Der internationale Führerschein ist eine Übersetzung des nationalen Führerscheins in viele Sprachen. Die ersten Ausweiskarten erschienen 1926 nach dem Internationalen Übereinkommen von Paris über den Kraftfahrzeugverkehr. Der internationale Führerschein wurde auch von zwei weiteren Übereinkommen aus den Jahren 1949 und 1968 beeinflusst. Der internationale Führerschein ist dasselbe wie der internationale Führerschein.
Erwerb eines internationalen Führerscheins in Grönland während Sie sich in Grönland befinden, wenn Sie einen gültigen Grönland nationalen Führerschein haben. Wenn Sie nur einen Besuch in Grönland planen, können Sie sich an die zuständige Behörde in Ihrem Land wenden. Wenn Sie bereits auf Reisen sind und keine IDL haben, besteht die einzige Möglichkeit darin, Ihren nationalen Führerschein online zu übersetzen. Dies ist eine schnellere, bequemere und einfachere Möglichkeit, auf Reisen weiterhin Auto zu fahren.
Wir erinnern Sie daran, dass ein internationaler Führerschein nur mit einem gültigen nationalen Führerschein gültig ist.
7 Tage Geld-zurück-Garantie!
Sie können die von der International Driving Authority, der Straßenverkehrsbehörde, ausgestellten Dokumente jederzeit vor der Lieferung oder innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Dokuments gegen eine vollständige Rückerstattung zurücksenden.
Nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 dürfen internationale Führerscheine von nationalen Regierungen oder Organisationen ausgestellt werden, denen diese Aufgaben übertragen wurden. In den meisten Ländern geschieht dies durch Automobilverbände, die der AIT/FIA angeschlossen sind, durch die Polizei oder andere Organisationen. Um einen internationalen Führerschein in Grönland zu bekommen, müssen Sie einen lokalen Führerschein haben und sich bei den dafür zuständigen Behörden bewerben (Wir bemühen uns, die Informationen auf dem neuesten Stand zu halten; bitte teilen Sie uns mit, wenn der Link nicht funktioniert). Die Kosten und der Zeitpunkt der Erteilung sind von Land zu Land unterschiedlich.
Wenn Sie einen nationalen Führerschein haben, der nicht in Grönland ausgestellt ist, müssen Sie prüfen, ob Sie mit Ihrem Führerschein fahren dürfen und ob Sie ein IDP benötigen. Wenn ja, besteht der einzige Ausweg darin, eine Übersetzung Ihres Führerscheins mit Zustellung oder eine elektronische Version zu bestellen (erkundigen Sie sich bei der Autovermietung, ob die elektronische Version funktioniert), zum Beispiel bei uns.
Wie erhält man einen Internationalen Führerschein für Grönland?
expand_moreWenn Sie einen nationalen Führerschein besitzen und in ein Land reisen möchten, in dem ein Internationaler Führerschein (IF) erforderlich oder empfohlen ist, sollten Sie sich an die zuständigen Behörden oder eine autorisierte Automobilorganisation wenden, die Internationale Führerscheine für Grönland ausstellt. Wenn Sie Ausländer sind und Ihre Reise im Voraus planen, können Sie den IF auf ähnliche Weise in Ihrem Heimatland beantragen.
Wie beantrage ich einen Internationalen Führerschein?
expand_moreDer Antragsprozess ist in allen Organisationen ähnlich, jedoch unterscheiden sich Bearbeitungszeit und Kosten je nach Land erheblich. Bei uns ist es sehr einfach und schnell: Füllen Sie das Antragsformular für den Internationalen Führerschein aus, fügen Sie eine Kopie Ihres gültigen Führerscheins, Ihre Unterschrift und ein Farbfoto bei und leisten Sie die Zahlung. Sie können den Antrag hier online stellen.
Brauche ich einen Internationalen Führerschein für Grönland?
expand_moreGrönland hat seine Führerscheine nicht gemäß dem Wiener Übereinkommen von 1968 harmonisiert. Fahrer aus anderen Ländern benötigen einen Internationalen Führerschein, es sei denn, es besteht eine gegenseitige Anerkennung der Führerscheine zwischen den Ländern.
Was ist ein Internationaler Führerschein?
expand_moreUnser Internationaler Führerschein ist ideal für Reisende, die regelmäßig neue Länder besuchen und gerne mit einem Mietwagen unterwegs sind. Es ist keine zusätzliche Prüfung erforderlich, und der Führerschein ist ein bis drei Jahre gültig. Dieses Dokument wird zusammen mit Ihrem nationalen Führerschein verwendet, ersetzt diesen jedoch nicht; es handelt sich um eine Übersetzung Ihres Führerscheins in drei Formaten.
Kann ich mit diesem Dokument ein Auto mieten?
expand_moreIn der Regel ja. Da die Anforderungen jedoch je nach Region variieren, sollten Sie sich direkt bei der jeweiligen Autovermietung erkundigen.
Kann ich mit dem IF eine Kfz-Versicherung abschließen?
expand_moreIn der Regel ja. Da die Anforderungen je nach Region unterschiedlich sind, wird empfohlen, sich direkt an die örtlichen Versicherungsunternehmen zu wenden.
🗓 Fakten geprüft anhand folgender Quellen: Straßenverkehrsrecht Grönlands und weitere amtliche Quellen. Recherche zuletzt aktualisiert: . Sie dürfen diese Informationen nur übernehmen, wenn Sie einen Link zurück auf diese Seite setzen.
⚠ Diese Seite enthält allgemeine Informationen zu Verkehrsregeln, keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich, und jede Behörde wendet ihre eigenen an — klären Sie Ihren Fall vor der Fahrt mit der zuständigen Behörde.
ℹ Wir sind ein privates Unternehmen. Wir sind keine Behörde, keine Führerschein- oder Ausgabestelle und keine Vertragsorganisation, und wir sind mit keiner von ihnen verbunden, werden von keiner unterstützt und handeln für keine von ihnen. Das Internationales Fahrerdokument, das wir verkaufen, ist eine Übersetzung Ihres nationalen Führerscheins: Es ist kein Führerschein und kein von einer Behörde ausgestelltes Dokument.
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Straßenseite | Rechts |
| Internationaler Führerschein (IDP) | Für 220 der 240 Herkunftsführerscheine nicht erforderlich, davon 9 ohne festgestellte Regelung — siehe die Zeile für Ihr Ausstellungsland in der Tabelle unten |
| Akzeptierte Typen des Internationalen Führerscheins | Beide — Genf 1949 (gültig 1 Jahr) und Wien 1968 (gültig 3 Jahre) |
| UN-Straßenverkehrsübereinkommen | Wir konnten die Mitgliedschaft in keinem der beiden Übereinkommen bestätigen (das Wiener Übereinkommen von 1968 gilt nicht; offen ist das Genfer Übereinkommen von 1949) |
| Zeitliche Begrenzung für Besucher | Für Besucher gibt es keine feste Tagesobergrenze. |
| EU-/EWR-Führerscheine | Uneingeschränkt gültig, keine Formalitäten (Bekendtgørelse nr. 1574 af 8. december 2025 om kørekort for Grønland, §§ 43 und 45, stk. 2) |
| Mindestalter | 18 zum Fahren — Færdselslov for Grønland (lovbekendtgørelse nr. 995 af 26. oktober 2009), § 13, stk. 3, nr. 1 — 'Kørekort kan udstedes til en person, der 1) er fyldt 18 år' |
| Alkoholgrenzwert | 0.50 Promille (0,05% BAK). |
| Geschwindigkeitsbegrenzungen | Fahren Sie rechts. In Grönland gibt es keine landesweite zahlenmäßige Höchstgeschwindigkeit: § 29, stk. 1 des Færdselslov for Grønland verlangt, die Geschwindigkeit jederzeit den Verhältnissen anzupassen, und nach § 29, stk. 2–3 legt die Polizei — nach Anhörung des Gemeinderats — die Grenzwerte für einzelne Gemeinden und für bestimmte Straßenabschnitte fest. Halten Sie sich an die Beschilderung und verringern Sie die Geschwindigkeit bei Schnee, Eis, Dunkelheit und auf Schotter deutlich. |
| Notrufnummer | Grønlands Politi veröffentlicht auf politi.gl 701448 als seine Notrufnummer (112 erscheint auf der Polizeiseite nicht). Die Reisehinweise des UK FCDO für Dänemark/Grönland fordern Reisende auf, „die 112 zu wählen und einen Krankenwagen anzufordern“. Versuchen Sie es zuerst mit 112; kommt keine Verbindung zustande, rufen Sie die Notrufnummer der Polizei 701448 an. Netzabdeckung und Hilfeleistung sind außerhalb der größeren Siedlungen begrenzt. |
Ein IDP ist in Grönland gesetzlich nicht vorgeschrieben. Nach § 43 der Bekendtgørelse nr. 1574 vom 8. Dez. 2025 om kørekort for Grønland (in Kraft seit 1. Apr. 2026) darf eine nicht gebietsansässige Person während eines vorübergehenden Aufenthalts entweder mit einem internationalen Führerschein fahren, der nach den Abkommen vom 24. Apr. 1926, 19. Sept. 1949 oder 8. Nov. 1968 ausgestellt wurde, oder einfach mit einem gültigen, außerhalb Grönlands ausgestellten Führerschein, sofern dieser in lateinischen Buchstaben abgefasst ist oder ihm eine Übersetzung ins Dänische, Englische oder Französische beiliegt, die von einer Behörde oder einer zur Übersetzung befugten Organisation im Ausstellungsland angefertigt wurde. Ein nationaler Führerschein in lateinischer Schrift genügt also für sich allein; ein IDP (1949 oder 1968) oder eine autorisierte Übersetzung ist bei einem Führerschein in nicht lateinischer Schrift der vorgeschriebene Ersatz und eine nützliche Absicherung am Mietwagenschalter. Beachten Sie, dass gewerbliche Personenbeförderung nicht mit einem nicht grönländischen Führerschein durchgeführt werden darf (§ 43, stk. 2).
Für das Fahren ohne das erforderliche Dokument konnte aus einer maßgeblichen Quelle keine konkrete Strafe bestätigt werden. Amtliche Quelle.
In Grönland fährt man rechts, überholt wird links. Autos in Grönland haben das Lenkrad links.
Für Besucher gibt es keine feste Tagesobergrenze. § 43 erfasst den gesamten „midlertidigt ophold“ (vorübergehenden Aufenthalt) einer Person, die nicht in Grönland ansässig ist. Die online kursierende Zahl von 60 Tagen ist eine an den Wohnsitz geknüpfte Frist, keine Frist für Touristen: § 45 verpflichtet Personen, die in Grönland ihren Wohnsitz (bopæl) haben oder begründen, innerhalb von 60 Tagen einen grönländischen Führerschein zu beantragen. (Bekendtgørelse nr. 1574 af 8. december 2025 om kørekort for Grønland, §§ 43 und 45)
Sie planen einen Umzug nach Grönland? Sobald Sie dort Ihren Wohnsitz haben, gelten andere Regeln — siehe den Abschnitt für Einwohner unten.
Die beiden Übereinkommen der Vereinten Nationen über den Straßenverkehr werden in Grönland unterschiedlich beantwortet, und nur eine der beiden Fragen ist geklärt. Das Wiener Übereinkommen von 1968 gilt nicht: Die Verwahrerunterlagen der UN weisen keine Teilnahme aus, die nach Grönland reicht, und der für seine internationalen Beziehungen zuständige Staat ist entweder nicht Vertragspartei oder hat seine eigene Teilnahme ausdrücklich nicht erstreckt. Offen ist das Genfer Übereinkommen von 1949 — wir konnten nicht feststellen, ob es in Grönland gilt, und das ist eine Lücke in dem, was wir bestätigen konnten, und keine Feststellung in die eine oder die andere Richtung. Behandeln Sie jede Anforderung eines Internationalen Führerscheins hier als unbestätigt und klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden.
Ob ein fremdes Land Ihren Führerschein akzeptiert, hängt an einem Geflecht von Faktoren: drei verschiedene Straßenverkehrsübereinkommen, die Jahrzehnte auseinander unterzeichnet wurden (1926, 1949, 1968) — das älteste ist älter als die Vereinten Nationen selbst, und nur die beiden späteren wurden unter ihrem Dach geschlossen —, Länder in unterschiedlichen Stadien des Beitritts zu jedem davon (unterzeichnet, angenommen oder ratifiziert), Führerscheine in Alphabeten, die die örtliche Polizei nicht lesen kann, Systeme von Fahrzeugklassen, die zwischen den Ländern nicht zusammenpassen, Dokumentengenerationen, die dem Format eines Übereinkommens womöglich nicht entsprechen, selbst wenn das Land Mitglied ist, bilaterale Absprachen zwischen einzelnen Staaten und örtliche Gesetze, die an einem Ort lockerer und am nächsten strenger sind. Derselbe Führerschein kann an einer Grenze in Ordnung sein und an der nächsten abgelehnt werden — sogar am nächsten Mietwagenschalter. Den Internationalen Führerschein gibt es, um das meiste davon abzukürzen: eine standardisierte, mehrsprachige Darstellung Ihres vorhandenen Führerscheins mit vereinheitlichten Klassensymbolen, die die meisten Beamten auf einen Blick lesen können. Er ersetzt Ihren nationalen Führerschein nicht und verleiht keine neuen Rechte — Sie führen beide mit — und er garantiert keine Anerkennung: Eine Handvoll Zielländer verlangt weiterhin ein örtliches Fahrdokument zusätzlich oder an seiner Stelle, für die meisten verbessert er Ihre Aussichten aber spürbar.
Diese Tabelle gilt für Touristen und vorübergehende Besucher. Sie ziehen nach Grönland und begründen dort Ihren Wohnsitz? Dann gelten andere Regeln — siehe den Abschnitt für Einwohner unten. Suchen Sie unten das Ausstellungsland Ihres Führerscheins. Grönland hat ein eigenes Führerscheinrecht, getrennt vom dänischen und außerhalb der EU. Nach § 43 der Bekendtgørelse nr. 1574 vom 8. Dez. 2025 (in Kraft seit 1. Apr. 2026) darf ein Besucher während des gesamten vorübergehenden Aufenthalts mit jedem gültigen, außerhalb Grönlands ausgestellten Führerschein fahren, sofern dieser in lateinischen Buchstaben abgefasst ist — andernfalls ist ein IDP nach Muster 1949/1968 oder eine autorisierte Übersetzung ins Dänische, Englische oder Französische erforderlich. Für einen Führerschein in lateinischer Schrift ist gesetzlich kein IDP vorgeschrieben. Die Frist von 60 Tagen gilt nur für Personen, die einen Wohnsitz begründen; Inhaber eines dänischen Führerscheins sind auch davon befreit. Regeln ändern sich — prüfen Sie vor der Reise amtliche Quellen. Zuletzt geprüft: Juli 2026.
Legende: „1949“ — Genfer Übereinkommen über den Straßenverkehr (Internationaler Führerschein bis zu 1 Jahr gültig); „1968“ — Wiener Übereinkommen (Internationaler Führerschein bis zu 3 Jahre gültig).
Was die Spalte „Einstufung“ auf dieser Seite bedeutet:
| Ausstellungsland des Führerscheins | Einstufung | Was Sie mitführen müssen | Warum |
|---|---|---|---|
| Abchasien | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Die Anerkennungsnorm erfasst Führerscheine, die von einem ausländischen Staat ausgestellt wurden; die Staatlichkeit dieses Ausstellers ist nicht allgemein anerkannt — Gültigkeit nicht festgestellt |
| Afghanistan | Internationaler Führerschein oder Übersetzung | Nationaler Führerschein + Internationaler Führerschein (oder beglaubigte Übersetzung) (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Führerschein nicht in lateinischer Schrift — das Gesetz verlangt eine beglaubigte Übersetzung; ein Internationaler Führerschein erfüllt diese Rolle; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Ägypten | Internationaler Führerschein oder Übersetzung | Nationaler Führerschein + Internationaler Führerschein (oder beglaubigte Übersetzung) (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Führerschein nicht in lateinischer Schrift — das Gesetz verlangt eine beglaubigte Übersetzung; ein Internationaler Führerschein erfüllt diese Rolle; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Albanien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Algerien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Amerikanische Jungferninseln | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Amerikanisch-Samoa | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Andorra | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Angola | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Antigua und Barbuda | Nationaler Führerschein genügt — IDD/Übersetzung empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen); dafür wird kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt — führen Sie ein IDD oder eine Übersetzung mit [b] | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Äquatorialguinea | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Argentinien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Armenien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Aruba | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Asad Kaschmir | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Die Anerkennungsnorm erfasst Führerscheine, die von einem ausländischen Staat ausgestellt wurden; die Staatlichkeit dieses Ausstellers ist nicht allgemein anerkannt — Gültigkeit nicht festgestellt |
| Aserbaidschan | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Äthiopien | Internationaler Führerschein oder Übersetzung | Nationaler Führerschein + Internationaler Führerschein (oder beglaubigte Übersetzung) (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Führerschein nicht in lateinischer Schrift — das Gesetz verlangt eine beglaubigte Übersetzung; ein Internationaler Führerschein erfüllt diese Rolle; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Australien | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Bahamas | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Bahrain | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Bangladesch | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Barbados | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Belarus | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Belgien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Belize | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Benin | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Bergkarabach | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Die Anerkennungsnorm erfasst Führerscheine, die von einem ausländischen Staat ausgestellt wurden; die Staatlichkeit dieses Ausstellers ist nicht allgemein anerkannt — Gültigkeit nicht festgestellt |
| Bermuda | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Bhutan | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Bolivien | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Bosnien und Herzegowina | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Botsuana | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Brasilien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Britische Jungferninseln | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Brunei | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Bulgarien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Burkina Faso | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Burundi | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Chile | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| China | Internationaler Führerschein oder Übersetzung | Nationaler Führerschein + Internationaler Führerschein (oder beglaubigte Übersetzung) (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Führerschein nicht in lateinischer Schrift — das Gesetz verlangt eine beglaubigte Übersetzung; ein Internationaler Führerschein erfüllt diese Rolle; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Cookinseln | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Costa Rica | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Curaçao | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Dänemark | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Deutschland | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Dominica | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Dominikanische Republik | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Dschibuti | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Ecuador | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Elfenbeinküste | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| El Salvador | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Eritrea | Internationaler Führerschein oder Übersetzung | Nationaler Führerschein + Internationaler Führerschein (oder beglaubigte Übersetzung) (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Führerschein nicht in lateinischer Schrift — das Gesetz verlangt eine beglaubigte Übersetzung; ein Internationaler Führerschein erfüllt diese Rolle; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Estland | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Eswatini | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Falklandinseln | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Färöer | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Fidschi | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Finnland | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Frankreich | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Französisch-Guayana | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Französisch-Polynesien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Gabun | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Gambia | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Georgien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Ghana | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Gibraltar | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Grenada | Nationaler Führerschein genügt — IDD/Übersetzung empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen); dafür wird kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt — führen Sie ein IDD oder eine Übersetzung mit [b] | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Griechenland | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Guadeloupe | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Guam | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Guatemala | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Guernsey | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Guinea | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Guinea-Bissau | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Guyana | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Haiti | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Honduras | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Hongkong | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Indien | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Indonesien | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Irak | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Iran | Internationaler Führerschein oder Übersetzung | Nationaler Führerschein + Internationaler Führerschein (oder beglaubigte Übersetzung) (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Führerschein nicht in lateinischer Schrift — das Gesetz verlangt eine beglaubigte Übersetzung; ein Internationaler Führerschein erfüllt diese Rolle; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Irland | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Island | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Israel | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Italien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Jamaika | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Japan | Internationaler Führerschein oder Übersetzung | Nationaler Führerschein + Internationaler Führerschein (oder beglaubigte Übersetzung) (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Führerschein nicht in lateinischer Schrift — das Gesetz verlangt eine beglaubigte Übersetzung; ein Internationaler Führerschein erfüllt diese Rolle; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Jemen | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Jersey | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Jordanien | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Kaimaninseln | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Kambodscha | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Kamerun | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Kanada | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Kap Verde | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Karibische Niederlande | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Kasachstan | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Katar | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Kenia | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Kirgisistan | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Kiribati | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Kolumbien | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Komoren | Nationaler Führerschein genügt — IDD/Übersetzung empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen); dafür wird kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt — führen Sie ein IDD oder eine Übersetzung mit [b] | Der Führerschein ist vermutlich in lateinischer Schrift, das Format ist für dieses Land aber nicht unabhängig überprüft — eine beglaubigte Übersetzung beseitigt jeden Zweifel; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Kongo (Brazzaville) | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Kongo (Demokratische Rep.) | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Kosovo | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Kroatien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Kuba | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Kuwait | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Laos | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Lesotho | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Lettland | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Libanon | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Liberia | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Libyen | Internationaler Führerschein oder Übersetzung | Nationaler Führerschein + Internationaler Führerschein (oder beglaubigte Übersetzung) (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Führerschein nicht in lateinischer Schrift — das Gesetz verlangt eine beglaubigte Übersetzung; ein Internationaler Führerschein erfüllt diese Rolle; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Liechtenstein | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Litauen | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Luxemburg | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Macau | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Madagaskar | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Malawi | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Malaysia | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Malediven | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Mali | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Malta | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Marokko | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Marshallinseln | Nationaler Führerschein genügt — IDD/Übersetzung empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen); dafür wird kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt — führen Sie ein IDD oder eine Übersetzung mit [b] | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Martinique | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Mauretanien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Mauritius | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Mayotte | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Mexiko | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Mikronesien | Nationaler Führerschein genügt — IDD/Übersetzung empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen); dafür wird kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt — führen Sie ein IDD oder eine Übersetzung mit [b] | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Monaco | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Mongolei | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Montenegro | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Montserrat | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Mosambik | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Myanmar | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Namibia | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Nauru | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Nepal | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Neukaledonien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Neuseeland | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Nicaragua | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Niederlande | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Niger | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Nigeria | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Niue | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Nordkorea | Internationaler Führerschein oder Übersetzung | Nationaler Führerschein + Internationaler Führerschein (oder beglaubigte Übersetzung) (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Führerschein nicht in lateinischer Schrift — das Gesetz verlangt eine beglaubigte Übersetzung; ein Internationaler Führerschein erfüllt diese Rolle; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Nördliche Marianen | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Nordmazedonien | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Manche Führerscheine aus Nordmazedonien enthalten Angaben in lateinischer Schrift, andere nicht — nicht überprüft —, sodass eine Übersetzung erforderlich sein kann; ein Internationaler Führerschein deckt beide Fälle ab; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (Internationaler Führerschein oder Übersetzung, wenn Ihr Führerschein keine Angaben in lateinischer Schrift enthält) |
| Nordzypern | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Die Anerkennungsnorm erfasst Führerscheine, die von einem ausländischen Staat ausgestellt wurden; die Staatlichkeit dieses Ausstellers ist nicht allgemein anerkannt — Gültigkeit nicht festgestellt |
| Norwegen | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Oman | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Österreich | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Osttimor | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Pakistan | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Palästina | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Manche Führerscheine aus Palästina enthalten Angaben in lateinischer Schrift, andere nicht — nicht überprüft —, sodass eine Übersetzung erforderlich sein kann; ein Internationaler Führerschein deckt beide Fälle ab; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (Internationaler Führerschein oder Übersetzung, wenn Ihr Führerschein keine Angaben in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Palau | Nationaler Führerschein genügt — IDD/Übersetzung empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen); dafür wird kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt — führen Sie ein IDD oder eine Übersetzung mit [b] | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Panama | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Papua-Neuguinea | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Paraguay | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Peru | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Philippinen | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Polen | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Portugal | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Puerto Rico | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Republik Moldau | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Réunion | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Ruanda | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Rumänien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Russische Föderation | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Saharauische Republik | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Die Anerkennungsnorm erfasst Führerscheine, die von einem ausländischen Staat ausgestellt wurden; die Staatlichkeit dieses Ausstellers ist nicht allgemein anerkannt — Gültigkeit nicht festgestellt |
| Saint-Martin | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Saint-Pierre und Miquelon | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Salomonen | Nationaler Führerschein genügt — IDD/Übersetzung empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen); dafür wird kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt — führen Sie ein IDD oder eine Übersetzung mit [b] | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Sambia | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Samoa | Nationaler Führerschein genügt — IDD/Übersetzung empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen); dafür wird kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt — führen Sie ein IDD oder eine Übersetzung mit [b] | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| San Marino | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| São Tomé und Príncipe | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Saudi-Arabien | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Schweden | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Schweiz | Nationaler Führerschein genügt | Ihr Schweizer Führerschein | Gegenseitige Anerkennung CH–EU (behördliche Auskunft) |
| Senegal | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Serbien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Seychellen | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Sierra Leone | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Simbabwe | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Singapur | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Sint Maarten | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Slowakei | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Slowenien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Somalia | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Somaliland | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Die Anerkennungsnorm erfasst Führerscheine, die von einem ausländischen Staat ausgestellt wurden; die Staatlichkeit dieses Ausstellers ist nicht allgemein anerkannt — Gültigkeit nicht festgestellt |
| Spanien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Sri Lanka | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| St. Kitts und Nevis | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| St. Lucia | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| St. Vincent | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Südafrika | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Sudan | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Südkorea | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Südossetien | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Die Anerkennungsnorm erfasst Führerscheine, die von einem ausländischen Staat ausgestellt wurden; die Staatlichkeit dieses Ausstellers ist nicht allgemein anerkannt — Gültigkeit nicht festgestellt |
| Südsudan | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Suriname | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Syrien | Internationaler Führerschein oder Übersetzung | Nationaler Führerschein + Internationaler Führerschein (oder beglaubigte Übersetzung) (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Führerschein nicht in lateinischer Schrift — das Gesetz verlangt eine beglaubigte Übersetzung; ein Internationaler Führerschein erfüllt diese Rolle; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Tadschikistan | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Taiwan | Internationaler Führerschein oder Übersetzung | Nationaler Führerschein + Internationaler Führerschein (oder beglaubigte Übersetzung) (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Führerschein nicht in lateinischer Schrift — das Gesetz verlangt eine beglaubigte Übersetzung; ein Internationaler Führerschein erfüllt diese Rolle; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Tansania | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Thailand | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Togo | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Tokelau | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein ist vermutlich in lateinischer Schrift, das Format ist für dieses Land aber nicht unabhängig überprüft — ein Internationaler Führerschein beseitigt jeden Zweifel; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Tonga | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Transnistrien | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Die Anerkennungsnorm erfasst Führerscheine, die von einem ausländischen Staat ausgestellt wurden; die Staatlichkeit dieses Ausstellers ist nicht allgemein anerkannt — Gültigkeit nicht festgestellt |
| Trinidad und Tobago | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Tschad | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein ist vermutlich in lateinischer Schrift, das Format ist für dieses Land aber nicht unabhängig überprüft — ein Internationaler Führerschein beseitigt jeden Zweifel; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Tschechien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Tunesien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Türkei | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Turkmenistan | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Turks- und Caicosinseln | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Tuvalu | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Uganda | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Ukraine | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Ungarn | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Uruguay | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Usbekistan | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Vanuatu | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Vatikan | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Venezuela | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Vereinigte Arabische Emirate | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Vereinigtes Königreich | Nationaler Führerschein genügt | Ihr britischer Kartenführerschein | Britischer Kartenführerschein im EU-Raum anerkannt (Hinweis von gov.uk) |
| Vereinigte Staaten von Amerika | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Vietnam | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Wallis und Futuna | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Westsahara | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Die Anerkennungsnorm erfasst Führerscheine, die von einem ausländischen Staat ausgestellt wurden; die Staatlichkeit dieses Ausstellers ist nicht allgemein anerkannt — Gültigkeit nicht festgestellt |
| Zentralafrikanische Republik | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig für den gesamten vorübergehenden Aufenthalt; Gebietsansässige müssen innerhalb von 60 Tagen umtauschen) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Zypern | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
Quellen und Hinweise zur Tabelle oben
[1] Bekendtgørelse nr. 1574 af 8. december 2025 om kørekort for Grønland, § 43 (in force 1 April 2026)
[2] Bekendtgørelse nr. 1574 af 8. december 2025 om kørekort for Grønland, § 43
[a] Die Führerscheinklassen folgen nicht dem Schema A–E der Übereinkommen — Mietwagenpersonal kann einen Internationalen Führerschein verlangen, um sie zuzuordnen.
[b] IDD = Internationales Fahrerdokument, eine standardisierte Übersetzung Ihres nationalen Führerscheins. Hier können Sie es beantragen: https://idaoffice.org/de/apply-now/.
Einen Internationalen Führerschein müssen Sie vor der Reise beschaffen, und nur bestimmte Länder dürfen Ihnen einen ausstellen — einen amtlichen Internationalen Führerschein können Sie nicht in einem beliebigen fremden Land kaufen. Nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 darf ihn nur die Vertragspartei ausstellen, in der Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben und die Ihren Führerschein ausgestellt hat oder anerkennt — durch die zuständige Behörde dieser Vertragspartei oder durch einen von ihr hierzu ermächtigten Verband. Nach dem Genfer Übereinkommen von 1949 wird er von der zuständigen Behörde eines Vertragsstaats oder von einem von dieser Behörde hierzu ermächtigten Verband ausgestellt. Welche Stelle das ist, ist von Land zu Land verschieden: in manchen eine staatliche Stelle, in anderen ein ermächtigter Automobilclub.
Unabhängig davon bietet IDA ein digitales Internationales Fahrerdokument an — eine Übersetzung Ihres nationalen Führerscheins, die Sie zusammen mit ihm mitführen. Es ist kein Internationaler Führerschein, der nach den Übereinkommen von 1949 oder 1968 von der Stelle ausgestellt wird, die Ihr Land dafür ermächtigt, und es ist keine beglaubigte, beeidigte oder sonst amtliche Übersetzung: Keine Behörde beglaubigt es, und wo ein Land von Gesetzes wegen eine amtliche oder beglaubigte Übersetzung verlangt, erfüllt unser Dokument diese Anforderung nicht. Es ist eine private Übersetzung, die Ihren nationalen Führerschein an Mietwagenschaltern und bei Verkehrskontrollen lesbar machen soll.
Zwei verschiedene Fristen. Besucher: § 43, keine Tagesobergrenze, Fahren mit dem ausländischen Führerschein während des vorübergehenden Aufenthalts. Gebietsansässige: § 45 — wer in Grönland einen Wohnsitz hat oder begründet, muss einen grönländischen Führerschein besitzen und ihn innerhalb von 60 Tagen bei der Polizei oder beim kommunefoged beantragen (am 1. Apr. 2026 von 14 Tagen angehoben). Inhaber eines gültigen dänischen Führerscheins sind von dieser Pflicht ganz befreit und dürfen mit dem dänischen Führerschein weiterfahren. Amtliche Quelle.
Ein paar Minuten echtes Videomaterial aus der Fahrerperspektive sind der schnellste Weg zu einem sicheren Gefühl vor Ihrer ersten Fahrt in Grönland:
Video auf YouTube öffnen, falls der Player nicht lädt.