Der internationale Führerschein ist eine Übersetzung des nationalen Führerscheins in viele Sprachen. Die ersten Ausweiskarten erschienen 1926 nach dem Internationalen Übereinkommen von Paris über den Kraftfahrzeugverkehr. Der internationale Führerschein wurde auch von zwei weiteren Übereinkommen aus den Jahren 1949 und 1968 beeinflusst. Der internationale Führerschein ist dasselbe wie der internationale Führerschein.
Erwerb eines internationalen Führerscheins in Costa Rica während Sie sich in Costa Rica befinden, wenn Sie einen gültigen Costa Rica nationalen Führerschein haben. Wenn Sie nur einen Besuch in Costa Rica planen, können Sie sich an die zuständige Behörde in Ihrem Land wenden. Wenn Sie bereits auf Reisen sind und keine IDL haben, besteht die einzige Möglichkeit darin, Ihren nationalen Führerschein online zu übersetzen. Dies ist eine schnellere, bequemere und einfachere Möglichkeit, auf Reisen weiterhin Auto zu fahren.
Wir erinnern Sie daran, dass ein internationaler Führerschein nur mit einem gültigen nationalen Führerschein gültig ist.
7 Tage Geld-zurück-Garantie!
Sie können die von der International Driving Authority, der Straßenverkehrsbehörde, ausgestellten Dokumente jederzeit vor der Lieferung oder innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Dokuments gegen eine vollständige Rückerstattung zurücksenden.
Nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 dürfen internationale Führerscheine von nationalen Regierungen oder Organisationen ausgestellt werden, denen diese Aufgaben übertragen wurden. In den meisten Ländern geschieht dies durch Automobilverbände, die der AIT/FIA angeschlossen sind, durch die Polizei oder andere Organisationen. Um einen internationalen Führerschein in Costa Rica zu bekommen, müssen Sie einen lokalen Führerschein haben und sich bei den dafür zuständigen Behörden bewerben (Wir bemühen uns, die Informationen auf dem neuesten Stand zu halten; bitte teilen Sie uns mit, wenn der Link nicht funktioniert). Die Kosten und der Zeitpunkt der Erteilung sind von Land zu Land unterschiedlich.
Wenn Sie einen nationalen Führerschein haben, der nicht in Costa Rica ausgestellt ist, müssen Sie prüfen, ob Sie mit Ihrem Führerschein fahren dürfen und ob Sie ein IDP benötigen. Wenn ja, besteht der einzige Ausweg darin, eine Übersetzung Ihres Führerscheins mit Zustellung oder eine elektronische Version zu bestellen (erkundigen Sie sich bei der Autovermietung, ob die elektronische Version funktioniert), zum Beispiel bei uns.
Wie erhält man einen Internationalen Führerschein für Costa Rica?
expand_moreWenn Sie einen nationalen Führerschein besitzen und in ein Land reisen möchten, in dem ein Internationaler Führerschein (IF) erforderlich oder empfohlen ist, sollten Sie sich an die zuständigen Behörden oder eine autorisierte Automobilorganisation wenden, die Internationale Führerscheine für Costa Rica ausstellt. Wenn Sie Ausländer sind und Ihre Reise im Voraus planen, können Sie den IF auf ähnliche Weise in Ihrem Heimatland beantragen.
Wie beantrage ich einen Internationalen Führerschein?
expand_moreDer Antragsprozess ist in allen Organisationen ähnlich, jedoch unterscheiden sich Bearbeitungszeit und Kosten je nach Land erheblich. Bei uns ist es sehr einfach und schnell: Füllen Sie das Antragsformular für den Internationalen Führerschein aus, fügen Sie eine Kopie Ihres gültigen Führerscheins, Ihre Unterschrift und ein Farbfoto bei und leisten Sie die Zahlung. Sie können den Antrag hier online stellen.
Brauche ich einen Internationalen Führerschein für Costa Rica?
expand_moreWenn Sie einen Führerschein aus einem der 67 Länder besitzen, die ihre Führerscheine gemäß dem Wiener Übereinkommen von 1968 harmonisiert haben, benötigen Sie KEINEN Internationalen Führerschein, um in Costa Rica zu fahren, da Ihr Führerschein anerkannt wird. Fahrer aus anderen Ländern, die nicht auf dieser Liste stehen, benötigen einen Internationalen Führerschein, sofern es keine bilaterale Vereinbarung gibt.
Was ist ein Internationaler Führerschein?
expand_moreUnser Internationaler Führerschein ist ideal für Reisende, die regelmäßig neue Länder besuchen und gerne mit einem Mietwagen unterwegs sind. Es ist keine zusätzliche Prüfung erforderlich, und der Führerschein ist ein bis drei Jahre gültig. Dieses Dokument wird zusammen mit Ihrem nationalen Führerschein verwendet, ersetzt diesen jedoch nicht; es handelt sich um eine Übersetzung Ihres Führerscheins in drei Formaten.
Kann ich mit diesem Dokument ein Auto mieten?
expand_moreIn der Regel ja. Da die Anforderungen jedoch je nach Region variieren, sollten Sie sich direkt bei der jeweiligen Autovermietung erkundigen.
Kann ich mit dem IF eine Kfz-Versicherung abschließen?
expand_moreIn der Regel ja. Da die Anforderungen je nach Region unterschiedlich sind, wird empfohlen, sich direkt an die örtlichen Versicherungsunternehmen zu wenden.
🗓 Fakten geprüft anhand folgender Quellen: Straßenverkehrsrecht Costa Ricas und weitere amtliche Quellen. Recherche zuletzt aktualisiert: . Sie dürfen diese Informationen nur übernehmen, wenn Sie einen Link zurück auf diese Seite setzen.
⚠ Diese Seite enthält allgemeine Informationen zu Verkehrsregeln, keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich, und jede Behörde wendet ihre eigenen an — klären Sie Ihren Fall vor der Fahrt mit der zuständigen Behörde.
ℹ Wir sind ein privates Unternehmen. Wir sind keine Behörde, keine Führerschein- oder Ausgabestelle und keine Vertragsorganisation, und wir sind mit keiner von ihnen verbunden, werden von keiner unterstützt und handeln für keine von ihnen. Das Internationales Fahrerdokument, das wir verkaufen, ist eine Übersetzung Ihres nationalen Führerscheins: Es ist kein Führerschein und kein von einer Behörde ausgestelltes Dokument.
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Straßenseite | Rechts |
| Internationaler Führerschein (IDP) | Für 220 der 240 Herkunftsführerscheine nicht erforderlich, davon 9 ohne festgestellte Regelung — siehe die Zeile für Ihr Ausstellungsland in der Tabelle unten |
| UN-Straßenverkehrsübereinkommen | Vertragspartei bei keinem der beiden Übereinkommen |
| Zeitliche Begrenzung für Besucher | Genau der von der costa-ricanischen Einwanderungsbehörde genehmigte Zeitraum. |
| Mindestalter | 18 zum Fahren |
| Alkoholgrenzwert | Rechnen Sie mit null Alkohol. |
| Geschwindigkeitsbegrenzungen | Beachten Sie die ausgeschilderten km/h-Grenzwerte. San José betreibt an Wochentagen eine Beschränkung für Privat-Pkw, die in die Hauptstadt einfahren, zugeteilt nach der letzten Ziffer des Kennzeichens — fragen Sie die Mietwagenfirma, ob Ihr Fahrzeug oder Ihre Route am jeweiligen Tag betroffen ist. |
| Notrufnummer | Wählen Sie 911 für Rettungsdienst, Feuerwehr oder Polizei. In abgelegenen Gebieten können die Reaktionszeiten lang sein. |
In Costa Rica ist kein Internationaler Führerschein erforderlich oder rechtlich verbindlich: Das Land ist weder Vertragspartei des Genfer Abkommens von 1949 noch des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (es unterzeichnete den Text von 1968 im November 1968, ratifizierte ihn aber nie). Article 91(a) des Verkehrsgesetzes 9078, in der durch Gesetz 10591 reformierten Fassung, berechtigt jeden Inhaber eines ausländischen Führerscheins, der sich unter einer beliebigen aufenthaltsrechtlichen Unterkategorie des Gesetzes 8764 im Land aufhält oder auf der Durchreise ist, dasselbe Fahrzeug zu führen, das sein Führerschein erlaubt, und zwar für einen Zeitraum, der mit seinem genehmigten rechtmäßigen Aufenthalt identisch ist. Derselbe Absatz untersagt es Beamten außerdem, den Führerschein in physischer Form zu verlangen, wenn der Inhaber ihn digital vorzeigt, weil das Ausstellungsland ihn so ausstellt. Ein IDP oder eine amtliche spanische Übersetzung ist daher optional — aber wirklich nützlich, wenn Ihr Führerschein ein alter Papierführerschein ist oder nicht im lateinischen Alphabet abgefasst ist (die Hinweise der britischen Regierung teilen etwa Inhabern des alten britischen Papierführerscheins mit, dass sie möglicherweise einen Führerschein im Kartenformat oder ein IDP benötigen).
Für das Fahren ohne das erforderliche Dokument konnte aus einer maßgeblichen Quelle keine konkrete Strafe bestätigt werden. Amtliche Quelle.
In Costa Rica fährt man rechts, überholt wird links. Autos in Costa Rica haben das Lenkrad links.
Genau der von der costa-ricanischen Einwanderungsbehörde genehmigte Zeitraum. Article 91(a) gewährt einen Fahrzeitraum „idéntico al autorizado para su permanencia legal en el territorio nacional“ — er nennt keine feste Zahl von Tagen. Die Einwanderungsbehörde gewährt Touristen inzwischen üblicherweise bis zu 180 Tage, und die Hinweise der britischen Regierung bestätigen, dass ein ausländischer Führerschein „for up to 180 days, depending on the length of stay you have been granted as a Tourist“ verwendet werden kann. Eine kürzere Einreisegenehmigung bedeutet einen entsprechend kürzeren Fahrzeitraum, und der ausländische Führerschein muss dabei durchgehend selbst gültig bleiben. (Verkehrsgesetz 9078 article 91(a) in der durch Gesetz 10591 reformierten Fassung (5. Nov. 2024, in Kraft mit Veröffentlichung 2. Dez. 2024). Die Höchstdauer von 180 Tagen ergibt sich aus der DGME-Einreisegenehmigung, nicht aus article 91 selbst.)
Sie planen einen Umzug nach Costa Rica? Sobald Sie dort Ihren Wohnsitz haben, gelten andere Regeln — siehe den Abschnitt für Einwohner unten.
Costa Rica ist weder Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949 noch beim Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1968. Ein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen kann in Costa Rica nicht ausgestellt werden, und die Regeln der Übereinkommen binden das Land nicht — die Anerkennung von Führerscheinen richtet sich allein nach dem örtlichen Recht und nach bilateralen Vereinbarungen.
Ob ein fremdes Land Ihren Führerschein akzeptiert, hängt an einem Geflecht von Faktoren: drei verschiedene Straßenverkehrsübereinkommen, die Jahrzehnte auseinander unterzeichnet wurden (1926, 1949, 1968) — das älteste ist älter als die Vereinten Nationen selbst, und nur die beiden späteren wurden unter ihrem Dach geschlossen —, Länder in unterschiedlichen Stadien des Beitritts zu jedem davon (unterzeichnet, angenommen oder ratifiziert), Führerscheine in Alphabeten, die die örtliche Polizei nicht lesen kann, Systeme von Fahrzeugklassen, die zwischen den Ländern nicht zusammenpassen, Dokumentengenerationen, die dem Format eines Übereinkommens womöglich nicht entsprechen, selbst wenn das Land Mitglied ist, bilaterale Absprachen zwischen einzelnen Staaten und örtliche Gesetze, die an einem Ort lockerer und am nächsten strenger sind. Derselbe Führerschein kann an einer Grenze in Ordnung sein und an der nächsten abgelehnt werden — sogar am nächsten Mietwagenschalter. Den Internationalen Führerschein gibt es, um das meiste davon abzukürzen: eine standardisierte, mehrsprachige Darstellung Ihres vorhandenen Führerscheins mit vereinheitlichten Klassensymbolen, die die meisten Beamten auf einen Blick lesen können. Er ersetzt Ihren nationalen Führerschein nicht und verleiht keine neuen Rechte — Sie führen beide mit — und er garantiert keine Anerkennung: Eine Handvoll Zielländer verlangt weiterhin ein örtliches Fahrdokument zusätzlich oder an seiner Stelle, für die meisten verbessert er Ihre Aussichten aber spürbar.
Diese Tabelle gilt für Touristen und vorübergehende Besucher. Sie ziehen nach Costa Rica und begründen dort Ihren Wohnsitz? Dann gelten andere Regeln — siehe den Abschnitt für Einwohner unten. Suchen Sie unten das Ausstellungsland Ihres Führerscheins. Costa Rica erlaubt Ihnen das Fahren mit jedem gültigen ausländischen Führerschein genau so lange, wie es Ihr Einreisestempel zulässt — üblicherweise bis zu 180 Tage für Touristen. Ein Internationaler Führerschein ist nicht erforderlich, da Costa Rica keinem der Straßenverkehrsübereinkommen angehört, und seit dem Gesetz 10591 darf ein Beamter Sie nicht allein deshalb mit einem Bußgeld belegen, weil Sie den Führerschein nicht körperlich mit sich führen, wenn Ihr Land ihn digital ausstellt. Eine spanische Übersetzung oder ein IDP ist bei Führerscheinen in nichtlateinischer Schrift nützlich, aber keine gesetzliche Voraussetzung. Sobald Sie in einen Aufenthaltsstatus wechseln, müssen Sie den Führerschein in einen costa-ricanischen homologieren — und die praktische Prüfung sowie der Verkehrssicherheitskurs entfallen. Regeln ändern sich — prüfen Sie vor der Reise amtliche Quellen. Zuletzt geprüft: Juli 2026.
Legende: „1949“ — Genfer Übereinkommen über den Straßenverkehr (Internationaler Führerschein bis zu 1 Jahr gültig); „1968“ — Wiener Übereinkommen (Internationaler Führerschein bis zu 3 Jahre gültig).
Was die Spalte „Einstufung“ auf dieser Seite bedeutet:
| Ausstellungsland des Führerscheins | Einstufung | Was Sie mitführen müssen | Warum |
|---|---|---|---|
| Abchasien | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Die Anerkennungsnorm erfasst Führerscheine, die von einem ausländischen Staat ausgestellt wurden; die Staatlichkeit dieses Ausstellers ist nicht allgemein anerkannt — Gültigkeit nicht festgestellt |
| Afghanistan | Internationaler Führerschein oder Übersetzung | Nationaler Führerschein + Internationaler Führerschein (oder beglaubigte Übersetzung) (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerschein nicht in lateinischer Schrift — das Gesetz verlangt eine beglaubigte Übersetzung; ein Internationaler Führerschein erfüllt diese Rolle; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Ägypten | Internationaler Führerschein oder Übersetzung | Nationaler Führerschein + Internationaler Führerschein (oder beglaubigte Übersetzung) (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerschein nicht in lateinischer Schrift — das Gesetz verlangt eine beglaubigte Übersetzung; ein Internationaler Führerschein erfüllt diese Rolle; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Albanien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Algerien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Amerikanische Jungferninseln | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Amerikanisch-Samoa | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Andorra | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Angola | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Antigua und Barbuda | Nationaler Führerschein genügt — IDD/Übersetzung empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).); dafür wird kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt — führen Sie ein IDD oder eine Übersetzung mit [b] | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Äquatorialguinea | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Argentinien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Armenien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Aruba | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Asad Kaschmir | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Die Anerkennungsnorm erfasst Führerscheine, die von einem ausländischen Staat ausgestellt wurden; die Staatlichkeit dieses Ausstellers ist nicht allgemein anerkannt — Gültigkeit nicht festgestellt |
| Aserbaidschan | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Äthiopien | Internationaler Führerschein oder Übersetzung | Nationaler Führerschein + Internationaler Führerschein (oder beglaubigte Übersetzung) (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerschein nicht in lateinischer Schrift — das Gesetz verlangt eine beglaubigte Übersetzung; ein Internationaler Führerschein erfüllt diese Rolle; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Australien | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Bahamas | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Bahrain | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Bangladesch | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Barbados | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Belarus | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Belgien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Belize | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Benin | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Bergkarabach | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Die Anerkennungsnorm erfasst Führerscheine, die von einem ausländischen Staat ausgestellt wurden; die Staatlichkeit dieses Ausstellers ist nicht allgemein anerkannt — Gültigkeit nicht festgestellt |
| Bermuda | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Bhutan | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Bolivien | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Bosnien und Herzegowina | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Botsuana | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Brasilien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Britische Jungferninseln | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Brunei | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Bulgarien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Burkina Faso | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Burundi | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Chile | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| China | Internationaler Führerschein oder Übersetzung | Nationaler Führerschein + Internationaler Führerschein (oder beglaubigte Übersetzung) (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerschein nicht in lateinischer Schrift — das Gesetz verlangt eine beglaubigte Übersetzung; ein Internationaler Führerschein erfüllt diese Rolle; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Cookinseln | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Curaçao | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Dänemark | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Deutschland | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Dominica | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Dominikanische Republik | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Dschibuti | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Ecuador | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Elfenbeinküste | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| El Salvador | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Eritrea | Internationaler Führerschein oder Übersetzung | Nationaler Führerschein + Internationaler Führerschein (oder beglaubigte Übersetzung) (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerschein nicht in lateinischer Schrift — das Gesetz verlangt eine beglaubigte Übersetzung; ein Internationaler Führerschein erfüllt diese Rolle; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Estland | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Eswatini | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Falklandinseln | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Färöer | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Fidschi | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Finnland | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Frankreich | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Französisch-Guayana | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Französisch-Polynesien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Gabun | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Gambia | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Georgien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Ghana | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Gibraltar | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Grenada | Nationaler Führerschein genügt — IDD/Übersetzung empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).); dafür wird kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt — führen Sie ein IDD oder eine Übersetzung mit [b] | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Griechenland | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Grönland | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Guadeloupe | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Guam | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Guatemala | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Guernsey | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Guinea | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Guinea-Bissau | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Guyana | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Haiti | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Honduras | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Hongkong | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Indien | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Indonesien | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Irak | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Iran | Internationaler Führerschein oder Übersetzung | Nationaler Führerschein + Internationaler Führerschein (oder beglaubigte Übersetzung) (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerschein nicht in lateinischer Schrift — das Gesetz verlangt eine beglaubigte Übersetzung; ein Internationaler Führerschein erfüllt diese Rolle; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Irland | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Island | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Israel | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Italien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Jamaika | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Japan | Internationaler Führerschein oder Übersetzung | Nationaler Führerschein + Internationaler Führerschein (oder beglaubigte Übersetzung) (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerschein nicht in lateinischer Schrift — das Gesetz verlangt eine beglaubigte Übersetzung; ein Internationaler Führerschein erfüllt diese Rolle; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Jemen | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Jersey | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Jordanien | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Kaimaninseln | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Kambodscha | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Kamerun | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Kanada | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Kap Verde | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Karibische Niederlande | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Kasachstan | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Katar | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Kenia | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Kirgisistan | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Kiribati | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Kolumbien | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Komoren | Nationaler Führerschein genügt — IDD/Übersetzung empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).); dafür wird kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt — führen Sie ein IDD oder eine Übersetzung mit [b] | Der Führerschein ist vermutlich in lateinischer Schrift, das Format ist für dieses Land aber nicht unabhängig überprüft — eine beglaubigte Übersetzung beseitigt jeden Zweifel; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Kongo (Brazzaville) | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Kongo (Demokratische Rep.) | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Kosovo | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Kroatien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Kuba | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Kuwait | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Laos | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Lesotho | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Lettland | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Libanon | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Liberia | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Libyen | Internationaler Führerschein oder Übersetzung | Nationaler Führerschein + Internationaler Führerschein (oder beglaubigte Übersetzung) (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerschein nicht in lateinischer Schrift — das Gesetz verlangt eine beglaubigte Übersetzung; ein Internationaler Führerschein erfüllt diese Rolle; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Liechtenstein | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Litauen | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Luxemburg | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Macau | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Madagaskar | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Malawi | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Malaysia | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Malediven | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Mali | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Malta | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Marokko | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Marshallinseln | Nationaler Führerschein genügt — IDD/Übersetzung empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).); dafür wird kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt — führen Sie ein IDD oder eine Übersetzung mit [b] | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Martinique | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Mauretanien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Mauritius | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Mayotte | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Mexiko | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Mikronesien | Nationaler Führerschein genügt — IDD/Übersetzung empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).); dafür wird kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt — führen Sie ein IDD oder eine Übersetzung mit [b] | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Monaco | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Mongolei | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Montenegro | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Montserrat | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Mosambik | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Myanmar | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Namibia | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Nauru | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Nepal | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Neukaledonien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Neuseeland | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Nicaragua | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Niederlande | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Niger | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Nigeria | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Niue | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Nordkorea | Internationaler Führerschein oder Übersetzung | Nationaler Führerschein + Internationaler Führerschein (oder beglaubigte Übersetzung) (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerschein nicht in lateinischer Schrift — das Gesetz verlangt eine beglaubigte Übersetzung; ein Internationaler Führerschein erfüllt diese Rolle; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Nördliche Marianen | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Nordmazedonien | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Manche Führerscheine aus Nordmazedonien enthalten Angaben in lateinischer Schrift, andere nicht — nicht überprüft —, sodass eine Übersetzung erforderlich sein kann; ein Internationaler Führerschein deckt beide Fälle ab; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (Internationaler Führerschein oder Übersetzung, wenn Ihr Führerschein keine Angaben in lateinischer Schrift enthält) |
| Nordzypern | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Die Anerkennungsnorm erfasst Führerscheine, die von einem ausländischen Staat ausgestellt wurden; die Staatlichkeit dieses Ausstellers ist nicht allgemein anerkannt — Gültigkeit nicht festgestellt |
| Norwegen | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Oman | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Österreich | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Osttimor | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Pakistan | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Palästina | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Manche Führerscheine aus Palästina enthalten Angaben in lateinischer Schrift, andere nicht — nicht überprüft —, sodass eine Übersetzung erforderlich sein kann; ein Internationaler Führerschein deckt beide Fälle ab; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (Internationaler Führerschein oder Übersetzung, wenn Ihr Führerschein keine Angaben in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Palau | Nationaler Führerschein genügt — IDD/Übersetzung empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).); dafür wird kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt — führen Sie ein IDD oder eine Übersetzung mit [b] | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Panama | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Papua-Neuguinea | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Paraguay | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Peru | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Philippinen | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Polen | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Portugal | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Puerto Rico | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Republik Moldau | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Réunion | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Ruanda | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Rumänien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Russische Föderation | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Saharauische Republik | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Die Anerkennungsnorm erfasst Führerscheine, die von einem ausländischen Staat ausgestellt wurden; die Staatlichkeit dieses Ausstellers ist nicht allgemein anerkannt — Gültigkeit nicht festgestellt |
| Saint-Martin | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Saint-Pierre und Miquelon | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Salomonen | Nationaler Führerschein genügt — IDD/Übersetzung empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).); dafür wird kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt — führen Sie ein IDD oder eine Übersetzung mit [b] | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Sambia | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Samoa | Nationaler Führerschein genügt — IDD/Übersetzung empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).); dafür wird kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt — führen Sie ein IDD oder eine Übersetzung mit [b] | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| San Marino | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| São Tomé und Príncipe | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Saudi-Arabien | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Schweden | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Schweiz | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Senegal | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Serbien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Seychellen | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Sierra Leone | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Simbabwe | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Singapur | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Sint Maarten | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Slowakei | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Slowenien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Somalia | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Somaliland | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Die Anerkennungsnorm erfasst Führerscheine, die von einem ausländischen Staat ausgestellt wurden; die Staatlichkeit dieses Ausstellers ist nicht allgemein anerkannt — Gültigkeit nicht festgestellt |
| Spanien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Sri Lanka | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| St. Kitts und Nevis | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| St. Lucia | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| St. Vincent | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Südafrika | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Sudan | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Südkorea | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Südossetien | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Die Anerkennungsnorm erfasst Führerscheine, die von einem ausländischen Staat ausgestellt wurden; die Staatlichkeit dieses Ausstellers ist nicht allgemein anerkannt — Gültigkeit nicht festgestellt |
| Südsudan | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Suriname | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Syrien | Internationaler Führerschein oder Übersetzung | Nationaler Führerschein + Internationaler Führerschein (oder beglaubigte Übersetzung) (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerschein nicht in lateinischer Schrift — das Gesetz verlangt eine beglaubigte Übersetzung; ein Internationaler Führerschein erfüllt diese Rolle; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Tadschikistan | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Taiwan | Internationaler Führerschein oder Übersetzung | Nationaler Führerschein + Internationaler Führerschein (oder beglaubigte Übersetzung) (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerschein nicht in lateinischer Schrift — das Gesetz verlangt eine beglaubigte Übersetzung; ein Internationaler Führerschein erfüllt diese Rolle; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Tansania | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Thailand | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Togo | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Tokelau | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein ist vermutlich in lateinischer Schrift, das Format ist für dieses Land aber nicht unabhängig überprüft — ein Internationaler Führerschein beseitigt jeden Zweifel; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Tonga | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Transnistrien | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Die Anerkennungsnorm erfasst Führerscheine, die von einem ausländischen Staat ausgestellt wurden; die Staatlichkeit dieses Ausstellers ist nicht allgemein anerkannt — Gültigkeit nicht festgestellt |
| Trinidad und Tobago | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Tschad | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein ist vermutlich in lateinischer Schrift, das Format ist für dieses Land aber nicht unabhängig überprüft — ein Internationaler Führerschein beseitigt jeden Zweifel; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Tschechien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Tunesien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Türkei | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Turkmenistan | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Turks- und Caicosinseln | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Tuvalu | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Uganda | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Ukraine | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Ungarn | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Uruguay | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Usbekistan | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Vanuatu | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Vatikan | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Venezuela | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Vereinigte Arabische Emirate | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Vereinigtes Königreich | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Vereinigte Staaten von Amerika | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] [a] |
| Vietnam | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Wallis und Futuna | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Westsahara | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Die Anerkennungsnorm erfasst Führerscheine, die von einem ausländischen Staat ausgestellt wurden; die Staatlichkeit dieses Ausstellers ist nicht allgemein anerkannt — Gültigkeit nicht festgestellt |
| Zentralafrikanische Republik | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [2]; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] |
| Zypern | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig genau für die Dauer Ihres genehmigten aufenthaltsrechtlichen Aufenthalts (bis zu 180 Tage).) | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig; jeder von einem ausländischen Staat ausgestellte Führerschein wird anerkannt [1] (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
Quellen und Hinweise zur Tabelle oben
[1] Traffic Law 9078 article 91(a), as reformed by Law 10591, published in Alcance 194 to La Gaceta, 2 December 2024
[2] No translation clause exists in Ley 9078 art. 91 as reformed by Ley 10591 (per the official gazette text); this entry records practical advice only
[a] Die Führerscheinklassen folgen nicht dem Schema A–E der Übereinkommen — Mietwagenpersonal kann einen Internationalen Führerschein verlangen, um sie zuzuordnen.
[b] IDD = Internationales Fahrerdokument, eine standardisierte Übersetzung Ihres nationalen Führerscheins. Hier können Sie es beantragen: https://idaoffice.org/de/apply-now/.
Einen Internationalen Führerschein müssen Sie vor der Reise beschaffen, und nur bestimmte Länder dürfen Ihnen einen ausstellen — einen amtlichen Internationalen Führerschein können Sie nicht in einem beliebigen fremden Land kaufen. Nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 darf ihn nur die Vertragspartei ausstellen, in der Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben und die Ihren Führerschein ausgestellt hat oder anerkennt — durch die zuständige Behörde dieser Vertragspartei oder durch einen von ihr hierzu ermächtigten Verband. Nach dem Genfer Übereinkommen von 1949 wird er von der zuständigen Behörde eines Vertragsstaats oder von einem von dieser Behörde hierzu ermächtigten Verband ausgestellt. Welche Stelle das ist, ist von Land zu Land verschieden: in manchen eine staatliche Stelle, in anderen ein ermächtigter Automobilclub.
Unabhängig davon bietet IDA ein digitales Internationales Fahrerdokument an — eine Übersetzung Ihres nationalen Führerscheins, die Sie zusammen mit ihm mitführen. Es ist kein Internationaler Führerschein, der nach den Übereinkommen von 1949 oder 1968 von der Stelle ausgestellt wird, die Ihr Land dafür ermächtigt, und es ist keine beglaubigte, beeidigte oder sonst amtliche Übersetzung: Keine Behörde beglaubigt es, und wo ein Land von Gesetzes wegen eine amtliche oder beglaubigte Übersetzung verlangt, erfüllt unser Dokument diese Anforderung nicht. Es ist eine private Übersetzung, die Ihren nationalen Führerschein an Mietwagenschaltern und bei Verkehrskontrollen lesbar machen soll.
Wer über einen genehmigten costa-ricanischen Einwanderungsstatus verfügt — oder auch nur einen Antrag darauf gestellt hat —, muss zusammen mit akkreditierten ausländischen diplomatischen und konsularischen Bediensteten und dem Personal internationaler Organisationen einen costa-ricanischen Führerschein erwerben, indem er den ausländischen homologiert. Die wesentliche Änderung durch das Gesetz 10591 besteht darin, dass die frühere Voraussetzung eines ununterbrochenen Mindestaufenthalts im Land (die 91-Tage-Regel), bevor man einen Antrag stellen konnte, abgeschafft wurde. Amtliche Quelle.
Ein paar Minuten echtes Videomaterial aus der Fahrerperspektive sind der schnellste Weg zu einem sicheren Gefühl vor Ihrer ersten Fahrt in Costa Rica:
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