Der internationale Führerschein ist eine Übersetzung des nationalen Führerscheins in viele Sprachen. Die ersten Ausweiskarten erschienen 1926 nach dem Internationalen Übereinkommen von Paris über den Kraftfahrzeugverkehr. Der internationale Führerschein wurde auch von zwei weiteren Übereinkommen aus den Jahren 1949 und 1968 beeinflusst. Der internationale Führerschein ist dasselbe wie der internationale Führerschein.
Erwerb eines internationalen Führerscheins in US-Jungferninseln während Sie sich in US-Jungferninseln befinden, wenn Sie einen gültigen US-Jungferninseln nationalen Führerschein haben. Wenn Sie nur einen Besuch in US-Jungferninseln planen, können Sie sich an die zuständige Behörde in Ihrem Land wenden. Wenn Sie bereits auf Reisen sind und keine IDL haben, besteht die einzige Möglichkeit darin, Ihren nationalen Führerschein online zu übersetzen. Dies ist eine schnellere, bequemere und einfachere Möglichkeit, auf Reisen weiterhin Auto zu fahren.
Wir erinnern Sie daran, dass ein internationaler Führerschein nur mit einem gültigen nationalen Führerschein gültig ist.
7 Tage Geld-zurück-Garantie!
Sie können die von der International Driving Authority, der Straßenverkehrsbehörde, ausgestellten Dokumente jederzeit vor der Lieferung oder innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Dokuments gegen eine vollständige Rückerstattung zurücksenden.
Nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 dürfen internationale Führerscheine von nationalen Regierungen oder Organisationen ausgestellt werden, denen diese Aufgaben übertragen wurden. In den meisten Ländern geschieht dies durch Automobilverbände, die der AIT/FIA angeschlossen sind, durch die Polizei oder andere Organisationen. Um einen internationalen Führerschein in US-Jungferninseln zu bekommen, müssen Sie einen lokalen Führerschein haben und sich bei den dafür zuständigen Behörden bewerben (Wir bemühen uns, die Informationen auf dem neuesten Stand zu halten; bitte teilen Sie uns mit, wenn der Link nicht funktioniert). Die Kosten und der Zeitpunkt der Erteilung sind von Land zu Land unterschiedlich.
Wenn Sie einen nationalen Führerschein haben, der nicht in US-Jungferninseln ausgestellt ist, müssen Sie prüfen, ob Sie mit Ihrem Führerschein fahren dürfen und ob Sie ein IDP benötigen. Wenn ja, besteht der einzige Ausweg darin, eine Übersetzung Ihres Führerscheins mit Zustellung oder eine elektronische Version zu bestellen (erkundigen Sie sich bei der Autovermietung, ob die elektronische Version funktioniert), zum Beispiel bei uns.
Wie erhält man einen Internationalen Führerschein für US-Jungferninseln?
expand_moreWenn Sie einen nationalen Führerschein besitzen und in ein Land reisen möchten, in dem ein Internationaler Führerschein (IF) erforderlich oder empfohlen ist, sollten Sie sich an die zuständigen Behörden oder eine autorisierte Automobilorganisation wenden, die Internationale Führerscheine für US-Jungferninseln ausstellt. Wenn Sie Ausländer sind und Ihre Reise im Voraus planen, können Sie den IF auf ähnliche Weise in Ihrem Heimatland beantragen.
Wie beantrage ich einen Internationalen Führerschein?
expand_moreDer Antragsprozess ist in allen Organisationen ähnlich, jedoch unterscheiden sich Bearbeitungszeit und Kosten je nach Land erheblich. Bei uns ist es sehr einfach und schnell: Füllen Sie das Antragsformular für den Internationalen Führerschein aus, fügen Sie eine Kopie Ihres gültigen Führerscheins, Ihre Unterschrift und ein Farbfoto bei und leisten Sie die Zahlung. Sie können den Antrag hier online stellen.
Brauche ich einen Internationalen Führerschein für US-Jungferninseln?
expand_moreUS-Jungferninseln hat seine Führerscheine nicht gemäß dem Wiener Übereinkommen von 1968 harmonisiert. Fahrer aus anderen Ländern benötigen einen Internationalen Führerschein, es sei denn, es besteht eine gegenseitige Anerkennung der Führerscheine zwischen den Ländern.
Was ist ein Internationaler Führerschein?
expand_moreUnser Internationaler Führerschein ist ideal für Reisende, die regelmäßig neue Länder besuchen und gerne mit einem Mietwagen unterwegs sind. Es ist keine zusätzliche Prüfung erforderlich, und der Führerschein ist ein bis drei Jahre gültig. Dieses Dokument wird zusammen mit Ihrem nationalen Führerschein verwendet, ersetzt diesen jedoch nicht; es handelt sich um eine Übersetzung Ihres Führerscheins in drei Formaten.
Kann ich mit diesem Dokument ein Auto mieten?
expand_moreIn der Regel ja. Da die Anforderungen jedoch je nach Region variieren, sollten Sie sich direkt bei der jeweiligen Autovermietung erkundigen.
Kann ich mit dem IF eine Kfz-Versicherung abschließen?
expand_moreIn der Regel ja. Da die Anforderungen je nach Region unterschiedlich sind, wird empfohlen, sich direkt an die örtlichen Versicherungsunternehmen zu wenden.
🗓 Fakten geprüft anhand folgender Quellen: Straßenverkehrsrecht der Amerikanischen Jungferninseln und weitere amtliche Quellen. Recherche zuletzt aktualisiert: . Sie dürfen diese Informationen nur übernehmen, wenn Sie einen Link zurück auf diese Seite setzen.
⚠ Diese Seite enthält allgemeine Informationen zu Verkehrsregeln, keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich, und jede Behörde wendet ihre eigenen an — klären Sie Ihren Fall vor der Fahrt mit der zuständigen Behörde.
ℹ Wir sind ein privates Unternehmen. Wir sind keine Behörde, keine Führerschein- oder Ausgabestelle und keine Vertragsorganisation, und wir sind mit keiner von ihnen verbunden, werden von keiner unterstützt und handeln für keine von ihnen. Das Internationales Fahrerdokument, das wir verkaufen, ist eine Übersetzung Ihres nationalen Führerscheins: Es ist kein Führerschein und kein von einer Behörde ausgestelltes Dokument.
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Straßenseite | Links |
| Internationaler Führerschein (IDP) | Allein nicht ausreichend — das Zielland stellt ein eigenes Fahrdokument aus, das zuerst beschafft werden muss; siehe die Zeile für Ihr Ausstellungsland in der Tabelle unten |
| UN-Straßenverkehrsübereinkommen | Genf 1949 — räumliche Erstreckung 30. Aug. 1950 (über Vereinigte Staaten von Amerika) |
| Zeitliche Begrenzung für Besucher | Führerschein aus einem ausländischen Staat: bis zu 30 Tage mit der befristeten Fahrgenehmigung des BMV („für einen Zeitraum von höchstens 30 Tagen“). |
| Mindestalter | 18 zum Fahren — Virgin Islands Code, Titel 20, § 374 ('Age requirements') |
| Alkoholgrenzwert | Gehen Sie für erwachsene Fahrer im nichtgewerblichen Verkehr von einem Grenzwert von 0,08% BAK aus; für junge Fahrer und Berufsfahrer ist mit strengeren Regeln zu rechnen. |
| Geschwindigkeitsbegrenzungen | Fahren Sie links und halten Sie sich an die ausgeschilderten Höchstgeschwindigkeiten des Territoriums. Die Höchstgeschwindigkeiten sind niedrig — die Straßen sind eng, steil und kurvenreich —, doch eine amtliche Übersicht mit Zahlenwerten wurde nicht überprüft. |
| Notrufnummer | Wählen Sie 911 für Polizei, Feuerwehr oder medizinische Notfälle. Der SMS-Notruf an 911 ist in Betrieb: VITEMA erklärt, dass „Einwohner und Besucher der Amerikanischen Jungferninseln nun in einem Notfall oder einer lebensbedrohlichen Situation eine SMS an 911 senden können“, nach dem Leitsatz „ANRUFEN, wenn Sie können, SMS SCHREIBEN, wenn Sie nicht können“ — ein Sprachanruf ist vorzuziehen, denn „wenn es auf Sekunden ankommt, ist ein Sprachanruf unter 911 die beste Methode, damit die Person in der Notrufannahme lebensrettende Informationen abfragen und weitergeben kann“. Nummern der Notfallkommunikation in den Bezirken: St. Thomas (340) 774-2244, St. Croix (340) 773-2244, St. John (340) 776-2244. |
Ein Internationaler Führerschein wird im maßgeblichen Gesetz nirgends erwähnt und ist nicht der Weg, auf dem Besucher hier legal fahren dürfen. V.I. Code tit. 20 § 376(a) gewährt ein ausdrückliches Recht zum Fahren nur Inhabern eines Führerscheins, der von einem US-Bundesstaat, einem US-Territorium oder einer US-Besitzung ausgestellt wurde. Für einen von einem ausländischen Staat ausgestellten Führerschein verpflichtet das Gesetz stattdessen den Director of Motor Vehicles, „gegen Zahlung der gesetzlich vorgeschriebenen Gebühr eine befristete Fahrgenehmigung für einen Zeitraum von höchstens 30 Tagen auszustellen“. Das rechtliche Instrument ist also eine vom BMV ausgestellte befristete Fahrgenehmigung — weder ein IDP noch der ausländische Führerschein für sich allein. Ein IDP ist hier nicht gesetzlich vorgeschrieben, weil das Gesetz stattdessen eine Fahrgenehmigung des Territoriums verlangt — nicht, weil ein ausländischer Führerschein allein ausreichen würde. Vorbehalt: Die Website des BMV veröffentlicht weder ein Antragsformular noch eine Gebühr für die befristete Fahrgenehmigung, sodass die Fahrgenehmigung nach § 376 offenbar keine sichtbare Umsetzung in der Verwaltung hat; wenden Sie sich vor der Reise direkt an das BMV.
Für das Fahren ohne das erforderliche Dokument konnte aus einer maßgeblichen Quelle keine konkrete Strafe bestätigt werden. Nichtamtliche Rechtsdatenbank.
In Amerikanische Jungferninseln fährt man links, überholt wird rechts. Es wird links gefahren, obwohl fast alle Autos Linkslenkung haben (US-Importe).
Führerschein aus einem ausländischen Staat: bis zu 30 Tage mit der befristeten Fahrgenehmigung des BMV („für einen Zeitraum von höchstens 30 Tagen“). Führerschein aus einem US-Bundesstaat, einem US-Territorium oder einer US-Besitzung: sofort fahren, als besäße man einen V.I.-Führerschein; ein V.I.-Führerschein ist „innerhalb von neunzig Tagen nach dem Tag seiner Ankunft“ erforderlich. Das sind zwei verschiedene Fristen von unterschiedlicher rechtlicher Natur. (Virgin Islands Code, Titel 20, section 376(a))
Sie planen einen Umzug auf die Amerikanischen Jungferninseln? Sobald Sie dort Ihren Wohnsitz haben, gelten andere Regeln — siehe den Abschnitt für Einwohner unten.
Amerikanische Jungferninseln ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968.
Ob ein fremdes Land Ihren Führerschein akzeptiert, hängt an einem Geflecht von Faktoren: drei verschiedene Straßenverkehrsübereinkommen, die Jahrzehnte auseinander unterzeichnet wurden (1926, 1949, 1968) — das älteste ist älter als die Vereinten Nationen selbst, und nur die beiden späteren wurden unter ihrem Dach geschlossen —, Länder in unterschiedlichen Stadien des Beitritts zu jedem davon (unterzeichnet, angenommen oder ratifiziert), Führerscheine in Alphabeten, die die örtliche Polizei nicht lesen kann, Systeme von Fahrzeugklassen, die zwischen den Ländern nicht zusammenpassen, Dokumentengenerationen, die dem Format eines Übereinkommens womöglich nicht entsprechen, selbst wenn das Land Mitglied ist, bilaterale Absprachen zwischen einzelnen Staaten und örtliche Gesetze, die an einem Ort lockerer und am nächsten strenger sind. Derselbe Führerschein kann an einer Grenze in Ordnung sein und an der nächsten abgelehnt werden — sogar am nächsten Mietwagenschalter. Den Internationalen Führerschein gibt es, um das meiste davon abzukürzen: eine standardisierte, mehrsprachige Darstellung Ihres vorhandenen Führerscheins mit vereinheitlichten Klassensymbolen, die die meisten Beamten auf einen Blick lesen können. Er ersetzt Ihren nationalen Führerschein nicht und verleiht keine neuen Rechte — Sie führen beide mit — und er garantiert keine Anerkennung: Eine Handvoll Zielländer verlangt weiterhin ein örtliches Fahrdokument zusätzlich oder an seiner Stelle, für die meisten verbessert er Ihre Aussichten aber spürbar.
Diese Tabelle gilt für Touristen und vorübergehende Besucher. Sie ziehen auf die Amerikanischen Jungferninseln und begründen dort Ihren Wohnsitz? Dann gelten andere Regeln — siehe den Abschnitt für Einwohner unten. Suchen Sie unten das Ausstellungsland Ihres Führerscheins. Die Amerikanischen Jungferninseln sind ein ungewöhnliches Reiseziel und sollten nicht wie der Rest der Vereinigten Staaten behandelt werden. Das Recht des Territoriums lässt einen Führerschein aus einem ausländischen Staat nicht für sich allein gelten: V.I. Code tit. 20 § 376(a) gewährt ein ausdrückliches Recht zum Fahren nur Inhabern eines Führerscheins, der von einem US-Bundesstaat, einem US-Territorium oder einer US-Besitzung ausgestellt wurde, und weist für einen von einem ausländischen Staat ausgestellten Führerschein stattdessen den Director of Motor Vehicles an, „gegen Zahlung der gesetzlich vorgeschriebenen Gebühr eine befristete Fahrgenehmigung für einen Zeitraum von höchstens 30 Tagen auszustellen“. Ein Internationaler Führerschein wird im Gesetz überhaupt nicht erwähnt und ist kein Ersatz. Besucher aus einem US-Bundesstaat oder US-Territorium sind die Ausnahme — sie dürfen ab der Ankunft fahren und haben ab dem Tag ihrer Ankunft 90 Tage Zeit, bevor ein Führerschein der Amerikanischen Jungferninseln erforderlich wird. Ein ehrlicher Vorbehalt: Die Website des BMV veröffentlicht weder ein Formular noch eine Gebühr für die befristete Fahrgenehmigung; die Pflicht steht also zwar im Gesetz, das Verfahren am Schalter ist aber nicht dokumentiert — wenden Sie sich vor der Reise an das BMV. Denken Sie schließlich daran, dass auf den Amerikanischen Jungferninseln links gefahren wird — sie sind das einzige Rechtsgebiet der USA mit Linksverkehr —, meist in Autos mit Linkslenkung. Regeln ändern sich — prüfen Sie vor der Reise amtliche Quellen. Zuletzt geprüft: Juli 2026.
Legende: „1949“ — Genfer Übereinkommen über den Straßenverkehr (Internationaler Führerschein bis zu 1 Jahr gültig); „1968“ — Wiener Übereinkommen (Internationaler Führerschein bis zu 3 Jahre gültig).
Was die Spalte „Einstufung“ auf dieser Seite bedeutet:
| Ausstellungsland des Führerscheins | Einstufung | Was Sie mitführen müssen | Warum |
|---|---|---|---|
| Abchasien | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Afghanistan | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Ägypten | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Albanien | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Algerien | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Amerikanisch-Samoa | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Ein in Amerikanisch-Samoa ausgestellter Führerschein gilt auf den Amerikanischen Jungferninseln nicht als ausländischer Führerschein — er wird für sich anerkannt [2] (sofort fahren, als besäße man einen V.I.-Führerschein; ein V.I.-Führerschein ist „innerhalb von neunzig Tagen nach dem Tag seiner Ankunft“ erforderlich) [a] |
| Andorra | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Angola | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Antigua und Barbuda | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Äquatorialguinea | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Argentinien | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Armenien | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Aruba | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Asad Kaschmir | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Aserbaidschan | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Äthiopien | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Australien | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Bahamas | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Bahrain | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Bangladesch | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Barbados | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Belarus | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Belgien | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Belize | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Benin | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Bergkarabach | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Bermuda | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Bhutan | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Bolivien | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Bosnien und Herzegowina | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Botsuana | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Brasilien | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Britische Jungferninseln | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Brunei | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Bulgarien | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Burkina Faso | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Burundi | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Chile | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| China | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Cookinseln | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Costa Rica | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Curaçao | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Dänemark | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Deutschland | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Dominica | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Dominikanische Republik | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Dschibuti | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Ecuador | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Elfenbeinküste | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| El Salvador | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Eritrea | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Estland | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Eswatini | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Falklandinseln | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Färöer | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Fidschi | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Finnland | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Frankreich | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Französisch-Guayana | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Französisch-Polynesien | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Gabun | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Gambia | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Georgien | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Ghana | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Gibraltar | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Grenada | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Griechenland | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Grönland | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Guadeloupe | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Guam | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Ein in Guam ausgestellter Führerschein gilt auf den Amerikanischen Jungferninseln nicht als ausländischer Führerschein — er wird für sich anerkannt [2] (sofort fahren, als besäße man einen V.I.-Führerschein; ein V.I.-Führerschein ist „innerhalb von neunzig Tagen nach dem Tag seiner Ankunft“ erforderlich) [a] |
| Guatemala | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Guernsey | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Guinea | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Guinea-Bissau | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Guyana | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Haiti | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Honduras | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Hongkong | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Indien | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Indonesien | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Irak | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Iran | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Irland | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Island | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Israel | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Italien | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Jamaika | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Japan | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Jemen | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Jersey | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Jordanien | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Kaimaninseln | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Kambodscha | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Kamerun | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Kanada | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Kap Verde | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Karibische Niederlande | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Kasachstan | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Katar | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Kenia | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Kirgisistan | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Kiribati | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Kolumbien | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Komoren | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Kongo (Brazzaville) | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Kongo (Demokratische Rep.) | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Kosovo | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Kroatien | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Kuba | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Kuwait | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Laos | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Lesotho | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Lettland | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Libanon | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Liberia | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Libyen | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Liechtenstein | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Litauen | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Luxemburg | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Macau | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Madagaskar | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Malawi | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Malaysia | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Malediven | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Mali | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Malta | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Marokko | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Marshallinseln | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Martinique | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Mauretanien | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Mauritius | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Mayotte | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Mexiko | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Mikronesien | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Monaco | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Mongolei | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Montenegro | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Montserrat | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Mosambik | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Myanmar | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Namibia | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Nauru | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Nepal | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Neukaledonien | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Neuseeland | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Nicaragua | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Niederlande | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Niger | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Nigeria | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Niue | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Nordkorea | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Nördliche Marianen | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Ein in Nördliche Marianen ausgestellter Führerschein gilt auf den Amerikanischen Jungferninseln nicht als ausländischer Führerschein — er wird für sich anerkannt [2] (sofort fahren, als besäße man einen V.I.-Führerschein; ein V.I.-Führerschein ist „innerhalb von neunzig Tagen nach dem Tag seiner Ankunft“ erforderlich) [a] |
| Nordmazedonien | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Nordzypern | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Norwegen | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Oman | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Österreich | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Osttimor | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Pakistan | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Palästina | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Palau | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Panama | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Papua-Neuguinea | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Paraguay | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Peru | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Philippinen | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Polen | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Portugal | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Puerto Rico | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Ein in Puerto Rico ausgestellter Führerschein gilt auf den Amerikanischen Jungferninseln nicht als ausländischer Führerschein — er wird für sich anerkannt [2] (sofort fahren, als besäße man einen V.I.-Führerschein; ein V.I.-Führerschein ist „innerhalb von neunzig Tagen nach dem Tag seiner Ankunft“ erforderlich) [a] |
| Republik Moldau | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Réunion | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Ruanda | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Rumänien | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Russische Föderation | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Saharauische Republik | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Saint-Martin | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Saint-Pierre und Miquelon | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Salomonen | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Sambia | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Samoa | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| San Marino | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| São Tomé und Príncipe | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Saudi-Arabien | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Schweden | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Schweiz | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Senegal | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Serbien | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Seychellen | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Sierra Leone | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Simbabwe | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Singapur | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Sint Maarten | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Slowakei | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Slowenien | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Somalia | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Somaliland | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Spanien | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Sri Lanka | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| St. Kitts und Nevis | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| St. Lucia | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| St. Vincent | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Südafrika | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Sudan | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Südkorea | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Südossetien | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Südsudan | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Suriname | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Syrien | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Tadschikistan | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Taiwan | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Tansania | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Thailand | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Togo | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Tokelau | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Tonga | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Transnistrien | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Trinidad und Tobago | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Tschad | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Tschechien | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Tunesien | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Türkei | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Turkmenistan | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Turks- und Caicosinseln | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Tuvalu | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Uganda | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Ukraine | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Ungarn | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Uruguay | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Usbekistan | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Vanuatu | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Vatikan | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Venezuela | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Vereinigte Arabische Emirate | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Vereinigtes Königreich | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Vereinigte Staaten von Amerika | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Ein in Vereinigte Staaten von Amerika ausgestellter Führerschein gilt auf den Amerikanischen Jungferninseln nicht als ausländischer Führerschein — er wird für sich anerkannt [2] (sofort fahren, als besäße man einen V.I.-Führerschein; ein V.I.-Führerschein ist „innerhalb von neunzig Tagen nach dem Tag seiner Ankunft“ erforderlich) [a] |
| Vietnam | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Wallis und Futuna | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Westsahara | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Zentralafrikanische Republik | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
| Zypern | Vor Ort ausgestelltes Dokument erforderlich | Befristete Fahrgenehmigung des BMV, max. 30 Tage, vor dem Fahren mit einem Führerschein aus einem ausländischen Staat | Ein ausländischer Führerschein und ein Internationaler Führerschein berechtigen hier nicht zum Fahren; das Zielland stellt ein eigenes Dokument aus, das zuerst beschafft werden muss [1] |
Quellen und Hinweise zur Tabelle oben
[1] Virgin Islands Code title 20, section 376(a) — V.I. Code tit. 20 § 376(a)
[2] V.I. Code tit. 20 § 376(a) — gives an affirmative right to drive only to holders of a licence issued by a U.S. State, territory or possession
[a] Die Führerscheinklassen folgen nicht dem Schema A–E der Übereinkommen — Mietwagenpersonal kann einen Internationalen Führerschein verlangen, um sie zuzuordnen.
Einen Internationalen Führerschein müssen Sie vor der Reise beschaffen, und nur bestimmte Länder dürfen Ihnen einen ausstellen — einen amtlichen Internationalen Führerschein können Sie nicht in einem beliebigen fremden Land kaufen. Nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 darf ihn nur die Vertragspartei ausstellen, in der Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben und die Ihren Führerschein ausgestellt hat oder anerkennt — durch die zuständige Behörde dieser Vertragspartei oder durch einen von ihr hierzu ermächtigten Verband. Nach dem Genfer Übereinkommen von 1949 wird er von der zuständigen Behörde eines Vertragsstaats oder von einem von dieser Behörde hierzu ermächtigten Verband ausgestellt. Welche Stelle das ist, ist von Land zu Land verschieden: in manchen eine staatliche Stelle, in anderen ein ermächtigter Automobilclub.
Unabhängig davon bietet IDA ein digitales Internationales Fahrerdokument an — eine Übersetzung Ihres nationalen Führerscheins, die Sie zusammen mit ihm mitführen. Es ist kein Internationaler Führerschein, der nach den Übereinkommen von 1949 oder 1968 von der Stelle ausgestellt wird, die Ihr Land dafür ermächtigt, und es ist keine beglaubigte, beeidigte oder sonst amtliche Übersetzung: Keine Behörde beglaubigt es, und wo ein Land von Gesetzes wegen eine amtliche oder beglaubigte Übersetzung verlangt, erfüllt unser Dokument diese Anforderung nicht. Es ist eine private Übersetzung, die Ihren nationalen Führerschein an Mietwagenschaltern und bei Verkehrskontrollen lesbar machen soll.
Ein Inhaber eines ausländischen Führerscheins, der rechtmäßig auf den Amerikanischen Jungferninseln ansässig ist, kann seinen Führerschein in einen Führerschein der Amerikanischen Jungferninseln umschreiben lassen; nach den aktuellen Hinweisen des BMV werden Umschreibungen ausländischer Führerscheine auf die Limited Purpose Driver's License verwiesen, die „nicht für Bundeszwecke verwendet werden kann“. Amtliche Quelle.
Ein paar Minuten echtes Videomaterial aus der Fahrerperspektive sind der schnellste Weg zu einem sicheren Gefühl vor Ihrer ersten Fahrt auf den Amerikanischen Jungferninseln:
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