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Internationaler Führerschein in US-Jungferninseln


US-Jungferninseln

Holen Sie sich Ihren internationalen Führerschein für US-Jungferninseln

  • Sofortige Genehmigung
  • Schnelles und einfaches Verfahren
  • Gültig von 1 bis 3 Jahren
  • Fahren Sie legal in Übersee
  • Übersetzt in 70 Sprachen
  • Anerkannt in über 150 Ländern
  • Weltweiter Expressversand
internationalen Führerschein

Wie bekommt man einen internationalen Führerschein in US-Jungferninseln?

Der internationale Führerschein ist eine Übersetzung des nationalen Führerscheins in viele Sprachen. Die ersten Ausweiskarten erschienen 1926 nach dem Internationalen Übereinkommen von Paris über den Kraftfahrzeugverkehr. Der internationale Führerschein wurde auch von zwei weiteren Übereinkommen aus den Jahren 1949 und 1968 beeinflusst. Der internationale Führerschein ist dasselbe wie der internationale Führerschein.

Erwerb eines internationalen Führerscheins in US-Jungferninseln während Sie sich in US-Jungferninseln befinden, wenn Sie einen gültigen US-Jungferninseln nationalen Führerschein haben. Wenn Sie nur einen Besuch in US-Jungferninseln planen, können Sie sich an die zuständige Behörde in Ihrem Land wenden. Wenn Sie bereits auf Reisen sind und keine IDL haben, besteht die einzige Möglichkeit darin, Ihren nationalen Führerschein online zu übersetzen. Dies ist eine schnellere, bequemere und einfachere Möglichkeit, auf Reisen weiterhin Auto zu fahren.

Wir erinnern Sie daran, dass ein internationaler Führerschein nur mit einem gültigen nationalen Führerschein gültig ist.

Wie man den internationalen Führerschein online bekommt?


Einfach und schnell
Um den Internationalen Führerschein (IDP) zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen und dann das Formular ausfüllen, das Sie uns vorlegen müssen:
  • 1. Ein Foto Ihres gültigen nationalen Führerscheins
  • 2. Ihre persönlichen Daten
  • 3. Ein Foto von Ihnen
  • 4. Ihre Unterschrift (scannen oder fotografieren)

Unsere Dienstleistungen werden Sie kein Vermögen kosten.
Holen Sie sich jetzt einen internationalen Führerschein (IDP) und reisen Sie einfach.

Preis des Internationalen Führerscheins in US-Jungferninseln?


7 Tage Geld-zurück-Garantie!

Sie können die von der International Driving Authority, der Straßenverkehrsbehörde, ausgestellten Dokumente jederzeit vor der Lieferung oder innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Dokuments gegen eine vollständige Rückerstattung zurücksenden.

Zahlungswährung
USD
Lieferung
USPS First-Class Mail:
KOSTENLOS — 15 - 50 Arbeitstage
USPS Ground Advantage (OHNE UNTERSCHRIFT):
8.99 USD — 5 - 15 Arbeitstage
USPS Priority Mail (OHNE UNTERSCHRIFT):
13.99 USD — 3 - 6 Arbeitstage
FedEx Priority:
29.99 USD — 3 - 5 Arbeitstage
UPS:
88.99 USD — 2 - 4 Arbeitstage
Expressbearbeitung
5 Minuten gegen eine zusätzliche Gebühr 25.00 USD
  • Internationaler Führerschein nach UN-Standard
  • Elektronischer Internationaler Führerschein
1 Jahr Läuft ab 2027 USD 69.00 Beantragen
2 Jahre Läuft ab 2028 USD 75.00 Sie sparen 63.00 USD Beantragen
3 Jahre Läuft ab 2029 USD 79.00 Sie sparen 128.00 USD Beantragen
Der Internationale Führerschein umfasst einen Plastikausweis, ein Heft und eine mobile Anwendung für Android und iOS mit der Übersetzung in 70 Sprachen (29 in einem Heft und alle 70 in einer mobilen Anwendung).

Wie bekommt man einen Internationalen Führerschein in US-Jungferninseln?

Nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 dürfen internationale Führerscheine von nationalen Regierungen oder Organisationen ausgestellt werden, denen diese Aufgaben übertragen wurden. In den meisten Ländern geschieht dies durch Automobilverbände, die der AIT/FIA angeschlossen sind, durch die Polizei oder andere Organisationen. Um einen internationalen Führerschein in US-Jungferninseln zu bekommen, müssen Sie einen lokalen Führerschein haben und sich bei den dafür zuständigen Behörden bewerben (Wir bemühen uns, die Informationen auf dem neuesten Stand zu halten; bitte teilen Sie uns mit, wenn der Link nicht funktioniert). Die Kosten und der Zeitpunkt der Erteilung sind von Land zu Land unterschiedlich.

Wenn Sie einen nationalen Führerschein haben, der nicht in US-Jungferninseln ausgestellt ist, müssen Sie prüfen, ob Sie mit Ihrem Führerschein fahren dürfen und ob Sie ein IDP benötigen. Wenn ja, besteht der einzige Ausweg darin, eine Übersetzung Ihres Führerscheins mit Zustellung oder eine elektronische Version zu bestellen (erkundigen Sie sich bei der Autovermietung, ob die elektronische Version funktioniert), zum Beispiel bei uns.

FAQ


Wie erhält man einen Internationalen Führerschein für US-Jungferninseln?

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Wenn Sie einen nationalen Führerschein besitzen und in ein Land reisen möchten, in dem ein Internationaler Führerschein (IF) erforderlich oder empfohlen ist, sollten Sie sich an die zuständigen Behörden oder eine autorisierte Automobilorganisation wenden, die Internationale Führerscheine für US-Jungferninseln ausstellt. Wenn Sie Ausländer sind und Ihre Reise im Voraus planen, können Sie den IF auf ähnliche Weise in Ihrem Heimatland beantragen.


Wie beantrage ich einen Internationalen Führerschein?

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Der Antragsprozess ist in allen Organisationen ähnlich, jedoch unterscheiden sich Bearbeitungszeit und Kosten je nach Land erheblich. Bei uns ist es sehr einfach und schnell: Füllen Sie das Antragsformular für den Internationalen Führerschein aus, fügen Sie eine Kopie Ihres gültigen Führerscheins, Ihre Unterschrift und ein Farbfoto bei und leisten Sie die Zahlung. Sie können den Antrag hier online stellen.


Brauche ich einen Internationalen Führerschein für US-Jungferninseln?

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US-Jungferninseln hat seine Führerscheine nicht gemäß dem Wiener Übereinkommen von 1968 harmonisiert. Fahrer aus anderen Ländern benötigen einen Internationalen Führerschein, es sei denn, es besteht eine gegenseitige Anerkennung der Führerscheine zwischen den Ländern.


Was ist ein Internationaler Führerschein?

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Unser Internationaler Führerschein ist ideal für Reisende, die regelmäßig neue Länder besuchen und gerne mit einem Mietwagen unterwegs sind. Es ist keine zusätzliche Prüfung erforderlich, und der Führerschein ist ein bis drei Jahre gültig. Dieses Dokument wird zusammen mit Ihrem nationalen Führerschein verwendet, ersetzt diesen jedoch nicht; es handelt sich um eine Übersetzung Ihres Führerscheins in drei Formaten.


Kann ich mit diesem Dokument ein Auto mieten?

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In der Regel ja. Da die Anforderungen jedoch je nach Region variieren, sollten Sie sich direkt bei der jeweiligen Autovermietung erkundigen.


Kann ich mit dem IF eine Kfz-Versicherung abschließen?

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In der Regel ja. Da die Anforderungen je nach Region unterschiedlich sind, wird empfohlen, sich direkt an die örtlichen Versicherungsunternehmen zu wenden.

Was Sie wissen müssen, um in US-Jungferninseln?


🗓 Fakten geprüft anhand folgender Quellen: Straßenverkehrsrecht der Amerikanischen Jungferninseln und weitere amtliche Quellen. Recherche zuletzt aktualisiert: . Sie dürfen diese Informationen nur übernehmen, wenn Sie einen Link zurück auf diese Seite setzen.

⚠ Diese Seite enthält allgemeine Informationen zu Verkehrsregeln, keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich, und jede Behörde wendet ihre eigenen an — klären Sie Ihren Fall vor der Fahrt mit der zuständigen Behörde.

ℹ Wir sind ein privates Unternehmen. Wir sind keine Behörde, keine Führerschein- oder Ausgabestelle und keine Vertragsorganisation, und wir sind mit keiner von ihnen verbunden, werden von keiner unterstützt und handeln für keine von ihnen. Das Internationales Fahrerdokument, das wir verkaufen, ist eine Übersetzung Ihres nationalen Führerscheins: Es ist kein Führerschein und kein von einer Behörde ausgestelltes Dokument.

Autofahren auf den Amerikanischen Jungferninseln: die wichtigsten Fakten

FrageAntwort
StraßenseiteLinks
Internationaler Führerschein (IDP)Allein nicht ausreichend — das Zielland stellt ein eigenes Fahrdokument aus, das zuerst beschafft werden muss; siehe die Zeile für Ihr Ausstellungsland in der Tabelle unten
UN-StraßenverkehrsübereinkommenGenf 1949 — räumliche Erstreckung 30. Aug. 1950 (über Vereinigte Staaten von Amerika)
Zeitliche Begrenzung für BesucherFührerschein aus einem ausländischen Staat: bis zu 30 Tage mit der befristeten Fahrgenehmigung des BMV („für einen Zeitraum von höchstens 30 Tagen“).
Mindestalter18 zum Fahren — Virgin Islands Code, Titel 20, § 374 ('Age requirements')
AlkoholgrenzwertGehen Sie für erwachsene Fahrer im nichtgewerblichen Verkehr von einem Grenzwert von 0,08% BAK aus; für junge Fahrer und Berufsfahrer ist mit strengeren Regeln zu rechnen.
GeschwindigkeitsbegrenzungenFahren Sie links und halten Sie sich an die ausgeschilderten Höchstgeschwindigkeiten des Territoriums. Die Höchstgeschwindigkeiten sind niedrig — die Straßen sind eng, steil und kurvenreich —, doch eine amtliche Übersicht mit Zahlenwerten wurde nicht überprüft.
NotrufnummerWählen Sie 911 für Polizei, Feuerwehr oder medizinische Notfälle. Der SMS-Notruf an 911 ist in Betrieb: VITEMA erklärt, dass „Einwohner und Besucher der Amerikanischen Jungferninseln nun in einem Notfall oder einer lebensbedrohlichen Situation eine SMS an 911 senden können“, nach dem Leitsatz „ANRUFEN, wenn Sie können, SMS SCHREIBEN, wenn Sie nicht können“ — ein Sprachanruf ist vorzuziehen, denn „wenn es auf Sekunden ankommt, ist ein Sprachanruf unter 911 die beste Methode, damit die Person in der Notrufannahme lebensrettende Informationen abfragen und weitergeben kann“. Nummern der Notfallkommunikation in den Bezirken: St. Thomas (340) 774-2244, St. Croix (340) 773-2244, St. John (340) 776-2244.

Brauchen Sie auf den Amerikanischen Jungferninseln einen Internationalen Führerschein?

Ein Internationaler Führerschein wird im maßgeblichen Gesetz nirgends erwähnt und ist nicht der Weg, auf dem Besucher hier legal fahren dürfen. V.I. Code tit. 20 § 376(a) gewährt ein ausdrückliches Recht zum Fahren nur Inhabern eines Führerscheins, der von einem US-Bundesstaat, einem US-Territorium oder einer US-Besitzung ausgestellt wurde. Für einen von einem ausländischen Staat ausgestellten Führerschein verpflichtet das Gesetz stattdessen den Director of Motor Vehicles, „gegen Zahlung der gesetzlich vorgeschriebenen Gebühr eine befristete Fahrgenehmigung für einen Zeitraum von höchstens 30 Tagen auszustellen“. Das rechtliche Instrument ist also eine vom BMV ausgestellte befristete Fahrgenehmigung — weder ein IDP noch der ausländische Führerschein für sich allein. Ein IDP ist hier nicht gesetzlich vorgeschrieben, weil das Gesetz stattdessen eine Fahrgenehmigung des Territoriums verlangt — nicht, weil ein ausländischer Führerschein allein ausreichen würde. Vorbehalt: Die Website des BMV veröffentlicht weder ein Antragsformular noch eine Gebühr für die befristete Fahrgenehmigung, sodass die Fahrgenehmigung nach § 376 offenbar keine sichtbare Umsetzung in der Verwaltung hat; wenden Sie sich vor der Reise direkt an das BMV.

  • Touristen und Kurzzeitbesucher: Ihr nationaler Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier für sich genommen nicht zum Fahren — für fast jedes Ausstellungsland ist zum Fahren ein Dokument nötig, das das Zielland selbst ausstellt. Die Zeile für Ihr Ausstellungsland in der Tabelle unten nennt es; klären Sie vor der Reise mit den Behörden des Ziellandes, ob Besucher ein solches Dokument erhalten können.
  • Mietwagenkunden: Bewahren Sie die Zulassung und die Versicherungskarte des Fahrzeugs zusammen mit Ihrem eigenen Führerschein, einer etwaigen Fahrgenehmigung des BMV und dem Mietvertrag im Auto auf. Besondere Vorschriften zum Mitführen des Versicherungsnachweises wurden nicht überprüft.

Für das Fahren ohne das erforderliche Dokument konnte aus einer maßgeblichen Quelle keine konkrete Strafe bestätigt werden. Nichtamtliche Rechtsdatenbank.

Auf welcher Straßenseite fährt man in Amerikanische Jungferninseln?

In Amerikanische Jungferninseln fährt man links, überholt wird rechts. Es wird links gefahren, obwohl fast alle Autos Linkslenkung haben (US-Importe).

Wie lange dürfen Sie auf den Amerikanischen Jungferninseln mit einem ausländischen Führerschein fahren?

Führerschein aus einem ausländischen Staat: bis zu 30 Tage mit der befristeten Fahrgenehmigung des BMV („für einen Zeitraum von höchstens 30 Tagen“). Führerschein aus einem US-Bundesstaat, einem US-Territorium oder einer US-Besitzung: sofort fahren, als besäße man einen V.I.-Führerschein; ein V.I.-Führerschein ist „innerhalb von neunzig Tagen nach dem Tag seiner Ankunft“ erforderlich. Das sind zwei verschiedene Fristen von unterschiedlicher rechtlicher Natur. (Virgin Islands Code, Titel 20, section 376(a))

Sie planen einen Umzug auf die Amerikanischen Jungferninseln? Sobald Sie dort Ihren Wohnsitz haben, gelten andere Regeln — siehe den Abschnitt für Einwohner unten.

Ist Amerikanische Jungferninseln Vertragspartei beim Straßenverkehrsübereinkommen von 1949 oder 1968?

Amerikanische Jungferninseln ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968.

  • Genfer Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1949: gilt über Vereinigte Staaten von Amerika (räumliche Anwendung).

Warum die Anerkennung Ihres Führerscheins von Land zu Land unterschiedlich ist

Ob ein fremdes Land Ihren Führerschein akzeptiert, hängt an einem Geflecht von Faktoren: drei verschiedene Straßenverkehrsübereinkommen, die Jahrzehnte auseinander unterzeichnet wurden (1926, 1949, 1968) — das älteste ist älter als die Vereinten Nationen selbst, und nur die beiden späteren wurden unter ihrem Dach geschlossen —, Länder in unterschiedlichen Stadien des Beitritts zu jedem davon (unterzeichnet, angenommen oder ratifiziert), Führerscheine in Alphabeten, die die örtliche Polizei nicht lesen kann, Systeme von Fahrzeugklassen, die zwischen den Ländern nicht zusammenpassen, Dokumentengenerationen, die dem Format eines Übereinkommens womöglich nicht entsprechen, selbst wenn das Land Mitglied ist, bilaterale Absprachen zwischen einzelnen Staaten und örtliche Gesetze, die an einem Ort lockerer und am nächsten strenger sind. Derselbe Führerschein kann an einer Grenze in Ordnung sein und an der nächsten abgelehnt werden — sogar am nächsten Mietwagenschalter. Den Internationalen Führerschein gibt es, um das meiste davon abzukürzen: eine standardisierte, mehrsprachige Darstellung Ihres vorhandenen Führerscheins mit vereinheitlichten Klassensymbolen, die die meisten Beamten auf einen Blick lesen können. Er ersetzt Ihren nationalen Führerschein nicht und verleiht keine neuen Rechte — Sie führen beide mit — und er garantiert keine Anerkennung: Eine Handvoll Zielländer verlangt weiterhin ein örtliches Fahrdokument zusätzlich oder an seiner Stelle, für die meisten verbessert er Ihre Aussichten aber spürbar.

Dürfen Sie auf den Amerikanischen Jungferninseln mit dem Führerschein Ihres Landes fahren?

Diese Tabelle gilt für Touristen und vorübergehende Besucher. Sie ziehen auf die Amerikanischen Jungferninseln und begründen dort Ihren Wohnsitz? Dann gelten andere Regeln — siehe den Abschnitt für Einwohner unten. Suchen Sie unten das Ausstellungsland Ihres Führerscheins. Die Amerikanischen Jungferninseln sind ein ungewöhnliches Reiseziel und sollten nicht wie der Rest der Vereinigten Staaten behandelt werden. Das Recht des Territoriums lässt einen Führerschein aus einem ausländischen Staat nicht für sich allein gelten: V.I. Code tit. 20 § 376(a) gewährt ein ausdrückliches Recht zum Fahren nur Inhabern eines Führerscheins, der von einem US-Bundesstaat, einem US-Territorium oder einer US-Besitzung ausgestellt wurde, und weist für einen von einem ausländischen Staat ausgestellten Führerschein stattdessen den Director of Motor Vehicles an, „gegen Zahlung der gesetzlich vorgeschriebenen Gebühr eine befristete Fahrgenehmigung für einen Zeitraum von höchstens 30 Tagen auszustellen“. Ein Internationaler Führerschein wird im Gesetz überhaupt nicht erwähnt und ist kein Ersatz. Besucher aus einem US-Bundesstaat oder US-Territorium sind die Ausnahme — sie dürfen ab der Ankunft fahren und haben ab dem Tag ihrer Ankunft 90 Tage Zeit, bevor ein Führerschein der Amerikanischen Jungferninseln erforderlich wird. Ein ehrlicher Vorbehalt: Die Website des BMV veröffentlicht weder ein Formular noch eine Gebühr für die befristete Fahrgenehmigung; die Pflicht steht also zwar im Gesetz, das Verfahren am Schalter ist aber nicht dokumentiert — wenden Sie sich vor der Reise an das BMV. Denken Sie schließlich daran, dass auf den Amerikanischen Jungferninseln links gefahren wird — sie sind das einzige Rechtsgebiet der USA mit Linksverkehr —, meist in Autos mit Linkslenkung. Regeln ändern sich — prüfen Sie vor der Reise amtliche Quellen. Zuletzt geprüft: Juli 2026.

Legende: „1949“ — Genfer Übereinkommen über den Straßenverkehr (Internationaler Führerschein bis zu 1 Jahr gültig); „1968“ — Wiener Übereinkommen (Internationaler Führerschein bis zu 3 Jahre gültig).

Was die Spalte „Einstufung“ auf dieser Seite bedeutet:

  • Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen — das Zielland verlangt für diesen Führerschein keinen Internationalen Führerschein, das Mitführen wird jedoch empfohlen. Die Zeile für Ihr Ausstellungsland in der Tabelle unten nennt den Grund und etwaige damit verbundene Bedingungen.
  • Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich — ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das Sie vor dem Fahren beschaffen müssen. Die Zeile für Ihr Ausstellungsland in der Tabelle unten nennt, worum es sich handelt und wie Sie es erhalten.
Ausstellungsland des FührerscheinsEinstufungWas Sie mitführen müssenWarum
AbchasienVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
AfghanistanVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
ÄgyptenVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
AlbanienVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
AlgerienVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
Amerikanisch-SamoaNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsamEin in Amerikanisch-Samoa ausgestellter Führerschein gilt auf den Amerikanischen Jungferninseln nicht als ausländischer Führerschein — er wird für sich anerkannt [2] (sofort fahren, als besäße man einen V.I.-Führerschein; ein V.I.-Führerschein ist „innerhalb von neunzig Tagen nach dem Tag seiner Ankunft“ erforderlich) [a]
AndorraVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
AngolaVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
Antigua und BarbudaVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
ÄquatorialguineaVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
ArgentinienVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
ArmenienVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
ArubaVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
Asad KaschmirVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
AserbaidschanVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
ÄthiopienVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
AustralienVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
BahamasVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
BahrainVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
BangladeschVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
BarbadosVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
BelarusVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
BelgienVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
BelizeVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
BeninVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
BergkarabachVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
BermudaVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
BhutanVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
BolivienVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
Bosnien und HerzegowinaVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
BotsuanaVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
BrasilienVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
Britische JungferninselnVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
BruneiVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
BulgarienVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
Burkina FasoVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
BurundiVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
ChileVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
ChinaVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
CookinselnVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
Costa RicaVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
CuraçaoVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
DänemarkVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
DeutschlandVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
DominicaVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
Dominikanische RepublikVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
DschibutiVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
EcuadorVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
ElfenbeinküsteVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
El SalvadorVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
EritreaVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
EstlandVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
EswatiniVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
FalklandinselnVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
FäröerVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
FidschiVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
FinnlandVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
FrankreichVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
Französisch-GuayanaVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
Französisch-PolynesienVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
GabunVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
GambiaVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
GeorgienVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
GhanaVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
GibraltarVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
GrenadaVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
GriechenlandVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
GrönlandVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
GuadeloupeVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
GuamNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsamEin in Guam ausgestellter Führerschein gilt auf den Amerikanischen Jungferninseln nicht als ausländischer Führerschein — er wird für sich anerkannt [2] (sofort fahren, als besäße man einen V.I.-Führerschein; ein V.I.-Führerschein ist „innerhalb von neunzig Tagen nach dem Tag seiner Ankunft“ erforderlich) [a]
GuatemalaVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
GuernseyVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
GuineaVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
Guinea-BissauVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
GuyanaVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
HaitiVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
HondurasVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
HongkongVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
IndienVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
IndonesienVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
IrakVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
IranVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
IrlandVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
IslandVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
IsraelVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
ItalienVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
JamaikaVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
JapanVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
JemenVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
JerseyVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
JordanienVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
KaimaninselnVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
KambodschaVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
KamerunVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
KanadaVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
Kap VerdeVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
Karibische NiederlandeVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
KasachstanVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
KatarVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
KeniaVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
KirgisistanVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
KiribatiVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
KolumbienVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
KomorenVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
Kongo (Brazzaville)Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
Kongo (Demokratische Rep.)Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
KosovoVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
KroatienVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
KubaVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
KuwaitVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
LaosVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
LesothoVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
LettlandVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
LibanonVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
LiberiaVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
LibyenVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
LiechtensteinVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
LitauenVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
LuxemburgVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
MacauVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
MadagaskarVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
MalawiVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
MalaysiaVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
MaledivenVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
MaliVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
MaltaVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
MarokkoVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
MarshallinselnVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
MartiniqueVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
MauretanienVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
MauritiusVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
MayotteVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
MexikoVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
MikronesienVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
MonacoVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
MongoleiVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
MontenegroVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
MontserratVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
MosambikVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
MyanmarVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
NamibiaVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
NauruVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
NepalVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
NeukaledonienVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
NeuseelandVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
NicaraguaVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
NiederlandeVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
NigerVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
NigeriaVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
NiueVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
NordkoreaVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
Nördliche MarianenNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsamEin in Nördliche Marianen ausgestellter Führerschein gilt auf den Amerikanischen Jungferninseln nicht als ausländischer Führerschein — er wird für sich anerkannt [2] (sofort fahren, als besäße man einen V.I.-Führerschein; ein V.I.-Führerschein ist „innerhalb von neunzig Tagen nach dem Tag seiner Ankunft“ erforderlich) [a]
NordmazedonienVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
NordzypernVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
NorwegenVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
OmanVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
ÖsterreichVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
OsttimorVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
PakistanVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
PalästinaVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
PalauVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
PanamaVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
Papua-NeuguineaVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
ParaguayVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
PeruVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
PhilippinenVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
PolenVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
PortugalVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
Puerto RicoNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsamEin in Puerto Rico ausgestellter Führerschein gilt auf den Amerikanischen Jungferninseln nicht als ausländischer Führerschein — er wird für sich anerkannt [2] (sofort fahren, als besäße man einen V.I.-Führerschein; ein V.I.-Führerschein ist „innerhalb von neunzig Tagen nach dem Tag seiner Ankunft“ erforderlich) [a]
Republik MoldauVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
RéunionVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
RuandaVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
RumänienVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
Russische FöderationVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
Saharauische RepublikVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
Saint-MartinVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
Saint-Pierre und MiquelonVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
SalomonenVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
SambiaVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
SamoaVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
San MarinoVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
São Tomé und PríncipeVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
Saudi-ArabienVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
SchwedenVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
SchweizVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
SenegalVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
SerbienVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
SeychellenVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
Sierra LeoneVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
SimbabweVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
SingapurVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
Sint MaartenVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
SlowakeiVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
SlowenienVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
SomaliaVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
SomalilandVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
SpanienVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
Sri LankaVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
St. Kitts und NevisVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
St. LuciaVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
St. VincentVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
SüdafrikaVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
SudanVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
SüdkoreaVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
SüdossetienVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
SüdsudanVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
SurinameVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
SyrienVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
TadschikistanVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
TaiwanVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
TansaniaVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
ThailandVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
TogoVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
TokelauVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
TongaVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
TransnistrienVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
Trinidad und TobagoVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
TschadVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
TschechienVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
TunesienVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
TürkeiVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
TurkmenistanVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
Turks- und CaicosinselnVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
TuvaluVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
UgandaVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
UkraineVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
UngarnVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
UruguayVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
UsbekistanVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
VanuatuVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
VatikanVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
VenezuelaVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
Vereinigte Arabische EmirateVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
Vereinigtes KönigreichVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
Vereinigte Staaten von AmerikaNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsamEin in Vereinigte Staaten von Amerika ausgestellter Führerschein gilt auf den Amerikanischen Jungferninseln nicht als ausländischer Führerschein — er wird für sich anerkannt [2] (sofort fahren, als besäße man einen V.I.-Führerschein; ein V.I.-Führerschein ist „innerhalb von neunzig Tagen nach dem Tag seiner Ankunft“ erforderlich) [a]
VietnamVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
Wallis und FutunaVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
WestsaharaVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
Zentralafrikanische RepublikVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]
ZypernVor Ort ausgestelltes Dokument erforderlichBefristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen StaatEin ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1]

Quellen und Hinweise zur Tabelle oben

[1] Virgin Islands Code title 20, section 376(a) — V.I. Code tit. 20 § 376(a)

[2] V.I. Code tit. 20 § 376(a) — gives an affirmative right to drive only to holders of a licence issued by a U.S. State, territory or possession

[a] Die Führerscheinklassen folgen nicht dem Schema A–E der Übereinkommen — Mietwagenpersonal kann einen Internationalen Führerschein verlangen, um sie zuzuordnen.

Wo Sie einen Internationalen Führerschein bekommen

Einen Internationalen Führerschein müssen Sie vor der Reise beschaffen, und nur bestimmte Länder dürfen Ihnen einen ausstellen — einen amtlichen Internationalen Führerschein können Sie nicht in einem beliebigen fremden Land kaufen. Nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 darf ihn nur die Vertragspartei ausstellen, in der Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben und die Ihren Führerschein ausgestellt hat oder anerkennt — durch die zuständige Behörde dieser Vertragspartei oder durch einen von ihr hierzu ermächtigten Verband. Nach dem Genfer Übereinkommen von 1949 wird er von der zuständigen Behörde eines Vertragsstaats oder von einem von dieser Behörde hierzu ermächtigten Verband ausgestellt. Welche Stelle das ist, ist von Land zu Land verschieden: in manchen eine staatliche Stelle, in anderen ein ermächtigter Automobilclub.

  • Sie reisen von den Amerikanischen Jungferninseln an? Ausstellende Stelle für die amtlichen Internationalen Führerscheine der Amerikanischen Jungferninseln: American Automobile Association (AAA) — Anträge werden online angenommen. Amtliche Website.
  • Sie reisen aus einem anderen Land an? Fragen Sie die Führerscheinbehörde dieses Landes, welche Stelle sie zur Ausstellung Internationaler Führerscheine ermächtigt — in manchen Ländern eine staatliche Stelle, in anderen ein ermächtigter Automobilclub.

Unabhängig davon bietet IDA ein digitales Internationales Fahrerdokument an — eine Übersetzung Ihres nationalen Führerscheins, die Sie zusammen mit ihm mitführen. Es ist kein Internationaler Führerschein, der nach den Übereinkommen von 1949 oder 1968 von der Stelle ausgestellt wird, die Ihr Land dafür ermächtigt, und es ist keine beglaubigte, beeidigte oder sonst amtliche Übersetzung: Keine Behörde beglaubigt es, und wo ein Land von Gesetzes wegen eine amtliche oder beglaubigte Übersetzung verlangt, erfüllt unser Dokument diese Anforderung nicht. Es ist eine private Übersetzung, die Ihren nationalen Führerschein an Mietwagenschaltern und bei Verkehrskontrollen lesbar machen soll.

Umzug auf die Amerikanischen Jungferninseln? Regeln für neue Einwohner

Ein Inhaber eines ausländischen Führerscheins, der rechtmäßig auf den Amerikanischen Jungferninseln ansässig ist, kann seinen Führerschein in einen Führerschein der Amerikanischen Jungferninseln umschreiben lassen; nach den aktuellen Hinweisen des BMV werden Umschreibungen ausländischer Führerscheine auf die Limited Purpose Driver's License verwiesen, die „nicht für Bundeszwecke verwendet werden kann“. Amtliche Quelle.

Verkehrsregeln auf den Amerikanischen Jungferninseln, für deren Missachtung Touristen Bußgelder zahlen

  • Pflichtausrüstung: Führen Sie den ausländischen Original-Führerschein, die befristete Fahrgenehmigung des BMV, falls eine ausgestellt wurde, den Mietvertrag, die Fahrzeugzulassung und die Versicherungskarte mit. Legen Sie Sicherheitsgurte an und verwenden Sie geeignete Kinderrückhaltesysteme.
  • Alkohol am Steuer: Gehen Sie für erwachsene Fahrer im nichtgewerblichen Verkehr von einem Grenzwert von 0,08% BAK aus; für junge Fahrer und Berufsfahrer ist mit strengeren Regeln zu rechnen. Dieser Wert wurde nicht anhand einer Quelle der Amerikanischen Jungferninseln überprüft und ist aus dem allgemeinen US-Standard abgeleitet — fahren Sie ohne jeden Alkohol. Ein Sanktionskatalog für das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss konnte nicht überprüft werden. Rechnen Sie mit strafrechtlichen Folgen, Folgen für den Führerschein und Folgen für die Versicherung; ein Betrag wird nicht behauptet.
  • Geschwindigkeitsbegrenzungen: Fahren Sie links und halten Sie sich an die ausgeschilderten Höchstgeschwindigkeiten des Territoriums. Die Höchstgeschwindigkeiten sind niedrig — die Straßen sind eng, steil und kurvenreich —, doch eine amtliche Übersicht mit Zahlenwerten wurde nicht überprüft.
  • Wenden Sie sich vor der Reise an das BMV. Das Gesetz bestimmt, dass Inhabern ausländischer Führerscheine eine befristete Fahrgenehmigung auszustellen ist, doch das BMV veröffentlicht auf seinen Seiten Forms und Fees weder ein Antragsformular noch eine Gebühr für die befristete Fahrgenehmigung — das Verfahren am Schalter ist also nicht dokumentiert. Gehen Sie nicht davon aus, dass ein ausländischer Führerschein oder ein IDP allein ausreicht, und gehen Sie nicht davon aus, dass die Fahrgenehmigung bei der Ankunft erhältlich ist, ohne vorher nachzufragen.
  • Es wird links gefahren — die Amerikanischen Jungferninseln sind das einzige Rechtsgebiet der USA mit Linksverkehr. Die meisten Fahrzeuge haben dennoch Linkslenkung, wodurch der Fahrer auf der Außenseite der Fahrspur sitzt. Seien Sie an Kreuzungen, in Kreisverkehren und beim Abbiegen besonders vorsichtig, und rechnen Sie mit engen, steilen, kurvenreichen Straßen mit unübersichtlichen Kurven.
  • Inhaber eines Führerscheins aus einem US-Bundesstaat oder US-Territorium werden anders behandelt als alle anderen Besucher: Sie dürfen ab der Ankunft ohne Fahrgenehmigung fahren, müssen aber innerhalb von 90 Tagen nach der Ankunft einen V.I.-Führerschein erwerben.
  • Bewahren Sie die Zulassung und die Versicherungskarte des Fahrzeugs zusammen mit Ihrem eigenen Führerschein, einer etwaigen Fahrgenehmigung des BMV und dem Mietvertrag im Auto auf. Besondere Vorschriften zum Mitführen des Versicherungsnachweises wurden nicht überprüft.

Mehr zum Autofahren auf den Amerikanischen Jungferninseln

So sieht das Autofahren auf den Amerikanischen Jungferninseln aus

Ein paar Minuten echtes Videomaterial aus der Fahrerperspektive sind der schnellste Weg zu einem sicheren Gefühl vor Ihrer ersten Fahrt auf den Amerikanischen Jungferninseln:

Video auf YouTube öffnen, falls der Player nicht lädt.

Quellen

  1. Nationales Straßenverkehrsrecht
  2. Regelung zur Umschreibung des Führerscheins für Einwohner
  3. V.I. Code tit. 20 § 374 „Age requirements“ — Grundlage für das Mindestalter von 18
  4. V.I. Code tit. 20 ch. 35, Inhaltsverzeichnis — bestätigt die Nummerierung und die Überschriften der Abschnitte (§ 371 Führerscheinpflicht; § 374 Altersanforderungen; § 376 Ausländische Führerscheine)
  5. Aktuelle Gebührenordnung des BMV der Amerikanischen Jungferninseln — enthält keine Gebühr für eine befristete Fahrgenehmigung, eine Besucher- oder eine Nichtansässigen-Fahrgenehmigung
  6. Aktuelles Formularverzeichnis des BMV der Amerikanischen Jungferninseln — enthält kein Formular für eine befristete Fahrgenehmigung oder für einen ausländischen Führerschein
  7. VITEMA Emergency Communication Center — 911, SMS-Notruf an 911 und Nummern der Bezirke
  8. American Automobile Association (AAA) — ermächtigte Ausgabestelle für Internationale Führerscheine auf den Amerikanischen Jungferninseln
  9. UN Treaty Collection — Genfer Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1949
  10. UN Treaty Collection — Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1968
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