Der internationale Führerschein ist eine Übersetzung des nationalen Führerscheins in viele Sprachen. Die ersten Ausweiskarten erschienen 1926 nach dem Internationalen Übereinkommen von Paris über den Kraftfahrzeugverkehr. Der internationale Führerschein wurde auch von zwei weiteren Übereinkommen aus den Jahren 1949 und 1968 beeinflusst. Der internationale Führerschein ist dasselbe wie der internationale Führerschein.
Erwerb eines internationalen Führerscheins in Gibraltar während Sie sich in Gibraltar befinden, wenn Sie einen gültigen Gibraltar nationalen Führerschein haben. Wenn Sie nur einen Besuch in Gibraltar planen, können Sie sich an die zuständige Behörde in Ihrem Land wenden. Wenn Sie bereits auf Reisen sind und keine IDL haben, besteht die einzige Möglichkeit darin, Ihren nationalen Führerschein online zu übersetzen. Dies ist eine schnellere, bequemere und einfachere Möglichkeit, auf Reisen weiterhin Auto zu fahren.
Wir erinnern Sie daran, dass ein internationaler Führerschein nur mit einem gültigen nationalen Führerschein gültig ist.
7 Tage Geld-zurück-Garantie!
Sie können die von der International Driving Authority, der Straßenverkehrsbehörde, ausgestellten Dokumente jederzeit vor der Lieferung oder innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Dokuments gegen eine vollständige Rückerstattung zurücksenden.
Nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 dürfen internationale Führerscheine von nationalen Regierungen oder Organisationen ausgestellt werden, denen diese Aufgaben übertragen wurden. In den meisten Ländern geschieht dies durch Automobilverbände, die der AIT/FIA angeschlossen sind, durch die Polizei oder andere Organisationen. Um einen internationalen Führerschein in Gibraltar zu bekommen, müssen Sie einen lokalen Führerschein haben und sich bei den dafür zuständigen Behörden bewerben (Wir bemühen uns, die Informationen auf dem neuesten Stand zu halten; bitte teilen Sie uns mit, wenn der Link nicht funktioniert). Die Kosten und der Zeitpunkt der Erteilung sind von Land zu Land unterschiedlich.
Wenn Sie einen nationalen Führerschein haben, der nicht in Gibraltar ausgestellt ist, müssen Sie prüfen, ob Sie mit Ihrem Führerschein fahren dürfen und ob Sie ein IDP benötigen. Wenn ja, besteht der einzige Ausweg darin, eine Übersetzung Ihres Führerscheins mit Zustellung oder eine elektronische Version zu bestellen (erkundigen Sie sich bei der Autovermietung, ob die elektronische Version funktioniert), zum Beispiel bei uns.
Wie erhält man einen Internationalen Führerschein für Gibraltar?
expand_moreWenn Sie einen nationalen Führerschein besitzen und in ein Land reisen möchten, in dem ein Internationaler Führerschein (IF) erforderlich oder empfohlen ist, sollten Sie sich an die zuständigen Behörden oder eine autorisierte Automobilorganisation wenden, die Internationale Führerscheine für Gibraltar ausstellt. Wenn Sie Ausländer sind und Ihre Reise im Voraus planen, können Sie den IF auf ähnliche Weise in Ihrem Heimatland beantragen.
Wie beantrage ich einen Internationalen Führerschein?
expand_moreDer Antragsprozess ist in allen Organisationen ähnlich, jedoch unterscheiden sich Bearbeitungszeit und Kosten je nach Land erheblich. Bei uns ist es sehr einfach und schnell: Füllen Sie das Antragsformular für den Internationalen Führerschein aus, fügen Sie eine Kopie Ihres gültigen Führerscheins, Ihre Unterschrift und ein Farbfoto bei und leisten Sie die Zahlung. Sie können den Antrag hier online stellen.
Brauche ich einen Internationalen Führerschein für Gibraltar?
expand_moreGibraltar hat seine Führerscheine nicht gemäß dem Wiener Übereinkommen von 1968 harmonisiert. Fahrer aus anderen Ländern benötigen einen Internationalen Führerschein, es sei denn, es besteht eine gegenseitige Anerkennung der Führerscheine zwischen den Ländern.
Was ist ein Internationaler Führerschein?
expand_moreUnser Internationaler Führerschein ist ideal für Reisende, die regelmäßig neue Länder besuchen und gerne mit einem Mietwagen unterwegs sind. Es ist keine zusätzliche Prüfung erforderlich, und der Führerschein ist ein bis drei Jahre gültig. Dieses Dokument wird zusammen mit Ihrem nationalen Führerschein verwendet, ersetzt diesen jedoch nicht; es handelt sich um eine Übersetzung Ihres Führerscheins in drei Formaten.
Kann ich mit diesem Dokument ein Auto mieten?
expand_moreIn der Regel ja. Da die Anforderungen jedoch je nach Region variieren, sollten Sie sich direkt bei der jeweiligen Autovermietung erkundigen.
Kann ich mit dem IF eine Kfz-Versicherung abschließen?
expand_moreIn der Regel ja. Da die Anforderungen je nach Region unterschiedlich sind, wird empfohlen, sich direkt an die örtlichen Versicherungsunternehmen zu wenden.
🗓 Fakten geprüft anhand folgender Quellen: Straßenverkehrsrecht Gibraltars und weitere amtliche Quellen. Recherche zuletzt aktualisiert: . Sie dürfen diese Informationen nur übernehmen, wenn Sie einen Link zurück auf diese Seite setzen.
⚠ Diese Seite enthält allgemeine Informationen zu Verkehrsregeln, keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich, und jede Behörde wendet ihre eigenen an — klären Sie Ihren Fall vor der Fahrt mit der zuständigen Behörde.
ℹ Wir sind ein privates Unternehmen. Wir sind keine Behörde, keine Führerschein- oder Ausgabestelle und keine Vertragsorganisation, und wir sind mit keiner von ihnen verbunden, werden von keiner unterstützt und handeln für keine von ihnen. Das Internationales Fahrerdokument, das wir verkaufen, ist eine Übersetzung Ihres nationalen Führerscheins: Es ist kein Führerschein und kein von einer Behörde ausgestelltes Dokument.
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Straßenseite | Rechts |
| Internationaler Führerschein (IDP) | Für 133 der 240 Herkunftsführerscheine akzeptiert, davon 75 ohne festgestellte Regelung — die Zeile für Ihr Ausstellungsland in der Tabelle unten nennt, was daneben jeweils akzeptiert wird und auf welcher Grundlage |
| Akzeptierte Typen des Internationalen Führerscheins | Beide — Genf 1949 (gültig 1 Jahr) und Wien 1968 (gültig 3 Jahre) |
| UN-Straßenverkehrsübereinkommen | Genf 1949 — räumliche Erstreckung 27. Aug. 1958 (über Vereinigtes Königreich); Wien 1968 — räumliche Erstreckung 26. Feb. 2019 (über Vereinigtes Königreich) |
| Zeitliche Begrenzung für Besucher | Drei Jahre ab dem Tag Ihrer letzten Einreise. |
| EU-/EWR-Führerscheine | Uneingeschränkt gültig, keine Formalitäten (Traffic Act 2005 s.59(Z1) + Definition von "relevant state" in s.2) |
| Mindestalter | 18 zum Fahren — Traffic Act 2005 s.31 (Klasse B: "The minimum age for category B is 18 years"), s.43(1), s.59A |
| Alkoholgrenzwert | Höchstens 35 Mikrogramm Alkohol in 100 ml Atemluft, 80 mg in 100 ml Blut oder 107 mg in 100 ml Urin (Traffic Act 2005 s.73(1), „der vorgeschriebene Grenzwert“). |
| Geschwindigkeitsbegrenzungen | Fahren Sie rechts. Gibraltar Highway Code, Regel 101: „Wo keine Schilder die Höchstgeschwindigkeit angeben, beträgt die nationale Höchstgeschwindigkeit in Gibraltar 50 km/h. Busse und alle Fahrzeuge [über dem angegebenen Gewicht] ... Höchstgeschwindigkeit von 35 km/h.“ Es gibt ausgeschilderte Zonen mit 30 km/h. Geschwindigkeitsüberschreitungen werden mit einer Geldstrafe der Stufe 3 (GBP 1 000) geahndet, die sich im Wiederholungsfall verdoppelt (s.44). |
| Notrufnummer | 999 für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst; 112 funktioniert ebenfalls. (Der Gibraltar Highway Code 2022 nennt noch die alten Nummern 190 für Feuerwehr/Rettungsdienst und 199 für die Polizei — die Royal Gibraltar Police und die City Fire Brigade veröffentlichen inzwischen beide 999.) |
Ein IDP ist rechtlich nicht vorgeschrieben. Regulation 86 der Traffic (Licensing and Registration) Regulations („Fahrerlaubnis für Besucher“) stellt einen nationalen Führerschein aus einem Vertragsstaat der Abkommen einem IDP genau gleich: Erlaubt ist das Fahren entweder mit „(a) einem internationalen Führerschein nach dem Abkommen; oder (b) einem nationalen Führerschein, der außerhalb Gibraltars von einem Staat ausgestellt wurde, der Vertragspartei des Abkommens von 1949 oder des Übereinkommens von 1968 ist“. Wird ein IDP verwendet, erkennt Schedule 6 das Muster A (Abkommen von 1949, Anhang 10), das Muster D (Übereinkommen von 1968, Anhang 7) und das ältere Muster B (Abkommen von 1926, Anhang E) an. Die eigene IDP-Ausgabestelle Gibraltars (reg. 95) bedient nur Ausreisende — sie stellt IDPs für Inhaber gibraltarischer Führerscheine aus, die dort ständig ansässig sind — und darf nicht als Anforderung für Einreisende missverstanden werden.
Für das Fahren ohne das erforderliche Dokument konnte aus einer maßgeblichen Quelle keine konkrete Strafe bestätigt werden. Amtliche Quelle.
In Gibraltar fährt man rechts, überholt wird links. Ungewöhnlich für ein britisches Gebiet: Es wird rechts gefahren (1929 umgestellt, um sich Spanien anzupassen).
Drei Jahre ab dem Tag Ihrer letzten Einreise. Reg. 86(1) erlaubt dem Inhaber eines IDP oder „eines nationalen Führerscheins, der außerhalb Gibraltars von einem Staat ausgestellt wurde, der Vertragspartei des Abkommens von 1949 oder des Übereinkommens von 1968 ist“, oder eines Führerscheins der British Forces (B.F.G.), „in Gibraltar drei Jahre lang nach seiner letzten Einreise ein Kraftfahrzeug jeder Klasse oder Art zu führen, zu dessen Führen ihn diese Fahrerlaubnis berechtigt, auch wenn er nicht Inhaber eines Führerscheins nach Teil II des Gesetzes ist“. Für Führerscheine aus dem Vereinigten Königreich, der EU und dem EWR gilt überhaupt keine zeitliche Begrenzung: s.59(Z1) verleiht ihnen dieselbe Wirkung wie einem gibraltarischen Führerschein, solange sie im Ausstellungsstaat gültig bleiben. Die Berechtigung erlischt, wenn die Fahrerlaubnis selbst abläuft, und gilt nicht für Fahrzeuge des öffentlichen Personenverkehrs oder Güterfahrzeuge (außer einem nach reg. 22 vorübergehend eingeführten Fahrzeug). (Traffic (Licensing and Registration) Regulations reg. 86(1) (konsolidiert bis zum 7. Mai 2026); Traffic Act 2005 s.59(Z1))
Sie planen einen Umzug nach Gibraltar? Sobald Sie dort Ihren Wohnsitz haben, gelten andere Regeln — siehe den Abschnitt für Einwohner unten.
Gibraltar ist Vertragspartei bei beiden Übereinkommen der Vereinten Nationen über den Straßenverkehr — beim Genfer Übereinkommen vom 19. Sept. 1949 und beim Wiener Übereinkommen vom 8. Nov. 1968. Internationale Führerscheine sowohl vom Typ 1949 als auch vom Typ 1968 werden daher in diesem Rahmen ausgestellt; welche Typen Gibraltar von Besuchern akzeptiert, zeigt die Tabelle oben.
Ob ein fremdes Land Ihren Führerschein akzeptiert, hängt an einem Geflecht von Faktoren: drei verschiedene Straßenverkehrsübereinkommen, die Jahrzehnte auseinander unterzeichnet wurden (1926, 1949, 1968) — das älteste ist älter als die Vereinten Nationen selbst, und nur die beiden späteren wurden unter ihrem Dach geschlossen —, Länder in unterschiedlichen Stadien des Beitritts zu jedem davon (unterzeichnet, angenommen oder ratifiziert), Führerscheine in Alphabeten, die die örtliche Polizei nicht lesen kann, Systeme von Fahrzeugklassen, die zwischen den Ländern nicht zusammenpassen, Dokumentengenerationen, die dem Format eines Übereinkommens womöglich nicht entsprechen, selbst wenn das Land Mitglied ist, bilaterale Absprachen zwischen einzelnen Staaten und örtliche Gesetze, die an einem Ort lockerer und am nächsten strenger sind. Derselbe Führerschein kann an einer Grenze in Ordnung sein und an der nächsten abgelehnt werden — sogar am nächsten Mietwagenschalter. Den Internationalen Führerschein gibt es, um das meiste davon abzukürzen: eine standardisierte, mehrsprachige Darstellung Ihres vorhandenen Führerscheins mit vereinheitlichten Klassensymbolen, die die meisten Beamten auf einen Blick lesen können. Er ersetzt Ihren nationalen Führerschein nicht und verleiht keine neuen Rechte — Sie führen beide mit — und er garantiert keine Anerkennung: Eine Handvoll Zielländer verlangt weiterhin ein örtliches Fahrdokument zusätzlich oder an seiner Stelle, für die meisten verbessert er Ihre Aussichten aber spürbar.
Diese Tabelle gilt für Touristen und vorübergehende Besucher. Sie ziehen nach Gibraltar und begründen dort Ihren Wohnsitz? Dann gelten andere Regeln — siehe den Abschnitt für Einwohner unten. Suchen Sie unten das Ausstellungsland Ihres Führerscheins. Gibraltar ist ein Britisches Überseegebiet mit eigenem Verkehrsrecht — und dort wird, ungewöhnlich für ein britisches Gebiet, rechts gefahren. Regulation 86 der Traffic (Licensing and Registration) Regulations erlaubt jedem, der einen Internationalen Führerschein oder einfach einen nationalen Führerschein besitzt, der von einem Vertragsstaat des Abkommens von 1949 oder des Übereinkommens von 1968 ausgestellt wurde, ab dem Tag seiner letzten Einreise drei Jahre lang in Gibraltar zu fahren. Ein IDP ist rechtlich nicht vorgeschrieben. Für Führerscheine aus dem Vereinigten Königreich, der EU und dem EWR gilt sogar noch mehr: section 59(Z1) des Traffic Act 2005 verleiht ihnen dieselbe Gültigkeit und Wirkung wie einem gibraltarischen Führerschein, solange sie im Ausstellungsstaat gültig bleiben. Das Mindestalter zum Fahren beträgt 18. Für Führerscheine aus Staaten, die keinem der beiden Abkommen angehören, sieht das Recht Gibraltars keinen Weg vor. Regeln ändern sich — prüfen Sie vor der Reise amtliche Quellen. Zuletzt geprüft: Juli 2026.
Legende: „1949“ — Genfer Übereinkommen über den Straßenverkehr (Internationaler Führerschein bis zu 1 Jahr gültig); „1968“ — Wiener Übereinkommen (Internationaler Führerschein bis zu 3 Jahre gültig).
Was die Spalte „Einstufung“ auf dieser Seite bedeutet:
| Ausstellungsland des Führerscheins | Einstufung | Was Sie mitführen müssen | Warum |
|---|---|---|---|
| Abchasien | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Afghanistan | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Ägypten | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Albanien | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Algerien | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] [a] |
| Amerikanische Jungferninseln | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (über Vereinigte Staaten von Amerika — räumliche Anwendung) [1] [a] |
| Amerikanisch-Samoa | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (über Vereinigte Staaten von Amerika — räumliche Anwendung) [1] [a] |
| Andorra | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Angola | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Antigua und Barbuda | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Äquatorialguinea | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Argentinien | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] [a] |
| Armenien | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Aruba | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (über Niederlande — räumliche Anwendung) [1] [a] |
| Asad Kaschmir | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Aserbaidschan | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Äthiopien | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Australien | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] [a] |
| Bahamas | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Bahrain | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Bangladesch | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] [a] |
| Barbados | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] [a] |
| Belarus | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Belgien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Belize | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Benin | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Bergkarabach | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Bermuda | Nicht geklärt | Wir können für einen Führerschein aus Bermuda keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von Gibraltar | Die Verwahrerunterlagen klären nicht, ob ein Straßenverkehrsübereinkommen Bermuda erfasst: Der für seine internationalen Beziehungen zuständige Staat hat seine räumlichen Erstreckungen zum Übereinkommen von 1949 einzeln aufgeführt, ohne Bermuda zu nennen, hat dem Verwahrer aber gesondert mitgeteilt, dass das Übereinkommen von 1949 für seine Kronbesitzungen und Überseegebiete in Kraft bleibt. So oder so lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Bhutan | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Bolivien | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Bosnien und Herzegowina | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Botsuana | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] [a] |
| Brasilien | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Britische Jungferninseln | Nicht geklärt | Wir können für einen Führerschein aus Britische Jungferninseln keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von Gibraltar | Die Verwahrerunterlagen klären nicht, ob ein Straßenverkehrsübereinkommen Britische Jungferninseln erfasst: Der für seine internationalen Beziehungen zuständige Staat hat seine räumlichen Erstreckungen zum Übereinkommen von 1949 einzeln aufgeführt, ohne Britische Jungferninseln zu nennen, hat dem Verwahrer aber gesondert mitgeteilt, dass das Übereinkommen von 1949 für seine Kronbesitzungen und Überseegebiete in Kraft bleibt. So oder so lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Brunei | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] [a] |
| Bulgarien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Burkina Faso | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] [a] |
| Burundi | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Chile | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] [a] |
| China | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Cookinseln | Nicht geklärt | Wir können für einen Führerschein aus Cookinseln keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von Gibraltar | Wir konnten keine Ratifikation, keinen Beitritt und keine räumliche Erstreckung feststellen, die Cookinseln erfasst; daher lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Costa Rica | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Curaçao | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (über Niederlande — räumliche Anwendung) [1] [a] |
| Dänemark | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Deutschland | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Dominica | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Dominikanische Republik | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] [a] |
| Dschibuti | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Ecuador | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] [a] |
| Elfenbeinküste | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| El Salvador | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Eritrea | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Estland | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Eswatini | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Falklandinseln | Nicht geklärt | Wir können für einen Führerschein aus Falklandinseln keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von Gibraltar | Die Verwahrerunterlagen klären nicht, ob ein Straßenverkehrsübereinkommen Falklandinseln erfasst: Der für seine internationalen Beziehungen zuständige Staat hat seine räumlichen Erstreckungen zum Übereinkommen von 1949 einzeln aufgeführt, ohne Falklandinseln zu nennen, hat dem Verwahrer aber gesondert mitgeteilt, dass das Übereinkommen von 1949 für seine Kronbesitzungen und Überseegebiete in Kraft bleibt. So oder so lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Färöer | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (über Dänemark — räumliche Anwendung) [1] [a] |
| Fidschi | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] [a] |
| Finnland | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Frankreich | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Französisch-Guayana | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Französisch-Polynesien | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen (über Frankreich — räumliche Anwendung) [1] |
| Gabun | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Gambia | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Georgien | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Ghana | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] [a] |
| Grenada | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Griechenland | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Grönland | Nicht geklärt | Wir können für einen Führerschein aus Grönland keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von Gibraltar | Wir konnten keine Ratifikation, keinen Beitritt und keine räumliche Erstreckung feststellen, die Grönland erfasst; daher lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Guadeloupe | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Guam | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (über Vereinigte Staaten von Amerika — räumliche Anwendung) [1] [a] |
| Guatemala | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] [a] |
| Guernsey | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen (über Vereinigtes Königreich — räumliche Anwendung) [1] |
| Guinea | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Guinea-Bissau | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Guyana | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Haiti | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] [a] |
| Honduras | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Hongkong | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (1949 Geneva continued application to Hong Kong SAR; HK issues 1949 IDPs) [1] [a] |
| Indien | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] [a] |
| Indonesien | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Irak | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Iran | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Irland | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Island | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Israel | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Italien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Jamaika | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] [a] |
| Japan | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] [a] |
| Jemen | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Jersey | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen (über Vereinigtes Königreich — räumliche Anwendung) [1] |
| Jordanien | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] [a] |
| Kaimaninseln | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (über Vereinigtes Königreich — räumliche Anwendung) [1] [a] |
| Kambodscha | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] [a] |
| Kamerun | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Kanada | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] [a] |
| Kap Verde | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Karibische Niederlande | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (über Niederlande — räumliche Anwendung) [1] [a] |
| Kasachstan | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Katar | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Kenia | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Kirgisistan | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Kiribati | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Kolumbien | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Komoren | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Kongo (Brazzaville) | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] [a] |
| Kongo (Demokratische Rep.) | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Kosovo | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Kroatien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Kuba | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Kuwait | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Laos | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] [a] |
| Lesotho | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] [a] |
| Lettland | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Libanon | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] [a] |
| Liberia | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Libyen | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Liechtenstein | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Litauen | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Luxemburg | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Macau | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (1949 continued application to Macau SAR) [1] [a] |
| Madagaskar | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] [a] |
| Malawi | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] [a] |
| Malaysia | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] [a] |
| Malediven | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Mali | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] [a] |
| Malta | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Marokko | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Marshallinseln | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Martinique | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Mauretanien | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Mauritius | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Mayotte | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen (über Frankreich — räumliche Anwendung) [1] |
| Mexiko | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Mikronesien | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Monaco | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Mongolei | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Montenegro | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Montserrat | Nicht geklärt | Wir können für einen Führerschein aus Montserrat keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von Gibraltar | Die Verwahrerunterlagen klären nicht, ob ein Straßenverkehrsübereinkommen Montserrat erfasst: Der für seine internationalen Beziehungen zuständige Staat hat seine räumlichen Erstreckungen zum Übereinkommen von 1949 einzeln aufgeführt, ohne Montserrat zu nennen, hat dem Verwahrer aber gesondert mitgeteilt, dass das Übereinkommen von 1949 für seine Kronbesitzungen und Überseegebiete in Kraft bleibt. So oder so lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Mosambik | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Myanmar | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Namibia | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] [a] |
| Nauru | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Nepal | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Neukaledonien | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen (über Frankreich — räumliche Anwendung) [1] |
| Neuseeland | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] [a] |
| Nicaragua | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Niederlande | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Niger | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Nigeria | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Niue | Nicht geklärt | Wir können für einen Führerschein aus Niue keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von Gibraltar | Wir konnten keine Ratifikation, keinen Beitritt und keine räumliche Erstreckung feststellen, die Niue erfasst; daher lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Nordkorea | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Nördliche Marianen | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (über Vereinigte Staaten von Amerika — räumliche Anwendung) [1] [a] |
| Nordmazedonien | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Nordzypern | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Norwegen | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Oman | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Österreich | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Osttimor | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Pakistan | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Palästina | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Palau | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Panama | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Papua-Neuguinea | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] [a] |
| Paraguay | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] [a] |
| Peru | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Philippinen | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Polen | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Portugal | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Puerto Rico | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (über Vereinigte Staaten von Amerika — räumliche Anwendung) [1] [a] |
| Republik Moldau | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Réunion | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Ruanda | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] [a] |
| Rumänien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Russische Föderation | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Saharauische Republik | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Saint-Martin | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Saint-Pierre und Miquelon | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen (über Frankreich — räumliche Anwendung) [1] |
| Salomonen | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Sambia | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Samoa | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| San Marino | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| São Tomé und Príncipe | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Saudi-Arabien | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Schweden | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Schweiz | Nationaler Führerschein genügt | Ihr Schweizer Führerschein | Gegenseitige Anerkennung CH–EU (behördliche Auskunft) |
| Senegal | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Serbien | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Seychellen | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Sierra Leone | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] [a] |
| Simbabwe | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Singapur | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] [a] |
| Sint Maarten | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (über Niederlande — räumliche Anwendung) [1] [a] |
| Slowakei | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Slowenien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Somalia | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Somaliland | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Spanien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Sri Lanka | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] [a] |
| St. Kitts und Nevis | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| St. Lucia | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| St. Vincent | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Südafrika | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Sudan | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Südkorea | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] [a] |
| Südossetien | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Südsudan | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Suriname | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Syrien | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] [a] |
| Tadschikistan | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Taiwan | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Tansania | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Thailand | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Togo | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] [a] |
| Tokelau | Nicht geklärt | Wir können für einen Führerschein aus Tokelau keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von Gibraltar | Wir konnten keine Ratifikation, keinen Beitritt und keine räumliche Erstreckung feststellen, die Tokelau erfasst; daher lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Tonga | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Transnistrien | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Trinidad und Tobago | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] [a] |
| Tschad | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Tschechien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Tunesien | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Türkei | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Turkmenistan | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Turks- und Caicosinseln | Nicht geklärt | Wir können für einen Führerschein aus Turks- und Caicosinseln keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von Gibraltar | Die Verwahrerunterlagen klären nicht, ob ein Straßenverkehrsübereinkommen Turks- und Caicosinseln erfasst: Der für seine internationalen Beziehungen zuständige Staat hat seine räumlichen Erstreckungen zum Übereinkommen von 1949 einzeln aufgeführt, ohne Turks- und Caicosinseln zu nennen, hat dem Verwahrer aber gesondert mitgeteilt, dass das Übereinkommen von 1949 für seine Kronbesitzungen und Überseegebiete in Kraft bleibt. So oder so lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Tuvalu | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Uganda | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Ukraine | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Ungarn | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Uruguay | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Usbekistan | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Vanuatu | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Vatikan | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] [a] |
| Venezuela | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] [a] |
| Vereinigte Arabische Emirate | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Vereinigtes Königreich | Nationaler Führerschein genügt | Ihr britischer Kartenführerschein | Britischer Kartenführerschein im EU-Raum anerkannt (Hinweis von gov.uk) |
| Vereinigte Staaten von Amerika | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] [a] |
| Vietnam | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Wallis und Futuna | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen (über Frankreich — räumliche Anwendung) [1] |
| Westsahara | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Zentralafrikanische Republik | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Zypern | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
Quellen und Hinweise zur Tabelle oben
[1] UN Treaty Collection, Multilateral Treaties Deposited with the Secretary-General — status of the 1949 Geneva Convention on Road Traffic (chapter XI-B-1) and of the 1968 Vienna Convention on Road Traffic (chapter XI-B-19) — XI-B-1, XI-B-19
[a] Gibraltar has entered a reservation to article 24 of the 1949 Convention: it reserves the right not to permit driving where the vehicle carries persons for hire or reward and the driver would need a special vocational licence under its own law. Ordinary tourist and temporary-visitor driving is outside that reservation.
Einen Internationalen Führerschein müssen Sie vor der Reise beschaffen, und nur bestimmte Länder dürfen Ihnen einen ausstellen — einen amtlichen Internationalen Führerschein können Sie nicht in einem beliebigen fremden Land kaufen. Nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 darf ihn nur die Vertragspartei ausstellen, in der Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben und die Ihren Führerschein ausgestellt hat oder anerkennt — durch die zuständige Behörde dieser Vertragspartei oder durch einen von ihr hierzu ermächtigten Verband. Nach dem Genfer Übereinkommen von 1949 wird er von der zuständigen Behörde eines Vertragsstaats oder von einem von dieser Behörde hierzu ermächtigten Verband ausgestellt. Welche Stelle das ist, ist von Land zu Land verschieden: in manchen eine staatliche Stelle, in anderen ein ermächtigter Automobilclub.
Unabhängig davon bietet IDA ein digitales Internationales Fahrerdokument an — eine Übersetzung Ihres nationalen Führerscheins, die Sie zusammen mit ihm mitführen. Es ist kein Internationaler Führerschein, der nach den Übereinkommen von 1949 oder 1968 von der Stelle ausgestellt wird, die Ihr Land dafür ermächtigt, und es ist keine beglaubigte, beeidigte oder sonst amtliche Übersetzung: Keine Behörde beglaubigt es, und wo ein Land von Gesetzes wegen eine amtliche oder beglaubigte Übersetzung verlangt, erfüllt unser Dokument diese Anforderung nicht. Es ist eine private Übersetzung, die Ihren nationalen Führerschein an Mietwagenschaltern und bei Verkehrskontrollen lesbar machen soll.
Zwei verschiedene Fristen. (1) Ein Inhaber eines britischen, EU- oder EWR-Führerscheins, der seinen ordentlichen Wohnsitz begründet, behält nach s.59(1) die volle Gültigkeit, solange der Führerschein im Ausstellungsstaat gültig ist; der Umtausch ist freiwillig (Formular 20), wird aber zwei Jahre nach Begründung des Wohnsitzes Pflicht, wenn der Führerschein keine verwaltungsrechtliche Gültigkeitsdauer angibt (s.59(5)), sowie nach einer gerichtlichen Eintragung. „Ordentlicher Wohnsitz“ = mindestens 185 Tage in jedem Kalenderjahr (s.59(7)). (2) Ein Inhaber eines Nicht-EWR-Führerscheins hat nur das Zeitfenster nach Reg. 86 von drei Jahren ab der letzten Einreise; ein Umtauschverfahren, auf das er ausweichen könnte, gibt es nicht. Amtliche Quelle.
Ein paar Minuten echtes Videomaterial aus der Fahrerperspektive sind der schnellste Weg zu einem sicheren Gefühl vor Ihrer ersten Fahrt in Gibraltar:
Video auf YouTube öffnen, falls der Player nicht lädt.