der für seine internationalen Beziehungen zuständige Staat hat seine räumlichen Erstreckungen zum Übereinkommen von 1949 einzeln aufgeführt, ohne Montserrat zu nennen, hat dem Verwahrer aber gesondert mitgeteilt, dass das Übereinkommen von 1949 für seine Kronbesitzungen und Überseegebiete in Kraft bleibt. So oder so lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2] |
| Mosambik | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2] |
| Myanmar | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [2] |
| Namibia | Für Ihren Führerschein wurde keine Übereinkommensgrundlage festgestellt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein + ein Internationaler Führerschein als dessen Übersetzung | Für Deutschland und das Land, das Ihren Führerschein ausgestellt hat, ist kein gemeinsames Straßenverkehrsübereinkommen in Kraft, daher lässt sich hier keine Übereinkommensgrundlage für Ihren Führerschein benennen. Klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden und führen Sie einen Internationalen Führerschein als praktische Übersetzung Ihres Führerscheins mit, nicht als rechtlichen Anspruch [2] |
| Nauru | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2] |
| Nepal | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2] |
| Neukaledonien | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen (über Frankreich — räumliche Anwendung) [2] |
| Neuseeland | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Übersetzungspflicht for Neuseeland amtlich aufgehoben [1] [a] |
| Nicaragua | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2] |
| Niederlande | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Niger | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [2] |
| Nigeria | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [2] |
| Niue | Nicht geklärt | Wir können für einen Führerschein aus Niue keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von Deutschland | Wir konnten keine Ratifikation, keinen Beitritt und keine räumliche Erstreckung feststellen, die Niue erfasst; daher lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2] |
| Nordkorea | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2] |
| Nördliche Marianen | Für Ihren Führerschein wurde keine Übereinkommensgrundlage festgestellt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein + ein Internationaler Führerschein als dessen Übersetzung | Für Deutschland und das Land, das Ihren Führerschein ausgestellt hat, ist kein gemeinsames Straßenverkehrsübereinkommen in Kraft, daher lässt sich hier keine Übereinkommensgrundlage für Ihren Führerschein benennen. Klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden und führen Sie einen Internationalen Führerschein als praktische Übersetzung Ihres Führerscheins mit, nicht als rechtlichen Anspruch [2] |
| Nordmazedonien | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [2] |
| Nordzypern | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2] |
| Norwegen | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Oman | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [2] |
| Österreich | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Osttimor | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2] |
| Pakistan | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [2] |
| Palästina | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [2] |
| Palau | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2] |
| Panama | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2] |
| Papua-Neuguinea | Für Ihren Führerschein wurde keine Übereinkommensgrundlage festgestellt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein + ein Internationaler Führerschein als dessen Übersetzung | Für Deutschland und das Land, das Ihren Führerschein ausgestellt hat, ist kein gemeinsames Straßenverkehrsübereinkommen in Kraft, daher lässt sich hier keine Übereinkommensgrundlage für Ihren Führerschein benennen. Klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden und führen Sie einen Internationalen Führerschein als praktische Übersetzung Ihres Führerscheins mit, nicht als rechtlichen Anspruch [2] |
| Paraguay | Für Ihren Führerschein wurde keine Übereinkommensgrundlage festgestellt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein + ein Internationaler Führerschein als dessen Übersetzung | Für Deutschland und das Land, das Ihren Führerschein ausgestellt hat, ist kein gemeinsames Straßenverkehrsübereinkommen in Kraft, daher lässt sich hier keine Übereinkommensgrundlage für Ihren Führerschein benennen. Klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden und führen Sie einen Internationalen Führerschein als praktische Übersetzung Ihres Führerscheins mit, nicht als rechtlichen Anspruch [2] |
| Peru | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [2] |
| Philippinen | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [2] |
| Polen | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Portugal | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Puerto Rico | Für Ihren Führerschein wurde keine Übereinkommensgrundlage festgestellt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein + ein Internationaler Führerschein als dessen Übersetzung | Für Deutschland und das Land, das Ihren Führerschein ausgestellt hat, ist kein gemeinsames Straßenverkehrsübereinkommen in Kraft, daher lässt sich hier keine Übereinkommensgrundlage für Ihren Führerschein benennen. Klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden und führen Sie einen Internationalen Führerschein als praktische Übersetzung Ihres Führerscheins mit, nicht als rechtlichen Anspruch [2] |
| Republik Moldau | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [2] |
| Réunion | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [2] |
| Ruanda | Für Ihren Führerschein wurde keine Übereinkommensgrundlage festgestellt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein + ein Internationaler Führerschein als dessen Übersetzung | Für Deutschland und das Land, das Ihren Führerschein ausgestellt hat, ist kein gemeinsames Straßenverkehrsübereinkommen in Kraft, daher lässt sich hier keine Übereinkommensgrundlage für Ihren Führerschein benennen. Klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden und führen Sie einen Internationalen Führerschein als praktische Übersetzung Ihres Führerscheins mit, nicht als rechtlichen Anspruch [2] |
| Rumänien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Russische Föderation | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [2] |
| Saharauische Republik | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2] |
| Saint-Martin | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [2] |
| Saint-Pierre und Miquelon | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen (über Frankreich — räumliche Anwendung) [2] |
| Salomonen | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2] |
| Sambia | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2] |
| Samoa | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2] |
| San Marino | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Übersetzungspflicht for San Marino amtlich aufgehoben [1] |
| São Tomé und Príncipe | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2] |
| Saudi-Arabien | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [2] |
| Schweden | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Schweiz | Nationaler Führerschein genügt | Ihr Schweizer Führerschein | Gegenseitige Anerkennung CH–EU (behördliche Auskunft) |
| Senegal | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Übersetzungspflicht for Senegal amtlich aufgehoben [1] |
| Serbien | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [2] |
| Seychellen | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [2] |
| Sierra Leone | Für Ihren Führerschein wurde keine Übereinkommensgrundlage festgestellt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein + ein Internationaler Führerschein als dessen Übersetzung | Für Deutschland und das Land, das Ihren Führerschein ausgestellt hat, ist kein gemeinsames Straßenverkehrsübereinkommen in Kraft, daher lässt sich hier keine Übereinkommensgrundlage für Ihren Führerschein benennen. Klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden und führen Sie einen Internationalen Führerschein als praktische Übersetzung Ihres Führerscheins mit, nicht als rechtlichen Anspruch [2] |
| Simbabwe | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [2] |
| Singapur | Für Ihren Führerschein wurde keine Übereinkommensgrundlage festgestellt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein + ein Internationaler Führerschein als dessen Übersetzung | Für Deutschland und das Land, das Ihren Führerschein ausgestellt hat, ist kein gemeinsames Straßenverkehrsübereinkommen in Kraft, daher lässt sich hier keine Übereinkommensgrundlage für Ihren Führerschein benennen. Klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden und führen Sie einen Internationalen Führerschein als praktische Übersetzung Ihres Führerscheins mit, nicht als rechtlichen Anspruch [2] |
| Sint Maarten | Für Ihren Führerschein wurde keine Übereinkommensgrundlage festgestellt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein + ein Internationaler Führerschein als dessen Übersetzung | Für Deutschland und das Land, das Ihren Führerschein ausgestellt hat, ist kein gemeinsames Straßenverkehrsübereinkommen in Kraft, daher lässt sich hier keine Übereinkommensgrundlage für Ihren Führerschein benennen. Klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden und führen Sie einen Internationalen Führerschein als praktische Übersetzung Ihres Führerscheins mit, nicht als rechtlichen Anspruch [2] |
| Slowakei | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Slowenien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Somalia | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2] |
| Somaliland | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2] |
| Spanien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Sri Lanka | Für Ihren Führerschein wurde keine Übereinkommensgrundlage festgestellt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein + ein Internationaler Führerschein als dessen Übersetzung | Für Deutschland und das Land, das Ihren Führerschein ausgestellt hat, ist kein gemeinsames Straßenverkehrsübereinkommen in Kraft, daher lässt sich hier keine Übereinkommensgrundlage für Ihren Führerschein benennen. Klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden und führen Sie einen Internationalen Führerschein als praktische Übersetzung Ihres Führerscheins mit, nicht als rechtlichen Anspruch [2] |
| St. Kitts und Nevis | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2] |
| St. Lucia | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2] |
| St. Vincent | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2] |
| Südafrika | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [2] |
| Sudan | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2] |
| Südkorea | Für Ihren Führerschein wurde keine Übereinkommensgrundlage festgestellt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein + ein Internationaler Führerschein als dessen Übersetzung | Für Deutschland und das Land, das Ihren Führerschein ausgestellt hat, ist kein gemeinsames Straßenverkehrsübereinkommen in Kraft, daher lässt sich hier keine Übereinkommensgrundlage für Ihren Führerschein benennen. Klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden und führen Sie einen Internationalen Führerschein als praktische Übersetzung Ihres Führerscheins mit, nicht als rechtlichen Anspruch [2] |
| Südossetien | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2] |
| Südsudan | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2] |
| Suriname | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2] |
| Syrien | Für Ihren Führerschein wurde keine Übereinkommensgrundlage festgestellt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein + ein Internationaler Führerschein als dessen Übersetzung | Für Deutschland und das Land, das Ihren Führerschein ausgestellt hat, ist kein gemeinsames Straßenverkehrsübereinkommen in Kraft, daher lässt sich hier keine Übereinkommensgrundlage für Ihren Führerschein benennen. Klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden und führen Sie einen Internationalen Führerschein als praktische Übersetzung Ihres Führerscheins mit, nicht als rechtlichen Anspruch [2] |
| Tadschikistan | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [2] |
| Taiwan | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2] |
| Tansania | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2] |
| Thailand | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [2] |
| Togo | Für Ihren Führerschein wurde keine Übereinkommensgrundlage festgestellt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein + ein Internationaler Führerschein als dessen Übersetzung | Für Deutschland und das Land, das Ihren Führerschein ausgestellt hat, ist kein gemeinsames Straßenverkehrsübereinkommen in Kraft, daher lässt sich hier keine Übereinkommensgrundlage für Ihren Führerschein benennen. Klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden und führen Sie einen Internationalen Führerschein als praktische Übersetzung Ihres Führerscheins mit, nicht als rechtlichen Anspruch [2] |
| Tokelau | Nicht geklärt | Wir können für einen Führerschein aus Tokelau keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von Deutschland | Wir konnten keine Ratifikation, keinen Beitritt und keine räumliche Erstreckung feststellen, die Tokelau erfasst; daher lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2] |
| Tonga | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2] |
| Transnistrien | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2] |
| Trinidad und Tobago | Für Ihren Führerschein wurde keine Übereinkommensgrundlage festgestellt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein + ein Internationaler Führerschein als dessen Übersetzung | Für Deutschland und das Land, das Ihren Führerschein ausgestellt hat, ist kein gemeinsames Straßenverkehrsübereinkommen in Kraft, daher lässt sich hier keine Übereinkommensgrundlage für Ihren Führerschein benennen. Klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden und führen Sie einen Internationalen Führerschein als praktische Übersetzung Ihres Führerscheins mit, nicht als rechtlichen Anspruch [2] |
| Tschad | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2] |
| Tschechien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Tunesien | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [2] |
| Türkei | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [2] |
| Turkmenistan | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [2] |
| Turks- und Caicosinseln | Nicht geklärt | Wir können für einen Führerschein aus Turks- und Caicosinseln keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von Deutschland | Die Verwahrerunterlagen klären nicht, ob ein Straßenverkehrsübereinkommen Turks- und Caicosinseln erfasst: Der für seine internationalen Beziehungen zuständige Staat hat seine räumlichen Erstreckungen zum Übereinkommen von 1949 einzeln aufgeführt, ohne Turks- und Caicosinseln zu nennen, hat dem Verwahrer aber gesondert mitgeteilt, dass das Übereinkommen von 1949 für seine Kronbesitzungen und Überseegebiete in Kraft bleibt. So oder so lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2] |
| Tuvalu | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2] |
| Uganda | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [2] |
| Ukraine | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [2] |
| Ungarn | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Uruguay | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [2] |
| Usbekistan | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [2] |
| Vanuatu | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2] |
| Vatikan | Für Ihren Führerschein wurde keine Übereinkommensgrundlage festgestellt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein + ein Internationaler Führerschein als dessen Übersetzung | Für Deutschland und das Land, das Ihren Führerschein ausgestellt hat, ist kein gemeinsames Straßenverkehrsübereinkommen in Kraft, daher lässt sich hier keine Übereinkommensgrundlage für Ihren Führerschein benennen. Klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden und führen Sie einen Internationalen Führerschein als praktische Übersetzung Ihres Führerscheins mit, nicht als rechtlichen Anspruch [2] |
| Venezuela | Für Ihren Führerschein wurde keine Übereinkommensgrundlage festgestellt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein + ein Internationaler Führerschein als dessen Übersetzung | Für Deutschland und das Land, das Ihren Führerschein ausgestellt hat, ist kein gemeinsames Straßenverkehrsübereinkommen in Kraft, daher lässt sich hier keine Übereinkommensgrundlage für Ihren Führerschein benennen. Klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden und führen Sie einen Internationalen Führerschein als praktische Übersetzung Ihres Führerscheins mit, nicht als rechtlichen Anspruch [2] |
| Vereinigte Arabische Emirate | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [2] |
| Vereinigtes Königreich | Nationaler Führerschein genügt | Ihr britischer Kartenführerschein | Britischer Kartenführerschein im EU-Raum anerkannt (Hinweis von gov.uk) |
| Vereinigte Staaten von Amerika | Für Ihren Führerschein wurde keine Übereinkommensgrundlage festgestellt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein + ein Internationaler Führerschein als dessen Übersetzung | Für Deutschland und das Land, das Ihren Führerschein ausgestellt hat, ist kein gemeinsames Straßenverkehrsübereinkommen in Kraft, daher lässt sich hier keine Übereinkommensgrundlage für Ihren Führerschein benennen. Klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden und führen Sie einen Internationalen Führerschein als praktische Übersetzung Ihres Führerscheins mit, nicht als rechtlichen Anspruch [2] |
| Vietnam | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [2] |
| Wallis und Futuna | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen (über Frankreich — räumliche Anwendung) [2] |
| Westsahara | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2] |
| Zentralafrikanische Republik | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [2] |
| Zypern | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
Quellen und Hinweise zur Tabelle oben
[1] § 29 Abs. 2 S. 2-3 FeV; waiver list: BMV Merkblatt (official-guidance tier)
[2] UN Treaty Collection, Multilateral Treaties Deposited with the Secretary-General — status of the 1949 Geneva Convention on Road Traffic (chapter XI-B-1) and of the 1968 Vienna Convention on Road Traffic (chapter XI-B-19) — XI-B-1, XI-B-19
[a] Die Führerscheinklassen folgen nicht dem Schema A–E der Übereinkommen — Mietwagenpersonal kann einen Internationalen Führerschein verlangen, um sie zuzuordnen.
Einen Internationalen Führerschein müssen Sie vor der Reise beschaffen, und nur bestimmte Länder dürfen Ihnen einen ausstellen — einen amtlichen Internationalen Führerschein können Sie nicht in einem beliebigen fremden Land kaufen. Nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 darf ihn nur die Vertragspartei ausstellen, in der Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben und die Ihren Führerschein ausgestellt hat oder anerkennt — durch die zuständige Behörde dieser Vertragspartei oder durch einen von ihr hierzu ermächtigten Verband. Nach dem Genfer Übereinkommen von 1949 wird er von der zuständigen Behörde eines Vertragsstaats oder von einem von dieser Behörde hierzu ermächtigten Verband ausgestellt. Welche Stelle das ist, ist von Land zu Land verschieden: in manchen eine staatliche Stelle, in anderen ein ermächtigter Automobilclub.
Unabhängig davon bietet IDA ein digitales Internationales Fahrerdokument an — eine Übersetzung Ihres nationalen Führerscheins, die Sie zusammen mit ihm mitführen. Es ist kein Internationaler Führerschein, der nach den Übereinkommen von 1949 oder 1968 von der Stelle ausgestellt wird, die Ihr Land dafür ermächtigt, und es ist keine beglaubigte, beeidigte oder sonst amtliche Übersetzung: Keine Behörde beglaubigt es, und wo ein Land von Gesetzes wegen eine amtliche oder beglaubigte Übersetzung verlangt, erfüllt unser Dokument diese Anforderung nicht. Es ist eine private Übersetzung, die Ihren nationalen Führerschein an Mietwagenschaltern und bei Verkehrskontrollen lesbar machen soll.
Mit Begründung des ordentlichen Wohnsitzes bleibt ein nicht von einem EU/EWR-Staat ausgestellter Führerschein für 6 Monate gültig (bei vorübergehendem Aufenthalt auf höchstens 12 verlängerbar) — danach benötigen Sie einen deutschen Führerschein, und das Weiterfahren ist die Straftat nach § 21 StVG. Umschreibung (§ 31 FeV): Inhaber aus Staaten/Klassen der Anlage 11 FeV erhalten den deutschen Führerschein ohne theoretische oder praktische Prüfung (einige Einträge nur mit einer Prüfung); alle anderen müssen beide deutschen Prüfungen ablegen, wobei der Besuch einer Fahrschule für alle Umschreibenden entfällt (§ 31(2)). § 31(1) erlässt für Inhaber der Anlage 11 zudem die ärztliche Untersuchung, die Sehtest-Vorschriften und die Erste-Hilfe-Schulung (ein Sehnachweis bleibt erforderlich, wo Fußnote 7 gilt). Der ausländische Führerschein wird bei Ausstellung abgegeben (§ 31(4)). EU/EWR-Inhaber schreiben nie um (Führerscheine bis zum Ablauf gültig).
| Umschreibung ohne Prüfung | Hinweis |
|---|---|
| Albanien (Führerscheine, die ab 24. Jan. 2017 ausgestellt wurden; Klasse AM erfordert eine praktische Prüfung), Andorra, Australien — alle 8 Bundesstaaten/Territorien (ACT, NSW, NT, QLD, SA, TAS, VIC, WA; Pkw- und Motorradklassen C/CAR + R, keine Prüfungen; kein Umtausch von Learner-Führerscheinen), Bosnien und Herzegowina (nur Klassen A1, A, B), Französisch-Polynesien, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Israel (nur Klasse B), Japan, Jersey, Kanada — 12 Provinzen/Territorien (AB, BC, MB, NB, NL, NWT, NS, ON, PEI, QC, SK, YT; Klasse 5/G usw.; Nunavut ist nicht aufgeführt), Kosovo (Führerscheine, die ab 1. März 2018 ausgestellt wurden), Monaco, Namibia (Führerschein muss ≥2 Jahre vor der Antragstellung ausgestellt worden sein), Neukaledonien, Neuseeland (Klassen 1, 6), Nordmazedonien, San Marino, Schweiz, Serbien (keine Führerscheine auf Probe), Singapur, Südafrika, Südkorea (Klassen 1, 2), Taiwan (Klassen B/BE; amtlicher Hinweis: keine diplomatischen Beziehungen), Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten von Amerika — 28 der 39 aufgeführten Jurisdiktionen vollständig prüfungsfrei (AL, AZ, AR, CO, DE, ID, IL, IA, KS, KY, LA, MD, MA, MI, NM, OH, OK, PA, PR, SC, SD, TX, UT, VA, WA, WV, WI, WY) | Bilaterales Umschreibungsabkommen |
| Albanien Klasse AM (praktische Prüfung erforderlich), Republik Moldau (alle aufgeführten Klassen A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE — Klasse AM nicht aufgeführt: praktische Prüfung erforderlich, keine Theorieprüfung), Vereinigte Staaten von Amerika — 11 Jurisdiktionen mit deutscher Theorieprüfung (ohne praktische Prüfung): Connecticut, District of Columbia, Florida, Indiana, Minnesota, Mississippi, Missouri, Nebraska, North Carolina, Oregon, Tennessee | Umschreibung mit eingeschränktem Umfang |
Gezählt anhand des konsolidierten Textes der Anlage 11 FeV: 25 Jurisdiktionen auf Staats-/Territorialebene, davon 24 vollständig prüfungsfrei + Republik Moldau (nur praktisch; Albanien hat eine zweite AM-Zeile mit praktischer Prüfung), dazu untergeordnete Tabellen: Australien 8/8 prüfungsfrei; Kanada 12 gelistet (Nunavut fehlt); USA 39 Jurisdiktionen gelistet = 37 Bundesstaaten + DC + Puerto Rico, davon 28 prüfungsfrei und 11 mit theoretischer Prüfung. 13 US-Bundesstaaten stehen überhaupt nicht auf der Liste — AK, CA, GA, HI, ME, MT, NV, NH, NJ, NY, ND, RI, VT (einschließlich California, New York, New Jersey) — deren Inhaber legen die vollständige deutsche theoretische + praktische Prüfung ab. Einträge mit eingeschränkter Klasse aus USA/Kanada/Australien/Neuseeland/Korea/Taiwan/Israel werden nur in die Klasse B umgeschrieben (amtliche Fußnote 1). Fahrschüler-/vorläufige Führerscheine werden nie umgeschrieben; die Washingtoner „Intermediate Driver License“ nur für Inhaber ab 18 (Fußnote 9). Amtliche Quelle.
Ein paar Minuten echtes Videomaterial aus der Fahrerperspektive sind der schnellste Weg zu einem sicheren Gefühl vor Ihrer ersten Fahrt in Deutschland:
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