Der internationale Führerschein ist eine Übersetzung des nationalen Führerscheins in viele Sprachen. Die ersten Ausweiskarten erschienen 1926 nach dem Internationalen Übereinkommen von Paris über den Kraftfahrzeugverkehr. Der internationale Führerschein wurde auch von zwei weiteren Übereinkommen aus den Jahren 1949 und 1968 beeinflusst. Der internationale Führerschein ist dasselbe wie der internationale Führerschein.
Erwerb eines internationalen Führerscheins in Bahrain während Sie sich in Bahrain befinden, wenn Sie einen gültigen Bahrain nationalen Führerschein haben. Wenn Sie nur einen Besuch in Bahrain planen, können Sie sich an die zuständige Behörde in Ihrem Land wenden. Wenn Sie bereits auf Reisen sind und keine IDL haben, besteht die einzige Möglichkeit darin, Ihren nationalen Führerschein online zu übersetzen. Dies ist eine schnellere, bequemere und einfachere Möglichkeit, auf Reisen weiterhin Auto zu fahren.
Wir erinnern Sie daran, dass ein internationaler Führerschein nur mit einem gültigen nationalen Führerschein gültig ist.
7 Tage Geld-zurück-Garantie!
Sie können die von der International Driving Authority, der Straßenverkehrsbehörde, ausgestellten Dokumente jederzeit vor der Lieferung oder innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Dokuments gegen eine vollständige Rückerstattung zurücksenden.
Nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 dürfen internationale Führerscheine von nationalen Regierungen oder Organisationen ausgestellt werden, denen diese Aufgaben übertragen wurden. In den meisten Ländern geschieht dies durch Automobilverbände, die der AIT/FIA angeschlossen sind, durch die Polizei oder andere Organisationen. Um einen internationalen Führerschein in Bahrain zu bekommen, müssen Sie einen lokalen Führerschein haben und sich bei den dafür zuständigen Behörden bewerben (Wir bemühen uns, die Informationen auf dem neuesten Stand zu halten; bitte teilen Sie uns mit, wenn der Link nicht funktioniert). Die Kosten und der Zeitpunkt der Erteilung sind von Land zu Land unterschiedlich.
Wenn Sie einen nationalen Führerschein haben, der nicht in Bahrain ausgestellt ist, müssen Sie prüfen, ob Sie mit Ihrem Führerschein fahren dürfen und ob Sie ein IDP benötigen. Wenn ja, besteht der einzige Ausweg darin, eine Übersetzung Ihres Führerscheins mit Zustellung oder eine elektronische Version zu bestellen (erkundigen Sie sich bei der Autovermietung, ob die elektronische Version funktioniert), zum Beispiel bei uns.
Wie erhält man einen Internationalen Führerschein für Bahrain?
expand_moreWenn Sie einen nationalen Führerschein besitzen und in ein Land reisen möchten, in dem ein Internationaler Führerschein (IF) erforderlich oder empfohlen ist, sollten Sie sich an die zuständigen Behörden oder eine autorisierte Automobilorganisation wenden, die Internationale Führerscheine für Bahrain ausstellt. Wenn Sie Ausländer sind und Ihre Reise im Voraus planen, können Sie den IF auf ähnliche Weise in Ihrem Heimatland beantragen.
Wie beantrage ich einen Internationalen Führerschein?
expand_moreDer Antragsprozess ist in allen Organisationen ähnlich, jedoch unterscheiden sich Bearbeitungszeit und Kosten je nach Land erheblich. Bei uns ist es sehr einfach und schnell: Füllen Sie das Antragsformular für den Internationalen Führerschein aus, fügen Sie eine Kopie Ihres gültigen Führerscheins, Ihre Unterschrift und ein Farbfoto bei und leisten Sie die Zahlung. Sie können den Antrag hier online stellen.
Brauche ich einen Internationalen Führerschein für Bahrain?
expand_moreWenn Sie einen Führerschein aus einem der 67 Länder besitzen, die ihre Führerscheine gemäß dem Wiener Übereinkommen von 1968 harmonisiert haben, benötigen Sie KEINEN Internationalen Führerschein, um in Bahrain zu fahren, da Ihr Führerschein anerkannt wird. Fahrer aus anderen Ländern, die nicht auf dieser Liste stehen, benötigen einen Internationalen Führerschein, sofern es keine bilaterale Vereinbarung gibt.
Was ist ein Internationaler Führerschein?
expand_moreUnser Internationaler Führerschein ist ideal für Reisende, die regelmäßig neue Länder besuchen und gerne mit einem Mietwagen unterwegs sind. Es ist keine zusätzliche Prüfung erforderlich, und der Führerschein ist ein bis drei Jahre gültig. Dieses Dokument wird zusammen mit Ihrem nationalen Führerschein verwendet, ersetzt diesen jedoch nicht; es handelt sich um eine Übersetzung Ihres Führerscheins in drei Formaten.
Kann ich mit diesem Dokument ein Auto mieten?
expand_moreIn der Regel ja. Da die Anforderungen jedoch je nach Region variieren, sollten Sie sich direkt bei der jeweiligen Autovermietung erkundigen.
Kann ich mit dem IF eine Kfz-Versicherung abschließen?
expand_moreIn der Regel ja. Da die Anforderungen je nach Region unterschiedlich sind, wird empfohlen, sich direkt an die örtlichen Versicherungsunternehmen zu wenden.
🗓 Fakten geprüft anhand folgender Quellen: Straßenverkehrsrecht Bahrains und weitere amtliche Quellen. Recherche zuletzt aktualisiert: . Sie dürfen diese Informationen nur übernehmen, wenn Sie einen Link zurück auf diese Seite setzen.
⚠ Diese Seite enthält allgemeine Informationen zu Verkehrsregeln, keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich, und jede Behörde wendet ihre eigenen an — klären Sie Ihren Fall vor der Fahrt mit der zuständigen Behörde.
ℹ Wir sind ein privates Unternehmen. Wir sind keine Behörde, keine Führerschein- oder Ausgabestelle und keine Vertragsorganisation, und wir sind mit keiner von ihnen verbunden, werden von keiner unterstützt und handeln für keine von ihnen. Das Internationales Fahrerdokument, das wir verkaufen, ist eine Übersetzung Ihres nationalen Führerscheins: Es ist kein Führerschein und kein von einer Behörde ausgestelltes Dokument.
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Straßenseite | Rechts |
| Internationaler Führerschein (IDP) | Für 220 der 240 Herkunftsführerscheine nicht erforderlich, davon 9 ohne festgestellte Regelung — siehe die Zeile für Ihr Ausstellungsland in der Tabelle unten |
| Akzeptierte Typen des Internationalen Führerscheins | Beide — Genf 1949 (gültig 1 Jahr) und Wien 1968 (gültig 3 Jahre) |
| UN-Straßenverkehrsübereinkommen | Genf 1949 — Beitritt 11. März 2025; Wien 1968 — Beitritt 4. Mai 1973 |
| Zeitliche Begrenzung für Besucher | Bis zu drei Monate ab dem Tag der Einreise nach Bahrain. |
| Mindestalter | 18 zum Fahren — Gesetz Nr. (23) von 2014, Article 19(1) ('To be of no less than (18) years of age'); Beschluss Nr. (154) von 2015, Article 224(1) und Article 287 (vorläufiger Pkw-Führerschein für Nicht-Bahrainer ab achtzehn Jahren) |
| Alkoholgrenzwert | Das bahrainische Recht legt keinen zahlenmäßigen Blutalkoholgrenzwert fest. |
| Geschwindigkeitsbegrenzungen | Article 44 der Durchführungsverordnung legt die Spannen fest, innerhalb derer Verkehrszeichen die tatsächliche Höchstgeschwindigkeit bestimmen: innerorts (ohne Ringstraßen) für Pkw 40-60 km/h, für andere Fahrzeuge 30-50 km/h; außerorts und auf Ringstraßen für Pkw 60-100 km/h, für andere Fahrzeuge 50-80 km/h. Es gelten auch Mindestgeschwindigkeiten (20 km/h innerorts, 50 km/h außerorts für Pkw). Maßgeblich sind die Verkehrszeichen. Eine Überschreitung um bis zu 30% wird mit Freiheitsstrafe von bis zu 3 Monaten und einer Geldstrafe von 50–250 Dinar geahndet; darüber hinaus mit 1–6 Monaten und 100–500 Dinar (Art. 50 des Verkehrsgesetzes). |
| Notrufnummer | 999 für Polizeinotruf, Rettungsdienst und Zivilschutz; 199 für Verkehrsunfälle (Notrufverzeichnis des Nationalen Portals Bahrains). |
Bahrain ist Vertragspartei beider Straßenverkehrsabkommen, sodass IDPs nach dem Muster von 1949 und von 1968 hier gleichermaßen gültig sind (Wiener Übereinkommen von 1968: Beitritt am 4. Mai 1973; Genfer Abkommen von 1949: Beitritt am 11. März 2025, für Bahrain in Kraft seit dem 10. Apr. 2025 — Verwahrermitteilung der UN C.N.122.2025.TREATIES-XI.B.1). Ein IDP ist jedoch keine zwingende rechtliche Voraussetzung: Article 251 der Durchführungsverordnung zum Verkehrsgesetz (Beschluss Nr. 154 von 2015) erlaubt der Generaldirektion für Verkehr, Inhabern von Pkw-Führerscheinen aus Nicht-GCC-Staaten das Fahren für höchstens drei Monate ab dem Tag der Einreise zu gestatten, „sofern die Verwaltung diese Führerscheine genehmigt“. Da diese Genehmigung im Ermessen der Verwaltung liegt und ihre Liste der genehmigten Führerscheine nicht veröffentlicht ist, ist der Weg über den IDP der verlässliche: Article 294 bestimmt, dass im Ausland ausgestellte IDPs „im Königreich Bahrain für die gesamte Dauer ihrer Gültigkeit gültig sind“, und Article 217 macht einen IDP (oder einen von der Verwaltung ausdrücklich genehmigten Führerschein) für jeden verpflichtend, der ein nach Bahrain eingeführtes Fahrzeug mit ausländischer Zulassung fährt. Führen Sie stets den nationalen Original-Führerschein zusammen mit dem IDP mit — ein IDP gilt nie für sich allein.
Für das Fahren ohne das erforderliche Dokument konnte aus einer maßgeblichen Quelle keine konkrete Strafe bestätigt werden. Amtliche Quelle.
In Bahrain fährt man rechts, überholt wird links. Autos in Bahrain haben das Lenkrad links.
Bis zu drei Monate ab dem Tag der Einreise nach Bahrain. Article 251 der Durchführungsverordnung: „Die Verwaltung kann den Inhabern gestatten, die bezeichneten Personenkraftwagen … für einen Zeitraum von höchstens drei Monaten ab dem Tag ihrer Einreise in das Königreich Bahrain zu führen, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus im Königreich, sofern die Verwaltung diese Führerscheine genehmigt.“ Nach drei Monaten muss ein bahrainischer Führerschein erworben werden, andernfalls „wird er so behandelt, als fahre er ohne gültigen Führerschein“. Ein im Ausland ausgestellter IDP ist unabhängig davon für seine gesamte Gültigkeitsdauer gültig (Art. 294), verlängert aber nicht die Dreimonatsfrist für den nationalen Führerschein — nach drei Monaten verlangt das Gesetz einen bahrainischen Führerschein. Für in GCC-Staaten ausgestellte Führerscheine gelten stattdessen die Beschlüsse der Innenminister der GCC. (Beschluss Nr. (154) von 2015, Article 251)
Sie planen einen Umzug nach Bahrain? Sobald Sie dort Ihren Wohnsitz haben, gelten andere Regeln — siehe den Abschnitt für Einwohner unten.
Bahrain ist Vertragspartei bei beiden Übereinkommen der Vereinten Nationen über den Straßenverkehr — beim Genfer Übereinkommen vom 19. Sept. 1949 und beim Wiener Übereinkommen vom 8. Nov. 1968. Internationale Führerscheine sowohl vom Typ 1949 als auch vom Typ 1968 werden daher in diesem Rahmen ausgestellt; welche Typen Bahrain von Besuchern akzeptiert, zeigt die Tabelle oben.
Ob ein fremdes Land Ihren Führerschein akzeptiert, hängt an einem Geflecht von Faktoren: drei verschiedene Straßenverkehrsübereinkommen, die Jahrzehnte auseinander unterzeichnet wurden (1926, 1949, 1968) — das älteste ist älter als die Vereinten Nationen selbst, und nur die beiden späteren wurden unter ihrem Dach geschlossen —, Länder in unterschiedlichen Stadien des Beitritts zu jedem davon (unterzeichnet, angenommen oder ratifiziert), Führerscheine in Alphabeten, die die örtliche Polizei nicht lesen kann, Systeme von Fahrzeugklassen, die zwischen den Ländern nicht zusammenpassen, Dokumentengenerationen, die dem Format eines Übereinkommens womöglich nicht entsprechen, selbst wenn das Land Mitglied ist, bilaterale Absprachen zwischen einzelnen Staaten und örtliche Gesetze, die an einem Ort lockerer und am nächsten strenger sind. Derselbe Führerschein kann an einer Grenze in Ordnung sein und an der nächsten abgelehnt werden — sogar am nächsten Mietwagenschalter. Den Internationalen Führerschein gibt es, um das meiste davon abzukürzen: eine standardisierte, mehrsprachige Darstellung Ihres vorhandenen Führerscheins mit vereinheitlichten Klassensymbolen, die die meisten Beamten auf einen Blick lesen können. Er ersetzt Ihren nationalen Führerschein nicht und verleiht keine neuen Rechte — Sie führen beide mit — und er garantiert keine Anerkennung: Eine Handvoll Zielländer verlangt weiterhin ein örtliches Fahrdokument zusätzlich oder an seiner Stelle, für die meisten verbessert er Ihre Aussichten aber spürbar.
Diese Tabelle gilt für Touristen und vorübergehende Besucher. Sie ziehen nach Bahrain und begründen dort Ihren Wohnsitz? Dann gelten andere Regeln — siehe den Abschnitt für Einwohner unten. Suchen Sie unten das Ausstellungsland Ihres Führerscheins. Bahrain gehört zu den wenigen Staaten, die Vertragspartei beider Abkommen sind, des Genfer Abkommens von 1949 und des Wiener Übereinkommens von 1968 (Übereinkommen von 1968 seit 1973; Abkommen von 1949 erst seit dem 10. Apr. 2025), sodass beide IDP-Muster gültig sind. Nach seiner Durchführungsverordnung dürfen Fahrer aus Nicht-GCC-Staaten ihren eigenen nationalen Pkw-Führerschein für höchstens drei Monate ab dem Tag der Einreise verwenden, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion — diese Genehmigung liegt jedoch im Ermessen der Behörde, und die Liste der genehmigten Führerscheine ist unveröffentlicht; der verlässliche Weg ist daher, einen echten IDP nach dem Muster von 1949 oder 1968 zusammen mit dem nationalen Original-Führerschein mitzuführen. Touristen und Transitreisende dürfen gleich nach der Ankunft fahren und legen den IDP am folgenden Tag der Verkehrsdirektion vor; für GCC-Führerscheine gelten gesonderte Ministerialregelungen der GCC. Regeln ändern sich — prüfen Sie vor der Reise amtliche Quellen. Zuletzt geprüft: Juli 2026.
Legende: „1949“ — Genfer Übereinkommen über den Straßenverkehr (Internationaler Führerschein bis zu 1 Jahr gültig); „1968“ — Wiener Übereinkommen (Internationaler Führerschein bis zu 3 Jahre gültig).
Was die Spalte „Einstufung“ auf dieser Seite bedeutet:
| Ausstellungsland des Führerscheins | Einstufung | Was Sie mitführen müssen | Warum |
|---|---|---|---|
| Abchasien | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Die Anerkennungsnorm erfasst Führerscheine, die von einem ausländischen Staat ausgestellt wurden; die Staatlichkeit dieses Ausstellers ist nicht allgemein anerkannt — Gültigkeit nicht festgestellt |
| Afghanistan | Internationaler Führerschein oder Übersetzung | Nationaler Führerschein + Internationaler Führerschein (oder beglaubigte Übersetzung) (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerschein nicht in lateinischer Schrift — das Gesetz verlangt eine beglaubigte Übersetzung; ein Internationaler Führerschein erfüllt diese Rolle; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Ägypten | Internationaler Führerschein oder Übersetzung | Nationaler Führerschein + Internationaler Führerschein (oder beglaubigte Übersetzung) (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerschein nicht in lateinischer Schrift — das Gesetz verlangt eine beglaubigte Übersetzung; ein Internationaler Führerschein erfüllt diese Rolle; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Albanien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Algerien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Amerikanische Jungferninseln | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Amerikanisch-Samoa | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Andorra | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Angola | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Antigua und Barbuda | Nationaler Führerschein genügt — IDD/Übersetzung empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.); dafür wird kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt — führen Sie ein IDD oder eine Übersetzung mit [b] | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Äquatorialguinea | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Argentinien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Armenien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Aruba | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Asad Kaschmir | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Die Anerkennungsnorm erfasst Führerscheine, die von einem ausländischen Staat ausgestellt wurden; die Staatlichkeit dieses Ausstellers ist nicht allgemein anerkannt — Gültigkeit nicht festgestellt |
| Aserbaidschan | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Äthiopien | Internationaler Führerschein oder Übersetzung | Nationaler Führerschein + Internationaler Führerschein (oder beglaubigte Übersetzung) (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerschein nicht in lateinischer Schrift — das Gesetz verlangt eine beglaubigte Übersetzung; ein Internationaler Führerschein erfüllt diese Rolle; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Australien | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Bahamas | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Bangladesch | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Barbados | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Belarus | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Belgien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Belize | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Benin | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Bergkarabach | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Die Anerkennungsnorm erfasst Führerscheine, die von einem ausländischen Staat ausgestellt wurden; die Staatlichkeit dieses Ausstellers ist nicht allgemein anerkannt — Gültigkeit nicht festgestellt |
| Bermuda | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Bhutan | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Bolivien | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Bosnien und Herzegowina | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Botsuana | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Brasilien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Britische Jungferninseln | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Brunei | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Bulgarien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Burkina Faso | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Burundi | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Chile | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| China | Internationaler Führerschein oder Übersetzung | Nationaler Führerschein + Internationaler Führerschein (oder beglaubigte Übersetzung) (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerschein nicht in lateinischer Schrift — das Gesetz verlangt eine beglaubigte Übersetzung; ein Internationaler Führerschein erfüllt diese Rolle; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Cookinseln | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Costa Rica | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Curaçao | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Dänemark | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Deutschland | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Dominica | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Dominikanische Republik | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Dschibuti | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Ecuador | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Elfenbeinküste | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| El Salvador | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Eritrea | Internationaler Führerschein oder Übersetzung | Nationaler Führerschein + Internationaler Führerschein (oder beglaubigte Übersetzung) (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerschein nicht in lateinischer Schrift — das Gesetz verlangt eine beglaubigte Übersetzung; ein Internationaler Führerschein erfüllt diese Rolle; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Estland | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Eswatini | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Falklandinseln | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Färöer | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Fidschi | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Finnland | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Frankreich | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Französisch-Guayana | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Französisch-Polynesien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Gabun | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Gambia | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Georgien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Ghana | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Gibraltar | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Grenada | Nationaler Führerschein genügt — IDD/Übersetzung empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.); dafür wird kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt — führen Sie ein IDD oder eine Übersetzung mit [b] | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Griechenland | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Grönland | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Guadeloupe | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Guam | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Guatemala | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Guernsey | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Guinea | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Guinea-Bissau | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Guyana | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Haiti | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Honduras | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Hongkong | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Indien | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Indonesien | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Irak | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Iran | Internationaler Führerschein oder Übersetzung | Nationaler Führerschein + Internationaler Führerschein (oder beglaubigte Übersetzung) (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerschein nicht in lateinischer Schrift — das Gesetz verlangt eine beglaubigte Übersetzung; ein Internationaler Führerschein erfüllt diese Rolle; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Irland | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Island | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Israel | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Italien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Jamaika | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Japan | Internationaler Führerschein oder Übersetzung | Nationaler Führerschein + Internationaler Führerschein (oder beglaubigte Übersetzung) (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerschein nicht in lateinischer Schrift — das Gesetz verlangt eine beglaubigte Übersetzung; ein Internationaler Führerschein erfüllt diese Rolle; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Jemen | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Jersey | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Jordanien | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Kaimaninseln | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Kambodscha | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Kamerun | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Kanada | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Kap Verde | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Karibische Niederlande | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Kasachstan | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Katar | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Kenia | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Kirgisistan | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Kiribati | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Kolumbien | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Komoren | Nationaler Führerschein genügt — IDD/Übersetzung empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.); dafür wird kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt — führen Sie ein IDD oder eine Übersetzung mit [b] | Der Führerschein ist vermutlich in lateinischer Schrift, das Format ist für dieses Land aber nicht unabhängig überprüft — eine beglaubigte Übersetzung beseitigt jeden Zweifel; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Kongo (Brazzaville) | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Kongo (Demokratische Rep.) | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Kosovo | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Kroatien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Kuba | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Kuwait | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Laos | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Lesotho | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Lettland | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Libanon | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Liberia | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Libyen | Internationaler Führerschein oder Übersetzung | Nationaler Führerschein + Internationaler Führerschein (oder beglaubigte Übersetzung) (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerschein nicht in lateinischer Schrift — das Gesetz verlangt eine beglaubigte Übersetzung; ein Internationaler Führerschein erfüllt diese Rolle; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Liechtenstein | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Litauen | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Luxemburg | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Macau | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Madagaskar | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Malawi | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Malaysia | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Malediven | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Mali | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Malta | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Marokko | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Marshallinseln | Nationaler Führerschein genügt — IDD/Übersetzung empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.); dafür wird kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt — führen Sie ein IDD oder eine Übersetzung mit [b] | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Martinique | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Mauretanien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Mauritius | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Mayotte | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Mexiko | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Mikronesien | Nationaler Führerschein genügt — IDD/Übersetzung empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.); dafür wird kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt — führen Sie ein IDD oder eine Übersetzung mit [b] | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Monaco | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Mongolei | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Montenegro | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Montserrat | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Mosambik | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Myanmar | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Namibia | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Nauru | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Nepal | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Neukaledonien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Neuseeland | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Nicaragua | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Niederlande | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Niger | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Nigeria | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Niue | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Nordkorea | Internationaler Führerschein oder Übersetzung | Nationaler Führerschein + Internationaler Führerschein (oder beglaubigte Übersetzung) (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerschein nicht in lateinischer Schrift — das Gesetz verlangt eine beglaubigte Übersetzung; ein Internationaler Führerschein erfüllt diese Rolle; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Nördliche Marianen | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Nordmazedonien | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Manche Führerscheine aus Nordmazedonien enthalten Angaben in lateinischer Schrift, andere nicht — nicht überprüft —, sodass eine Übersetzung erforderlich sein kann; ein Internationaler Führerschein deckt beide Fälle ab; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (Internationaler Führerschein oder Übersetzung, wenn Ihr Führerschein keine Angaben in lateinischer Schrift enthält) |
| Nordzypern | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Die Anerkennungsnorm erfasst Führerscheine, die von einem ausländischen Staat ausgestellt wurden; die Staatlichkeit dieses Ausstellers ist nicht allgemein anerkannt — Gültigkeit nicht festgestellt |
| Norwegen | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Oman | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Österreich | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Osttimor | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Pakistan | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Palästina | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Manche Führerscheine aus Palästina enthalten Angaben in lateinischer Schrift, andere nicht — nicht überprüft —, sodass eine Übersetzung erforderlich sein kann; ein Internationaler Führerschein deckt beide Fälle ab; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (Internationaler Führerschein oder Übersetzung, wenn Ihr Führerschein keine Angaben in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Palau | Nationaler Führerschein genügt — IDD/Übersetzung empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.); dafür wird kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt — führen Sie ein IDD oder eine Übersetzung mit [b] | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Panama | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Papua-Neuguinea | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Paraguay | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Peru | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Philippinen | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Polen | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Portugal | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Puerto Rico | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Republik Moldau | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Réunion | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Ruanda | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Rumänien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Russische Föderation | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Saharauische Republik | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Die Anerkennungsnorm erfasst Führerscheine, die von einem ausländischen Staat ausgestellt wurden; die Staatlichkeit dieses Ausstellers ist nicht allgemein anerkannt — Gültigkeit nicht festgestellt |
| Saint-Martin | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Saint-Pierre und Miquelon | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Salomonen | Nationaler Führerschein genügt — IDD/Übersetzung empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.); dafür wird kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt — führen Sie ein IDD oder eine Übersetzung mit [b] | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Sambia | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Samoa | Nationaler Führerschein genügt — IDD/Übersetzung empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.); dafür wird kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt — führen Sie ein IDD oder eine Übersetzung mit [b] | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| San Marino | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| São Tomé und Príncipe | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Saudi-Arabien | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Schweden | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Schweiz | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Senegal | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Serbien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Seychellen | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Sierra Leone | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Simbabwe | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Singapur | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Sint Maarten | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Slowakei | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Slowenien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Somalia | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Somaliland | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Die Anerkennungsnorm erfasst Führerscheine, die von einem ausländischen Staat ausgestellt wurden; die Staatlichkeit dieses Ausstellers ist nicht allgemein anerkannt — Gültigkeit nicht festgestellt |
| Spanien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Sri Lanka | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| St. Kitts und Nevis | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| St. Lucia | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| St. Vincent | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Südafrika | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Sudan | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Südkorea | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Südossetien | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Die Anerkennungsnorm erfasst Führerscheine, die von einem ausländischen Staat ausgestellt wurden; die Staatlichkeit dieses Ausstellers ist nicht allgemein anerkannt — Gültigkeit nicht festgestellt |
| Südsudan | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Suriname | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Syrien | Internationaler Führerschein oder Übersetzung | Nationaler Führerschein + Internationaler Führerschein (oder beglaubigte Übersetzung) (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerschein nicht in lateinischer Schrift — das Gesetz verlangt eine beglaubigte Übersetzung; ein Internationaler Führerschein erfüllt diese Rolle; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Tadschikistan | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Taiwan | Internationaler Führerschein oder Übersetzung | Nationaler Führerschein + Internationaler Führerschein (oder beglaubigte Übersetzung) (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerschein nicht in lateinischer Schrift — das Gesetz verlangt eine beglaubigte Übersetzung; ein Internationaler Führerschein erfüllt diese Rolle; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Tansania | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Thailand | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Togo | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Tokelau | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein ist vermutlich in lateinischer Schrift, das Format ist für dieses Land aber nicht unabhängig überprüft — ein Internationaler Führerschein beseitigt jeden Zweifel; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Tonga | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Transnistrien | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Die Anerkennungsnorm erfasst Führerscheine, die von einem ausländischen Staat ausgestellt wurden; die Staatlichkeit dieses Ausstellers ist nicht allgemein anerkannt — Gültigkeit nicht festgestellt |
| Trinidad und Tobago | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Tschad | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein ist vermutlich in lateinischer Schrift, das Format ist für dieses Land aber nicht unabhängig überprüft — ein Internationaler Führerschein beseitigt jeden Zweifel; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Tschechien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Tunesien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Türkei | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Turkmenistan | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Turks- und Caicosinseln | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Tuvalu | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Uganda | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Ukraine | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Ungarn | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Uruguay | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Usbekistan | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Vanuatu | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Vatikan | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Venezuela | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Vereinigte Arabische Emirate | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Vereinigtes Königreich | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Vereinigte Staaten von Amerika | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Vietnam | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Wallis und Futuna | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Westsahara | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Die Anerkennungsnorm erfasst Führerscheine, die von einem ausländischen Staat ausgestellt wurden; die Staatlichkeit dieses Ausstellers ist nicht allgemein anerkannt — Gültigkeit nicht festgestellt |
| Zentralafrikanische Republik | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Zypern | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Bis zu 3 Monate ab dem Tag der Einreise, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsdirektion.) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
Quellen und Hinweise zur Tabelle oben
[1] Decision No. (154) of 2015 promulgating the Implementing Regulation of the Traffic Law, Article 251 (non-GCC private-car licences: up to three months from date of entry, subject to the Administration's approval) and Article 251 first paragraph (GCC licences under GCC Ministers of Interior decisions)
[2] Decision No. (154) of 2015, Articles 242, 294-295 (statutory basis); script/translation handling itself is practice, not an express norm
[a] Die Führerscheinklassen folgen nicht dem Schema A–E der Übereinkommen — Mietwagenpersonal kann einen Internationalen Führerschein verlangen, um sie zuzuordnen.
[b] IDD = Internationales Fahrerdokument, eine standardisierte Übersetzung Ihres nationalen Führerscheins. Hier können Sie es beantragen: https://idaoffice.org/de/apply-now/.
Einen Internationalen Führerschein müssen Sie vor der Reise beschaffen, und nur bestimmte Länder dürfen Ihnen einen ausstellen — einen amtlichen Internationalen Führerschein können Sie nicht in einem beliebigen fremden Land kaufen. Nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 darf ihn nur die Vertragspartei ausstellen, in der Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben und die Ihren Führerschein ausgestellt hat oder anerkennt — durch die zuständige Behörde dieser Vertragspartei oder durch einen von ihr hierzu ermächtigten Verband. Nach dem Genfer Übereinkommen von 1949 wird er von der zuständigen Behörde eines Vertragsstaats oder von einem von dieser Behörde hierzu ermächtigten Verband ausgestellt. Welche Stelle das ist, ist von Land zu Land verschieden: in manchen eine staatliche Stelle, in anderen ein ermächtigter Automobilclub.
Unabhängig davon bietet IDA ein digitales Internationales Fahrerdokument an — eine Übersetzung Ihres nationalen Führerscheins, die Sie zusammen mit ihm mitführen. Es ist kein Internationaler Führerschein, der nach den Übereinkommen von 1949 oder 1968 von der Stelle ausgestellt wird, die Ihr Land dafür ermächtigt, und es ist keine beglaubigte, beeidigte oder sonst amtliche Übersetzung: Keine Behörde beglaubigt es, und wo ein Land von Gesetzes wegen eine amtliche oder beglaubigte Übersetzung verlangt, erfüllt unser Dokument diese Anforderung nicht. Es ist eine private Übersetzung, die Ihren nationalen Führerschein an Mietwagenschaltern und bei Verkehrskontrollen lesbar machen soll.
Die Dreimonatsfrist nach Article 251 ist keine gesonderte Frist für Touristen — sie läuft „ab dem Tag ihrer Einreise in das Königreich Bahrain, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus“. Ein Besucher und ein neu zugezogener Gebietsansässiger haben also dieselben drei Monate. Danach ist ein bahrainischer Führerschein erforderlich, andernfalls wird der Fahrer so behandelt, als hätte er keine Fahrerlaubnis. Der Dienst „Stamping of Foreign International License“ des Nationalen Portals ist ausdrücklich für „Besucher ohne Aufenthaltsrecht“ bestimmt. Amtliche Quelle.
Ein paar Minuten echtes Videomaterial aus der Fahrerperspektive sind der schnellste Weg zu einem sicheren Gefühl vor Ihrer ersten Fahrt in Bahrain:
Video auf YouTube öffnen, falls der Player nicht lädt.