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Internationaler Führerschein in Brunei


Brunei

Holen Sie sich Ihren internationalen Führerschein für Brunei

  • Sofortige Genehmigung
  • Schnelles und einfaches Verfahren
  • Gültig von 1 bis 3 Jahren
  • Fahren Sie legal in Übersee
  • Übersetzt in 70 Sprachen
  • Anerkannt in über 150 Ländern
  • Weltweiter Expressversand
internationalen Führerschein

Wie bekommt man einen internationalen Führerschein in Brunei?

Der internationale Führerschein ist eine Übersetzung des nationalen Führerscheins in viele Sprachen. Die ersten Ausweiskarten erschienen 1926 nach dem Internationalen Übereinkommen von Paris über den Kraftfahrzeugverkehr. Der internationale Führerschein wurde auch von zwei weiteren Übereinkommen aus den Jahren 1949 und 1968 beeinflusst. Der internationale Führerschein ist dasselbe wie der internationale Führerschein.

Erwerb eines internationalen Führerscheins in Brunei während Sie sich in Brunei befinden, wenn Sie einen gültigen Brunei nationalen Führerschein haben. Wenn Sie nur einen Besuch in Brunei planen, können Sie sich an die zuständige Behörde in Ihrem Land wenden. Wenn Sie bereits auf Reisen sind und keine IDL haben, besteht die einzige Möglichkeit darin, Ihren nationalen Führerschein online zu übersetzen. Dies ist eine schnellere, bequemere und einfachere Möglichkeit, auf Reisen weiterhin Auto zu fahren.

Wir erinnern Sie daran, dass ein internationaler Führerschein nur mit einem gültigen nationalen Führerschein gültig ist.

Wie man den internationalen Führerschein online bekommt?


Einfach und schnell
Um den Internationalen Führerschein (IDP) zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen und dann das Formular ausfüllen, das Sie uns vorlegen müssen:
  • 1. Ein Foto Ihres gültigen nationalen Führerscheins
  • 2. Ihre persönlichen Daten
  • 3. Ein Foto von Ihnen
  • 4. Ihre Unterschrift (scannen oder fotografieren)

Unsere Dienstleistungen werden Sie kein Vermögen kosten.
Holen Sie sich jetzt einen internationalen Führerschein (IDP) und reisen Sie einfach.

Preis des Internationalen Führerscheins in Brunei?


7 Tage Geld-zurück-Garantie!

Sie können die von der International Driving Authority, der Straßenverkehrsbehörde, ausgestellten Dokumente jederzeit vor der Lieferung oder innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Dokuments gegen eine vollständige Rückerstattung zurücksenden.

Zahlungswährung
USD
Lieferung
FedEx Connect Plus:
34.99 USD — 6 - 11 Arbeitstage
FedEx Priority:
40.99 USD — 4 - 6 Arbeitstage
UPS:
88.99 USD — 4 - 7 Arbeitstage
DHL Express:
113.99 USD — 2 - 5 Arbeitstage
Expressbearbeitung
5 Minuten gegen eine zusätzliche Gebühr 25.00 USD
  • Internationaler Führerschein nach UN-Standard
  • Elektronischer Internationaler Führerschein
1 Jahr Läuft ab 2027 USD 69.00 Beantragen
2 Jahre Läuft ab 2028 USD 75.00 Sie sparen 63.00 USD Beantragen
3 Jahre Läuft ab 2029 USD 79.00 Sie sparen 128.00 USD Beantragen
Der Internationale Führerschein umfasst einen Plastikausweis, ein Heft und eine mobile Anwendung für Android und iOS mit der Übersetzung in 70 Sprachen (29 in einem Heft und alle 70 in einer mobilen Anwendung).

Wie bekommt man einen Internationalen Führerschein in Brunei?

Nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 dürfen internationale Führerscheine von nationalen Regierungen oder Organisationen ausgestellt werden, denen diese Aufgaben übertragen wurden. In den meisten Ländern geschieht dies durch Automobilverbände, die der AIT/FIA angeschlossen sind, durch die Polizei oder andere Organisationen. Um einen internationalen Führerschein in Brunei zu bekommen, müssen Sie einen lokalen Führerschein haben und sich bei den dafür zuständigen Behörden bewerben (Wir bemühen uns, die Informationen auf dem neuesten Stand zu halten; bitte teilen Sie uns mit, wenn der Link nicht funktioniert). Die Kosten und der Zeitpunkt der Erteilung sind von Land zu Land unterschiedlich.

Wenn Sie einen nationalen Führerschein haben, der nicht in Brunei ausgestellt ist, müssen Sie prüfen, ob Sie mit Ihrem Führerschein fahren dürfen und ob Sie ein IDP benötigen. Wenn ja, besteht der einzige Ausweg darin, eine Übersetzung Ihres Führerscheins mit Zustellung oder eine elektronische Version zu bestellen (erkundigen Sie sich bei der Autovermietung, ob die elektronische Version funktioniert), zum Beispiel bei uns.

FAQ


Wie erhält man einen Internationalen Führerschein für Brunei?

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Wenn Sie einen nationalen Führerschein besitzen und in ein Land reisen möchten, in dem ein Internationaler Führerschein (IF) erforderlich oder empfohlen ist, sollten Sie sich an die zuständigen Behörden oder eine autorisierte Automobilorganisation wenden, die Internationale Führerscheine für Brunei ausstellt. Wenn Sie Ausländer sind und Ihre Reise im Voraus planen, können Sie den IF auf ähnliche Weise in Ihrem Heimatland beantragen.


Wie beantrage ich einen Internationalen Führerschein?

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Der Antragsprozess ist in allen Organisationen ähnlich, jedoch unterscheiden sich Bearbeitungszeit und Kosten je nach Land erheblich. Bei uns ist es sehr einfach und schnell: Füllen Sie das Antragsformular für den Internationalen Führerschein aus, fügen Sie eine Kopie Ihres gültigen Führerscheins, Ihre Unterschrift und ein Farbfoto bei und leisten Sie die Zahlung. Sie können den Antrag hier online stellen.


Brauche ich einen Internationalen Führerschein für Brunei?

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Brunei hat seine Führerscheine nicht gemäß dem Wiener Übereinkommen von 1968 harmonisiert. Fahrer aus anderen Ländern benötigen einen Internationalen Führerschein, es sei denn, es besteht eine gegenseitige Anerkennung der Führerscheine zwischen den Ländern.


Was ist ein Internationaler Führerschein?

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Unser Internationaler Führerschein ist ideal für Reisende, die regelmäßig neue Länder besuchen und gerne mit einem Mietwagen unterwegs sind. Es ist keine zusätzliche Prüfung erforderlich, und der Führerschein ist ein bis drei Jahre gültig. Dieses Dokument wird zusammen mit Ihrem nationalen Führerschein verwendet, ersetzt diesen jedoch nicht; es handelt sich um eine Übersetzung Ihres Führerscheins in drei Formaten.


Kann ich mit diesem Dokument ein Auto mieten?

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In der Regel ja. Da die Anforderungen jedoch je nach Region variieren, sollten Sie sich direkt bei der jeweiligen Autovermietung erkundigen.


Kann ich mit dem IF eine Kfz-Versicherung abschließen?

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In der Regel ja. Da die Anforderungen je nach Region unterschiedlich sind, wird empfohlen, sich direkt an die örtlichen Versicherungsunternehmen zu wenden.

Was Sie wissen müssen, um in Brunei?


🗓 Fakten geprüft anhand folgender Quellen: Straßenverkehrsrecht Bruneis und weitere amtliche Quellen. Recherche zuletzt aktualisiert: . Sie dürfen diese Informationen nur übernehmen, wenn Sie einen Link zurück auf diese Seite setzen.

⚠ Diese Seite enthält allgemeine Informationen zu Verkehrsregeln, keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich, und jede Behörde wendet ihre eigenen an — klären Sie Ihren Fall vor der Fahrt mit der zuständigen Behörde.

ℹ Wir sind ein privates Unternehmen. Wir sind keine Behörde, keine Führerschein- oder Ausgabestelle und keine Vertragsorganisation, und wir sind mit keiner von ihnen verbunden, werden von keiner unterstützt und handeln für keine von ihnen. Das Internationales Fahrerdokument, das wir verkaufen, ist eine Übersetzung Ihres nationalen Führerscheins: Es ist kein Führerschein und kein von einer Behörde ausgestelltes Dokument.

Autofahren in Brunei: die wichtigsten Fakten

FrageAntwort
StraßenseiteLinks
Internationaler Führerschein (IDP)Für 128 der 240 Herkunftsführerscheine akzeptiert, davon 112 ohne festgestellte Regelung — die Zeile für Ihr Ausstellungsland in der Tabelle unten nennt, was daneben jeweils akzeptiert wird und auf welcher Grundlage
Akzeptierte Typen des Internationalen FührerscheinsNur Genf 1949 (Internationaler Führerschein als Heft, gültig 1 Jahr)
UN-StraßenverkehrsübereinkommenGenf 1949 — Beitritt 12. März 2020
Zeitliche Begrenzung für BesucherDen vollständigen Wortlaut finden Sie weiter unten auf dieser Seite
Mindestalter18 zum Fahren — Road Traffic Act (Cap. 68) s. 21(a): Einer Person wird die Fahrerlaubnis versagt 'to drive a motor vehicle or motorcycle, if he is under the age of 18 years'; s. 21(b) setzt für schwere Fahrzeuge und Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs 21 fest
AlkoholgrenzwertGesetzlich vorgeschriebener Grenzwert (Road Traffic Act Cap. 68, Auslegungsvorschrift): „35 Mikrogramm Alkohol in 100 Millilitern Atemluft“ oder „80 Milligramm Alkohol in 100 Millilitern Blut“ — d.
GeschwindigkeitsbegrenzungenRoad Traffic Act s. 24(1): Die Überschreitung der für das Gebiet festgelegten Geschwindigkeit ist eine Zuwiderhandlung, die „im Fall einer Verurteilung mit einer Geldstrafe von nicht weniger als $600 und nicht mehr als $2 000 geahndet wird und, im Fall einer zweiten oder weiteren Verurteilung, mit einer Geldstrafe von nicht weniger als $600 und nicht mehr als $4 000 sowie einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten“, verbunden mit einem zwingenden Fahrverbot von mindestens 3 Monaten bei einer zweiten Verurteilung (s. 24(5)(b)). Die Regelgeschwindigkeit in einer Geschwindigkeitszone beträgt 50 km/h, sofern nichts anderes ausgeschildert ist.
Notrufnummer991 Rettungsdienst, 993 Polizei, 995 Feuerwehr und Rettung, 998 Such- und Rettungsdienst.

Brauchen Sie in Brunei einen Internationalen Führerschein?

Brunei ist dem Genfer Abkommen von 1949 am 12. März 2020 beigetreten und ist keine Vertragspartei des Wiener Übereinkommens von 1968, sodass nur ein IDP nach dem Muster von 1949 rechtliche Geltung hat. Die maßgebliche nationale Vorschrift sind die Road Traffic (International Circulation) Regulations (Cap. 68, Rg 3) reg. 20(1): Danach darf eine Person, die „im Ausland ansässig ist und beabsichtigt, sich nur vorübergehend in Brunei Darussalam aufzuhalten, und die im Besitz eines International Driving Permit ODER eines Domestic Driving Permit ist“, ohne bruneiischen Führerschein fahren. Ein „Domestic Driving Permit“ ist in reg. 2 als ein Führerschein definiert, der nach dem Recht eines Staates ausgestellt wurde, der Vertragspartei des Abkommens von 1949 ist. Ein IDP ist daher nicht zwingend erforderlich, wenn Ihr eigener nationaler Führerschein aus einem Vertragsstaat des Abkommens von 1949 stammt — dieser Führerschein allein genügt reg. 20(1). Ein IDP ist dagegen faktisch erforderlich, wenn Ihr Führerschein aus einem Staat stammt, der nicht Vertragspartei von 1949 ist, denn dann besitzen Sie weder einen Domestic Driving Permit noch einen abkommenskonformen IDP, und reg. 20(1) deckt Sie nicht ab. Praktischer Rat: Führen Sie trotzdem einen IDP von 1949 mit. Die öffentlichen Hinweise der Landverkehrsbehörde (JPD) sind um „internationale Führerscheine“ herum geschrieben, Mietwagenfirmen und die Polizei bei Straßenkontrollen erwarten regelmäßig einen solchen Führerschein, und er nimmt jeder Diskussion darüber die Grundlage, ob Ihr Herkunftsstaat die Voraussetzungen erfüllt.

  • Touristen und Kurzzeitbesucher: Führen Sie Ihren nationalen Führerschein zusammen mit dem Dokument mit, das in der Zeile für Ihr Ausstellungsland in der Tabelle unten genannt ist — für die meisten nicht befreiten Führerscheine ist das ein Internationaler Führerschein.
  • Mietwagenkunden: Führen Sie jederzeit den nationalen Original-Führerschein mit. Nehmen Sie einen IDP von 1949 hinzu: der Sache nach zwingend, wenn Ihr Führerschein nicht aus einem Vertragsstaat des Abkommens von 1949 stammt, und auch andernfalls dringend empfohlen. Führen Sie außerdem Reisepass und Einreisegenehmigung, den Mietvertrag sowie die Zulassungsbescheinigung und den Versicherungsnachweis mit.

Für das Fahren ohne das erforderliche Dokument konnte aus einer maßgeblichen Quelle keine konkrete Strafe bestätigt werden. Amtliche Quelle.

Auf welcher Straßenseite fährt man in Brunei?

In Brunei fährt man links, überholt wird rechts. Autos in Brunei haben das Lenkrad rechts.

Wie lange dürfen Sie in Brunei mit einem ausländischen Führerschein fahren?

Das bruneiische Recht selbst setzt für den Besucher am Steuer keine feste Zahl von Tagen fest: reg. 20(1) erlaubt das Fahren jedem, der „im Ausland ansässig ist und beabsichtigt, sich nur vorübergehend aufzuhalten“, ohne eine ausdrückliche Frist. Die beiden Zahlenangaben stammen von Verwaltungsseiten des JPD und widersprechen einander: Die JPD-Seite zu den Fahrvorschriften besagt, „Brunei erkennt gültige internationale Führerscheine und gültige, in anderen Staaten ausgestellte Führerscheine für einen Zeitraum von drei Monaten an“, danach müssen Fahrer „auf bruneiische Führerscheine umschreiben“; die JPD-Dienstseite zum Führerschein besagt, dass Ausländer mit einem ausländischen Führerschein für Privatfahrzeuge, der von einem Vertragsstaat des Genfer Abkommens von 1949 ausgestellt wurde, „höchstens ein Jahr lang“ fahren dürfen. Maßgebliche Empfehlung: Planen Sie mit drei Monaten. Behandeln Sie jeden Zeitraum über drei Monate hinaus so, als erfordere er eine schriftliche Bestätigung des JPD oder eine Umschreibung. (JPD-Seite 'Brunei Driving Regulations' (drei Monate) gegenüber der JPD-Dienstseite 'Driving Licenses' (ein Jahr, private Führerscheine aus Vertragsstaaten von 1949); Road Traffic (International Circulation) Regulations reg. 20(1) setzt keine zahlenmäßige Grenze)

Sie planen einen Umzug nach Brunei? Sobald Sie dort Ihren Wohnsitz haben, gelten andere Regeln — siehe den Abschnitt für Einwohner unten.

Ist Brunei Vertragspartei beim Straßenverkehrsübereinkommen von 1949 oder 1968?

Brunei ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968.

  • Genfer Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1949: Beitritt am 12. März 2020.

Warum die Anerkennung Ihres Führerscheins von Land zu Land unterschiedlich ist

Ob ein fremdes Land Ihren Führerschein akzeptiert, hängt an einem Geflecht von Faktoren: drei verschiedene Straßenverkehrsübereinkommen, die Jahrzehnte auseinander unterzeichnet wurden (1926, 1949, 1968) — das älteste ist älter als die Vereinten Nationen selbst, und nur die beiden späteren wurden unter ihrem Dach geschlossen —, Länder in unterschiedlichen Stadien des Beitritts zu jedem davon (unterzeichnet, angenommen oder ratifiziert), Führerscheine in Alphabeten, die die örtliche Polizei nicht lesen kann, Systeme von Fahrzeugklassen, die zwischen den Ländern nicht zusammenpassen, Dokumentengenerationen, die dem Format eines Übereinkommens womöglich nicht entsprechen, selbst wenn das Land Mitglied ist, bilaterale Absprachen zwischen einzelnen Staaten und örtliche Gesetze, die an einem Ort lockerer und am nächsten strenger sind. Derselbe Führerschein kann an einer Grenze in Ordnung sein und an der nächsten abgelehnt werden — sogar am nächsten Mietwagenschalter. Den Internationalen Führerschein gibt es, um das meiste davon abzukürzen: eine standardisierte, mehrsprachige Darstellung Ihres vorhandenen Führerscheins mit vereinheitlichten Klassensymbolen, die die meisten Beamten auf einen Blick lesen können. Er ersetzt Ihren nationalen Führerschein nicht und verleiht keine neuen Rechte — Sie führen beide mit — und er garantiert keine Anerkennung: Eine Handvoll Zielländer verlangt weiterhin ein örtliches Fahrdokument zusätzlich oder an seiner Stelle, für die meisten verbessert er Ihre Aussichten aber spürbar.

Dürfen Sie in Brunei mit dem Führerschein Ihres Landes fahren?

Diese Tabelle gilt für Touristen und vorübergehende Besucher. Sie ziehen nach Brunei und begründen dort Ihren Wohnsitz? Dann gelten andere Regeln — siehe den Abschnitt für Einwohner unten. Suchen Sie unten das Ausstellungsland Ihres Führerscheins. Brunei ist ausschließlich Vertragspartei des Genfer Abkommens von 1949 (beigetreten am 12. März 2020) und nicht Vertragspartei des Wiener Übereinkommens von 1968, sodass nur ein IDP nach dem Muster von 1949 rechtliche Geltung hat. Nach reg. 20(1) der Road Traffic (International Circulation) Regulations darf ein Besucher, der „im Ausland ansässig“ ist und sich „nur vorübergehend“ aufhält, mit einem International Driving Permit oder mit einem nationalen Führerschein fahren, der von einem Vertragsstaat des Abkommens von 1949 ausgestellt wurde — für diese Herkunftsstaaten ist der IDP nicht zwingend vorgeschrieben, wird aber dringend empfohlen und ist faktisch erforderlich, wenn Ihr Führerschein aus einem Staat stammt, der nicht Vertragspartei von 1949 ist. Die Hinweise des JPD widersprechen sich zwischen drei Monaten und einem Jahr; planen Sie mit drei Monaten und schreiben Sie den Führerschein um oder holen Sie für alles darüber hinaus eine schriftliche Bestätigung ein. Es herrscht Linksverkehr; Mindestalter 18. Regeln ändern sich — prüfen Sie vor der Reise amtliche Quellen. Zuletzt geprüft: Juli 2026.

Legende: „1949“ — Genfer Übereinkommen über den Straßenverkehr (Internationaler Führerschein bis zu 1 Jahr gültig); „1968“ — Wiener Übereinkommen (Internationaler Führerschein bis zu 3 Jahre gültig).

Was die Spalte „Einstufung“ auf dieser Seite bedeutet:

  • Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen — das Genfer Übereinkommen von 1949 verpflichtet dieses Zielland, Ihren nationalen Führerschein anzuerkennen, und erlaubt einem Zielland daneben, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; diese Zeile gibt die vertragliche Lage wieder und klärt nicht, welche der beiden Möglichkeiten dieses Zielland gewählt hat, daher wird das Mitführen eines Internationalen Führerscheins empfohlen. Die Zeile für Ihr Ausstellungsland in der Tabelle unten nennt die Grundlage.
  • Nicht geklärt — die Quellenlage klärt nicht, ob Sie hier mit diesem Führerschein fahren dürfen; klären Sie dies mit der Führerscheinbehörde des Ziellandes, bevor Sie sich darauf verlassen. Die Zeile für Ihr Ausstellungsland in der Tabelle unten nennt, was nicht bestätigt werden konnte.
Ausstellungsland des FührerscheinsEinstufungWas Sie mitführen müssenWarum
AbchasienNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1]
AfghanistanNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1]
ÄgyptenÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1]
AlbanienÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1]
AlgerienÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1]
Amerikanische JungferninselnÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (über Vereinigte Staaten von Amerika — räumliche Anwendung) [1]
Amerikanisch-SamoaÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (über Vereinigte Staaten von Amerika — räumliche Anwendung) [1]
AndorraNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenEin Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Brunei keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [1]
AngolaNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1]
Antigua und BarbudaNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1]
ÄquatorialguineaNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1]
ArgentinienÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1]
ArmenienNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenEin Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Brunei keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [1]
ArubaÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (über Niederlande — räumliche Anwendung) [1]
Asad KaschmirNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1]
AserbaidschanNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenEin Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Brunei keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [1]
ÄthiopienNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenEin Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Brunei keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [1]
AustralienÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1]
BahamasNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenEin Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Brunei keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [1]
BahrainÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1]
BangladeschÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1]
BarbadosÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1]
BelarusNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenEin Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Brunei keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [1]
BelgienÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1]
BelizeNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1]
BeninÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1]
BergkarabachNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1]
BermudaNicht geklärtWir können für einen Führerschein aus Bermuda keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von BruneiDie Verwahrerunterlagen klären nicht, ob ein Straßenverkehrsübereinkommen Bermuda erfasst: Der für seine internationalen Beziehungen zuständige Staat hat seine räumlichen Erstreckungen zum Übereinkommen von 1949 einzeln aufgeführt, ohne Bermuda zu nennen, hat dem Verwahrer aber gesondert mitgeteilt, dass das Übereinkommen von 1949 für seine Kronbesitzungen und Überseegebiete in Kraft bleibt. So oder so lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1]
BhutanNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1]
BolivienNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1]
Bosnien und HerzegowinaNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenEin Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Brunei keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [1]
BotsuanaÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1]
BrasilienNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenEin Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Brunei keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [1]
Britische JungferninselnNicht geklärtWir können für einen Führerschein aus Britische Jungferninseln keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von BruneiDie Verwahrerunterlagen klären nicht, ob ein Straßenverkehrsübereinkommen Britische Jungferninseln erfasst: Der für seine internationalen Beziehungen zuständige Staat hat seine räumlichen Erstreckungen zum Übereinkommen von 1949 einzeln aufgeführt, ohne Britische Jungferninseln zu nennen, hat dem Verwahrer aber gesondert mitgeteilt, dass das Übereinkommen von 1949 für seine Kronbesitzungen und Überseegebiete in Kraft bleibt. So oder so lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1]
BulgarienÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1]
Burkina FasoÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1]
BurundiNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1]
ChileÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1]
ChinaNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1]
CookinselnNicht geklärtWir können für einen Führerschein aus Cookinseln keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von BruneiWir konnten keine Ratifikation, keinen Beitritt und keine räumliche Erstreckung feststellen, die Cookinseln erfasst; daher lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1]
Costa RicaNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1]
CuraçaoÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (über Niederlande — räumliche Anwendung) [1]
DänemarkÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1]
DeutschlandNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenEin Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Brunei keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [1]
DominicaNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1]
Dominikanische RepublikÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1]
DschibutiNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1]
EcuadorÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1]
ElfenbeinküsteÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1]
El SalvadorNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenEin Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Brunei keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [1]
EritreaNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1]
EstlandÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1]
EswatiniNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1]
FalklandinselnNicht geklärtWir können für einen Führerschein aus Falklandinseln keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von BruneiDie Verwahrerunterlagen klären nicht, ob ein Straßenverkehrsübereinkommen Falklandinseln erfasst: Der für seine internationalen Beziehungen zuständige Staat hat seine räumlichen Erstreckungen zum Übereinkommen von 1949 einzeln aufgeführt, ohne Falklandinseln zu nennen, hat dem Verwahrer aber gesondert mitgeteilt, dass das Übereinkommen von 1949 für seine Kronbesitzungen und Überseegebiete in Kraft bleibt. So oder so lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1]
FäröerÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (über Dänemark — räumliche Anwendung) [1]
FidschiÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1]
FinnlandÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1]
FrankreichÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1]
Französisch-GuayanaÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1]
Französisch-PolynesienÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) (über Frankreich — räumliche Anwendung) [1]
GabunNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1]
GambiaNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1]
GeorgienÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1]
GhanaÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1]
GibraltarÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) (über Vereinigtes Königreich — räumliche Anwendung) [1]
GrenadaNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1]
GriechenlandÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1]
GrönlandNicht geklärtWir können für einen Führerschein aus Grönland keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von BruneiWir konnten keine Ratifikation, keinen Beitritt und keine räumliche Erstreckung feststellen, die Grönland erfasst; daher lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1]
GuadeloupeÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1]
GuamÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (über Vereinigte Staaten von Amerika — räumliche Anwendung) [1]
GuatemalaÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1]
GuernseyÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) (über Vereinigtes Königreich — räumliche Anwendung) [1]
GuineaNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1]
Guinea-BissauNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1]
GuyanaNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenEin Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Brunei keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [1]
HaitiÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1]
HondurasNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenEin Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Brunei keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [1]
HongkongÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (1949 Geneva continued application to Hong Kong SAR; HK issues 1949 IDPs) [1]
IndienÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1]
IndonesienNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1]
IrakNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenEin Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Brunei keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [1]
IranNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenEin Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Brunei keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [1]
IrlandÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1]
IslandÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1]
IsraelÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1]
ItalienÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1]
JamaikaÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1]
JapanÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1]
JemenNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1]
JerseyÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) (über Vereinigtes Königreich — räumliche Anwendung) [1]
JordanienÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1]
KaimaninselnÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (über Vereinigtes Königreich — räumliche Anwendung) [1]
KambodschaÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1]
KamerunNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1]
KanadaÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1]
Kap VerdeNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenEin Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Brunei keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [1]
Karibische NiederlandeÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (über Niederlande — räumliche Anwendung) [1]
KasachstanNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenEin Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Brunei keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [1]
KatarNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenEin Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Brunei keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [1]
KeniaNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenEin Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Brunei keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [1]
KirgisistanÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1]
KiribatiNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1]
KolumbienNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1]
KomorenNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1]
Kongo (Brazzaville)Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1]
Kongo (Demokratische Rep.)Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1]
KosovoNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1]
KroatienÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1]
KubaÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1]
KuwaitNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenEin Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Brunei keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [1]
LaosÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1]
LesothoÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1]
LettlandNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenEin Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Brunei keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [1]
LibanonÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1]
LiberiaNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenEin Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Brunei keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [1]
LibyenNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1]
LiechtensteinÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1]
LitauenÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1]
LuxemburgÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1]
MacauÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (1949 continued application to Macau SAR) [1]
MadagaskarÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1]
MalawiÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1]
MalaysiaÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1]
MaledivenNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenEin Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Brunei keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [1]
MaliÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1]
MaltaÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1]
MarokkoÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1]
MarshallinselnNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1]
MartiniqueÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1]
MauretanienNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1]
MauritiusNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1]
MayotteÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) (über Frankreich — räumliche Anwendung) [1]
MexikoNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1]
MikronesienNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1]
MonacoÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1]
MongoleiNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenEin Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Brunei keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [1]
MontenegroÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1]
MontserratNicht geklärtWir können für einen Führerschein aus Montserrat keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von BruneiDie Verwahrerunterlagen klären nicht, ob ein Straßenverkehrsübereinkommen Montserrat erfasst: Der für seine internationalen Beziehungen zuständige Staat hat seine räumlichen Erstreckungen zum Übereinkommen von 1949 einzeln aufgeführt, ohne Montserrat zu nennen, hat dem Verwahrer aber gesondert mitgeteilt, dass das Übereinkommen von 1949 für seine Kronbesitzungen und Überseegebiete in Kraft bleibt. So oder so lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1]
MosambikNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1]
MyanmarNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenEin Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Brunei keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [1]
NamibiaÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1]
NauruNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1]
NepalNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1]
NeukaledonienÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) (über Frankreich — räumliche Anwendung) [1]
NeuseelandÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1]
NicaraguaNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1]
NiederlandeÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1]
NigerÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1]
NigeriaÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1]
NiueNicht geklärtWir können für einen Führerschein aus Niue keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von BruneiWir konnten keine Ratifikation, keinen Beitritt und keine räumliche Erstreckung feststellen, die Niue erfasst; daher lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1]
NordkoreaNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1]
Nördliche MarianenÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (über Vereinigte Staaten von Amerika — räumliche Anwendung) [1]
NordmazedonienNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenEin Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Brunei keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [1]
NordzypernNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1]
NorwegenÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1]
OmanNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenEin Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Brunei keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [1]
ÖsterreichÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1]
OsttimorNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1]
PakistanNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenEin Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Brunei keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [1]
PalästinaNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenEin Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Brunei keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [1]
PalauNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1]
PanamaNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1]
Papua-NeuguineaÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1]
ParaguayÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1]
PeruÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1]
PhilippinenÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1]
PolenÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1]
PortugalÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1]
Puerto RicoÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (über Vereinigte Staaten von Amerika — räumliche Anwendung) [1]
Republik MoldauNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenEin Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Brunei keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [1]
RéunionÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1]
RuandaÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1]
RumänienÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1]
Russische FöderationÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1]
Saharauische RepublikNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1]
Saint-MartinÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1]
Saint-Pierre und MiquelonÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) (über Frankreich — räumliche Anwendung) [1]
SalomonenNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1]
SambiaNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1]
SamoaNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1]
San MarinoÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1]
São Tomé und PríncipeNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1]
Saudi-ArabienNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenEin Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Brunei keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [1]
SchwedenÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1]
SchweizNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenEin Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Brunei keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [1]
SenegalÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1]
SerbienÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1]
SeychellenNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenEin Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Brunei keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [1]
Sierra LeoneÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1]
SimbabweÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1]
SingapurÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1]
Sint MaartenÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (über Niederlande — räumliche Anwendung) [1]
SlowakeiÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1]
SlowenienÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1]
SomaliaNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1]
SomalilandNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1]
SpanienÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1]
Sri LankaÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1]
St. Kitts und NevisNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1]
St. LuciaNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1]
St. VincentNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1]
SüdafrikaÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1]
SudanNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1]
SüdkoreaÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1]
SüdossetienNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1]
SüdsudanNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1]
SurinameNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1]
SyrienÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1]
TadschikistanNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenEin Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Brunei keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [1]
TaiwanNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1]
TansaniaNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1]
ThailandÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1]
TogoÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1]
TokelauNicht geklärtWir können für einen Führerschein aus Tokelau keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von BruneiWir konnten keine Ratifikation, keinen Beitritt und keine räumliche Erstreckung feststellen, die Tokelau erfasst; daher lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1]
TongaNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1]
TransnistrienNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1]
Trinidad und TobagoÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1]
TschadNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1]
TschechienÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1]
TunesienÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1]
TürkeiÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1]
TurkmenistanNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenEin Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Brunei keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [1]
Turks- und CaicosinselnNicht geklärtWir können für einen Führerschein aus Turks- und Caicosinseln keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von BruneiDie Verwahrerunterlagen klären nicht, ob ein Straßenverkehrsübereinkommen Turks- und Caicosinseln erfasst: Der für seine internationalen Beziehungen zuständige Staat hat seine räumlichen Erstreckungen zum Übereinkommen von 1949 einzeln aufgeführt, ohne Turks- und Caicosinseln zu nennen, hat dem Verwahrer aber gesondert mitgeteilt, dass das Übereinkommen von 1949 für seine Kronbesitzungen und Überseegebiete in Kraft bleibt. So oder so lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1]
TuvaluNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1]
UgandaÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1]
UkraineNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenEin Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Brunei keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [1]
UngarnÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1]
UruguayNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenEin Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Brunei keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [1]
UsbekistanNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenEin Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Brunei keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [1]
VanuatuNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1]
VatikanÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1]
VenezuelaÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1]
Vereinigte Arabische EmirateÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1]
Vereinigtes KönigreichÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1]
Vereinigte Staaten von AmerikaÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1]
VietnamÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1]
Wallis und FutunaÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) (über Frankreich — räumliche Anwendung) [1]
WestsaharaNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1]
Zentralafrikanische RepublikÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1]
ZypernÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1]

Quellen und Hinweise zur Tabelle oben

[1] UN Treaty Collection, Multilateral Treaties Deposited with the Secretary-General — status of the 1949 Geneva Convention on Road Traffic (chapter XI-B-1) and of the 1968 Vienna Convention on Road Traffic (chapter XI-B-19) — XI-B-1, XI-B-19

Wo Sie einen Internationalen Führerschein bekommen

Einen Internationalen Führerschein müssen Sie vor der Reise beschaffen, und nur bestimmte Länder dürfen Ihnen einen ausstellen — einen amtlichen Internationalen Führerschein können Sie nicht in einem beliebigen fremden Land kaufen. Nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 darf ihn nur die Vertragspartei ausstellen, in der Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben und die Ihren Führerschein ausgestellt hat oder anerkennt — durch die zuständige Behörde dieser Vertragspartei oder durch einen von ihr hierzu ermächtigten Verband. Nach dem Genfer Übereinkommen von 1949 wird er von der zuständigen Behörde eines Vertragsstaats oder von einem von dieser Behörde hierzu ermächtigten Verband ausgestellt. Welche Stelle das ist, ist von Land zu Land verschieden: in manchen eine staatliche Stelle, in anderen ein ermächtigter Automobilclub.

  • Sie reisen aus Brunei an? Ausstellende Stelle für die amtlichen Internationalen Führerscheine Bruneis: Land Transport Department (JPD), Ministry of Transport and Infocommunications. Amtliche Website.
  • Sie reisen aus einem anderen Land an? Fragen Sie die Führerscheinbehörde dieses Landes, welche Stelle sie zur Ausstellung Internationaler Führerscheine ermächtigt — in manchen Ländern eine staatliche Stelle, in anderen ein ermächtigter Automobilclub.

Unabhängig davon bietet IDA ein digitales Internationales Fahrerdokument an — eine Übersetzung Ihres nationalen Führerscheins, die Sie zusammen mit ihm mitführen. Es ist kein Internationaler Führerschein, der nach den Übereinkommen von 1949 oder 1968 von der Stelle ausgestellt wird, die Ihr Land dafür ermächtigt, und es ist keine beglaubigte, beeidigte oder sonst amtliche Übersetzung: Keine Behörde beglaubigt es, und wo ein Land von Gesetzes wegen eine amtliche oder beglaubigte Übersetzung verlangt, erfüllt unser Dokument diese Anforderung nicht. Es ist eine private Übersetzung, die Ihren nationalen Führerschein an Mietwagenschaltern und bei Verkehrskontrollen lesbar machen soll.

Umzug nach Brunei? Regeln für neue Einwohner

Zwei verschiedene Fristen. Die Frist für Besucher (reg. 20(1), „vorübergehender Aufenthalt“; der JPD nennt drei Monate oder bis zu einem Jahr für private Führerscheine aus Vertragsstaaten von 1949) ist nicht die Frist für den Wohnsitz. Die JPD-Dienstseite zum Führerschein knüpft die Umschreibung an den Wohnsitz: „Ausländer, die sich länger als 1 Jahr in Brunei Darussalam aufhalten möchten, oder Ausländer mit einem ausländischen Führerschein für Nutzfahrzeuge oder Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs können einen bruneiischen Führerschein beantragen.“ Wer eine Beschäftigung aufnimmt oder seinen Wohnsitz begründet, sollte umschreiben lassen, statt sich auf die Besucherregel zu verlassen, denn reg. 20(1) schützt nur eine Person, die „im Ausland ansässig“ ist. Amtliche Quelle.

Verkehrsregeln in Brunei, für deren Missachtung Touristen Bußgelder zahlen

  • Pflichtausrüstung: Sicherheitsgurte und zugelassene Motorradhelme sind in der Praxis vorgeschrieben, doch die konkrete Vorschrift war im geprüften konsolidierten Text des Road Traffic Act nicht auffindbar — sie steht in nachgeordneten Road Traffic Regulations, die hier nicht überprüft wurden. Auch Anforderungen an Kinderrückhaltesysteme, Warndreieck und Ersatzausrüstung wurden nicht bestätigt. Richten Sie sich nach der Einweisung der Mietwagenfirma und nach der üblichen Praxis im Linksverkehr.
  • Alkohol am Steuer: Gesetzlich vorgeschriebener Grenzwert (Road Traffic Act Cap. 68, Auslegungsvorschrift): „35 Mikrogramm Alkohol in 100 Millilitern Atemluft“ oder „80 Milligramm Alkohol in 100 Millilitern Blut“ — d. h. 0,08% Blutalkohol. Behandeln Sie ihn in der Praxis als null: Der Verkauf von Alkohol ist in Brunei verboten, und die Durchsetzung kennt keine Nachsicht. Road Traffic Act s. 26(1): Fahren unter Alkoholeinfluss oder über dem vorgeschriebenen Grenzwert wird „im Fall einer Verurteilung mit einer Geldstrafe von $10 000 und einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren geahndet und, im Fall einer zweiten oder weiteren Verurteilung, mit einer Geldstrafe von $20 000 und einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren.“ Ein Fahrverbot ist bei der ersten Verurteilung zwingend, nicht erst bei Wiederholungstaten: s. 26(2)(b) verpflichtet das Gericht, ein Fahrverbot „für einen Zeitraum von nicht weniger als 3 Jahren“ zu verhängen.
  • Geschwindigkeitsbegrenzungen: Road Traffic Act s. 24(1): Die Überschreitung der für das Gebiet festgelegten Geschwindigkeit ist eine Zuwiderhandlung, die „im Fall einer Verurteilung mit einer Geldstrafe von nicht weniger als $600 und nicht mehr als $2 000 geahndet wird und, im Fall einer zweiten oder weiteren Verurteilung, mit einer Geldstrafe von nicht weniger als $600 und nicht mehr als $4 000 sowie einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten“, verbunden mit einem zwingenden Fahrverbot von mindestens 3 Monaten bei einer zweiten Verurteilung (s. 24(5)(b)). Die Regelgeschwindigkeit in einer Geschwindigkeitszone beträgt 50 km/h, sofern nichts anderes ausgeschildert ist.
  • Führen Sie jederzeit den nationalen Original-Führerschein mit. Nehmen Sie einen IDP von 1949 hinzu: der Sache nach zwingend, wenn Ihr Führerschein nicht aus einem Vertragsstaat des Abkommens von 1949 stammt, und auch andernfalls dringend empfohlen. Führen Sie außerdem Reisepass und Einreisegenehmigung, den Mietvertrag sowie die Zulassungsbescheinigung und den Versicherungsnachweis mit.
  • Die eigenen Seiten des JPD widersprechen sich bei der Besucherfrist (drei Monate gegenüber einem Jahr). Lassen Sie sich die Angabe vom JPD oder vom Vermieter schriftlich bestätigen, bevor Sie sich auf etwas über drei Monate hinaus verlassen; behandeln Sie andernfalls drei Monate als Frist.
  • Die Einfuhr eines im Ausland zugelassenen Fahrzeugs (statt eines Mietwagens) ist eine gesonderte Erlaubnis: ein International Circulation Permit nach reg. 6, gültig „für einen Zeitraum von höchstens 90 Tagen ab dem Tag, an dem das Kraftfahrzeug ... zuletzt aus dem Ausland nach Brunei Darussalam verbracht wurde“ (reg. 13). Diese Fahrzeugfrist von 90 Tagen ist von der Fahrberechtigung zu unterscheiden und ist ein plausibler Ursprung der Angabe „drei Monate“ des JPD.
  • Es herrscht Linksverkehr; der Fahrer sitzt rechts. Die Regelgeschwindigkeit in einer bebauten „Geschwindigkeitszone“ beträgt 50 km/h, sofern nichts anderes ausgeschildert ist. Achten Sie auf heftige tropische Regenfälle, stehendes Wasser und stark verminderte Sicht.

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Quellen

  1. Nationales Straßenverkehrsrecht
  2. JPD-Seite 'Brunei Driving Regulations' (drei Monate) gegenüber der JPD-Dienstseite 'Driving Licenses' (ein Jahr, private Führerscheine aus Vertragsstaaten von 1949); Road Traffic (International Circulation) Regulations reg. 20(1) setzt keine zahlenmäßige Grenze
  3. Regelung zur Umschreibung des Führerscheins für Einwohner
  4. Road Traffic (International Circulation) Regulations, Cap. 68 Rg 3, Revised Edition 2022 (S 131/1979, geändert S 193/1981) — regs. 2, 6, 13, 20
  5. Road Traffic (Driving Licences) Regulations, Cap. 68 Rg 15, Revised Edition 2022 — reg. 9 (Prüfungsbefreiung für ausländische Führerscheine) und Gültigkeitsvorbehalte in reg. 26
  6. UN-Vertragssammlung — Abkommen über den Straßenverkehr von 1949: Beitritt von Brunei Darussalam am 12. März 2020 (103 Vertragsparteien)
  7. UN-Vertragssammlung — Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1968: Brunei keine Vertragspartei (91 Vertragsparteien)
  8. Brunei E-Government National Centre — Notrufnummern (991 / 993 / 995 / 998)
  9. Land Transport Department (JPD), Ministry of Transport and Infocommunications — ermächtigte Ausgabestelle für Internationale Führerscheine in Brunei
  10. UN Treaty Collection — Genfer Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1949
  11. UN Treaty Collection — Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1968
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