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Internationaler Führerschein in Kosovo


Kosovo

Holen Sie sich Ihren internationalen Führerschein für Kosovo

  • Sofortige Genehmigung
  • Schnelles und einfaches Verfahren
  • Gültig von 1 bis 3 Jahren
  • Fahren Sie legal in Übersee
  • Übersetzt in 70 Sprachen
  • Anerkannt in über 150 Ländern
  • Weltweiter Expressversand
internationalen Führerschein

Wie bekommt man einen internationalen Führerschein in Kosovo?

Der internationale Führerschein ist eine Übersetzung des nationalen Führerscheins in viele Sprachen. Die ersten Ausweiskarten erschienen 1926 nach dem Internationalen Übereinkommen von Paris über den Kraftfahrzeugverkehr. Der internationale Führerschein wurde auch von zwei weiteren Übereinkommen aus den Jahren 1949 und 1968 beeinflusst. Der internationale Führerschein ist dasselbe wie der internationale Führerschein.

Erwerb eines internationalen Führerscheins in Kosovo während Sie sich in Kosovo befinden, wenn Sie einen gültigen Kosovo nationalen Führerschein haben. Wenn Sie nur einen Besuch in Kosovo planen, können Sie sich an die zuständige Behörde in Ihrem Land wenden. Wenn Sie bereits auf Reisen sind und keine IDL haben, besteht die einzige Möglichkeit darin, Ihren nationalen Führerschein online zu übersetzen. Dies ist eine schnellere, bequemere und einfachere Möglichkeit, auf Reisen weiterhin Auto zu fahren.

Wir erinnern Sie daran, dass ein internationaler Führerschein nur mit einem gültigen nationalen Führerschein gültig ist.

Wie man den internationalen Führerschein online bekommt?


Einfach und schnell
Um den Internationalen Führerschein (IDP) zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen und dann das Formular ausfüllen, das Sie uns vorlegen müssen:
  • 1. Ein Foto Ihres gültigen nationalen Führerscheins
  • 2. Ihre persönlichen Daten
  • 3. Ein Foto von Ihnen
  • 4. Ihre Unterschrift (scannen oder fotografieren)

Unsere Dienstleistungen werden Sie kein Vermögen kosten.
Holen Sie sich jetzt einen internationalen Führerschein (IDP) und reisen Sie einfach.

Preis des Internationalen Führerscheins in Kosovo?


7 Tage Geld-zurück-Garantie!

Sie können die von der International Driving Authority, der Straßenverkehrsbehörde, ausgestellten Dokumente jederzeit vor der Lieferung oder innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Dokuments gegen eine vollständige Rückerstattung zurücksenden.

Zahlungswährung
USD
Lieferung
UPS:
78.99 USD — 2 - 5 Arbeitstage
Expressbearbeitung
5 Minuten gegen eine zusätzliche Gebühr 25.00 USD
  • Internationaler Führerschein nach UN-Standard
  • Elektronischer Internationaler Führerschein
1 Jahr Läuft ab 2027 USD 69.00 Beantragen
2 Jahre Läuft ab 2028 USD 75.00 Sie sparen 63.00 USD Beantragen
3 Jahre Läuft ab 2029 USD 79.00 Sie sparen 128.00 USD Beantragen
Der Internationale Führerschein umfasst einen Plastikausweis, ein Heft und eine mobile Anwendung für Android und iOS mit der Übersetzung in 70 Sprachen (29 in einem Heft und alle 70 in einer mobilen Anwendung).

Wie bekommt man einen Internationalen Führerschein in Kosovo?

Nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 dürfen internationale Führerscheine von nationalen Regierungen oder Organisationen ausgestellt werden, denen diese Aufgaben übertragen wurden. In den meisten Ländern geschieht dies durch Automobilverbände, die der AIT/FIA angeschlossen sind, durch die Polizei oder andere Organisationen. Um einen internationalen Führerschein in Kosovo zu bekommen, müssen Sie einen lokalen Führerschein haben und sich bei den dafür zuständigen Behörden bewerben (Wir bemühen uns, die Informationen auf dem neuesten Stand zu halten; bitte teilen Sie uns mit, wenn der Link nicht funktioniert). Die Kosten und der Zeitpunkt der Erteilung sind von Land zu Land unterschiedlich.

Wenn Sie einen nationalen Führerschein haben, der nicht in Kosovo ausgestellt ist, müssen Sie prüfen, ob Sie mit Ihrem Führerschein fahren dürfen und ob Sie ein IDP benötigen. Wenn ja, besteht der einzige Ausweg darin, eine Übersetzung Ihres Führerscheins mit Zustellung oder eine elektronische Version zu bestellen (erkundigen Sie sich bei der Autovermietung, ob die elektronische Version funktioniert), zum Beispiel bei uns.

FAQ


Wie erhält man einen Internationalen Führerschein für Kosovo?

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Wenn Sie einen nationalen Führerschein besitzen und in ein Land reisen möchten, in dem ein Internationaler Führerschein (IF) erforderlich oder empfohlen ist, sollten Sie sich an die zuständigen Behörden oder eine autorisierte Automobilorganisation wenden, die Internationale Führerscheine für Kosovo ausstellt. Wenn Sie Ausländer sind und Ihre Reise im Voraus planen, können Sie den IF auf ähnliche Weise in Ihrem Heimatland beantragen.


Wie beantrage ich einen Internationalen Führerschein?

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Der Antragsprozess ist in allen Organisationen ähnlich, jedoch unterscheiden sich Bearbeitungszeit und Kosten je nach Land erheblich. Bei uns ist es sehr einfach und schnell: Füllen Sie das Antragsformular für den Internationalen Führerschein aus, fügen Sie eine Kopie Ihres gültigen Führerscheins, Ihre Unterschrift und ein Farbfoto bei und leisten Sie die Zahlung. Sie können den Antrag hier online stellen.


Brauche ich einen Internationalen Führerschein für Kosovo?

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Kosovo hat seine Führerscheine nicht gemäß dem Wiener Übereinkommen von 1968 harmonisiert. Fahrer aus anderen Ländern benötigen einen Internationalen Führerschein, es sei denn, es besteht eine gegenseitige Anerkennung der Führerscheine zwischen den Ländern.


Was ist ein Internationaler Führerschein?

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Unser Internationaler Führerschein ist ideal für Reisende, die regelmäßig neue Länder besuchen und gerne mit einem Mietwagen unterwegs sind. Es ist keine zusätzliche Prüfung erforderlich, und der Führerschein ist ein bis drei Jahre gültig. Dieses Dokument wird zusammen mit Ihrem nationalen Führerschein verwendet, ersetzt diesen jedoch nicht; es handelt sich um eine Übersetzung Ihres Führerscheins in drei Formaten.


Kann ich mit diesem Dokument ein Auto mieten?

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In der Regel ja. Da die Anforderungen jedoch je nach Region variieren, sollten Sie sich direkt bei der jeweiligen Autovermietung erkundigen.


Kann ich mit dem IF eine Kfz-Versicherung abschließen?

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In der Regel ja. Da die Anforderungen je nach Region unterschiedlich sind, wird empfohlen, sich direkt an die örtlichen Versicherungsunternehmen zu wenden.

Was Sie wissen müssen, um in Kosovo?


🗓 Fakten geprüft anhand folgender Quellen: Straßenverkehrsrecht Kosovos und weitere amtliche Quellen. Recherche zuletzt aktualisiert: . Sie dürfen diese Informationen nur übernehmen, wenn Sie einen Link zurück auf diese Seite setzen.

⚠ Diese Seite enthält allgemeine Informationen zu Verkehrsregeln, keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich, und jede Behörde wendet ihre eigenen an — klären Sie Ihren Fall vor der Fahrt mit der zuständigen Behörde.

ℹ Wir sind ein privates Unternehmen. Wir sind keine Behörde, keine Führerschein- oder Ausgabestelle und keine Vertragsorganisation, und wir sind mit keiner von ihnen verbunden, werden von keiner unterstützt und handeln für keine von ihnen. Das Internationales Fahrerdokument, das wir verkaufen, ist eine Übersetzung Ihres nationalen Führerscheins: Es ist kein Führerschein und kein von einer Behörde ausgestelltes Dokument.

Autofahren in Kosovo: die wichtigsten Fakten

FrageAntwort
StraßenseiteRechts
Internationaler Führerschein (IDP)Für 231 der 240 Herkunftsführerscheine nicht erforderlich, davon 9 ohne festgestellte Regelung — siehe die Zeile für Ihr Ausstellungsland in der Tabelle unten
Akzeptierte Typen des Internationalen FührerscheinsNur Wien 1968 (gültig 3 Jahre)
UN-StraßenverkehrsübereinkommenVertragspartei bei keinem der beiden Übereinkommen
Zeitliche Begrenzung für BesucherDas kosovarische Gesetz über Führerscheine setzt keine zeitliche Begrenzung für Touristen — ein gültiger ausländischer nationaler Führerschein darf für die Dauer eines gewöhnlichen Besuchs verwendet werden.
EU-/EWR-FührerscheineUneingeschränkt gültig, keine Formalitäten (Gesetz Nr. 05/L-064, Arts. 97 und 106; Kosovo ist kein Mitglied der EU bzw. des EWR)
Mindestalter18 zum Fahren — Gesetz Nr. 05/L-064 über Führerscheine (Mindestalter je Klasse; das Gesetz ist ausdrücklich an die Richtlinie 2006/126/EG angeglichen), bestätigt durch den in den britischen Reisehinweisen verlinkten Kosovo-Länderratgeber des RAC
AlkoholgrenzwertDen vollständigen Wortlaut finden Sie weiter unten auf dieser Seite
GeschwindigkeitsbegrenzungenLaut dem in den britischen Reisehinweisen verlinkten Länderratgeber des RAC: 50 km/h innerorts, sofern nicht anders ausgeschildert, 80 km/h außerorts, 130 km/h auf Autobahnen. Bleiben Sie bei schlechtem Fahrbahnbelag, auf Landstraßen, nachts, bei winterlichen Verhältnissen sowie bei Überschwemmungs- und Erdrutschgefahr deutlich darunter. Die gesetzlichen Höchstgeschwindigkeiten im Gesetz Nr. 08/L-186 ließen sich online nicht überprüfen.
NotrufnummerWählen Sie 112 für die Notdienste. Für einen Rettungswagen wählen Sie 94 vom Festnetz oder 194 vom Mobiltelefon.

Brauchen Sie in Kosovo einen Internationalen Führerschein?

Von keinem Besucher wird ein IDP verlangt. Kosovo ist keine Vertragspartei des Genfer Abkommens von 1949 oder des Wiener Übereinkommens von 1968 (es ist kein UN-Mitglied — aus demselben Grund steht es außerhalb des Systems der Grünen Karte), daher verpflichtet kein Abkommen Kosovo, ausländische IDPs anzuerkennen. Kosovos eigenes Gesetz Nr. 05/L-064 definiert den internationalen Führerschein ausschließlich unter Verweis auf das Wiener Übereinkommen von 1968 (Art. 3.1.3: „gemäß dem Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. Nov. 1968“), und Kosovo stellt seine eigenen internationalen Führerscheine nach diesem Muster aus; ein IDP nach dem Muster von 1968 ist daher die Ausgabe, die zur Rechtssprache Kosovos passt. Entscheidend: Ein IDP ist immer nur eine begleitende Übersetzung — Art. 98(2) bestimmt: „Der internationale Führerschein darf beim Fahren innerhalb der Republik Kosovo nicht als Dokument verwendet werden“; Verstöße werden nach Art. 98(4) mit einer Geldbuße von EUR 130 geahndet. Führen Sie stets den nationalen Original-Führerschein mit.

  • Touristen und Kurzzeitbesucher: Führen Sie Ihren nationalen Führerschein zusammen mit dem Dokument mit, das in der Zeile für Ihr Ausstellungsland in der Tabelle unten genannt ist — für die meisten Herkunftsführerscheine ist dieses Dokument kein Internationaler Führerschein, lesen Sie daher Ihre eigene Antwort, statt einen vorauszusetzen.
  • Inhaber von EU-/EWR-Führerscheinen: kein Internationaler Führerschein nötig — Mit EU-/EWR-Führerscheinen darf man in Kosovo fahren — aber nicht aufgrund der gegenseitigen Anerkennung in der EU (Kosovo gehört weder der EU noch dem EWR an, und die Richtlinie 2006/126/EG bindet es nicht).

Für das Fahren ohne das erforderliche Dokument konnte aus einer maßgeblichen Quelle keine konkrete Strafe bestätigt werden. Amtliche Quelle.

Auf welcher Straßenseite fährt man in Kosovo?

In Kosovo fährt man rechts, überholt wird links. Autos in Kosovo haben das Lenkrad links.

Wie lange dürfen Sie in Kosovo mit einem ausländischen Führerschein fahren?

Das kosovarische Gesetz über Führerscheine setzt keine zeitliche Begrenzung für Touristen — ein gültiger ausländischer nationaler Führerschein darf für die Dauer eines gewöhnlichen Besuchs verwendet werden. Die einzige gesetzliche Frist von einem Jahr, in Art. 106, ist eine Frist für Gebietsansässige: Sie gilt für „einen Ausländer, dem ein befristeter oder dauerhafter Aufenthalt gewährt wurde“, für zurückkehrende kosovarische Staatsangehörige sowie für akkreditiertes Personal diplomatischer und konsularischer Vertretungen und internationaler Organisationen, die „das Fahrzeug auf der Grundlage eines gültigen ausländischen Führerscheins für einen Zeitraum von bis zu einem (1) Jahr ab dem Datum der Einreise nach Kosovo führen können“. Verstehen Sie dieses Jahr nicht als Erlaubnisdauer für Touristen. Eine gesonderte und deutlich kürzere Frist gilt für das Fahrzeug statt für den Führerschein: Für im Ausland zugelassene Pkw gelten nach den Fahrzeugvorschriften Begrenzungen ihrer Nutzung im Straßenverkehr (siehe die Regeln zum Fahren weiter unten). (Gesetz Nr. 05/L-064, Art. 106 (Frist für Gebietsansässige); eine Frist für Besucher nennt das Gesetz nirgends)

Sie planen einen Umzug nach Kosovo? Sobald Sie dort Ihren Wohnsitz haben, gelten andere Regeln — siehe den Abschnitt für Einwohner unten.

Ist Kosovo Vertragspartei beim Straßenverkehrsübereinkommen von 1949 oder 1968?

Kosovo ist weder Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949 noch beim Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1968. Ein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen kann in Kosovo nicht ausgestellt werden, und die Regeln der Übereinkommen binden das Land nicht — die Anerkennung von Führerscheinen richtet sich allein nach dem örtlichen Recht und nach bilateralen Vereinbarungen.

Warum die Anerkennung Ihres Führerscheins von Land zu Land unterschiedlich ist

Ob ein fremdes Land Ihren Führerschein akzeptiert, hängt an einem Geflecht von Faktoren: drei verschiedene Straßenverkehrsübereinkommen, die Jahrzehnte auseinander unterzeichnet wurden (1926, 1949, 1968) — das älteste ist älter als die Vereinten Nationen selbst, und nur die beiden späteren wurden unter ihrem Dach geschlossen —, Länder in unterschiedlichen Stadien des Beitritts zu jedem davon (unterzeichnet, angenommen oder ratifiziert), Führerscheine in Alphabeten, die die örtliche Polizei nicht lesen kann, Systeme von Fahrzeugklassen, die zwischen den Ländern nicht zusammenpassen, Dokumentengenerationen, die dem Format eines Übereinkommens womöglich nicht entsprechen, selbst wenn das Land Mitglied ist, bilaterale Absprachen zwischen einzelnen Staaten und örtliche Gesetze, die an einem Ort lockerer und am nächsten strenger sind. Derselbe Führerschein kann an einer Grenze in Ordnung sein und an der nächsten abgelehnt werden — sogar am nächsten Mietwagenschalter. Den Internationalen Führerschein gibt es, um das meiste davon abzukürzen: eine standardisierte, mehrsprachige Darstellung Ihres vorhandenen Führerscheins mit vereinheitlichten Klassensymbolen, die die meisten Beamten auf einen Blick lesen können. Er ersetzt Ihren nationalen Führerschein nicht und verleiht keine neuen Rechte — Sie führen beide mit — und er garantiert keine Anerkennung: Eine Handvoll Zielländer verlangt weiterhin ein örtliches Fahrdokument zusätzlich oder an seiner Stelle, für die meisten verbessert er Ihre Aussichten aber spürbar.

Dürfen Sie in Kosovo mit dem Führerschein Ihres Landes fahren?

Diese Tabelle gilt für Touristen und vorübergehende Besucher. Sie ziehen nach Kosovo und begründen dort Ihren Wohnsitz? Dann gelten andere Regeln — siehe den Abschnitt für Einwohner unten. Suchen Sie unten das Ausstellungsland Ihres Führerscheins. Kosovo steht außerhalb beider Straßenverkehrsabkommen und außerhalb des Systems der Grünen Karte; maßgeblich ist hier daher allein Kosovos eigenes Gesetz Nr. 05/L-064 über Führerscheine und kein Staatsvertrag. Dieses Gesetz erlaubt Besuchern aus jedem Land, mit einem gültigen ausländischen nationalen Führerschein zu fahren, ohne zeitliche Begrenzung für Touristen und ohne IDP-Pflicht. Zwei Fallen: Die oft genannte Frist von einem Jahr ist eine Frist für Gebietsansässige und keine Erlaubnisdauer für Touristen; und ein internationaler Führerschein darf in Kosovo überhaupt nicht als Fahrdokument verwendet werden — Verstöße werden mit EUR 130 geahndet —, sodass der Original-Führerschein immer im Fahrzeug sein muss. Die Grüne Karte ist ungültig — eine Haftpflichtversicherung muss bei der Einreise an der Grenze abgeschlossen werden. Regeln ändern sich — prüfen Sie vor der Reise amtliche Quellen. Zuletzt geprüft: Juli 2026.

Legende: „1949“ — Genfer Übereinkommen über den Straßenverkehr (Internationaler Führerschein bis zu 1 Jahr gültig); „1968“ — Wiener Übereinkommen (Internationaler Führerschein bis zu 3 Jahre gültig).

Was die Spalte „Einstufung“ auf dieser Seite bedeutet:

  • Nationaler Führerschein genügt — das Zielland lässt Besucher allein mit dem nationalen Führerschein fahren. Die Zeile für Ihr Ausstellungsland in der Tabelle unten nennt die Grundlage sowie etwaige Fristen oder Bedingungen, die sie einschränken.
  • Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen — das Zielland verlangt für diesen Führerschein keinen Internationalen Führerschein, das Mitführen wird jedoch empfohlen. Die Zeile für Ihr Ausstellungsland in der Tabelle unten nennt den Grund und etwaige damit verbundene Bedingungen.
  • Nicht geklärt — die Quellenlage klärt nicht, ob Sie hier mit diesem Führerschein fahren dürfen; klären Sie dies mit der Führerscheinbehörde des Ziellandes, bevor Sie sich darauf verlassen. Die Zeile für Ihr Ausstellungsland in der Tabelle unten nennt, was nicht bestätigt werden konnte.
  • Nationaler Führerschein genügt — IDD/Übersetzung empfohlen — das Zielland verlangt für diesen Führerschein keinen Internationalen Führerschein, und ein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen kann dafür nicht ausgestellt werden; führen Sie stattdessen ein IDD oder eine beglaubigte Übersetzung mit. Die Zeile für Ihr Ausstellungsland in der Tabelle unten nennt den Grund und etwaige damit verbundene Bedingungen.
Ausstellungsland des FührerscheinsEinstufungWas Sie mitführen müssenWarum
AbchasienNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenDie Anerkennungsnorm erfasst Führerscheine, die von einem ausländischen Staat ausgestellt wurden; die Staatlichkeit dieses Ausstellers ist nicht allgemein anerkannt — Gültigkeit nicht festgestellt
AfghanistanNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist dringend ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1], ein Führerschein ohne Angaben in lateinischer Schrift ist für Polizei und Mietwagenschalter jedoch schwer zu lesen — ein Internationaler Führerschein gibt sie in lesbarer Form wieder
ÄgyptenNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist dringend ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1], ein Führerschein ohne Angaben in lateinischer Schrift ist für Polizei und Mietwagenschalter jedoch schwer zu lesen — ein Internationaler Führerschein gibt sie in lesbarer Form wieder [a]
AlbanienNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
AlgerienNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
Amerikanische JungferninselnNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
Amerikanisch-SamoaNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
AndorraNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
AngolaNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
Antigua und BarbudaNationaler Führerschein genügt — IDD/Übersetzung empfohlenIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); dafür wird kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt — führen Sie ein IDD oder eine Übersetzung mit [b]Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
ÄquatorialguineaNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
ArgentinienNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
ArmenienNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
ArubaNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
Asad KaschmirNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenDie Anerkennungsnorm erfasst Führerscheine, die von einem ausländischen Staat ausgestellt wurden; die Staatlichkeit dieses Ausstellers ist nicht allgemein anerkannt — Gültigkeit nicht festgestellt
AserbaidschanNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
ÄthiopienNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist dringend ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1], ein Führerschein ohne Angaben in lateinischer Schrift ist für Polizei und Mietwagenschalter jedoch schwer zu lesen — ein Internationaler Führerschein gibt sie in lesbarer Form wieder [a]
AustralienNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
BahamasNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
BahrainNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
BangladeschNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
BarbadosNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
BelarusNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
BelgienNationaler Führerschein genügtIhr EU-/EWR-FührerscheinGegenseitige Anerkennung in EU/EWR
BelizeNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
BeninNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
BergkarabachNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenDie Anerkennungsnorm erfasst Führerscheine, die von einem ausländischen Staat ausgestellt wurden; die Staatlichkeit dieses Ausstellers ist nicht allgemein anerkannt — Gültigkeit nicht festgestellt
BermudaNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
BhutanNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
BolivienNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
Bosnien und HerzegowinaNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
BotsuanaNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
BrasilienNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
Britische JungferninselnNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
BruneiNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
BulgarienNationaler Führerschein genügtIhr EU-/EWR-FührerscheinGegenseitige Anerkennung in EU/EWR
Burkina FasoNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
BurundiNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
ChileNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
ChinaNationaler Führerschein genügt — IDD/Übersetzung empfohlenIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); dafür wird kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt — führen Sie ein IDD oder eine Übersetzung mit [b]Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1], ein Führerschein ohne Angaben in lateinischer Schrift ist für Polizei und Mietwagenschalter jedoch schwer zu lesen — eine beglaubigte Übersetzung gibt sie in lesbarer Form wieder [a]
CookinselnNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
Costa RicaNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
CuraçaoNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
DänemarkNationaler Führerschein genügtIhr EU-/EWR-FührerscheinGegenseitige Anerkennung in EU/EWR
DeutschlandNationaler Führerschein genügtIhr EU-/EWR-FührerscheinGegenseitige Anerkennung in EU/EWR
DominicaNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
Dominikanische RepublikNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
DschibutiNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
EcuadorNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
ElfenbeinküsteNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
El SalvadorNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
EritreaNationaler Führerschein genügt — IDD/Übersetzung empfohlenIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); dafür wird kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt — führen Sie ein IDD oder eine Übersetzung mit [b]Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1], ein Führerschein ohne Angaben in lateinischer Schrift ist für Polizei und Mietwagenschalter jedoch schwer zu lesen — eine beglaubigte Übersetzung gibt sie in lesbarer Form wieder [a]
EstlandNationaler Führerschein genügtIhr EU-/EWR-FührerscheinGegenseitige Anerkennung in EU/EWR
EswatiniNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
FalklandinselnNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
FäröerNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
FidschiNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
FinnlandNationaler Führerschein genügtIhr EU-/EWR-FührerscheinGegenseitige Anerkennung in EU/EWR
FrankreichNationaler Führerschein genügtIhr EU-/EWR-FührerscheinGegenseitige Anerkennung in EU/EWR
Französisch-GuayanaNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
Französisch-PolynesienNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
GabunNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
GambiaNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
GeorgienNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
GhanaNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
GibraltarNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
GrenadaNationaler Führerschein genügt — IDD/Übersetzung empfohlenIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); dafür wird kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt — führen Sie ein IDD oder eine Übersetzung mit [b]Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
GriechenlandNationaler Führerschein genügtIhr EU-/EWR-FührerscheinGegenseitige Anerkennung in EU/EWR
GrönlandNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
GuadeloupeNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
GuamNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
GuatemalaNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
GuernseyNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
GuineaNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
Guinea-BissauNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
GuyanaNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
HaitiNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
HondurasNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
HongkongNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
IndienNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
IndonesienNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
IrakNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
IranNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist dringend ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1], ein Führerschein ohne Angaben in lateinischer Schrift ist für Polizei und Mietwagenschalter jedoch schwer zu lesen — ein Internationaler Führerschein gibt sie in lesbarer Form wieder [a]
IrlandNationaler Führerschein genügtIhr EU-/EWR-FührerscheinGegenseitige Anerkennung in EU/EWR
IslandNationaler Führerschein genügtIhr EU-/EWR-FührerscheinGegenseitige Anerkennung in EU/EWR
IsraelNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
ItalienNationaler Führerschein genügtIhr EU-/EWR-FührerscheinGegenseitige Anerkennung in EU/EWR
JamaikaNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
JapanNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist dringend ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1], ein Führerschein ohne Angaben in lateinischer Schrift ist für Polizei und Mietwagenschalter jedoch schwer zu lesen — ein Internationaler Führerschein gibt sie in lesbarer Form wieder [a]
JemenNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
JerseyNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
JordanienNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
KaimaninselnNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
KambodschaNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
KamerunNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
KanadaNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
Kap VerdeNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
Karibische NiederlandeNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
KasachstanNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
KatarNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
KeniaNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
KirgisistanNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
KiribatiNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
KolumbienNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
KomorenNationaler Führerschein genügt — IDD/Übersetzung empfohlenIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); dafür wird kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt — führen Sie ein IDD oder eine Übersetzung mit [b]Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]; das Führerscheinformat ist für dieses Land nicht unabhängig überprüft — eine beglaubigte Übersetzung beseitigt jeden Zweifel
Kongo (Brazzaville)Nationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
Kongo (Demokratische Rep.)Nationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
KroatienNationaler Führerschein genügtIhr EU-/EWR-FührerscheinGegenseitige Anerkennung in EU/EWR
KubaNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
KuwaitNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
LaosNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
LesothoNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
LettlandNationaler Führerschein genügtIhr EU-/EWR-FührerscheinGegenseitige Anerkennung in EU/EWR
LibanonNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
LiberiaNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
LibyenNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist dringend ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1], ein Führerschein ohne Angaben in lateinischer Schrift ist für Polizei und Mietwagenschalter jedoch schwer zu lesen — ein Internationaler Führerschein gibt sie in lesbarer Form wieder
LiechtensteinNationaler Führerschein genügtIhr EU-/EWR-FührerscheinGegenseitige Anerkennung in EU/EWR
LitauenNationaler Führerschein genügtIhr EU-/EWR-FührerscheinGegenseitige Anerkennung in EU/EWR
LuxemburgNationaler Führerschein genügtIhr EU-/EWR-FührerscheinGegenseitige Anerkennung in EU/EWR
MacauNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
MadagaskarNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
MalawiNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
MalaysiaNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
MaledivenNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
MaliNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
MaltaNationaler Führerschein genügtIhr EU-/EWR-FührerscheinGegenseitige Anerkennung in EU/EWR
MarokkoNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
MarshallinselnNationaler Führerschein genügt — IDD/Übersetzung empfohlenIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); dafür wird kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt — führen Sie ein IDD oder eine Übersetzung mit [b]Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
MartiniqueNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
MauretanienNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
MauritiusNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
MayotteNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
MexikoNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
MikronesienNationaler Führerschein genügt — IDD/Übersetzung empfohlenIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); dafür wird kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt — führen Sie ein IDD oder eine Übersetzung mit [b]Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
MonacoNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
MongoleiNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
MontenegroNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
MontserratNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
MosambikNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
MyanmarNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
NamibiaNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
NauruNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
NepalNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
NeukaledonienNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
NeuseelandNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
NicaraguaNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
NiederlandeNationaler Führerschein genügtIhr EU-/EWR-FührerscheinGegenseitige Anerkennung in EU/EWR
NigerNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
NigeriaNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
NiueNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
NordkoreaNationaler Führerschein genügt — IDD/Übersetzung empfohlenIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); dafür wird kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt — führen Sie ein IDD oder eine Übersetzung mit [b]Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1], ein Führerschein ohne Angaben in lateinischer Schrift ist für Polizei und Mietwagenschalter jedoch schwer zu lesen — eine beglaubigte Übersetzung gibt sie in lesbarer Form wieder [a]
Nördliche MarianenNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
NordmazedonienNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]; das Führerscheinformat ist für dieses Land nicht unabhängig überprüft — ein Internationaler Führerschein beseitigt jeden Zweifel
NordzypernNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenDie Anerkennungsnorm erfasst Führerscheine, die von einem ausländischen Staat ausgestellt wurden; die Staatlichkeit dieses Ausstellers ist nicht allgemein anerkannt — Gültigkeit nicht festgestellt
NorwegenNationaler Führerschein genügtIhr EU-/EWR-FührerscheinGegenseitige Anerkennung in EU/EWR
OmanNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
ÖsterreichNationaler Führerschein genügtIhr EU-/EWR-FührerscheinGegenseitige Anerkennung in EU/EWR
OsttimorNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
PakistanNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
PalästinaNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]; das Führerscheinformat ist für dieses Land nicht unabhängig überprüft — ein Internationaler Führerschein beseitigt jeden Zweifel [a]
PalauNationaler Führerschein genügt — IDD/Übersetzung empfohlenIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); dafür wird kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt — führen Sie ein IDD oder eine Übersetzung mit [b]Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
PanamaNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
Papua-NeuguineaNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
ParaguayNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
PeruNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
PhilippinenNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
PolenNationaler Führerschein genügtIhr EU-/EWR-FührerscheinGegenseitige Anerkennung in EU/EWR
PortugalNationaler Führerschein genügtIhr EU-/EWR-FührerscheinGegenseitige Anerkennung in EU/EWR
Puerto RicoNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
Republik MoldauNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
RéunionNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
RuandaNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
RumänienNationaler Führerschein genügtIhr EU-/EWR-FührerscheinGegenseitige Anerkennung in EU/EWR
Russische FöderationNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
Saharauische RepublikNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenDie Anerkennungsnorm erfasst Führerscheine, die von einem ausländischen Staat ausgestellt wurden; die Staatlichkeit dieses Ausstellers ist nicht allgemein anerkannt — Gültigkeit nicht festgestellt
Saint-MartinNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
Saint-Pierre und MiquelonNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
SalomonenNationaler Führerschein genügt — IDD/Übersetzung empfohlenIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); dafür wird kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt — führen Sie ein IDD oder eine Übersetzung mit [b]Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
SambiaNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
SamoaNationaler Führerschein genügt — IDD/Übersetzung empfohlenIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); dafür wird kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt — führen Sie ein IDD oder eine Übersetzung mit [b]Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
San MarinoNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
São Tomé und PríncipeNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
Saudi-ArabienNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
SchwedenNationaler Führerschein genügtIhr EU-/EWR-FührerscheinGegenseitige Anerkennung in EU/EWR
SchweizNationaler Führerschein genügtIhr Schweizer FührerscheinGegenseitige Anerkennung CH–EU (behördliche Auskunft)
SenegalNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
SerbienNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
SeychellenNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
Sierra LeoneNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
SimbabweNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
SingapurNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
Sint MaartenNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
SlowakeiNationaler Führerschein genügtIhr EU-/EWR-FührerscheinGegenseitige Anerkennung in EU/EWR
SlowenienNationaler Führerschein genügtIhr EU-/EWR-FührerscheinGegenseitige Anerkennung in EU/EWR
SomaliaNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
SomalilandNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenDie Anerkennungsnorm erfasst Führerscheine, die von einem ausländischen Staat ausgestellt wurden; die Staatlichkeit dieses Ausstellers ist nicht allgemein anerkannt — Gültigkeit nicht festgestellt
SpanienNationaler Führerschein genügtIhr EU-/EWR-FührerscheinGegenseitige Anerkennung in EU/EWR
Sri LankaNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
St. Kitts und NevisNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
St. LuciaNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
St. VincentNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
SüdafrikaNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
SudanNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
SüdkoreaNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
SüdossetienNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenDie Anerkennungsnorm erfasst Führerscheine, die von einem ausländischen Staat ausgestellt wurden; die Staatlichkeit dieses Ausstellers ist nicht allgemein anerkannt — Gültigkeit nicht festgestellt
SüdsudanNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
SurinameNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
SyrienNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist dringend ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1], ein Führerschein ohne Angaben in lateinischer Schrift ist für Polizei und Mietwagenschalter jedoch schwer zu lesen — ein Internationaler Führerschein gibt sie in lesbarer Form wieder [a]
TadschikistanNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
TaiwanNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist dringend ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1], ein Führerschein ohne Angaben in lateinischer Schrift ist für Polizei und Mietwagenschalter jedoch schwer zu lesen — ein Internationaler Führerschein gibt sie in lesbarer Form wieder [a]
TansaniaNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
ThailandNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
TogoNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
TokelauNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]; das Führerscheinformat ist für dieses Land nicht unabhängig überprüft — ein Internationaler Führerschein beseitigt jeden Zweifel [a]
TongaNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
TransnistrienNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenDie Anerkennungsnorm erfasst Führerscheine, die von einem ausländischen Staat ausgestellt wurden; die Staatlichkeit dieses Ausstellers ist nicht allgemein anerkannt — Gültigkeit nicht festgestellt
Trinidad und TobagoNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
TschadNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]; das Führerscheinformat ist für dieses Land nicht unabhängig überprüft — ein Internationaler Führerschein beseitigt jeden Zweifel
TschechienNationaler Führerschein genügtIhr EU-/EWR-FührerscheinGegenseitige Anerkennung in EU/EWR
TunesienNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
TürkeiNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
TurkmenistanNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
Turks- und CaicosinselnNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
TuvaluNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
UgandaNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
UkraineNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
UngarnNationaler Führerschein genügtIhr EU-/EWR-FührerscheinGegenseitige Anerkennung in EU/EWR
UruguayNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
UsbekistanNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
VanuatuNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
VatikanNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
VenezuelaNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
Vereinigte Arabische EmirateNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
Vereinigtes KönigreichNationaler Führerschein genügtIhr britischer KartenführerscheinBritischer Kartenführerschein im EU-Raum anerkannt (Hinweis von gov.uk)
Vereinigte Staaten von AmerikaNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
VietnamNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
Wallis und FutunaNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
WestsaharaNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenDie Anerkennungsnorm erfasst Führerscheine, die von einem ausländischen Staat ausgestellt wurden; die Staatlichkeit dieses Ausstellers ist nicht allgemein anerkannt — Gültigkeit nicht festgestellt
Zentralafrikanische RepublikNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
ZypernNationaler Führerschein genügtIhr EU-/EWR-FührerscheinGegenseitige Anerkennung in EU/EWR

Quellen und Hinweise zur Tabelle oben

[1] Law No. 05/L-064 on Driving Licence, Arts. 97, 98 and 106 (Official Gazette No. 17 / 10 June 2016)

[a] Die Führerscheinklassen folgen nicht dem Schema A–E der Übereinkommen — Mietwagenpersonal kann einen Internationalen Führerschein verlangen, um sie zuzuordnen.

[b] IDD = Internationales Fahrerdokument, eine standardisierte Übersetzung Ihres nationalen Führerscheins. Hier können Sie es beantragen: https://idaoffice.org/de/apply-now/.

Wo Sie einen Internationalen Führerschein bekommen

Einen Internationalen Führerschein müssen Sie vor der Reise beschaffen, und nur bestimmte Länder dürfen Ihnen einen ausstellen — einen amtlichen Internationalen Führerschein können Sie nicht in einem beliebigen fremden Land kaufen. Nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 darf ihn nur die Vertragspartei ausstellen, in der Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben und die Ihren Führerschein ausgestellt hat oder anerkennt — durch die zuständige Behörde dieser Vertragspartei oder durch einen von ihr hierzu ermächtigten Verband. Nach dem Genfer Übereinkommen von 1949 wird er von der zuständigen Behörde eines Vertragsstaats oder von einem von dieser Behörde hierzu ermächtigten Verband ausgestellt. Welche Stelle das ist, ist von Land zu Land verschieden: in manchen eine staatliche Stelle, in anderen ein ermächtigter Automobilclub.

  • Sie reisen aus Kosovo an? Ausstellende Stelle für die Internationalen Führerscheine Kosovos: Ministry of Internal Affairs (Document Issuance Centres). Amtliche Website. Kosovo ist Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen, daher wird der Führerschein außerhalb des Rahmens der UN-Übereinkommen ausgestellt und ist kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen — prüfen Sie, ob Ihr Zielland ihn akzeptiert.
  • Sie reisen aus einem anderen Land an? Fragen Sie die Führerscheinbehörde dieses Landes, welche Stelle sie zur Ausstellung Internationaler Führerscheine ermächtigt — in manchen Ländern eine staatliche Stelle, in anderen ein ermächtigter Automobilclub.

Unabhängig davon bietet IDA ein digitales Internationales Fahrerdokument an — eine Übersetzung Ihres nationalen Führerscheins, die Sie zusammen mit ihm mitführen. Es ist kein Internationaler Führerschein, der nach den Übereinkommen von 1949 oder 1968 von der Stelle ausgestellt wird, die Ihr Land dafür ermächtigt, und es ist keine beglaubigte, beeidigte oder sonst amtliche Übersetzung: Keine Behörde beglaubigt es, und wo ein Land von Gesetzes wegen eine amtliche oder beglaubigte Übersetzung verlangt, erfüllt unser Dokument diese Anforderung nicht. Es ist eine private Übersetzung, die Ihren nationalen Führerschein an Mietwagenschaltern und bei Verkehrskontrollen lesbar machen soll.

Umzug nach Kosovo? Regeln für neue Einwohner

Zwei getrennte Schritte. (1) Übergangsfrist: Nach Art. 106(1) des Gesetzes Nr. 05/L-064 gilt für einen Ausländer, dem ein befristeter oder dauerhafter Aufenthalt gewährt wurde, für einen aus dem Ausland zurückkehrenden kosovarischen Staatsangehörigen sowie für akkreditiertes Personal diplomatischer und konsularischer Vertretungen, von Missionen und internationalen Organisationen sowie Handels-, Kultur- und Pressepersonal, dass sie „das Fahrzeug auf der Grundlage eines gültigen ausländischen Führerscheins für einen Zeitraum von bis zu einem (1) Jahr ab dem Datum der Einreise nach Kosovo führen können“. Art. 106(2) nimmt Vertreter der UN, der KFOR und der OSZE aus, für die bilaterale Vereinbarungen etwas anderes vorsehen können. (2) Umtausch: Nach Ablauf dieses Jahres ist ein kosovarischer Führerschein erforderlich. Amtliche Quelle.

Verkehrsregeln in Kosovo, für deren Missachtung Touristen Bußgelder zahlen

  • Pflichtausrüstung: Ein Warndreieck ist Pflicht; für Fahrzeuge mit Rechtslenkung sind Scheinwerfer-Abklebefolien vorgeschrieben. Eine Warnweste, ein Verbandkasten, ein Feuerlöscher und Ersatzlampen werden vielfach empfohlen. Führen Sie den nationalen Original-Führerschein, den Reisepass, die Zulassungsbescheinigung, den Mietvertrag und die in Kosovo gültige Grenzversicherungspolice mit. Pflichten zur Winterausrüstung ließen sich anhand des geltenden Verkehrsgesetzes nicht überprüfen — informieren Sie sich je nach Jahreszeit.
  • Alkohol am Steuer: Gehen Sie in Kosovo faktisch von Nulltoleranz aus. Der in den britischen Reisehinweisen verlinkte Länderratgeber des RAC nennt einen Grenzwert von 0,01%, der als Spielraum für Alkohol in Arzneimitteln und nicht als Freigrenze für alkoholische Getränke beschrieben wird. Das ist eine Sekundärquelle, und der geltende Primärrechtsakt — das Gesetz Nr. 08/L-186 über die Straßenverkehrsregeln (18. März 2024) — wird hier nicht zitiert; der genaue gesetzliche Wert und etwaige strengere Regeln für Fahranfänger oder Berufsfahrer sind daher unbestätigt. Fahren Sie nicht unter Alkoholeinfluss. Nicht anhand des geltenden Primärrechts überprüft. Das Gesetz Nr. 08/L-186 regelt den Bußgeldkatalog; rechnen Sie mit Geldbußen, Strafpunkten, Fahrverbot, Maßnahmen gegen das Fahrzeug und dem Verlust des Versicherungsschutzes. Klären Sie dies vor Ort.
  • Geschwindigkeitsbegrenzungen: Laut dem in den britischen Reisehinweisen verlinkten Länderratgeber des RAC: 50 km/h innerorts, sofern nicht anders ausgeschildert, 80 km/h außerorts, 130 km/h auf Autobahnen. Bleiben Sie bei schlechtem Fahrbahnbelag, auf Landstraßen, nachts, bei winterlichen Verhältnissen sowie bei Überschwemmungs- und Erdrutschgefahr deutlich darunter. Die gesetzlichen Höchstgeschwindigkeiten im Gesetz Nr. 08/L-186 ließen sich online nicht überprüfen.
  • Die Grüne Karte ist in Kosovo wertlos — schließen Sie an der Grenze eine Haftpflichtversicherung ab. Die britischen Reisehinweise erklären wörtlich: „Die europäische Grüne Karte für die Kfz-Versicherung ist nicht gültig. Sie sollten bei nächster Gelegenheit an der Grenze oder in der nächstgelegenen Stadt eine örtliche Haftpflichtversicherung abschließen.“ Das Kosovarische Versicherungsbüro verkauft sie an den Grenzübergängen (Merdare, Hani i Elezit, Vermica und weitere) sowie online. Die einzigen Ausnahmen mit gegenseitiger Anerkennung sind Memoranden mit Albanien, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien.
  • Führen Sie jederzeit den nationalen Führerschein im Original mit. Ein internationaler Führerschein wird als Übersetzung anerkannt, darf in Kosovo aber nicht als Fahrdokument dienen — Art. 98(2) des Gesetzes Nr. 05/L-064 verbietet dies, und Art. 98(4) sieht dafür ein Bußgeld von EUR 130 wegen einer Ordnungswidrigkeit vor.
  • Für das Fahrzeug läuft eine eigene Frist, getrennt vom Führerschein. Vorschriften des Innenministeriums zu im Ausland zugelassenen Fahrzeugen, die Berichten zufolge ab dem 15. März 2026 auf Grundlage des Gesetzes Nr. 05/L-132 über Fahrzeuge gelten, begrenzen die Nutzung von Fahrzeugen in ausländischem Eigentum auf rund drei Monate ab der Einreise, in bestimmten Fällen eines Kurzaufenthalts auf einen deutlich kürzeren Zeitraum, und untersagen kosovarischen Staatsangehörigen, ein Auto mit ausländischem Kennzeichen ohne Anwesenheit des Eigentümers zu fahren. Prüfen Sie dies vor einem längeren Aufenthalt beim Ministerium nach — es handelt sich um Presseberichte, die noch nicht anhand des Rechtsakts selbst bestätigt sind.
  • Kennzeichen können Ärger auf sich ziehen. Die britischen Reisehinweise erklären wörtlich: „Es gab einige Vorfälle, bei denen in Serbien zugelassene Mietwagen in abgelegeneren Gegenden Kosovos ins Visier genommen wurden.“.
  • Abseits befestigter Straßen gibt es weiterhin Landminen und Blindgänger. Die britischen Reisehinweise erklären wörtlich: „Bei Reisen in einige abgelegenere Teile Kosovos besteht die Gefahr, auf Landminen oder andere nicht explodierte Waffen zu stoßen.“ Bleiben Sie auf befestigten Straßen.
  • Die Straßenqualität ist uneinheitlich. Die britischen Reisehinweise erklären wörtlich: „Der Straßenzustand reicht von mittelmäßig bis schlecht. Besonders schlecht sind die Straßen in ländlichen Gebieten und nach schlechtem Wetter. Es besteht die Gefahr von Erdrutschen und Überschwemmungen. Vermeiden Sie nach Möglichkeit Fahrten bei Nacht. Die Qualität des Kraftstoffs ist unterschiedlich.“.

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Quellen

  1. Nationales Straßenverkehrsrecht
  2. Regelung zur Umschreibung des Führerscheins für Einwohner
  3. Eintrag im Amtsblatt zum Gesetz Nr. 05/L-064, einschließlich seiner drei Änderungsgesetze
  4. Gesetz Nr. 08/L-186 über die Straßenverkehrsregeln (18. März 2024) — das geltende Gesetz über die Verkehrsregeln, das das Gesetz Nr. 05/L-088 aufhebt
  5. Verwaltungsanweisung (Innenministerium) Nr. 07/2023 vom 2. Nov. 2023 über das Verfahren zum Erwerb eines kosovarischen Führerscheins
  6. Kosovarisches Versicherungsbüro — warum eine Grenzversicherung erforderlich ist und welche Länder ausgenommen sind
  7. AMRKS-Seite zur Grenzversicherung — Nichtmitgliedschaft im System der Grünen Karte, Verkaufsstellen
  8. Reisehinweise des britischen FCDO zu Kosovo — Verkehrsrisiken, Ungültigkeit der Grünen Karte, serbische Kennzeichen, Landminen, Straßenzustand
  9. Gesundheitsseite des britischen FCDO zu Kosovo — Rettungsdienstnummern 94 / 194
  10. Ratgeber des RAC zum Fahren in Kosovo (verlinkt in den britischen Reisehinweisen) — Blutalkoholgrenzwert, Höchstgeschwindigkeiten, Ausrüstung, IDP anerkannt, aber nicht vorgeschrieben
  11. Ministry of Internal Affairs (Document Issuance Centres) — ermächtigte Ausgabestelle für Internationale Führerscheine in Kosovo
  12. UN Treaty Collection — Genfer Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1949
  13. UN Treaty Collection — Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1968
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