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Internationaler Führerschein in Malaysia


Malaysia

Holen Sie sich Ihren internationalen Führerschein für Malaysia

  • Sofortige Genehmigung
  • Schnelles und einfaches Verfahren
  • Gültig von 1 bis 3 Jahren
  • Fahren Sie legal in Übersee
  • Übersetzt in 70 Sprachen
  • Anerkannt in über 150 Ländern
  • Weltweiter Expressversand
internationalen Führerschein

Wie bekommt man einen internationalen Führerschein in Malaysia?

Der internationale Führerschein ist eine Übersetzung des nationalen Führerscheins in viele Sprachen. Die ersten Ausweiskarten erschienen 1926 nach dem Internationalen Übereinkommen von Paris über den Kraftfahrzeugverkehr. Der internationale Führerschein wurde auch von zwei weiteren Übereinkommen aus den Jahren 1949 und 1968 beeinflusst. Der internationale Führerschein ist dasselbe wie der internationale Führerschein.

Erwerb eines internationalen Führerscheins in Malaysia während Sie sich in Malaysia befinden, wenn Sie einen gültigen Malaysia nationalen Führerschein haben. Wenn Sie nur einen Besuch in Malaysia planen, können Sie sich an die zuständige Behörde in Ihrem Land wenden. Wenn Sie bereits auf Reisen sind und keine IDL haben, besteht die einzige Möglichkeit darin, Ihren nationalen Führerschein online zu übersetzen. Dies ist eine schnellere, bequemere und einfachere Möglichkeit, auf Reisen weiterhin Auto zu fahren.

Wir erinnern Sie daran, dass ein internationaler Führerschein nur mit einem gültigen nationalen Führerschein gültig ist.

Wie man den internationalen Führerschein online bekommt?


Einfach und schnell
Um den Internationalen Führerschein (IDP) zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen und dann das Formular ausfüllen, das Sie uns vorlegen müssen:
  • 1. Ein Foto Ihres gültigen nationalen Führerscheins
  • 2. Ihre persönlichen Daten
  • 3. Ein Foto von Ihnen
  • 4. Ihre Unterschrift (scannen oder fotografieren)

Unsere Dienstleistungen werden Sie kein Vermögen kosten.
Holen Sie sich jetzt einen internationalen Führerschein (IDP) und reisen Sie einfach.

Preis des Internationalen Führerscheins in Malaysia?


7 Tage Geld-zurück-Garantie!

Sie können die von der International Driving Authority, der Straßenverkehrsbehörde, ausgestellten Dokumente jederzeit vor der Lieferung oder innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Dokuments gegen eine vollständige Rückerstattung zurücksenden.

Zahlungswährung
USD
Lieferung
Luftpost:
14.99 USD — 15 - 50 Arbeitstage
FedEx Connect Plus:
36.99 USD — 4 - 9 Arbeitstage
FedEx Priority:
41.99 USD — 1 - 3 Arbeitstage
EMS:
52.99 USD — 15 - 40 Arbeitstage
DHL Express:
64.99 USD — 2 - 5 Arbeitstage
UPS:
88.99 USD — 4 - 7 Arbeitstage
Expressbearbeitung
5 Minuten gegen eine zusätzliche Gebühr 25.00 USD
  • Internationaler Führerschein nach UN-Standard
  • Elektronischer Internationaler Führerschein
1 Jahr Läuft ab 2027 USD 69.00 Beantragen
2 Jahre Läuft ab 2028 USD 75.00 Sie sparen 63.00 USD Beantragen
3 Jahre Läuft ab 2029 USD 79.00 Sie sparen 128.00 USD Beantragen
Der Internationale Führerschein umfasst einen Plastikausweis, ein Heft und eine mobile Anwendung für Android und iOS mit der Übersetzung in 70 Sprachen (29 in einem Heft und alle 70 in einer mobilen Anwendung).

Wie bekommt man einen Internationalen Führerschein in Malaysia?

Nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 dürfen internationale Führerscheine von nationalen Regierungen oder Organisationen ausgestellt werden, denen diese Aufgaben übertragen wurden. In den meisten Ländern geschieht dies durch Automobilverbände, die der AIT/FIA angeschlossen sind, durch die Polizei oder andere Organisationen. Um einen internationalen Führerschein in Malaysia zu bekommen, müssen Sie einen lokalen Führerschein haben und sich bei den dafür zuständigen Behörden bewerben (Wir bemühen uns, die Informationen auf dem neuesten Stand zu halten; bitte teilen Sie uns mit, wenn der Link nicht funktioniert). Die Kosten und der Zeitpunkt der Erteilung sind von Land zu Land unterschiedlich.

Wenn Sie einen nationalen Führerschein haben, der nicht in Malaysia ausgestellt ist, müssen Sie prüfen, ob Sie mit Ihrem Führerschein fahren dürfen und ob Sie ein IDP benötigen. Wenn ja, besteht der einzige Ausweg darin, eine Übersetzung Ihres Führerscheins mit Zustellung oder eine elektronische Version zu bestellen (erkundigen Sie sich bei der Autovermietung, ob die elektronische Version funktioniert), zum Beispiel bei uns.

FAQ


Wie erhält man einen Internationalen Führerschein für Malaysia?

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Wenn Sie einen nationalen Führerschein besitzen und in ein Land reisen möchten, in dem ein Internationaler Führerschein (IF) erforderlich oder empfohlen ist, sollten Sie sich an die zuständigen Behörden oder eine autorisierte Automobilorganisation wenden, die Internationale Führerscheine für Malaysia ausstellt. Wenn Sie Ausländer sind und Ihre Reise im Voraus planen, können Sie den IF auf ähnliche Weise in Ihrem Heimatland beantragen.


Wie beantrage ich einen Internationalen Führerschein?

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Der Antragsprozess ist in allen Organisationen ähnlich, jedoch unterscheiden sich Bearbeitungszeit und Kosten je nach Land erheblich. Bei uns ist es sehr einfach und schnell: Füllen Sie das Antragsformular für den Internationalen Führerschein aus, fügen Sie eine Kopie Ihres gültigen Führerscheins, Ihre Unterschrift und ein Farbfoto bei und leisten Sie die Zahlung. Sie können den Antrag hier online stellen.


Brauche ich einen Internationalen Führerschein für Malaysia?

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Malaysia hat seine Führerscheine nicht gemäß dem Wiener Übereinkommen von 1968 harmonisiert. Fahrer aus anderen Ländern benötigen einen Internationalen Führerschein, es sei denn, es besteht eine gegenseitige Anerkennung der Führerscheine zwischen den Ländern.


Was ist ein Internationaler Führerschein?

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Unser Internationaler Führerschein ist ideal für Reisende, die regelmäßig neue Länder besuchen und gerne mit einem Mietwagen unterwegs sind. Es ist keine zusätzliche Prüfung erforderlich, und der Führerschein ist ein bis drei Jahre gültig. Dieses Dokument wird zusammen mit Ihrem nationalen Führerschein verwendet, ersetzt diesen jedoch nicht; es handelt sich um eine Übersetzung Ihres Führerscheins in drei Formaten.


Kann ich mit diesem Dokument ein Auto mieten?

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In der Regel ja. Da die Anforderungen jedoch je nach Region variieren, sollten Sie sich direkt bei der jeweiligen Autovermietung erkundigen.


Kann ich mit dem IF eine Kfz-Versicherung abschließen?

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In der Regel ja. Da die Anforderungen je nach Region unterschiedlich sind, wird empfohlen, sich direkt an die örtlichen Versicherungsunternehmen zu wenden.

Was Sie wissen müssen, um in Malaysia?


🗓 Das Straßenverkehrsrecht für Malaysia konnten wir nicht unabhängig überprüfen; die Angaben hier stützen sich, soweit verfügbar, auf amtliche Reisehinweise. Recherche zuletzt aktualisiert: . Sie dürfen diese Informationen nur übernehmen, wenn Sie einen Link zurück auf diese Seite setzen.

⚠ Diese Seite enthält allgemeine Informationen zu Verkehrsregeln, keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich, und jede Behörde wendet ihre eigenen an — klären Sie Ihren Fall vor der Fahrt mit der zuständigen Behörde.

ℹ Wir sind ein privates Unternehmen. Wir sind keine Behörde, keine Führerschein- oder Ausgabestelle und keine Vertragsorganisation, und wir sind mit keiner von ihnen verbunden, werden von keiner unterstützt und handeln für keine von ihnen. Das Internationales Fahrerdokument, das wir verkaufen, ist eine Übersetzung Ihres nationalen Führerscheins: Es ist kein Führerschein und kein von einer Behörde ausgestelltes Dokument.

Autofahren in Malaysia: die wichtigsten Fakten

FrageAntwort
StraßenseiteLinks
Internationaler Führerschein (IDP)Für 121 der 240 Herkunftsführerscheine akzeptiert, davon 110 ohne festgestellte Regelung — die Zeile für Ihr Ausstellungsland in der Tabelle unten nennt, was daneben jeweils akzeptiert wird und auf welcher Grundlage
Akzeptierte Typen des Internationalen FührerscheinsNur Genf 1949 (Internationaler Führerschein als Heft, gültig 1 Jahr)
UN-StraßenverkehrsübereinkommenGenf 1949 — Beitritt 10. Sept. 1958
Zeitliche Begrenzung für BesucherZwei Fristen.
Mindestalter17 zum Fahren — JPJ-Klasse D (Pkw, Leergewicht nicht über 3500 kg), Mindestalter 17
Alkoholgrenzwert0,05% — 50 mg Alkohol pro 100 ml Blut, 22 Mikrogramm pro 100 ml Atemluft, 67 mg pro 100 ml Urin, in Kraft seit dem 23.
GeschwindigkeitsbegrenzungenGefahren wird links; halten Sie sich an die ausgeschilderten Höchstgeschwindigkeiten in km/h. Rechnen Sie in Städten mit dichtem Motorradverkehr, uneinheitlichem Vorfahrtsverhalten an Ampeln und Überwegen sowie mit Starkregen, der die Sicht schnell einschränkt.
NotrufnummerPolizei und Rettungsdienst: 999. Feuerwehr: 994. Rettungsdienst vom Mobiltelefon: 112.

Brauchen Sie in Malaysia einen Internationalen Führerschein?

Malaysia ist Vertragspartei des Genfer Abkommens von 1949 (Beitritt am 10. Sept. 1958), daher ist nur der IDP nach dem Muster von 1949 relevant; Vertragspartei des Wiener Übereinkommens von 1968 ist Malaysia nicht. Der gültige nationale Führerschein eines Besuchers wird für einen kurzen Aufenthalt für sich allein anerkannt: Die Regierung von Kanada erklärt „Kanadische Führerscheine sind in Malaysia gültig und können vor Ort für einen Zeitraum von 3 Monaten verwendet werden“, und malaysische Quellen beschreiben dasselbe Zeitfenster von rund 90 Tagen für einen Führerschein in englischer Sprache oder mit beglaubigter Übersetzung. Ein IDP ist bei kurzen Besuchen daher dringend empfohlen, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben — er ist das eindeutigste Dokument bei Straßensperren von JPJ und Polizei und trägt Sie über das Zeitfenster für Kurzaufenthalte hinaus. Britischen Reisenden wird Strengeres gesagt: gov.uk erklärt „Sie benötigen sowohl den internationalen Führerschein (IDP) nach dem Muster von 1949 als auch Ihren britischen Führerschein, um in Malaysia zu fahren“ und „Für jedes weitere Jahr, in dem Sie in Malaysia fahren möchten, müssen Sie einen neuen IDP kaufen.“

  • Touristen und Kurzzeitbesucher: Führen Sie Ihren nationalen Führerschein zusammen mit dem Dokument mit, das in der Zeile für Ihr Ausstellungsland in der Tabelle unten genannt ist — für die meisten nicht befreiten Führerscheine ist das ein Internationaler Führerschein.

Für das Fahren ohne das erforderliche Dokument konnte aus einer maßgeblichen Quelle keine konkrete Strafe bestätigt werden. Reisehinweise einer ausländischen Regierung.

Auf welcher Straßenseite fährt man in Malaysia?

In Malaysia fährt man links, überholt wird rechts. Autos in Malaysia haben das Lenkrad rechts.

Wie lange dürfen Sie in Malaysia mit einem ausländischen Führerschein fahren?

Zwei Fristen. Nur mit dem ausländischen nationalen Führerschein: etwa 3 Monate / 90 Tage ab der Einreise (Regierung von Kanada: „Kanadische Führerscheine sind in Malaysia gültig und können vor Ort für einen Zeitraum von 3 Monaten verwendet werden“). Mit einem IDP nach dem Muster von 1949, der zusammen mit dem Original-Führerschein mitgeführt wird: bis zu 12 Monate (gov.uk: „Sie können in Malaysia bis zu 12 Monate lang mit einem internationalen Führerschein zusammen mit Ihrem gültigen britischen Führerschein fahren“; „Um länger zu fahren, benötigen Sie einen malaysischen Führerschein“). Die Angabe von 12 Monaten folgt der einjährigen Gültigkeit eines IDP und ist kein eigenständiger malaysischer Anspruch. (Hinweise der britischen Regierung zum Leben in Malaysia (aktualisiert am 27. Jan. 2026) und Reisehinweise der Regierung von Kanada zu Malaysia)

Sie planen einen Umzug nach Malaysia? Sobald Sie dort Ihren Wohnsitz haben, gelten andere Regeln — siehe den Abschnitt für Einwohner unten.

Ist Malaysia Vertragspartei beim Straßenverkehrsübereinkommen von 1949 oder 1968?

Malaysia ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968.

  • Genfer Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1949: Beitritt am 10. Sept. 1958.

Warum die Anerkennung Ihres Führerscheins von Land zu Land unterschiedlich ist

Ob ein fremdes Land Ihren Führerschein akzeptiert, hängt an einem Geflecht von Faktoren: drei verschiedene Straßenverkehrsübereinkommen, die Jahrzehnte auseinander unterzeichnet wurden (1926, 1949, 1968) — das älteste ist älter als die Vereinten Nationen selbst, und nur die beiden späteren wurden unter ihrem Dach geschlossen —, Länder in unterschiedlichen Stadien des Beitritts zu jedem davon (unterzeichnet, angenommen oder ratifiziert), Führerscheine in Alphabeten, die die örtliche Polizei nicht lesen kann, Systeme von Fahrzeugklassen, die zwischen den Ländern nicht zusammenpassen, Dokumentengenerationen, die dem Format eines Übereinkommens womöglich nicht entsprechen, selbst wenn das Land Mitglied ist, bilaterale Absprachen zwischen einzelnen Staaten und örtliche Gesetze, die an einem Ort lockerer und am nächsten strenger sind. Derselbe Führerschein kann an einer Grenze in Ordnung sein und an der nächsten abgelehnt werden — sogar am nächsten Mietwagenschalter. Den Internationalen Führerschein gibt es, um das meiste davon abzukürzen: eine standardisierte, mehrsprachige Darstellung Ihres vorhandenen Führerscheins mit vereinheitlichten Klassensymbolen, die die meisten Beamten auf einen Blick lesen können. Er ersetzt Ihren nationalen Führerschein nicht und verleiht keine neuen Rechte — Sie führen beide mit — und er garantiert keine Anerkennung: Eine Handvoll Zielländer verlangt weiterhin ein örtliches Fahrdokument zusätzlich oder an seiner Stelle, für die meisten verbessert er Ihre Aussichten aber spürbar.

Dürfen Sie in Malaysia mit dem Führerschein Ihres Landes fahren?

Diese Tabelle gilt für Touristen und vorübergehende Besucher. Sie ziehen nach Malaysia und begründen dort Ihren Wohnsitz? Dann gelten andere Regeln — siehe den Abschnitt für Einwohner unten. Suchen Sie unten das Ausstellungsland Ihres Führerscheins. Malaysia erkennt einen gültigen ausländischen nationalen Führerschein für einen kurzen Besuch an — rund 90 Tage / 3 Monate —, sofern er in englischer Sprache ausgestellt ist oder zusammen mit einer beglaubigten Übersetzung ins Englische oder Malaiische mitgeführt wird. Ein IDP nach dem Muster von 1949 ist für dieses kurze Zeitfenster keine rechtliche Voraussetzung, wird aber dringend empfohlen und ermöglicht es, bis zu 12 Monate weiterzufahren; nur das Muster von 1949 kommt in Betracht, da Malaysia Vertragspartei des Genfer Abkommens von 1949 und nicht des Wiener Übereinkommens von 1968 ist. Führerscheine aus ASEAN-Mitgliedstaaten werden ohne Weiteres anerkannt, ohne IDP und ohne Umtausch. Über die Besucherfrist hinaus wird ein malaysischer Führerschein benötigt, und der Umtausch bei der JPJ steht nur fünf Gruppen offen (Staatsbürger, Ehepartner von Staatsbürgern, Inhaber eines Diplomatenausweises, Teilnehmer an MM2H, Expatriates) und erfolgt persönlich bei einer JPJ-Dienststelle des jeweiligen Bundesstaats. Regeln ändern sich — prüfen Sie vor der Reise amtliche Quellen. Zuletzt geprüft: Juli 2026.

Legende: „1949“ — Genfer Übereinkommen über den Straßenverkehr (Internationaler Führerschein bis zu 1 Jahr gültig); „1968“ — Wiener Übereinkommen (Internationaler Führerschein bis zu 3 Jahre gültig).

Was die Spalte „Einstufung“ auf dieser Seite bedeutet:

  • Nationaler Führerschein genügt — das Zielland lässt Besucher allein mit dem nationalen Führerschein fahren. Die Zeile für Ihr Ausstellungsland in der Tabelle unten nennt die Grundlage sowie etwaige Fristen oder Bedingungen, die sie einschränken.
  • Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen — das Zielland verlangt für diesen Führerschein keinen Internationalen Führerschein, das Mitführen wird jedoch empfohlen. Die Zeile für Ihr Ausstellungsland in der Tabelle unten nennt den Grund und etwaige damit verbundene Bedingungen.
  • Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen — das Genfer Übereinkommen von 1949 verpflichtet dieses Zielland, Ihren nationalen Führerschein anzuerkennen, und erlaubt einem Zielland daneben, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; diese Zeile gibt die vertragliche Lage wieder und klärt nicht, welche der beiden Möglichkeiten dieses Zielland gewählt hat, daher wird das Mitführen eines Internationalen Führerscheins empfohlen. Die Zeile für Ihr Ausstellungsland in der Tabelle unten nennt die Grundlage.
  • Nicht geklärt — die Quellenlage klärt nicht, ob Sie hier mit diesem Führerschein fahren dürfen; klären Sie dies mit der Führerscheinbehörde des Ziellandes, bevor Sie sich darauf verlassen. Die Zeile für Ihr Ausstellungsland in der Tabelle unten nennt, was nicht bestätigt werden konnte.
Ausstellungsland des FührerscheinsEinstufungWas Sie mitführen müssenWarum
AbchasienNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2]
AfghanistanNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2]
ÄgyptenÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [2]
AlbanienÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [2]
AlgerienÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [2]
Amerikanische JungferninselnÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (über Vereinigte Staaten von Amerika — räumliche Anwendung) [2]
Amerikanisch-SamoaÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (über Vereinigte Staaten von Amerika — räumliche Anwendung) [2]
AndorraNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenEin Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Malaysia keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [2]
AngolaNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2]
Antigua und BarbudaNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2]
ÄquatorialguineaNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2]
ArgentinienÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [2]
ArmenienNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenEin Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Malaysia keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [2]
ArubaÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (über Niederlande — räumliche Anwendung) [2]
Asad KaschmirNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2]
AserbaidschanNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenEin Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Malaysia keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [2]
ÄthiopienNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenEin Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Malaysia keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [2]
AustralienÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [2]
BahamasNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenEin Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Malaysia keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [2]
BahrainÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [2]
BangladeschÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [2]
BarbadosÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [2]
BelarusNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenEin Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Malaysia keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [2]
BelgienÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [2]
BelizeNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2]
BeninÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [2]
BergkarabachNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2]
BermudaNicht geklärtWir können für einen Führerschein aus Bermuda keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von MalaysiaDie Verwahrerunterlagen klären nicht, ob ein Straßenverkehrsübereinkommen Bermuda erfasst: Der für seine internationalen Beziehungen zuständige Staat hat seine räumlichen Erstreckungen zum Übereinkommen von 1949 einzeln aufgeführt, ohne Bermuda zu nennen, hat dem Verwahrer aber gesondert mitgeteilt, dass das Übereinkommen von 1949 für seine Kronbesitzungen und Überseegebiete in Kraft bleibt. So oder so lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2]
BhutanNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2]
BolivienNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2]
Bosnien und HerzegowinaNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenEin Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Malaysia keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [2]
BotsuanaÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [2]
BrasilienNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenEin Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Malaysia keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [2]
Britische JungferninselnNicht geklärtWir können für einen Führerschein aus Britische Jungferninseln keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von MalaysiaDie Verwahrerunterlagen klären nicht, ob ein Straßenverkehrsübereinkommen Britische Jungferninseln erfasst: Der für seine internationalen Beziehungen zuständige Staat hat seine räumlichen Erstreckungen zum Übereinkommen von 1949 einzeln aufgeführt, ohne Britische Jungferninseln zu nennen, hat dem Verwahrer aber gesondert mitgeteilt, dass das Übereinkommen von 1949 für seine Kronbesitzungen und Überseegebiete in Kraft bleibt. So oder so lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2]
BruneiNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsamÜbersetzungspflicht für Brunei amtlich aufgehoben [1] [a]
BulgarienÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [2]
Burkina FasoÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [2]
BurundiNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2]
ChileÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [2]
ChinaNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2]
CookinselnNicht geklärtWir können für einen Führerschein aus Cookinseln keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von MalaysiaWir konnten keine Ratifikation, keinen Beitritt und keine räumliche Erstreckung feststellen, die Cookinseln erfasst; daher lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2]
Costa RicaNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2]
CuraçaoÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (über Niederlande — räumliche Anwendung) [2]
DänemarkÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [2]
DeutschlandNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenEin Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Malaysia keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [2]
DominicaNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2]
Dominikanische RepublikÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [2]
DschibutiNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2]
EcuadorÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [2]
ElfenbeinküsteÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [2]
El SalvadorNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenEin Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Malaysia keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [2]
EritreaNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2]
EstlandÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [2]
EswatiniNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2]
FalklandinselnNicht geklärtWir können für einen Führerschein aus Falklandinseln keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von MalaysiaDie Verwahrerunterlagen klären nicht, ob ein Straßenverkehrsübereinkommen Falklandinseln erfasst: Der für seine internationalen Beziehungen zuständige Staat hat seine räumlichen Erstreckungen zum Übereinkommen von 1949 einzeln aufgeführt, ohne Falklandinseln zu nennen, hat dem Verwahrer aber gesondert mitgeteilt, dass das Übereinkommen von 1949 für seine Kronbesitzungen und Überseegebiete in Kraft bleibt. So oder so lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2]
FäröerÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (über Dänemark — räumliche Anwendung) [2]
FidschiÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [2]
FinnlandÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [2]
FrankreichÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [2]
Französisch-GuayanaÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [2]
Französisch-PolynesienÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) (über Frankreich — räumliche Anwendung) [2]
GabunNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2]
GambiaNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2]
GeorgienÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [2]
GhanaÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [2]
GibraltarÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) (über Vereinigtes Königreich — räumliche Anwendung) [2]
GrenadaNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2]
GriechenlandÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [2]
GrönlandNicht geklärtWir können für einen Führerschein aus Grönland keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von MalaysiaWir konnten keine Ratifikation, keinen Beitritt und keine räumliche Erstreckung feststellen, die Grönland erfasst; daher lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2]
GuadeloupeÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [2]
GuamÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (über Vereinigte Staaten von Amerika — räumliche Anwendung) [2]
GuatemalaÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [2]
GuernseyÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) (über Vereinigtes Königreich — räumliche Anwendung) [2]
GuineaNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2]
Guinea-BissauNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2]
GuyanaNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenEin Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Malaysia keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [2]
HaitiÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [2]
HondurasNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenEin Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Malaysia keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [2]
HongkongÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (1949 Geneva continued application to Hong Kong SAR; HK issues 1949 IDPs) [2]
IndienÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [2]
IndonesienNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsamÜbersetzungspflicht für Indonesien amtlich aufgehoben [1] [a]
IrakNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenEin Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Malaysia keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [2]
IranNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenEin Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Malaysia keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [2]
IrlandÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [2]
IslandÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [2]
IsraelÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [2]
ItalienÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [2]
JamaikaÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [2]
JapanÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [2]
JemenNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2]
JerseyÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) (über Vereinigtes Königreich — räumliche Anwendung) [2]
JordanienÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [2]
KaimaninselnÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (über Vereinigtes Königreich — räumliche Anwendung) [2]
KambodschaNationaler Führerschein genügtIhr nationaler FührerscheinÜbersetzungspflicht for Kambodscha amtlich aufgehoben [1]
KamerunNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2]
KanadaÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [2]
Kap VerdeNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenEin Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Malaysia keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [2]
Karibische NiederlandeÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (über Niederlande — räumliche Anwendung) [2]
KasachstanNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenEin Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Malaysia keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [2]
KatarNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenEin Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Malaysia keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [2]
KeniaNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenEin Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Malaysia keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [2]
KirgisistanÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [2]
KiribatiNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2]
KolumbienNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2]
KomorenNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2]
Kongo (Brazzaville)Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [2]
Kongo (Demokratische Rep.)Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [2]
KosovoNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2]
KroatienÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [2]
KubaÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [2]
KuwaitNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenEin Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Malaysia keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [2]
LaosNationaler Führerschein genügtIhr nationaler FührerscheinÜbersetzungspflicht für Laos amtlich aufgehoben [1]
LesothoÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [2]
LettlandNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenEin Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Malaysia keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [2]
LibanonÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [2]
LiberiaNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenEin Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Malaysia keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [2]
LibyenNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2]
LiechtensteinÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [2]
LitauenÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [2]
LuxemburgÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [2]
MacauÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (1949 continued application to Macau SAR) [2]
MadagaskarÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [2]
MalawiÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [2]
MaledivenNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenEin Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Malaysia keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [2]
MaliÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [2]
MaltaÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [2]
MarokkoÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [2]
MarshallinselnNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2]
MartiniqueÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [2]
MauretanienNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2]
MauritiusNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2]
MayotteÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) (über Frankreich — räumliche Anwendung) [2]
MexikoNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2]
MikronesienNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2]
MonacoÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [2]
MongoleiNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenEin Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Malaysia keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [2]
MontenegroÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [2]
MontserratNicht geklärtWir können für einen Führerschein aus Montserrat keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von MalaysiaDie Verwahrerunterlagen klären nicht, ob ein Straßenverkehrsübereinkommen Montserrat erfasst: Der für seine internationalen Beziehungen zuständige Staat hat seine räumlichen Erstreckungen zum Übereinkommen von 1949 einzeln aufgeführt, ohne Montserrat zu nennen, hat dem Verwahrer aber gesondert mitgeteilt, dass das Übereinkommen von 1949 für seine Kronbesitzungen und Überseegebiete in Kraft bleibt. So oder so lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2]
MosambikNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2]
MyanmarNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsamÜbersetzungspflicht für Myanmar amtlich aufgehoben [1] [a]
NamibiaÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [2]
NauruNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2]
NepalNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2]
NeukaledonienÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) (über Frankreich — räumliche Anwendung) [2]
NeuseelandÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [2]
NicaraguaNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2]
NiederlandeÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [2]
NigerÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [2]
NigeriaÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [2]
NiueNicht geklärtWir können für einen Führerschein aus Niue keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von MalaysiaWir konnten keine Ratifikation, keinen Beitritt und keine räumliche Erstreckung feststellen, die Niue erfasst; daher lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2]
NordkoreaNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2]
Nördliche MarianenÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (über Vereinigte Staaten von Amerika — räumliche Anwendung) [2]
NordmazedonienNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenEin Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Malaysia keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [2]
NordzypernNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2]
NorwegenÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [2]
OmanNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenEin Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Malaysia keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [2]
ÖsterreichÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [2]
OsttimorNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2]
PakistanNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenEin Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Malaysia keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [2]
PalästinaNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenEin Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Malaysia keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [2]
PalauNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2]
PanamaNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2]
Papua-NeuguineaÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [2]
ParaguayÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [2]
PeruÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [2]
PhilippinenNationaler Führerschein genügtIhr nationaler FührerscheinÜbersetzungspflicht for Philippinen amtlich aufgehoben [1]
PolenÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [2]
PortugalÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [2]
Puerto RicoÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (über Vereinigte Staaten von Amerika — räumliche Anwendung) [2]
Republik MoldauNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenEin Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Malaysia keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [2]
RéunionÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [2]
RuandaÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [2]
RumänienÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [2]
Russische FöderationÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [2]
Saharauische RepublikNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2]
Saint-MartinÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [2]
Saint-Pierre und MiquelonÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) (über Frankreich — räumliche Anwendung) [2]
SalomonenNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2]
SambiaNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2]
SamoaNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2]
San MarinoÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [2]
São Tomé und PríncipeNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2]
Saudi-ArabienNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenEin Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Malaysia keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [2]
SchwedenÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [2]
SchweizNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenEin Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Malaysia keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [2]
SenegalÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [2]
SerbienÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [2]
SeychellenNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenEin Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Malaysia keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [2]
Sierra LeoneÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [2]
SimbabweÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [2]
SingapurNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsamÜbersetzungspflicht für Singapur amtlich aufgehoben [1] [a]
Sint MaartenÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (über Niederlande — räumliche Anwendung) [2]
SlowakeiÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [2]
SlowenienÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [2]
SomaliaNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2]
SomalilandNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2]
SpanienÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [2]
Sri LankaÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [2]
St. Kitts und NevisNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2]
St. LuciaNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2]
St. VincentNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2]
SüdafrikaÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [2]
SudanNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2]
SüdkoreaÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [2]
SüdossetienNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2]
SüdsudanNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2]
SurinameNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2]
SyrienÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [2]
TadschikistanNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenEin Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Malaysia keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [2]
TaiwanNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2]
TansaniaNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2]
ThailandNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsamÜbersetzungspflicht für Thailand amtlich aufgehoben [1] [a]
TogoÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [2]
TokelauNicht geklärtWir können für einen Führerschein aus Tokelau keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von MalaysiaWir konnten keine Ratifikation, keinen Beitritt und keine räumliche Erstreckung feststellen, die Tokelau erfasst; daher lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2]
TongaNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2]
TransnistrienNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2]
Trinidad und TobagoÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [2]
TschadNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2]
TschechienÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [2]
TunesienÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [2]
TürkeiÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [2]
TurkmenistanNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenEin Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Malaysia keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [2]
Turks- und CaicosinselnNicht geklärtWir können für einen Führerschein aus Turks- und Caicosinseln keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von MalaysiaDie Verwahrerunterlagen klären nicht, ob ein Straßenverkehrsübereinkommen Turks- und Caicosinseln erfasst: Der für seine internationalen Beziehungen zuständige Staat hat seine räumlichen Erstreckungen zum Übereinkommen von 1949 einzeln aufgeführt, ohne Turks- und Caicosinseln zu nennen, hat dem Verwahrer aber gesondert mitgeteilt, dass das Übereinkommen von 1949 für seine Kronbesitzungen und Überseegebiete in Kraft bleibt. So oder so lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2]
TuvaluNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2]
UgandaÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [2]
UkraineNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenEin Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Malaysia keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [2]
UngarnÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [2]
UruguayNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenEin Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Malaysia keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [2]
UsbekistanNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenEin Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Malaysia keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [2]
VanuatuNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2]
VatikanÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [2]
VenezuelaÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [2]
Vereinigte Arabische EmirateÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [2]
Vereinigtes KönigreichÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [2]
Vereinigte Staaten von AmerikaÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [2]
VietnamNationaler Führerschein genügtIhr nationaler FührerscheinÜbersetzungspflicht für Vietnam amtlich aufgehoben [1]
Wallis und FutunaÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) (über Frankreich — räumliche Anwendung) [2]
WestsaharaNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenVertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2]
Zentralafrikanische RepublikÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [2]
ZypernÜbereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlenVertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [2]

Quellen und Hinweise zur Tabelle oben

[1] ASEAN Agreement on the Recognition of Domestic Driving Licences (1985); JPJ practice as reported by Malaysian sources

[2] UN Treaty Collection, Multilateral Treaties Deposited with the Secretary-General — status of the 1949 Geneva Convention on Road Traffic (chapter XI-B-1) and of the 1968 Vienna Convention on Road Traffic (chapter XI-B-19) — XI-B-1, XI-B-19

[a] Die Führerscheinklassen folgen nicht dem Schema A–E der Übereinkommen — Mietwagenpersonal kann einen Internationalen Führerschein verlangen, um sie zuzuordnen.

Wo Sie einen Internationalen Führerschein bekommen

Einen Internationalen Führerschein müssen Sie vor der Reise beschaffen, und nur bestimmte Länder dürfen Ihnen einen ausstellen — einen amtlichen Internationalen Führerschein können Sie nicht in einem beliebigen fremden Land kaufen. Nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 darf ihn nur die Vertragspartei ausstellen, in der Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben und die Ihren Führerschein ausgestellt hat oder anerkennt — durch die zuständige Behörde dieser Vertragspartei oder durch einen von ihr hierzu ermächtigten Verband. Nach dem Genfer Übereinkommen von 1949 wird er von der zuständigen Behörde eines Vertragsstaats oder von einem von dieser Behörde hierzu ermächtigten Verband ausgestellt. Welche Stelle das ist, ist von Land zu Land verschieden: in manchen eine staatliche Stelle, in anderen ein ermächtigter Automobilclub.

  • Sie reisen aus Malaysia an? Ausstellende Stelle für die amtlichen Internationalen Führerscheine Malaysias: Road Transport Department (JPJ) and Automobile Association of Malaysia (AAM). Amtliche Website.
  • Sie reisen aus einem anderen Land an? Fragen Sie die Führerscheinbehörde dieses Landes, welche Stelle sie zur Ausstellung Internationaler Führerscheine ermächtigt — in manchen Ländern eine staatliche Stelle, in anderen ein ermächtigter Automobilclub.

Unabhängig davon bietet IDA ein digitales Internationales Fahrerdokument an — eine Übersetzung Ihres nationalen Führerscheins, die Sie zusammen mit ihm mitführen. Es ist kein Internationaler Führerschein, der nach den Übereinkommen von 1949 oder 1968 von der Stelle ausgestellt wird, die Ihr Land dafür ermächtigt, und es ist keine beglaubigte, beeidigte oder sonst amtliche Übersetzung: Keine Behörde beglaubigt es, und wo ein Land von Gesetzes wegen eine amtliche oder beglaubigte Übersetzung verlangt, erfüllt unser Dokument diese Anforderung nicht. Es ist eine private Übersetzung, die Ihren nationalen Führerschein an Mietwagenschaltern und bei Verkehrskontrollen lesbar machen soll.

Umzug nach Malaysia? Regeln für neue Einwohner

Besucher fahren mit dem ausländischen Führerschein (~90 Tage) oder mit ausländischem Führerschein + IDP nach dem Muster von 1949 (bis zu 12 Monate). Darüber hinaus wird ein malaysischer Führerschein benötigt — und der Umtausch steht nicht jedem offen: Er ist auf fünf Gruppen von Antragstellern beschränkt. Dies ist eine Frist für Gebietsansässige, keine Frist für Touristen; ein Tourist ist nie zum Umtausch berechtigt. Amtliche Quelle.

Verkehrsregeln in Malaysia, für deren Missachtung Touristen Bußgelder zahlen

  • Pflichtausrüstung: Führen Sie den physischen Original-Führerschein mit, eine beglaubigte Übersetzung ins Englische oder Malaiische, falls er nicht in englischer Sprache ausgestellt ist, den IDP nach dem Muster von 1949, falls Sie einen haben, Reisepass/Besuchspass sowie die Miet- und Versicherungsunterlagen. Anschnallen ist Pflicht; die Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt ist verboten; auf dem Motorrad ist ein zugelassener Helm Pflicht.
  • Alkohol am Steuer: 0,05% — 50 mg Alkohol pro 100 ml Blut, 22 Mikrogramm pro 100 ml Atemluft, 67 mg pro 100 ml Urin, in Kraft seit dem 23. Okt. 2020 (Road Transport (Amendment) Act 2020, der den alten Grenzwert von 0,08% gesenkt hat). Die Verkehrspolizei führt häufig Atemalkoholtests durch; null Alkohol ist die sichere Devise. Streng: Eine hohe Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe und bei ausländischen Staatsangehörigen die Abschiebung sind allesamt möglich. Die genaue Spanne in Ringgit je Delikt ließ sich nicht überprüfen und wird hier nicht angegeben.
  • Geschwindigkeitsbegrenzungen: Gefahren wird links; halten Sie sich an die ausgeschilderten Höchstgeschwindigkeiten in km/h. Rechnen Sie in Städten mit dichtem Motorradverkehr, uneinheitlichem Vorfahrtsverhalten an Ampeln und Überwegen sowie mit Starkregen, der die Sicht schnell einschränkt.
  • Nach einem Verkehrsunfall ist es verboten, den Unfallort vor dem Eintreffen der Polizei zu verlassen; gov.uk fügt hinzu: „Wenn sich eine Menschenmenge bildet, kann es sicherer sein, stattdessen direkt zur nächsten Polizeiwache zu fahren.“.
  • Helme sind Pflicht — gov.uk: „Wenn Sie ein Motorrad mieten, ist es verboten, keinen Helm zu tragen.“ Und: „Fahrer, insbesondere Motorradfahrer, halten nicht immer an Ampeln oder Fußgängerüberwegen.“.
  • Fernbusreisen sind mit echten Risiken verbunden: gov.uk berichtet von „mehreren tödlichen Busunfällen, insbesondere bei Nachtfahrten.“ Gefahren wird links, und Motorradfahrer, die sich zwischen den Fahrzeugen hindurchschlängeln, sind für ausländische Fahrer eine ständige Gefahr.

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Quellen

  1. Nationales Straßenverkehrsrecht
  2. Hinweise der britischen Regierung zum Leben in Malaysia (aktualisiert am 27. Jan. 2026) und Reisehinweise der Regierung von Kanada zu Malaysia
  3. Regelung zur Umschreibung des Führerscheins für Einwohner
  4. Hinweise der Regierung von Kanada zu Malaysia — ausländischer Führerschein 3 Monate gültig, danach IDP oder malaysischer Führerschein
  5. UN-Vertragsstatus — Malaysia ist dem Abkommen über den Straßenverkehr von 1949 am 10. Sept. 1958 beigetreten (Kennzeichen MAL)
  6. UN-Vertragsstatus — Malaysia ist nicht Vertragspartei des Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr von 1968
  7. Britische IDP-Tabelle — Eintrag für Malaysia: 1949
  8. Notrufnummern 999 / 994 / 112
  9. Eintrag im Rechtsportal der AGC zum Act 333 — Änderungschronik (Änderungen Juni 2023, Neudruck Oktober 2023, untergesetzliche Vorschriften bis Juli 2026); konsolidierter Text nicht herunterladbar
  10. Road Transport Department (JPJ) and Automobile Association of Malaysia (AAM) — ermächtigte Ausgabestelle für Internationale Führerscheine in Malaysia
  11. UN Treaty Collection — Genfer Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1949
  12. UN Treaty Collection — Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1968
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