Der internationale Führerschein ist eine Übersetzung des nationalen Führerscheins in viele Sprachen. Die ersten Ausweiskarten erschienen 1926 nach dem Internationalen Übereinkommen von Paris über den Kraftfahrzeugverkehr. Der internationale Führerschein wurde auch von zwei weiteren Übereinkommen aus den Jahren 1949 und 1968 beeinflusst. Der internationale Führerschein ist dasselbe wie der internationale Führerschein.
Erwerb eines internationalen Führerscheins in Schweiz während Sie sich in Schweiz befinden, wenn Sie einen gültigen Schweiz nationalen Führerschein haben. Wenn Sie nur einen Besuch in Schweiz planen, können Sie sich an die zuständige Behörde in Ihrem Land wenden. Wenn Sie bereits auf Reisen sind und keine IDL haben, besteht die einzige Möglichkeit darin, Ihren nationalen Führerschein online zu übersetzen. Dies ist eine schnellere, bequemere und einfachere Möglichkeit, auf Reisen weiterhin Auto zu fahren.
Wir erinnern Sie daran, dass ein internationaler Führerschein nur mit einem gültigen nationalen Führerschein gültig ist.
7 Tage Geld-zurück-Garantie!
Sie können die von der International Driving Authority, der Straßenverkehrsbehörde, ausgestellten Dokumente jederzeit vor der Lieferung oder innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Dokuments gegen eine vollständige Rückerstattung zurücksenden.
Nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 dürfen internationale Führerscheine von nationalen Regierungen oder Organisationen ausgestellt werden, denen diese Aufgaben übertragen wurden. In den meisten Ländern geschieht dies durch Automobilverbände, die der AIT/FIA angeschlossen sind, durch die Polizei oder andere Organisationen. Um einen internationalen Führerschein in Schweiz zu bekommen, müssen Sie einen lokalen Führerschein haben und sich bei den dafür zuständigen Behörden bewerben (Wir bemühen uns, die Informationen auf dem neuesten Stand zu halten; bitte teilen Sie uns mit, wenn der Link nicht funktioniert). Die Kosten und der Zeitpunkt der Erteilung sind von Land zu Land unterschiedlich.
Wenn Sie einen nationalen Führerschein haben, der nicht in Schweiz ausgestellt ist, müssen Sie prüfen, ob Sie mit Ihrem Führerschein fahren dürfen und ob Sie ein IDP benötigen. Wenn ja, besteht der einzige Ausweg darin, eine Übersetzung Ihres Führerscheins mit Zustellung oder eine elektronische Version zu bestellen (erkundigen Sie sich bei der Autovermietung, ob die elektronische Version funktioniert), zum Beispiel bei uns.
Wie erhält man einen Internationalen Führerschein für Schweiz?
expand_moreWenn Sie einen nationalen Führerschein besitzen und in ein Land reisen möchten, in dem ein Internationaler Führerschein (IF) erforderlich oder empfohlen ist, sollten Sie sich an die zuständigen Behörden oder eine autorisierte Automobilorganisation wenden, die Internationale Führerscheine für Schweiz ausstellt. Wenn Sie Ausländer sind und Ihre Reise im Voraus planen, können Sie den IF auf ähnliche Weise in Ihrem Heimatland beantragen.
Wie beantrage ich einen Internationalen Führerschein?
expand_moreDer Antragsprozess ist in allen Organisationen ähnlich, jedoch unterscheiden sich Bearbeitungszeit und Kosten je nach Land erheblich. Bei uns ist es sehr einfach und schnell: Füllen Sie das Antragsformular für den Internationalen Führerschein aus, fügen Sie eine Kopie Ihres gültigen Führerscheins, Ihre Unterschrift und ein Farbfoto bei und leisten Sie die Zahlung. Sie können den Antrag hier online stellen.
Brauche ich einen Internationalen Führerschein für Schweiz?
expand_moreWenn Sie einen Führerschein aus einem der 67 Länder besitzen, die ihre Führerscheine gemäß dem Wiener Übereinkommen von 1968 harmonisiert haben, benötigen Sie KEINEN Internationalen Führerschein, um in Schweiz zu fahren, da Ihr Führerschein anerkannt wird. Fahrer aus anderen Ländern, die nicht auf dieser Liste stehen, benötigen einen Internationalen Führerschein, sofern es keine bilaterale Vereinbarung gibt.
Was ist ein Internationaler Führerschein?
expand_moreUnser Internationaler Führerschein ist ideal für Reisende, die regelmäßig neue Länder besuchen und gerne mit einem Mietwagen unterwegs sind. Es ist keine zusätzliche Prüfung erforderlich, und der Führerschein ist ein bis drei Jahre gültig. Dieses Dokument wird zusammen mit Ihrem nationalen Führerschein verwendet, ersetzt diesen jedoch nicht; es handelt sich um eine Übersetzung Ihres Führerscheins in drei Formaten.
Kann ich mit diesem Dokument ein Auto mieten?
expand_moreIn der Regel ja. Da die Anforderungen jedoch je nach Region variieren, sollten Sie sich direkt bei der jeweiligen Autovermietung erkundigen.
Kann ich mit dem IF eine Kfz-Versicherung abschließen?
expand_moreIn der Regel ja. Da die Anforderungen je nach Region unterschiedlich sind, wird empfohlen, sich direkt an die örtlichen Versicherungsunternehmen zu wenden.
🗓 Fakten geprüft anhand folgender Quellen: Straßenverkehrsrecht der Schweiz und weitere amtliche Quellen. Recherche zuletzt aktualisiert: . Sie dürfen diese Informationen nur übernehmen, wenn Sie einen Link zurück auf diese Seite setzen.
⚠ Diese Seite enthält allgemeine Informationen zu Verkehrsregeln, keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich, und jede Behörde wendet ihre eigenen an — klären Sie Ihren Fall vor der Fahrt mit der zuständigen Behörde.
ℹ Wir sind ein privates Unternehmen. Wir sind keine Behörde, keine Führerschein- oder Ausgabestelle und keine Vertragsorganisation, und wir sind mit keiner von ihnen verbunden, werden von keiner unterstützt und handeln für keine von ihnen. Das Internationales Fahrerdokument, das wir verkaufen, ist eine Übersetzung Ihres nationalen Führerscheins: Es ist kein Führerschein und kein von einer Behörde ausgestelltes Dokument.
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Straßenseite | Rechts |
| Internationaler Führerschein (IDP) | Für 220 der 240 Herkunftsführerscheine nicht erforderlich, davon 9 ohne festgestellte Regelung — siehe die Zeile für Ihr Ausstellungsland in der Tabelle unten |
| Akzeptierte Typen des Internationalen Führerscheins | Beide — Genf 1949 (gültig 1 Jahr) und Wien 1968 (gültig 3 Jahre) |
| UN-Straßenverkehrsübereinkommen | Wien 1968 — Ratifikation 11. Dez. 1991 |
| Zeitliche Begrenzung für Besucher | Weder das Gesetz noch die Hinweise des Bundes kennen eine feste Höchstzahl an Touristentagen. |
| EU-/EWR-Führerscheine | Uneingeschränkt gültig, keine Formalitäten (EDA, Autofahren in der Schweiz mit einem ausländischen Führerschein (Wiedergabe von Art. 42 VZV); VZV Art. 42 Abs. 3bis Bst. b und Art. 150 Abs. 5 Bst. e zu den EU-/EFTA-Privilegien) |
| Mindestalter | 18 zum Fahren — Art. 43 Abs. 1 VZV (SR 741.51) — bindet Inhaber ausländischer Führerscheine ausdrücklich: Ausländische Führerscheine dürfen nur von Personen verwendet werden, die die Schweizer Mindestalter erfüllen; für unbegleitetes Fahren der Kategorie B beträgt das Mindestalter 18 Jahre. Wörtlich: 'Für unbegleitete Fahrten mit Motorwagen der Kategorie B gilt ein Mindestalter von 18 Jahren.' |
| Alkoholgrenzwert | 0.5 Promille (0,05%) für gewöhnliche Fahrer; 0.1 Promille (0,01%) für Berufsfahrer, Neulenker mit Führerschein auf Probe, Lernfahrer, Fahrlehrer und Begleitpersonen von Lernfahrern (ch.ch, Alkohol im Straßenverkehr). |
| Geschwindigkeitsbegrenzungen | Sofern nicht anders beschildert: 50 km/h innerorts, 80 km/h außerorts, 100 km/h auf Schnellstraßen (Autostraßen), 120 km/h auf Autobahnen (ch.ch, Zu schnelles Fahren). |
| Notrufnummer | 112 ist der allgemeine Notruf; 117 Polizei, 118 Feuerwehr und 144 Rettungsdienst (1414 Rega-Luftrettung). |
Die Schweiz erhebt keine pauschale IDP-Pflicht. Nach Art. 42 Abs. 1 Bst. a der Verkehrszulassungsverordnung (VZV, SR 741.51) darf ein ausländischer Fahrer allein mit einem gültigen nationalen Führerschein fahren. Art. 42 Abs. 1 Bst. b erkennt zusätzlich einen internationalen Führerschein an, der nach dem Pariser Abkommen von 1926 (SR 0.741.11), dem Genfer Abkommen von 1949 oder dem Wiener Übereinkommen von 1968 (SR 0.741.10) ausgestellt wurde und stets zusammen mit dem entsprechenden nationalen Führerschein vorzuweisen ist. Beachten Sie die Falle: Die Fußnote von Fedlex zum Verweis auf 1949 lautet „Nicht ratifiziert von der Schweiz“ — die Schweiz hat das Genfer Abkommen von 1949 nie ratifiziert, und dennoch akzeptiert ihr Landesrecht ausdrücklich IDPs nach 1949; die Anerkennung reicht damit weiter als die Vertragsmitgliedschaft. Die praktische Einschränkung steht in Art. 42 Abs. 2 VZV: Der ausländische Führerschein berechtigt nur zu den Fahrzeugkategorien, die darauf „ausdrücklich, verständlich und in lateinischer Schrift“ (wörtlich) vermerkt sind — Inhaber von Führerscheinen in nichtlateinischer Schrift benötigen daher den IDP (der als Übersetzung dient) oder eine amtliche Übersetzung ins Französische, Deutsche, Italienische oder Englische (EDA-Hinweise).
Für das Fahren ohne das erforderliche Dokument konnte aus einer maßgeblichen Quelle keine konkrete Strafe bestätigt werden. Amtliche Quelle.
In Schweiz fährt man rechts, überholt wird links. Autos in der Schweiz haben das Lenkrad links.
Weder das Gesetz noch die Hinweise des Bundes kennen eine feste Höchstzahl an Touristentagen. Ein nicht gebietsansässiger Besucher fährt mit dem gültigen nationalen Führerschein (begleitet von einem IDP oder einer amtlichen Übersetzung, wenn der Führerschein nicht in lateinischer Schrift abgefasst ist). Die 12-Monats-Regel ist ein Auslöser für die Umschreibung bei Wohnsitznahme, keine Touristenfrist: Einen Schweizer Führerschein benötigen Fahrer, die 12 Monate in der Schweiz gewohnt haben, ohne sich mehr als drei aufeinanderfolgende Monate im Ausland aufzuhalten. (Art. 42 Abs. 3bis Bst. a VZV (SR 741.51))
Sie planen einen Umzug in die Schweiz? Sobald Sie dort Ihren Wohnsitz haben, gelten andere Regeln — siehe den Abschnitt für Einwohner unten.
Schweiz ist Vertragspartei beim Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1968, nicht aber beim Genfer Übereinkommen von 1949.
Ob ein fremdes Land Ihren Führerschein akzeptiert, hängt an einem Geflecht von Faktoren: drei verschiedene Straßenverkehrsübereinkommen, die Jahrzehnte auseinander unterzeichnet wurden (1926, 1949, 1968) — das älteste ist älter als die Vereinten Nationen selbst, und nur die beiden späteren wurden unter ihrem Dach geschlossen —, Länder in unterschiedlichen Stadien des Beitritts zu jedem davon (unterzeichnet, angenommen oder ratifiziert), Führerscheine in Alphabeten, die die örtliche Polizei nicht lesen kann, Systeme von Fahrzeugklassen, die zwischen den Ländern nicht zusammenpassen, Dokumentengenerationen, die dem Format eines Übereinkommens womöglich nicht entsprechen, selbst wenn das Land Mitglied ist, bilaterale Absprachen zwischen einzelnen Staaten und örtliche Gesetze, die an einem Ort lockerer und am nächsten strenger sind. Derselbe Führerschein kann an einer Grenze in Ordnung sein und an der nächsten abgelehnt werden — sogar am nächsten Mietwagenschalter. Den Internationalen Führerschein gibt es, um das meiste davon abzukürzen: eine standardisierte, mehrsprachige Darstellung Ihres vorhandenen Führerscheins mit vereinheitlichten Klassensymbolen, die die meisten Beamten auf einen Blick lesen können. Er ersetzt Ihren nationalen Führerschein nicht und verleiht keine neuen Rechte — Sie führen beide mit — und er garantiert keine Anerkennung: Eine Handvoll Zielländer verlangt weiterhin ein örtliches Fahrdokument zusätzlich oder an seiner Stelle, für die meisten verbessert er Ihre Aussichten aber spürbar.
Diese Tabelle gilt für Touristen und vorübergehende Besucher. Sie ziehen in die Schweiz und begründen dort Ihren Wohnsitz? Dann gelten andere Regeln — siehe den Abschnitt für Einwohner unten. Suchen Sie unten das Ausstellungsland Ihres Führerscheins. Die Schweiz erkennt einen gültigen nationalen Führerschein aus jedem ausländischen Staat an — es gibt weder eine feste Besucherfrist noch eine pauschale IDP-Pflicht. Der Haken ist die Schrift: Der Führerschein zählt nur für die Kategorien, die darauf in lateinischer Schrift vermerkt sind; Inhaber von Führerscheinen in nichtlateinischer Schrift benötigen deshalb einen IDP nach 1949 oder 1968 (die Schweiz akzeptiert beide sowie den alten Ausweis nach 1926) oder zusätzlich zum Führerschein eine amtliche Übersetzung ins Französische, Deutsche, Italienische oder Englische. Für unbegleitetes Fahren der Kategorie B müssen Fahrer 18 Jahre alt sein. Gebietsansässige wechseln nach 12 Monaten Aufenthalt in die Schweizer Führerscheinregelung. Regeln ändern sich — prüfen Sie vor der Reise amtliche Quellen. Zuletzt geprüft: Juli 2026.
Legende: „1949“ — Genfer Übereinkommen über den Straßenverkehr (Internationaler Führerschein bis zu 1 Jahr gültig); „1968“ — Wiener Übereinkommen (Internationaler Führerschein bis zu 3 Jahre gültig).
Was die Spalte „Einstufung“ auf dieser Seite bedeutet:
| Ausstellungsland des Führerscheins | Einstufung | Was Sie mitführen müssen | Warum |
|---|---|---|---|
| Abchasien | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Die Anerkennungsnorm erfasst Führerscheine, die von einem ausländischen Staat ausgestellt wurden; die Staatlichkeit dieses Ausstellers ist nicht allgemein anerkannt — Gültigkeit nicht festgestellt |
| Afghanistan | Internationaler Führerschein oder Übersetzung | Nationaler Führerschein + Internationaler Führerschein (oder beglaubigte Übersetzung) (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Führerschein nicht in lateinischer Schrift — das Gesetz verlangt eine beglaubigte Übersetzung; ein Internationaler Führerschein erfüllt diese Rolle; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Ägypten | Internationaler Führerschein oder Übersetzung | Nationaler Führerschein + Internationaler Führerschein (oder beglaubigte Übersetzung) (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Führerschein nicht in lateinischer Schrift — das Gesetz verlangt eine beglaubigte Übersetzung; ein Internationaler Führerschein erfüllt diese Rolle; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Albanien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Algerien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Amerikanische Jungferninseln | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Amerikanisch-Samoa | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Andorra | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Angola | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Antigua und Barbuda | Nationaler Führerschein genügt — IDD/Übersetzung empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz); dafür wird kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt — führen Sie ein IDD oder eine Übersetzung mit [b] | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Äquatorialguinea | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Argentinien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Armenien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Aruba | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Asad Kaschmir | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Die Anerkennungsnorm erfasst Führerscheine, die von einem ausländischen Staat ausgestellt wurden; die Staatlichkeit dieses Ausstellers ist nicht allgemein anerkannt — Gültigkeit nicht festgestellt |
| Aserbaidschan | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Äthiopien | Internationaler Führerschein oder Übersetzung | Nationaler Führerschein + Internationaler Führerschein (oder beglaubigte Übersetzung) (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Führerschein nicht in lateinischer Schrift — das Gesetz verlangt eine beglaubigte Übersetzung; ein Internationaler Führerschein erfüllt diese Rolle; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Australien | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Bahamas | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Bahrain | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Bangladesch | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Barbados | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Belarus | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Belgien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Belize | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Benin | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Bergkarabach | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Die Anerkennungsnorm erfasst Führerscheine, die von einem ausländischen Staat ausgestellt wurden; die Staatlichkeit dieses Ausstellers ist nicht allgemein anerkannt — Gültigkeit nicht festgestellt |
| Bermuda | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Bhutan | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Bolivien | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Bosnien und Herzegowina | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Botsuana | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Brasilien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Britische Jungferninseln | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Brunei | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Bulgarien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Burkina Faso | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Burundi | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Chile | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| China | Internationaler Führerschein oder Übersetzung | Nationaler Führerschein + Internationaler Führerschein (oder beglaubigte Übersetzung) (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Führerschein nicht in lateinischer Schrift — das Gesetz verlangt eine beglaubigte Übersetzung; ein Internationaler Führerschein erfüllt diese Rolle; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Cookinseln | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Costa Rica | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Curaçao | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Dänemark | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Deutschland | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Dominica | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Dominikanische Republik | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Dschibuti | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Ecuador | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Elfenbeinküste | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| El Salvador | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Eritrea | Internationaler Führerschein oder Übersetzung | Nationaler Führerschein + Internationaler Führerschein (oder beglaubigte Übersetzung) (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Führerschein nicht in lateinischer Schrift — das Gesetz verlangt eine beglaubigte Übersetzung; ein Internationaler Führerschein erfüllt diese Rolle; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Estland | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Eswatini | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Falklandinseln | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Färöer | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Fidschi | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Finnland | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Frankreich | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Französisch-Guayana | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Französisch-Polynesien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Gabun | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Gambia | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Georgien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Ghana | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Gibraltar | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Grenada | Nationaler Führerschein genügt — IDD/Übersetzung empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz); dafür wird kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt — führen Sie ein IDD oder eine Übersetzung mit [b] | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Griechenland | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Grönland | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Guadeloupe | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Guam | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Guatemala | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Guernsey | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Guinea | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Guinea-Bissau | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Guyana | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Haiti | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Honduras | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Hongkong | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Indien | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Indonesien | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Irak | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Iran | Internationaler Führerschein oder Übersetzung | Nationaler Führerschein + Internationaler Führerschein (oder beglaubigte Übersetzung) (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Führerschein nicht in lateinischer Schrift — das Gesetz verlangt eine beglaubigte Übersetzung; ein Internationaler Führerschein erfüllt diese Rolle; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Irland | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Island | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Israel | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Italien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Jamaika | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Japan | Internationaler Führerschein oder Übersetzung | Nationaler Führerschein + Internationaler Führerschein (oder beglaubigte Übersetzung) (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Führerschein nicht in lateinischer Schrift — das Gesetz verlangt eine beglaubigte Übersetzung; ein Internationaler Führerschein erfüllt diese Rolle; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Jemen | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Jersey | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Jordanien | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Kaimaninseln | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Kambodscha | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Kamerun | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Kanada | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Kap Verde | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Karibische Niederlande | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Kasachstan | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Katar | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Kenia | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Kirgisistan | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Kiribati | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Kolumbien | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Komoren | Nationaler Führerschein genügt — IDD/Übersetzung empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz); dafür wird kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt — führen Sie ein IDD oder eine Übersetzung mit [b] | Der Führerschein ist vermutlich in lateinischer Schrift, das Format ist für dieses Land aber nicht unabhängig überprüft — eine beglaubigte Übersetzung beseitigt jeden Zweifel; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Kongo (Brazzaville) | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Kongo (Demokratische Rep.) | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Kosovo | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Kroatien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Kuba | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Kuwait | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Laos | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Lesotho | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Lettland | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Libanon | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Liberia | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Libyen | Internationaler Führerschein oder Übersetzung | Nationaler Führerschein + Internationaler Führerschein (oder beglaubigte Übersetzung) (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Führerschein nicht in lateinischer Schrift — das Gesetz verlangt eine beglaubigte Übersetzung; ein Internationaler Führerschein erfüllt diese Rolle; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Liechtenstein | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Litauen | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Luxemburg | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Macau | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Madagaskar | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Malawi | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Malaysia | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Malediven | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Mali | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Malta | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Marokko | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Marshallinseln | Nationaler Führerschein genügt — IDD/Übersetzung empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz); dafür wird kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt — führen Sie ein IDD oder eine Übersetzung mit [b] | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Martinique | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Mauretanien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Mauritius | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Mayotte | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Mexiko | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Mikronesien | Nationaler Führerschein genügt — IDD/Übersetzung empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz); dafür wird kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt — führen Sie ein IDD oder eine Übersetzung mit [b] | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Monaco | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Mongolei | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Montenegro | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Montserrat | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Mosambik | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Myanmar | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Namibia | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Nauru | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Nepal | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Neukaledonien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Neuseeland | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Nicaragua | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Niederlande | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Niger | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Nigeria | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Niue | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Nordkorea | Internationaler Führerschein oder Übersetzung | Nationaler Führerschein + Internationaler Führerschein (oder beglaubigte Übersetzung) (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Führerschein nicht in lateinischer Schrift — das Gesetz verlangt eine beglaubigte Übersetzung; ein Internationaler Führerschein erfüllt diese Rolle; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Nördliche Marianen | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Nordmazedonien | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Manche Führerscheine aus Nordmazedonien enthalten Angaben in lateinischer Schrift, andere nicht — nicht überprüft —, sodass eine Übersetzung erforderlich sein kann; ein Internationaler Führerschein deckt beide Fälle ab; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (Internationaler Führerschein oder Übersetzung, wenn Ihr Führerschein keine Angaben in lateinischer Schrift enthält) |
| Nordzypern | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Die Anerkennungsnorm erfasst Führerscheine, die von einem ausländischen Staat ausgestellt wurden; die Staatlichkeit dieses Ausstellers ist nicht allgemein anerkannt — Gültigkeit nicht festgestellt |
| Norwegen | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Oman | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Österreich | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Osttimor | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Pakistan | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Palästina | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Manche Führerscheine aus Palästina enthalten Angaben in lateinischer Schrift, andere nicht — nicht überprüft —, sodass eine Übersetzung erforderlich sein kann; ein Internationaler Führerschein deckt beide Fälle ab; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (Internationaler Führerschein oder Übersetzung, wenn Ihr Führerschein keine Angaben in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Palau | Nationaler Führerschein genügt — IDD/Übersetzung empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz); dafür wird kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt — führen Sie ein IDD oder eine Übersetzung mit [b] | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Panama | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Papua-Neuguinea | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Paraguay | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Peru | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Philippinen | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Polen | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Portugal | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Puerto Rico | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Republik Moldau | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Réunion | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Ruanda | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Rumänien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Russische Föderation | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Saharauische Republik | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Die Anerkennungsnorm erfasst Führerscheine, die von einem ausländischen Staat ausgestellt wurden; die Staatlichkeit dieses Ausstellers ist nicht allgemein anerkannt — Gültigkeit nicht festgestellt |
| Saint-Martin | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Saint-Pierre und Miquelon | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Salomonen | Nationaler Führerschein genügt — IDD/Übersetzung empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz); dafür wird kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt — führen Sie ein IDD oder eine Übersetzung mit [b] | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Sambia | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Samoa | Nationaler Führerschein genügt — IDD/Übersetzung empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz); dafür wird kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt — führen Sie ein IDD oder eine Übersetzung mit [b] | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| San Marino | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| São Tomé und Príncipe | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Saudi-Arabien | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Schweden | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Senegal | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Serbien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Seychellen | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Sierra Leone | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Simbabwe | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Singapur | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Sint Maarten | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Slowakei | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Slowenien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Somalia | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Somaliland | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Die Anerkennungsnorm erfasst Führerscheine, die von einem ausländischen Staat ausgestellt wurden; die Staatlichkeit dieses Ausstellers ist nicht allgemein anerkannt — Gültigkeit nicht festgestellt |
| Spanien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Sri Lanka | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| St. Kitts und Nevis | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| St. Lucia | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| St. Vincent | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Südafrika | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Sudan | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Südkorea | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Südossetien | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Die Anerkennungsnorm erfasst Führerscheine, die von einem ausländischen Staat ausgestellt wurden; die Staatlichkeit dieses Ausstellers ist nicht allgemein anerkannt — Gültigkeit nicht festgestellt |
| Südsudan | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Suriname | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Syrien | Internationaler Führerschein oder Übersetzung | Nationaler Führerschein + Internationaler Führerschein (oder beglaubigte Übersetzung) (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Führerschein nicht in lateinischer Schrift — das Gesetz verlangt eine beglaubigte Übersetzung; ein Internationaler Führerschein erfüllt diese Rolle; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Tadschikistan | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Taiwan | Internationaler Führerschein oder Übersetzung | Nationaler Führerschein + Internationaler Führerschein (oder beglaubigte Übersetzung) (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Führerschein nicht in lateinischer Schrift — das Gesetz verlangt eine beglaubigte Übersetzung; ein Internationaler Führerschein erfüllt diese Rolle; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Tansania | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Thailand | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Togo | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Tokelau | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein ist vermutlich in lateinischer Schrift, das Format ist für dieses Land aber nicht unabhängig überprüft — ein Internationaler Führerschein beseitigt jeden Zweifel; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Tonga | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Transnistrien | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Die Anerkennungsnorm erfasst Führerscheine, die von einem ausländischen Staat ausgestellt wurden; die Staatlichkeit dieses Ausstellers ist nicht allgemein anerkannt — Gültigkeit nicht festgestellt |
| Trinidad und Tobago | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Tschad | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein ist vermutlich in lateinischer Schrift, das Format ist für dieses Land aber nicht unabhängig überprüft — ein Internationaler Führerschein beseitigt jeden Zweifel; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Tschechien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Tunesien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Türkei | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Turkmenistan | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Turks- und Caicosinseln | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Tuvalu | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Uganda | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Ukraine | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Ungarn | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Uruguay | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Usbekistan | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Vanuatu | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Vatikan | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Venezuela | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Vereinigte Arabische Emirate | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Vereinigtes Königreich | Nationaler Führerschein genügt | Ihr britischer Kartenführerschein | Britischer Kartenführerschein im EU-Raum anerkannt (Hinweis von gov.uk) |
| Vereinigte Staaten von Amerika | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Vietnam | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Wallis und Futuna | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Westsahara | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Die Anerkennungsnorm erfasst Führerscheine, die von einem ausländischen Staat ausgestellt wurden; die Staatlichkeit dieses Ausstellers ist nicht allgemein anerkannt — Gültigkeit nicht festgestellt |
| Zentralafrikanische Republik | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (gültig für Ihren gesamten Aufenthalt; eine Frist von 12 Monaten beginnt erst mit der Wohnsitznahme in der Schweiz) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Zypern | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
Quellen und Hinweise zur Tabelle oben
[1] Art. 42 Abs. 1 Bst. a VZV (SR 741.51): 'Motorfahrzeugführer aus dem Ausland dürfen in der Schweiz nur Motorfahrzeuge führen, wenn sie: a. einen gültigen nationalen Führerausweis besitzen'
[2] Art. 42 Abs. 2 VZV (SR 741.51); FDFA, Driving in Switzerland on a foreign licence
[a] Die Führerscheinklassen folgen nicht dem Schema A–E der Übereinkommen — Mietwagenpersonal kann einen Internationalen Führerschein verlangen, um sie zuzuordnen.
[b] IDD = Internationales Fahrerdokument, eine standardisierte Übersetzung Ihres nationalen Führerscheins. Hier können Sie es beantragen: https://idaoffice.org/de/apply-now/.
Einen Internationalen Führerschein müssen Sie vor der Reise beschaffen, und nur bestimmte Länder dürfen Ihnen einen ausstellen — einen amtlichen Internationalen Führerschein können Sie nicht in einem beliebigen fremden Land kaufen. Nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 darf ihn nur die Vertragspartei ausstellen, in der Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben und die Ihren Führerschein ausgestellt hat oder anerkennt — durch die zuständige Behörde dieser Vertragspartei oder durch einen von ihr hierzu ermächtigten Verband. Nach dem Genfer Übereinkommen von 1949 wird er von der zuständigen Behörde eines Vertragsstaats oder von einem von dieser Behörde hierzu ermächtigten Verband ausgestellt. Welche Stelle das ist, ist von Land zu Land verschieden: in manchen eine staatliche Stelle, in anderen ein ermächtigter Automobilclub.
Unabhängig davon bietet IDA ein digitales Internationales Fahrerdokument an — eine Übersetzung Ihres nationalen Führerscheins, die Sie zusammen mit ihm mitführen. Es ist kein Internationaler Führerschein, der nach den Übereinkommen von 1949 oder 1968 von der Stelle ausgestellt wird, die Ihr Land dafür ermächtigt, und es ist keine beglaubigte, beeidigte oder sonst amtliche Übersetzung: Keine Behörde beglaubigt es, und wo ein Land von Gesetzes wegen eine amtliche oder beglaubigte Übersetzung verlangt, erfüllt unser Dokument diese Anforderung nicht. Es ist eine private Übersetzung, die Ihren nationalen Führerschein an Mietwagenschaltern und bei Verkehrskontrollen lesbar machen soll.
Ein ausländischer Fahrer muss einen Schweizer Führerschein erwerben, wenn er 12 Monate in der Schweiz gewohnt hat, ohne diese Zeit durch einen Auslandsaufenthalt von mehr als drei aufeinanderfolgenden Monaten zu unterbrechen (Art. 42 Abs. 3bis Bst. a VZV). Seit 1. Juli 2025 (AS 2025 30) müssen Inhaber von Führerscheinen, die nicht von einem EU- oder EFTA-Staat ausgestellt wurden und die berufsmäßig Fahrzeuge der Kategorien C/D/C1/D1 mit Schweizer Zulassung führen (oder eine Bewilligung nach Art. 25 benötigen), von Anfang an einen Schweizer Führerschein besitzen; Zirkus- und Schaustellerpersonal ist ausgenommen; von einem EU-/EFTA-Staat ausgestellte Führerscheine lösen diese vorgezogene Pflicht nicht mehr aus.
| Umschreibung ohne Prüfung | Hinweis |
|---|---|
| Alle EU-Staaten, Andorra, Australien, Island, Israel, Japan, Kanada, Liechtenstein, Marokko, Monaco, Neuseeland, Norwegen, San Marino, Singapur, Südkorea, Tunesien, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten von Amerika | Bilaterales Umschreibungsabkommen |
| Taiwan (nur Kategorien A1 und B) | Umschreibung mit eingeschränktem Umfang |
Der Umtausch erfolgt über eine Kontrollfahrt (Art. 44 Abs. 1 VZV) und nicht über eine vollständige Theorie- und Praxisprüfung; sie kann nicht wiederholt werden, und wer sie nicht besteht, dem wird der ausländische Führerschein entzogen (Art. 44 Abs. 1bis-1quater). ASTRA kann bei Fahrern aus Staaten mit gleichwertigen Ausbildungs- und Prüfungsstandards auf die Kontrollfahrt verzichten (Art. 150 Abs. 5 Bst. e VZV); maßgeblich ist die ASTRA-Länderliste, die von den kantonalen Straßenverkehrsämtern erneut veröffentlicht wird (Liste oben nach der Seite des Kantons Zürich, 30 Einträge des EU-/EFTA-Blocks einschließlich des Vereinigten Königreichs + 14 weitere Jurisdiktionen, Taiwan beschränkt auf A1/B). Beim Umtausch der Kategorien A/B kann ein Führerschein auf Probe für 3 Jahre ausgestellt werden, vorbehaltlich der Ausnahmen nach Art. 44a (Führerschein vor 1. Dez. 2005 ausgestellt oder bei der Wohnsitznahme in der Schweiz bereits seit ≥1 Jahr gültig). Das zuständige kantonale Straßenverkehrsamt entscheidet in jedem Einzelfall. Amtliche Quelle.
Ein paar Minuten echtes Videomaterial aus der Fahrerperspektive sind der schnellste Weg zu einem sicheren Gefühl vor Ihrer ersten Fahrt in der Schweiz:
Video auf YouTube öffnen, falls der Player nicht lädt.