Der internationale Führerschein ist eine Übersetzung des nationalen Führerscheins in viele Sprachen. Die ersten Ausweiskarten erschienen 1926 nach dem Internationalen Übereinkommen von Paris über den Kraftfahrzeugverkehr. Der internationale Führerschein wurde auch von zwei weiteren Übereinkommen aus den Jahren 1949 und 1968 beeinflusst. Der internationale Führerschein ist dasselbe wie der internationale Führerschein.
Erwerb eines internationalen Führerscheins in Kosovo während Sie sich in Kosovo befinden, wenn Sie einen gültigen Kosovo nationalen Führerschein haben. Wenn Sie nur einen Besuch in Kosovo planen, können Sie sich an die zuständige Behörde in Ihrem Land wenden. Wenn Sie bereits auf Reisen sind und keine IDL haben, besteht die einzige Möglichkeit darin, Ihren nationalen Führerschein online zu übersetzen. Dies ist eine schnellere, bequemere und einfachere Möglichkeit, auf Reisen weiterhin Auto zu fahren.
Wir erinnern Sie daran, dass ein internationaler Führerschein nur mit einem gültigen nationalen Führerschein gültig ist.
7 Tage Geld-zurück-Garantie!
Sie können die von der International Driving Authority, der Straßenverkehrsbehörde, ausgestellten Dokumente jederzeit vor der Lieferung oder innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Dokuments gegen eine vollständige Rückerstattung zurücksenden.
Nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 dürfen internationale Führerscheine von nationalen Regierungen oder Organisationen ausgestellt werden, denen diese Aufgaben übertragen wurden. In den meisten Ländern geschieht dies durch Automobilverbände, die der AIT/FIA angeschlossen sind, durch die Polizei oder andere Organisationen. Um einen internationalen Führerschein in Kosovo zu bekommen, müssen Sie einen lokalen Führerschein haben und sich bei den dafür zuständigen Behörden bewerben (Wir bemühen uns, die Informationen auf dem neuesten Stand zu halten; bitte teilen Sie uns mit, wenn der Link nicht funktioniert). Die Kosten und der Zeitpunkt der Erteilung sind von Land zu Land unterschiedlich.
Wenn Sie einen nationalen Führerschein haben, der nicht in Kosovo ausgestellt ist, müssen Sie prüfen, ob Sie mit Ihrem Führerschein fahren dürfen und ob Sie ein IDP benötigen. Wenn ja, besteht der einzige Ausweg darin, eine Übersetzung Ihres Führerscheins mit Zustellung oder eine elektronische Version zu bestellen (erkundigen Sie sich bei der Autovermietung, ob die elektronische Version funktioniert), zum Beispiel bei uns.
Wie erhält man einen Internationalen Führerschein für Kosovo?
expand_moreWenn Sie einen nationalen Führerschein besitzen und in ein Land reisen möchten, in dem ein Internationaler Führerschein (IF) erforderlich oder empfohlen ist, sollten Sie sich an die zuständigen Behörden oder eine autorisierte Automobilorganisation wenden, die Internationale Führerscheine für Kosovo ausstellt. Wenn Sie Ausländer sind und Ihre Reise im Voraus planen, können Sie den IF auf ähnliche Weise in Ihrem Heimatland beantragen.
Wie beantrage ich einen Internationalen Führerschein?
expand_moreDer Antragsprozess ist in allen Organisationen ähnlich, jedoch unterscheiden sich Bearbeitungszeit und Kosten je nach Land erheblich. Bei uns ist es sehr einfach und schnell: Füllen Sie das Antragsformular für den Internationalen Führerschein aus, fügen Sie eine Kopie Ihres gültigen Führerscheins, Ihre Unterschrift und ein Farbfoto bei und leisten Sie die Zahlung. Sie können den Antrag hier online stellen.
Brauche ich einen Internationalen Führerschein für Kosovo?
expand_moreKosovo hat seine Führerscheine nicht gemäß dem Wiener Übereinkommen von 1968 harmonisiert. Fahrer aus anderen Ländern benötigen einen Internationalen Führerschein, es sei denn, es besteht eine gegenseitige Anerkennung der Führerscheine zwischen den Ländern.
Was ist ein Internationaler Führerschein?
expand_moreUnser Internationaler Führerschein ist ideal für Reisende, die regelmäßig neue Länder besuchen und gerne mit einem Mietwagen unterwegs sind. Es ist keine zusätzliche Prüfung erforderlich, und der Führerschein ist ein bis drei Jahre gültig. Dieses Dokument wird zusammen mit Ihrem nationalen Führerschein verwendet, ersetzt diesen jedoch nicht; es handelt sich um eine Übersetzung Ihres Führerscheins in drei Formaten.
Kann ich mit diesem Dokument ein Auto mieten?
expand_moreIn der Regel ja. Da die Anforderungen jedoch je nach Region variieren, sollten Sie sich direkt bei der jeweiligen Autovermietung erkundigen.
Kann ich mit dem IF eine Kfz-Versicherung abschließen?
expand_moreIn der Regel ja. Da die Anforderungen je nach Region unterschiedlich sind, wird empfohlen, sich direkt an die örtlichen Versicherungsunternehmen zu wenden.
🗓 Fakten geprüft anhand folgender Quellen: Straßenverkehrsrecht Kosovos und weitere amtliche Quellen. Recherche zuletzt aktualisiert: . Sie dürfen diese Informationen nur übernehmen, wenn Sie einen Link zurück auf diese Seite setzen.
⚠ Diese Seite enthält allgemeine Informationen zu Verkehrsregeln, keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich, und jede Behörde wendet ihre eigenen an — klären Sie Ihren Fall vor der Fahrt mit der zuständigen Behörde.
ℹ Wir sind ein privates Unternehmen. Wir sind keine Behörde, keine Führerschein- oder Ausgabestelle und keine Vertragsorganisation, und wir sind mit keiner von ihnen verbunden, werden von keiner unterstützt und handeln für keine von ihnen. Das Internationales Fahrerdokument, das wir verkaufen, ist eine Übersetzung Ihres nationalen Führerscheins: Es ist kein Führerschein und kein von einer Behörde ausgestelltes Dokument.
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Straßenseite | Rechts |
| Internationaler Führerschein (IDP) | Für 231 der 240 Herkunftsführerscheine nicht erforderlich, davon 9 ohne festgestellte Regelung — siehe die Zeile für Ihr Ausstellungsland in der Tabelle unten |
| Akzeptierte Typen des Internationalen Führerscheins | Nur Wien 1968 (gültig 3 Jahre) |
| UN-Straßenverkehrsübereinkommen | Vertragspartei bei keinem der beiden Übereinkommen |
| Zeitliche Begrenzung für Besucher | Das kosovarische Gesetz über Führerscheine setzt keine zeitliche Begrenzung für Touristen — ein gültiger ausländischer nationaler Führerschein darf für die Dauer eines gewöhnlichen Besuchs verwendet werden. |
| EU-/EWR-Führerscheine | Uneingeschränkt gültig, keine Formalitäten (Gesetz Nr. 05/L-064, Arts. 97 und 106; Kosovo ist kein Mitglied der EU bzw. des EWR) |
| Mindestalter | 18 zum Fahren — Gesetz Nr. 05/L-064 über Führerscheine (Mindestalter je Klasse; das Gesetz ist ausdrücklich an die Richtlinie 2006/126/EG angeglichen), bestätigt durch den in den britischen Reisehinweisen verlinkten Kosovo-Länderratgeber des RAC |
| Alkoholgrenzwert | Den vollständigen Wortlaut finden Sie weiter unten auf dieser Seite |
| Geschwindigkeitsbegrenzungen | Laut dem in den britischen Reisehinweisen verlinkten Länderratgeber des RAC: 50 km/h innerorts, sofern nicht anders ausgeschildert, 80 km/h außerorts, 130 km/h auf Autobahnen. Bleiben Sie bei schlechtem Fahrbahnbelag, auf Landstraßen, nachts, bei winterlichen Verhältnissen sowie bei Überschwemmungs- und Erdrutschgefahr deutlich darunter. Die gesetzlichen Höchstgeschwindigkeiten im Gesetz Nr. 08/L-186 ließen sich online nicht überprüfen. |
| Notrufnummer | Wählen Sie 112 für die Notdienste. Für einen Rettungswagen wählen Sie 94 vom Festnetz oder 194 vom Mobiltelefon. |
Von keinem Besucher wird ein IDP verlangt. Kosovo ist keine Vertragspartei des Genfer Abkommens von 1949 oder des Wiener Übereinkommens von 1968 (es ist kein UN-Mitglied — aus demselben Grund steht es außerhalb des Systems der Grünen Karte), daher verpflichtet kein Abkommen Kosovo, ausländische IDPs anzuerkennen. Kosovos eigenes Gesetz Nr. 05/L-064 definiert den internationalen Führerschein ausschließlich unter Verweis auf das Wiener Übereinkommen von 1968 (Art. 3.1.3: „gemäß dem Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. Nov. 1968“), und Kosovo stellt seine eigenen internationalen Führerscheine nach diesem Muster aus; ein IDP nach dem Muster von 1968 ist daher die Ausgabe, die zur Rechtssprache Kosovos passt. Entscheidend: Ein IDP ist immer nur eine begleitende Übersetzung — Art. 98(2) bestimmt: „Der internationale Führerschein darf beim Fahren innerhalb der Republik Kosovo nicht als Dokument verwendet werden“; Verstöße werden nach Art. 98(4) mit einer Geldbuße von EUR 130 geahndet. Führen Sie stets den nationalen Original-Führerschein mit.
Für das Fahren ohne das erforderliche Dokument konnte aus einer maßgeblichen Quelle keine konkrete Strafe bestätigt werden. Amtliche Quelle.
In Kosovo fährt man rechts, überholt wird links. Autos in Kosovo haben das Lenkrad links.
Das kosovarische Gesetz über Führerscheine setzt keine zeitliche Begrenzung für Touristen — ein gültiger ausländischer nationaler Führerschein darf für die Dauer eines gewöhnlichen Besuchs verwendet werden. Die einzige gesetzliche Frist von einem Jahr, in Art. 106, ist eine Frist für Gebietsansässige: Sie gilt für „einen Ausländer, dem ein befristeter oder dauerhafter Aufenthalt gewährt wurde“, für zurückkehrende kosovarische Staatsangehörige sowie für akkreditiertes Personal diplomatischer und konsularischer Vertretungen und internationaler Organisationen, die „das Fahrzeug auf der Grundlage eines gültigen ausländischen Führerscheins für einen Zeitraum von bis zu einem (1) Jahr ab dem Datum der Einreise nach Kosovo führen können“. Verstehen Sie dieses Jahr nicht als Erlaubnisdauer für Touristen. Eine gesonderte und deutlich kürzere Frist gilt für das Fahrzeug statt für den Führerschein: Für im Ausland zugelassene Pkw gelten nach den Fahrzeugvorschriften Begrenzungen ihrer Nutzung im Straßenverkehr (siehe die Regeln zum Fahren weiter unten). (Gesetz Nr. 05/L-064, Art. 106 (Frist für Gebietsansässige); eine Frist für Besucher nennt das Gesetz nirgends)
Sie planen einen Umzug nach Kosovo? Sobald Sie dort Ihren Wohnsitz haben, gelten andere Regeln — siehe den Abschnitt für Einwohner unten.
Kosovo ist weder Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949 noch beim Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1968. Ein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen kann in Kosovo nicht ausgestellt werden, und die Regeln der Übereinkommen binden das Land nicht — die Anerkennung von Führerscheinen richtet sich allein nach dem örtlichen Recht und nach bilateralen Vereinbarungen.
Ob ein fremdes Land Ihren Führerschein akzeptiert, hängt an einem Geflecht von Faktoren: drei verschiedene Straßenverkehrsübereinkommen, die Jahrzehnte auseinander unterzeichnet wurden (1926, 1949, 1968) — das älteste ist älter als die Vereinten Nationen selbst, und nur die beiden späteren wurden unter ihrem Dach geschlossen —, Länder in unterschiedlichen Stadien des Beitritts zu jedem davon (unterzeichnet, angenommen oder ratifiziert), Führerscheine in Alphabeten, die die örtliche Polizei nicht lesen kann, Systeme von Fahrzeugklassen, die zwischen den Ländern nicht zusammenpassen, Dokumentengenerationen, die dem Format eines Übereinkommens womöglich nicht entsprechen, selbst wenn das Land Mitglied ist, bilaterale Absprachen zwischen einzelnen Staaten und örtliche Gesetze, die an einem Ort lockerer und am nächsten strenger sind. Derselbe Führerschein kann an einer Grenze in Ordnung sein und an der nächsten abgelehnt werden — sogar am nächsten Mietwagenschalter. Den Internationalen Führerschein gibt es, um das meiste davon abzukürzen: eine standardisierte, mehrsprachige Darstellung Ihres vorhandenen Führerscheins mit vereinheitlichten Klassensymbolen, die die meisten Beamten auf einen Blick lesen können. Er ersetzt Ihren nationalen Führerschein nicht und verleiht keine neuen Rechte — Sie führen beide mit — und er garantiert keine Anerkennung: Eine Handvoll Zielländer verlangt weiterhin ein örtliches Fahrdokument zusätzlich oder an seiner Stelle, für die meisten verbessert er Ihre Aussichten aber spürbar.
Diese Tabelle gilt für Touristen und vorübergehende Besucher. Sie ziehen nach Kosovo und begründen dort Ihren Wohnsitz? Dann gelten andere Regeln — siehe den Abschnitt für Einwohner unten. Suchen Sie unten das Ausstellungsland Ihres Führerscheins. Kosovo steht außerhalb beider Straßenverkehrsabkommen und außerhalb des Systems der Grünen Karte; maßgeblich ist hier daher allein Kosovos eigenes Gesetz Nr. 05/L-064 über Führerscheine und kein Staatsvertrag. Dieses Gesetz erlaubt Besuchern aus jedem Land, mit einem gültigen ausländischen nationalen Führerschein zu fahren, ohne zeitliche Begrenzung für Touristen und ohne IDP-Pflicht. Zwei Fallen: Die oft genannte Frist von einem Jahr ist eine Frist für Gebietsansässige und keine Erlaubnisdauer für Touristen; und ein internationaler Führerschein darf in Kosovo überhaupt nicht als Fahrdokument verwendet werden — Verstöße werden mit EUR 130 geahndet —, sodass der Original-Führerschein immer im Fahrzeug sein muss. Die Grüne Karte ist ungültig — eine Haftpflichtversicherung muss bei der Einreise an der Grenze abgeschlossen werden. Regeln ändern sich — prüfen Sie vor der Reise amtliche Quellen. Zuletzt geprüft: Juli 2026.
Legende: „1949“ — Genfer Übereinkommen über den Straßenverkehr (Internationaler Führerschein bis zu 1 Jahr gültig); „1968“ — Wiener Übereinkommen (Internationaler Führerschein bis zu 3 Jahre gültig).
Was die Spalte „Einstufung“ auf dieser Seite bedeutet:
| Ausstellungsland des Führerscheins | Einstufung | Was Sie mitführen müssen | Warum |
|---|---|---|---|
| Abchasien | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Die Anerkennungsnorm erfasst Führerscheine, die von einem ausländischen Staat ausgestellt wurden; die Staatlichkeit dieses Ausstellers ist nicht allgemein anerkannt — Gültigkeit nicht festgestellt |
| Afghanistan | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist dringend ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1], ein Führerschein ohne Angaben in lateinischer Schrift ist für Polizei und Mietwagenschalter jedoch schwer zu lesen — ein Internationaler Führerschein gibt sie in lesbarer Form wieder |
| Ägypten | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist dringend ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1], ein Führerschein ohne Angaben in lateinischer Schrift ist für Polizei und Mietwagenschalter jedoch schwer zu lesen — ein Internationaler Führerschein gibt sie in lesbarer Form wieder [a] |
| Albanien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Algerien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Amerikanische Jungferninseln | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Amerikanisch-Samoa | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Andorra | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Angola | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Antigua und Barbuda | Nationaler Führerschein genügt — IDD/Übersetzung empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); dafür wird kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt — führen Sie ein IDD oder eine Übersetzung mit [b] | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Äquatorialguinea | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Argentinien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Armenien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Aruba | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Asad Kaschmir | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Die Anerkennungsnorm erfasst Führerscheine, die von einem ausländischen Staat ausgestellt wurden; die Staatlichkeit dieses Ausstellers ist nicht allgemein anerkannt — Gültigkeit nicht festgestellt |
| Aserbaidschan | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Äthiopien | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist dringend ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1], ein Führerschein ohne Angaben in lateinischer Schrift ist für Polizei und Mietwagenschalter jedoch schwer zu lesen — ein Internationaler Führerschein gibt sie in lesbarer Form wieder [a] |
| Australien | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Bahamas | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Bahrain | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Bangladesch | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Barbados | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Belarus | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Belgien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Belize | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Benin | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Bergkarabach | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Die Anerkennungsnorm erfasst Führerscheine, die von einem ausländischen Staat ausgestellt wurden; die Staatlichkeit dieses Ausstellers ist nicht allgemein anerkannt — Gültigkeit nicht festgestellt |
| Bermuda | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Bhutan | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Bolivien | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Bosnien und Herzegowina | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Botsuana | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Brasilien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Britische Jungferninseln | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Brunei | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Bulgarien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Burkina Faso | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Burundi | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Chile | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| China | Nationaler Führerschein genügt — IDD/Übersetzung empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); dafür wird kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt — führen Sie ein IDD oder eine Übersetzung mit [b] | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1], ein Führerschein ohne Angaben in lateinischer Schrift ist für Polizei und Mietwagenschalter jedoch schwer zu lesen — eine beglaubigte Übersetzung gibt sie in lesbarer Form wieder [a] |
| Cookinseln | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Costa Rica | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Curaçao | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Dänemark | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Deutschland | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Dominica | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Dominikanische Republik | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Dschibuti | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Ecuador | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Elfenbeinküste | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| El Salvador | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Eritrea | Nationaler Führerschein genügt — IDD/Übersetzung empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); dafür wird kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt — führen Sie ein IDD oder eine Übersetzung mit [b] | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1], ein Führerschein ohne Angaben in lateinischer Schrift ist für Polizei und Mietwagenschalter jedoch schwer zu lesen — eine beglaubigte Übersetzung gibt sie in lesbarer Form wieder [a] |
| Estland | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Eswatini | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Falklandinseln | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Färöer | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Fidschi | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Finnland | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Frankreich | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Französisch-Guayana | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Französisch-Polynesien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Gabun | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Gambia | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Georgien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Ghana | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Gibraltar | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Grenada | Nationaler Führerschein genügt — IDD/Übersetzung empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); dafür wird kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt — führen Sie ein IDD oder eine Übersetzung mit [b] | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Griechenland | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Grönland | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Guadeloupe | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Guam | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Guatemala | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Guernsey | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Guinea | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Guinea-Bissau | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Guyana | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Haiti | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Honduras | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Hongkong | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Indien | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Indonesien | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Irak | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Iran | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist dringend ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1], ein Führerschein ohne Angaben in lateinischer Schrift ist für Polizei und Mietwagenschalter jedoch schwer zu lesen — ein Internationaler Führerschein gibt sie in lesbarer Form wieder [a] |
| Irland | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Island | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Israel | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Italien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Jamaika | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Japan | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist dringend ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1], ein Führerschein ohne Angaben in lateinischer Schrift ist für Polizei und Mietwagenschalter jedoch schwer zu lesen — ein Internationaler Führerschein gibt sie in lesbarer Form wieder [a] |
| Jemen | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Jersey | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Jordanien | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Kaimaninseln | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Kambodscha | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Kamerun | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Kanada | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Kap Verde | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Karibische Niederlande | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Kasachstan | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Katar | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Kenia | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Kirgisistan | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Kiribati | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Kolumbien | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Komoren | Nationaler Führerschein genügt — IDD/Übersetzung empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); dafür wird kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt — führen Sie ein IDD oder eine Übersetzung mit [b] | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]; das Führerscheinformat ist für dieses Land nicht unabhängig überprüft — eine beglaubigte Übersetzung beseitigt jeden Zweifel |
| Kongo (Brazzaville) | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Kongo (Demokratische Rep.) | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Kroatien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Kuba | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Kuwait | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Laos | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Lesotho | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Lettland | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Libanon | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Liberia | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Libyen | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist dringend ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1], ein Führerschein ohne Angaben in lateinischer Schrift ist für Polizei und Mietwagenschalter jedoch schwer zu lesen — ein Internationaler Führerschein gibt sie in lesbarer Form wieder |
| Liechtenstein | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Litauen | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Luxemburg | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Macau | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Madagaskar | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Malawi | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Malaysia | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Malediven | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Mali | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Malta | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Marokko | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Marshallinseln | Nationaler Führerschein genügt — IDD/Übersetzung empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); dafür wird kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt — führen Sie ein IDD oder eine Übersetzung mit [b] | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Martinique | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Mauretanien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Mauritius | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Mayotte | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Mexiko | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Mikronesien | Nationaler Führerschein genügt — IDD/Übersetzung empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); dafür wird kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt — führen Sie ein IDD oder eine Übersetzung mit [b] | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Monaco | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Mongolei | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Montenegro | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Montserrat | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Mosambik | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Myanmar | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Namibia | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Nauru | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Nepal | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Neukaledonien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Neuseeland | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Nicaragua | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Niederlande | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Niger | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Nigeria | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Niue | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Nordkorea | Nationaler Führerschein genügt — IDD/Übersetzung empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); dafür wird kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt — führen Sie ein IDD oder eine Übersetzung mit [b] | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1], ein Führerschein ohne Angaben in lateinischer Schrift ist für Polizei und Mietwagenschalter jedoch schwer zu lesen — eine beglaubigte Übersetzung gibt sie in lesbarer Form wieder [a] |
| Nördliche Marianen | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Nordmazedonien | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]; das Führerscheinformat ist für dieses Land nicht unabhängig überprüft — ein Internationaler Führerschein beseitigt jeden Zweifel |
| Nordzypern | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Die Anerkennungsnorm erfasst Führerscheine, die von einem ausländischen Staat ausgestellt wurden; die Staatlichkeit dieses Ausstellers ist nicht allgemein anerkannt — Gültigkeit nicht festgestellt |
| Norwegen | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Oman | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Österreich | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Osttimor | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Pakistan | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Palästina | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]; das Führerscheinformat ist für dieses Land nicht unabhängig überprüft — ein Internationaler Führerschein beseitigt jeden Zweifel [a] |
| Palau | Nationaler Führerschein genügt — IDD/Übersetzung empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); dafür wird kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt — führen Sie ein IDD oder eine Übersetzung mit [b] | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Panama | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Papua-Neuguinea | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Paraguay | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Peru | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Philippinen | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Polen | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Portugal | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Puerto Rico | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Republik Moldau | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Réunion | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Ruanda | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Rumänien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Russische Föderation | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Saharauische Republik | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Die Anerkennungsnorm erfasst Führerscheine, die von einem ausländischen Staat ausgestellt wurden; die Staatlichkeit dieses Ausstellers ist nicht allgemein anerkannt — Gültigkeit nicht festgestellt |
| Saint-Martin | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Saint-Pierre und Miquelon | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Salomonen | Nationaler Führerschein genügt — IDD/Übersetzung empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); dafür wird kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt — führen Sie ein IDD oder eine Übersetzung mit [b] | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Sambia | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Samoa | Nationaler Führerschein genügt — IDD/Übersetzung empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); dafür wird kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt — führen Sie ein IDD oder eine Übersetzung mit [b] | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| San Marino | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| São Tomé und Príncipe | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Saudi-Arabien | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Schweden | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Schweiz | Nationaler Führerschein genügt | Ihr Schweizer Führerschein | Gegenseitige Anerkennung CH–EU (behördliche Auskunft) |
| Senegal | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Serbien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Seychellen | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Sierra Leone | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Simbabwe | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Singapur | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Sint Maarten | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Slowakei | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Slowenien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Somalia | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Somaliland | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Die Anerkennungsnorm erfasst Führerscheine, die von einem ausländischen Staat ausgestellt wurden; die Staatlichkeit dieses Ausstellers ist nicht allgemein anerkannt — Gültigkeit nicht festgestellt |
| Spanien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Sri Lanka | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| St. Kitts und Nevis | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| St. Lucia | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| St. Vincent | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Südafrika | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Sudan | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Südkorea | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Südossetien | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Die Anerkennungsnorm erfasst Führerscheine, die von einem ausländischen Staat ausgestellt wurden; die Staatlichkeit dieses Ausstellers ist nicht allgemein anerkannt — Gültigkeit nicht festgestellt |
| Südsudan | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Suriname | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Syrien | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist dringend ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1], ein Führerschein ohne Angaben in lateinischer Schrift ist für Polizei und Mietwagenschalter jedoch schwer zu lesen — ein Internationaler Führerschein gibt sie in lesbarer Form wieder [a] |
| Tadschikistan | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Taiwan | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist dringend ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1], ein Führerschein ohne Angaben in lateinischer Schrift ist für Polizei und Mietwagenschalter jedoch schwer zu lesen — ein Internationaler Führerschein gibt sie in lesbarer Form wieder [a] |
| Tansania | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Thailand | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Togo | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Tokelau | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]; das Führerscheinformat ist für dieses Land nicht unabhängig überprüft — ein Internationaler Führerschein beseitigt jeden Zweifel [a] |
| Tonga | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Transnistrien | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Die Anerkennungsnorm erfasst Führerscheine, die von einem ausländischen Staat ausgestellt wurden; die Staatlichkeit dieses Ausstellers ist nicht allgemein anerkannt — Gültigkeit nicht festgestellt |
| Trinidad und Tobago | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Tschad | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]; das Führerscheinformat ist für dieses Land nicht unabhängig überprüft — ein Internationaler Führerschein beseitigt jeden Zweifel |
| Tschechien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Tunesien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Türkei | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Turkmenistan | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Turks- und Caicosinseln | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Tuvalu | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Uganda | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Ukraine | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Ungarn | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Uruguay | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Usbekistan | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Vanuatu | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Vatikan | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Venezuela | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Vereinigte Arabische Emirate | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Vereinigtes Königreich | Nationaler Führerschein genügt | Ihr britischer Kartenführerschein | Britischer Kartenführerschein im EU-Raum anerkannt (Hinweis von gov.uk) |
| Vereinigte Staaten von Amerika | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Vietnam | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Wallis und Futuna | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Westsahara | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Die Anerkennungsnorm erfasst Führerscheine, die von einem ausländischen Staat ausgestellt wurden; die Staatlichkeit dieses Ausstellers ist nicht allgemein anerkannt — Gültigkeit nicht festgestellt |
| Zentralafrikanische Republik | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Keine gesetzliche Frist für Besucher; Gebietsansässige/Rückkehrer: 1 Jahr ab Einreise (Gesetz 05/L-064, Art. 106).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Zypern | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
Quellen und Hinweise zur Tabelle oben
[1] Law No. 05/L-064 on Driving Licence, Arts. 97, 98 and 106 (Official Gazette No. 17 / 10 June 2016)
[a] Die Führerscheinklassen folgen nicht dem Schema A–E der Übereinkommen — Mietwagenpersonal kann einen Internationalen Führerschein verlangen, um sie zuzuordnen.
[b] IDD = Internationales Fahrerdokument, eine standardisierte Übersetzung Ihres nationalen Führerscheins. Hier können Sie es beantragen: https://idaoffice.org/de/apply-now/.
Einen Internationalen Führerschein müssen Sie vor der Reise beschaffen, und nur bestimmte Länder dürfen Ihnen einen ausstellen — einen amtlichen Internationalen Führerschein können Sie nicht in einem beliebigen fremden Land kaufen. Nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 darf ihn nur die Vertragspartei ausstellen, in der Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben und die Ihren Führerschein ausgestellt hat oder anerkennt — durch die zuständige Behörde dieser Vertragspartei oder durch einen von ihr hierzu ermächtigten Verband. Nach dem Genfer Übereinkommen von 1949 wird er von der zuständigen Behörde eines Vertragsstaats oder von einem von dieser Behörde hierzu ermächtigten Verband ausgestellt. Welche Stelle das ist, ist von Land zu Land verschieden: in manchen eine staatliche Stelle, in anderen ein ermächtigter Automobilclub.
Unabhängig davon bietet IDA ein digitales Internationales Fahrerdokument an — eine Übersetzung Ihres nationalen Führerscheins, die Sie zusammen mit ihm mitführen. Es ist kein Internationaler Führerschein, der nach den Übereinkommen von 1949 oder 1968 von der Stelle ausgestellt wird, die Ihr Land dafür ermächtigt, und es ist keine beglaubigte, beeidigte oder sonst amtliche Übersetzung: Keine Behörde beglaubigt es, und wo ein Land von Gesetzes wegen eine amtliche oder beglaubigte Übersetzung verlangt, erfüllt unser Dokument diese Anforderung nicht. Es ist eine private Übersetzung, die Ihren nationalen Führerschein an Mietwagenschaltern und bei Verkehrskontrollen lesbar machen soll.
Zwei getrennte Schritte. (1) Übergangsfrist: Nach Art. 106(1) des Gesetzes Nr. 05/L-064 gilt für einen Ausländer, dem ein befristeter oder dauerhafter Aufenthalt gewährt wurde, für einen aus dem Ausland zurückkehrenden kosovarischen Staatsangehörigen sowie für akkreditiertes Personal diplomatischer und konsularischer Vertretungen, von Missionen und internationalen Organisationen sowie Handels-, Kultur- und Pressepersonal, dass sie „das Fahrzeug auf der Grundlage eines gültigen ausländischen Führerscheins für einen Zeitraum von bis zu einem (1) Jahr ab dem Datum der Einreise nach Kosovo führen können“. Art. 106(2) nimmt Vertreter der UN, der KFOR und der OSZE aus, für die bilaterale Vereinbarungen etwas anderes vorsehen können. (2) Umtausch: Nach Ablauf dieses Jahres ist ein kosovarischer Führerschein erforderlich. Amtliche Quelle.
Ein paar Minuten echtes Videomaterial aus der Fahrerperspektive sind der schnellste Weg zu einem sicheren Gefühl vor Ihrer ersten Fahrt in Kosovo:
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