Der internationale Führerschein ist eine Übersetzung des nationalen Führerscheins in viele Sprachen. Die ersten Ausweiskarten erschienen 1926 nach dem Internationalen Übereinkommen von Paris über den Kraftfahrzeugverkehr. Der internationale Führerschein wurde auch von zwei weiteren Übereinkommen aus den Jahren 1949 und 1968 beeinflusst. Der internationale Führerschein ist dasselbe wie der internationale Führerschein.
Erwerb eines internationalen Führerscheins in Ungarn während Sie sich in Ungarn befinden, wenn Sie einen gültigen Ungarn nationalen Führerschein haben. Wenn Sie nur einen Besuch in Ungarn planen, können Sie sich an die zuständige Behörde in Ihrem Land wenden. Wenn Sie bereits auf Reisen sind und keine IDL haben, besteht die einzige Möglichkeit darin, Ihren nationalen Führerschein online zu übersetzen. Dies ist eine schnellere, bequemere und einfachere Möglichkeit, auf Reisen weiterhin Auto zu fahren.
Wir erinnern Sie daran, dass ein internationaler Führerschein nur mit einem gültigen nationalen Führerschein gültig ist.
7 Tage Geld-zurück-Garantie!
Sie können die von der International Driving Authority, der Straßenverkehrsbehörde, ausgestellten Dokumente jederzeit vor der Lieferung oder innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Dokuments gegen eine vollständige Rückerstattung zurücksenden.
Nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 dürfen internationale Führerscheine von nationalen Regierungen oder Organisationen ausgestellt werden, denen diese Aufgaben übertragen wurden. In den meisten Ländern geschieht dies durch Automobilverbände, die der AIT/FIA angeschlossen sind, durch die Polizei oder andere Organisationen. Um einen internationalen Führerschein in Ungarn zu bekommen, müssen Sie einen lokalen Führerschein haben und sich bei den dafür zuständigen Behörden bewerben (Wir bemühen uns, die Informationen auf dem neuesten Stand zu halten; bitte teilen Sie uns mit, wenn der Link nicht funktioniert). Die Kosten und der Zeitpunkt der Erteilung sind von Land zu Land unterschiedlich.
Wenn Sie einen nationalen Führerschein haben, der nicht in Ungarn ausgestellt ist, müssen Sie prüfen, ob Sie mit Ihrem Führerschein fahren dürfen und ob Sie ein IDP benötigen. Wenn ja, besteht der einzige Ausweg darin, eine Übersetzung Ihres Führerscheins mit Zustellung oder eine elektronische Version zu bestellen (erkundigen Sie sich bei der Autovermietung, ob die elektronische Version funktioniert), zum Beispiel bei uns.
Wie erhält man einen Internationalen Führerschein für Ungarn?
expand_moreWenn Sie einen nationalen Führerschein besitzen und in ein Land reisen möchten, in dem ein Internationaler Führerschein (IF) erforderlich oder empfohlen ist, sollten Sie sich an die zuständigen Behörden oder eine autorisierte Automobilorganisation wenden, die Internationale Führerscheine für Ungarn ausstellt. Wenn Sie Ausländer sind und Ihre Reise im Voraus planen, können Sie den IF auf ähnliche Weise in Ihrem Heimatland beantragen.
Wie beantrage ich einen Internationalen Führerschein?
expand_moreDer Antragsprozess ist in allen Organisationen ähnlich, jedoch unterscheiden sich Bearbeitungszeit und Kosten je nach Land erheblich. Bei uns ist es sehr einfach und schnell: Füllen Sie das Antragsformular für den Internationalen Führerschein aus, fügen Sie eine Kopie Ihres gültigen Führerscheins, Ihre Unterschrift und ein Farbfoto bei und leisten Sie die Zahlung. Sie können den Antrag hier online stellen.
Brauche ich einen Internationalen Führerschein für Ungarn?
expand_moreWenn Sie einen Führerschein aus einem der 67 Länder besitzen, die ihre Führerscheine gemäß dem Wiener Übereinkommen von 1968 harmonisiert haben, benötigen Sie KEINEN Internationalen Führerschein, um in Ungarn zu fahren, da Ihr Führerschein anerkannt wird. Fahrer aus anderen Ländern, die nicht auf dieser Liste stehen, benötigen einen Internationalen Führerschein, sofern es keine bilaterale Vereinbarung gibt.
Was ist ein Internationaler Führerschein?
expand_moreUnser Internationaler Führerschein ist ideal für Reisende, die regelmäßig neue Länder besuchen und gerne mit einem Mietwagen unterwegs sind. Es ist keine zusätzliche Prüfung erforderlich, und der Führerschein ist ein bis drei Jahre gültig. Dieses Dokument wird zusammen mit Ihrem nationalen Führerschein verwendet, ersetzt diesen jedoch nicht; es handelt sich um eine Übersetzung Ihres Führerscheins in drei Formaten.
Kann ich mit diesem Dokument ein Auto mieten?
expand_moreIn der Regel ja. Da die Anforderungen jedoch je nach Region variieren, sollten Sie sich direkt bei der jeweiligen Autovermietung erkundigen.
Kann ich mit dem IF eine Kfz-Versicherung abschließen?
expand_moreIn der Regel ja. Da die Anforderungen je nach Region unterschiedlich sind, wird empfohlen, sich direkt an die örtlichen Versicherungsunternehmen zu wenden.
🗓 Fakten geprüft anhand folgender Quellen: Straßenverkehrsrecht Ungarns und weitere amtliche Quellen. Recherche zuletzt aktualisiert: . Sie dürfen diese Informationen nur übernehmen, wenn Sie einen Link zurück auf diese Seite setzen.
⚠ Diese Seite enthält allgemeine Informationen zu Verkehrsregeln, keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich, und jede Behörde wendet ihre eigenen an — klären Sie Ihren Fall vor der Fahrt mit der zuständigen Behörde.
ℹ Wir sind ein privates Unternehmen. Wir sind keine Behörde, keine Führerschein- oder Ausgabestelle und keine Vertragsorganisation, und wir sind mit keiner von ihnen verbunden, werden von keiner unterstützt und handeln für keine von ihnen. Das Internationales Fahrerdokument, das wir verkaufen, ist eine Übersetzung Ihres nationalen Führerscheins: Es ist kein Führerschein und kein von einer Behörde ausgestelltes Dokument.
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Straßenseite | Rechts |
| Internationaler Führerschein (IDP) | Für 160 der 240 Herkunftsführerscheine nicht erforderlich, davon 9 ohne festgestellte Regelung — siehe die Zeile für Ihr Ausstellungsland in der Tabelle unten |
| Akzeptierte Typen des Internationalen Führerscheins | Beide — Genf 1949 (gültig 1 Jahr) und Wien 1968 (gültig 3 Jahre) |
| UN-Straßenverkehrsübereinkommen | Genf 1949 — Beitritt 30. Juli 1962; Wien 1968 — Ratifikation 16. März 1976 |
| Zeitliche Begrenzung für Besucher | Den vollständigen Wortlaut finden Sie weiter unten auf dieser Seite |
| EU-/EWR-Führerscheine | Uneingeschränkt gültig, keine Formalitäten (Regierungsverordnung 326/2011, s. 17(2)(b) und 17(5)) |
| Mindestalter | 17 zum Fahren — Regierungsverordnung 326/2011, s. 5(3)(a) und Altersregeln für die Klassen |
| Alkoholgrenzwert | 0.0 für alle Fahrer (normale Fahrer, Fahranfänger und Berufsfahrer). |
| Geschwindigkeitsbegrenzungen | Standardwerte für Pkw: 50 km/h innerorts, 90 km/h außerorts, 110 km/h auf Schnellstraßen, 130 km/h auf Autobahnen (Your Europe nennt für Autobahnen und Schnellstraßen 110-130); maßgeblich ist die Beschilderung. |
| Notrufnummer | 112 ist in Ungarn die allgemeine Notrufnummer für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst. |
Ein IDP ist keine pauschale gesetzliche Pflicht. Section 17 der Regierungsverordnung 326/2011 (konsolidierte Fassung, Zeitstand 2026.02.26) erkennt an: (b) EWR-Führerscheine; (a) Führerscheine aus Staaten, die Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 oder des Genfer Abkommens von 1949 sind — nach s. 17(2a) muss ein solcher Führerschein jedoch entweder dem Musterführerschein des Abkommens entsprechen oder Klassenbezeichnungen tragen, die sich den Abkommensklassen zuordnen lassen, oder von einem IDP nach dem Muster 1949/1968 begleitet werden oder von einer beglaubigten ungarischen Übersetzung; und (d) jeder sonstige gültige ausländische Führerschein, der von einer beglaubigten ungarischen Übersetzung begleitet wird, aus der sich die Fahrberechtigung ermitteln lässt. Ungarn hat das Genfer Abkommen von 1949 mit dem Gesetz LXXV von 2019 verkündet, sodass der Genfer Weg unmittelbar in s. 17(2)(a)(ab) niedergeschrieben ist und sich nicht bloß mittelbar aus den Vertragsbeziehungen ergibt. Die Eintragungen im Führerschein müssen in lateinischen Buchstaben abgefasst oder in lateinischer Schrift wiederholt sein (s. 17(1)). Führen Sie zu jedem IDP stets auch den zugrunde liegenden nationalen Führerschein mit.
Für das Fahren ohne das erforderliche Dokument konnte aus einer maßgeblichen Quelle keine konkrete Strafe bestätigt werden. Amtliche Quelle.
In Ungarn fährt man rechts, überholt wird links. Autos in Ungarn haben das Lenkrad links.
Sofern ein internationaler Vertrag nichts anderes bestimmt, berechtigt ein ausländischer Führerschein, der nach s. 17(1), 17(2)(a) (Abkommensweg) oder 17(2)(d) (Übersetzungsweg) verwendet wird, ein Jahr ab Beginn des Aufenthalts zum Fahren in Ungarn; danach muss er auf Antrag in einen ungarischen Führerschein umgeschrieben werden. EWR-Führerscheine sind davon ausgenommen und innerhalb ihrer eigenen Gültigkeitsdauer gültig. (Regierungsverordnung 326/2011, s. 17(4)-(5))
Sie planen einen Umzug nach Ungarn? Sobald Sie dort Ihren Wohnsitz haben, gelten andere Regeln — siehe den Abschnitt für Einwohner unten.
Ungarn ist Vertragspartei bei beiden Übereinkommen der Vereinten Nationen über den Straßenverkehr — beim Genfer Übereinkommen vom 19. Sept. 1949 und beim Wiener Übereinkommen vom 8. Nov. 1968. Internationale Führerscheine sowohl vom Typ 1949 als auch vom Typ 1968 werden daher in diesem Rahmen ausgestellt; welche Typen Ungarn von Besuchern akzeptiert, zeigt die Tabelle oben.
Ob ein fremdes Land Ihren Führerschein akzeptiert, hängt an einem Geflecht von Faktoren: drei verschiedene Straßenverkehrsübereinkommen, die Jahrzehnte auseinander unterzeichnet wurden (1926, 1949, 1968) — das älteste ist älter als die Vereinten Nationen selbst, und nur die beiden späteren wurden unter ihrem Dach geschlossen —, Länder in unterschiedlichen Stadien des Beitritts zu jedem davon (unterzeichnet, angenommen oder ratifiziert), Führerscheine in Alphabeten, die die örtliche Polizei nicht lesen kann, Systeme von Fahrzeugklassen, die zwischen den Ländern nicht zusammenpassen, Dokumentengenerationen, die dem Format eines Übereinkommens womöglich nicht entsprechen, selbst wenn das Land Mitglied ist, bilaterale Absprachen zwischen einzelnen Staaten und örtliche Gesetze, die an einem Ort lockerer und am nächsten strenger sind. Derselbe Führerschein kann an einer Grenze in Ordnung sein und an der nächsten abgelehnt werden — sogar am nächsten Mietwagenschalter. Den Internationalen Führerschein gibt es, um das meiste davon abzukürzen: eine standardisierte, mehrsprachige Darstellung Ihres vorhandenen Führerscheins mit vereinheitlichten Klassensymbolen, die die meisten Beamten auf einen Blick lesen können. Er ersetzt Ihren nationalen Führerschein nicht und verleiht keine neuen Rechte — Sie führen beide mit — und er garantiert keine Anerkennung: Eine Handvoll Zielländer verlangt weiterhin ein örtliches Fahrdokument zusätzlich oder an seiner Stelle, für die meisten verbessert er Ihre Aussichten aber spürbar.
Diese Tabelle gilt für Touristen und vorübergehende Besucher. Sie ziehen nach Ungarn und begründen dort Ihren Wohnsitz? Dann gelten andere Regeln — siehe den Abschnitt für Einwohner unten. Suchen Sie unten das Ausstellungsland Ihres Führerscheins. Ungarn erkennt EWR-Führerscheine ohne zeitliche Frist für eine Umschreibung an sowie Führerscheine aus Vertragsstaaten des Genfer Abkommens von 1949 bzw. des Wiener Übereinkommens von 1968, wenn der Führerschein dem Musterführerschein des Abkommens entspricht oder seine Klassen erkennbar sind — andernfalls mit einem IDP nach dem Muster 1949 oder 1968 oder mit einer beglaubigten ungarischen Übersetzung. Führerscheine aus Staaten außerhalb der Abkommen sind nur mit einer beglaubigten ungarischen Übersetzung gültig. Für Führerscheine von außerhalb des EWR gilt die Anerkennung ein Jahr ab Beginn des Aufenthalts; danach muss der Führerschein umgeschrieben werden. Regeln ändern sich — prüfen Sie vor der Reise amtliche Quellen. Zuletzt geprüft: Juli 2026.
Legende: „1949“ — Genfer Übereinkommen über den Straßenverkehr (Internationaler Führerschein bis zu 1 Jahr gültig); „1968“ — Wiener Übereinkommen (Internationaler Führerschein bis zu 3 Jahre gültig).
Was die Spalte „Einstufung“ auf dieser Seite bedeutet:
| Ausstellungsland des Führerscheins | Einstufung | Was Sie mitführen müssen | Warum |
|---|---|---|---|
| Abchasien | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Afghanistan | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Ägypten | Internationaler Führerschein oder Übersetzung | Nationaler Führerschein + Internationaler Führerschein (oder beglaubigte Übersetzung) | Führerschein nicht in lateinischer Schrift — das Gesetz verlangt eine beglaubigte Übersetzung; ein Internationaler Führerschein erfüllt diese Rolle |
| Albanien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Algerien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Amerikanische Jungferninseln | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] [a] |
| Amerikanisch-Samoa | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] [a] |
| Andorra | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Angola | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Antigua und Barbuda | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Äquatorialguinea | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Argentinien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Armenien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Aruba | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Asad Kaschmir | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Aserbaidschan | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Äthiopien | Internationaler Führerschein oder Übersetzung | Nationaler Führerschein + Internationaler Führerschein (oder beglaubigte Übersetzung) | Führerschein nicht in lateinischer Schrift — das Gesetz verlangt eine beglaubigte Übersetzung; ein Internationaler Führerschein erfüllt diese Rolle |
| Australien | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] [a] |
| Bahamas | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] [a] |
| Bahrain | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Bangladesch | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Barbados | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] [a] |
| Belarus | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Belgien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Belize | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Benin | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Bergkarabach | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Bermuda | Nicht geklärt | Wir können für einen Führerschein aus Bermuda keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von Ungarn | Die Verwahrerunterlagen klären nicht, ob ein Straßenverkehrsübereinkommen Bermuda erfasst: Der für seine internationalen Beziehungen zuständige Staat hat seine räumlichen Erstreckungen zum Übereinkommen von 1949 einzeln aufgeführt, ohne Bermuda zu nennen, hat dem Verwahrer aber gesondert mitgeteilt, dass das Übereinkommen von 1949 für seine Kronbesitzungen und Überseegebiete in Kraft bleibt. So oder so lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2] |
| Bhutan | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Bolivien | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Bosnien und Herzegowina | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Botsuana | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Brasilien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Britische Jungferninseln | Nicht geklärt | Wir können für einen Führerschein aus Britische Jungferninseln keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von Ungarn | Die Verwahrerunterlagen klären nicht, ob ein Straßenverkehrsübereinkommen Britische Jungferninseln erfasst: Der für seine internationalen Beziehungen zuständige Staat hat seine räumlichen Erstreckungen zum Übereinkommen von 1949 einzeln aufgeführt, ohne Britische Jungferninseln zu nennen, hat dem Verwahrer aber gesondert mitgeteilt, dass das Übereinkommen von 1949 für seine Kronbesitzungen und Überseegebiete in Kraft bleibt. So oder so lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2] |
| Brunei | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] [a] |
| Bulgarien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Burkina Faso | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Burundi | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Chile | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] [a] |
| China | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Cookinseln | Nicht geklärt | Wir können für einen Führerschein aus Cookinseln keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von Ungarn | Wir konnten keine Ratifikation, keinen Beitritt und keine räumliche Erstreckung feststellen, die Cookinseln erfasst; daher lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2] |
| Costa Rica | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Curaçao | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Dänemark | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Deutschland | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Dominica | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Dominikanische Republik | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] [a] |
| Dschibuti | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Ecuador | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] [a] |
| Elfenbeinküste | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| El Salvador | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] [a] |
| Eritrea | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Estland | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Eswatini | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Falklandinseln | Nicht geklärt | Wir können für einen Führerschein aus Falklandinseln keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von Ungarn | Die Verwahrerunterlagen klären nicht, ob ein Straßenverkehrsübereinkommen Falklandinseln erfasst: Der für seine internationalen Beziehungen zuständige Staat hat seine räumlichen Erstreckungen zum Übereinkommen von 1949 einzeln aufgeführt, ohne Falklandinseln zu nennen, hat dem Verwahrer aber gesondert mitgeteilt, dass das Übereinkommen von 1949 für seine Kronbesitzungen und Überseegebiete in Kraft bleibt. So oder so lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2] |
| Färöer | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Fidschi | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] [a] |
| Finnland | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Frankreich | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Französisch-Guayana | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Französisch-Polynesien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Gabun | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Gambia | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Georgien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Ghana | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Gibraltar | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Grenada | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Griechenland | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Grönland | Nicht geklärt | Wir können für einen Führerschein aus Grönland keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von Ungarn | Wir konnten keine Ratifikation, keinen Beitritt und keine räumliche Erstreckung feststellen, die Grönland erfasst; daher lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2] |
| Guadeloupe | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Guam | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] [a] |
| Guatemala | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] [a] |
| Guernsey | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Guinea | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Guinea-Bissau | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Guyana | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] [a] |
| Haiti | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Honduras | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] [a] |
| Hongkong | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Indien | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Indonesien | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Irak | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Iran | Internationaler Führerschein oder Übersetzung | Nationaler Führerschein + Internationaler Führerschein (oder beglaubigte Übersetzung) | Führerschein nicht in lateinischer Schrift — das Gesetz verlangt eine beglaubigte Übersetzung; ein Internationaler Führerschein erfüllt diese Rolle |
| Irland | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Island | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Israel | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Italien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Jamaika | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] [a] |
| Japan | Internationaler Führerschein oder Übersetzung | Nationaler Führerschein + Internationaler Führerschein (oder beglaubigte Übersetzung) | Führerschein nicht in lateinischer Schrift — das Gesetz verlangt eine beglaubigte Übersetzung; ein Internationaler Führerschein erfüllt diese Rolle |
| Jemen | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Jersey | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Jordanien | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Kaimaninseln | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] [a] |
| Kambodscha | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Kamerun | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Kanada | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] [a] |
| Kap Verde | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Karibische Niederlande | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Kasachstan | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Katar | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Kenia | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Kirgisistan | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Kiribati | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Kolumbien | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Komoren | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Kongo (Brazzaville) | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Kongo (Demokratische Rep.) | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Kosovo | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Kroatien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Kuba | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Kuwait | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Laos | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Lesotho | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Lettland | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Libanon | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Liberia | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Libyen | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Liechtenstein | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Litauen | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Luxemburg | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Macau | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Madagaskar | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Malawi | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Malaysia | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] [a] |
| Malediven | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Mali | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Malta | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Marokko | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Marshallinseln | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Martinique | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Mauretanien | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Mauritius | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Mayotte | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Mexiko | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Mikronesien | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Monaco | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Mongolei | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Montenegro | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Montserrat | Nicht geklärt | Wir können für einen Führerschein aus Montserrat keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von Ungarn | Die Verwahrerunterlagen klären nicht, ob ein Straßenverkehrsübereinkommen Montserrat erfasst: Der für seine internationalen Beziehungen zuständige Staat hat seine räumlichen Erstreckungen zum Übereinkommen von 1949 einzeln aufgeführt, ohne Montserrat zu nennen, hat dem Verwahrer aber gesondert mitgeteilt, dass das Übereinkommen von 1949 für seine Kronbesitzungen und Überseegebiete in Kraft bleibt. So oder so lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2] |
| Mosambik | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Myanmar | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Namibia | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Nauru | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Nepal | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Neukaledonien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Neuseeland | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] [a] |
| Nicaragua | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Niederlande | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Niger | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Nigeria | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] [a] |
| Niue | Nicht geklärt | Wir können für einen Führerschein aus Niue keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von Ungarn | Wir konnten keine Ratifikation, keinen Beitritt und keine räumliche Erstreckung feststellen, die Niue erfasst; daher lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2] |
| Nordkorea | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Nördliche Marianen | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] [a] |
| Nordmazedonien | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Manche Führerscheine aus Nordmazedonien enthalten Angaben in lateinischer Schrift, andere nicht — nicht überprüft —, sodass eine Übersetzung erforderlich sein kann; ein Internationaler Führerschein deckt beide Fälle ab (Internationaler Führerschein oder Übersetzung, wenn Ihr Führerschein keine Angaben in lateinischer Schrift enthält) |
| Nordzypern | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Norwegen | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Oman | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Österreich | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Osttimor | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Pakistan | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Palästina | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Manche Führerscheine aus Palästina enthalten Angaben in lateinischer Schrift, andere nicht — nicht überprüft —, sodass eine Übersetzung erforderlich sein kann; ein Internationaler Führerschein deckt beide Fälle ab (Internationaler Führerschein oder Übersetzung, wenn Ihr Führerschein keine Angaben in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Palau | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Panama | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Papua-Neuguinea | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] [a] |
| Paraguay | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Peru | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] [a] |
| Philippinen | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Polen | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Portugal | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Puerto Rico | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] [a] |
| Republik Moldau | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Réunion | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Ruanda | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Rumänien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Russische Föderation | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Saharauische Republik | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Saint-Martin | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Saint-Pierre und Miquelon | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Salomonen | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Sambia | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Samoa | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| San Marino | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| São Tomé und Príncipe | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Saudi-Arabien | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Schweden | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Schweiz | Nationaler Führerschein genügt | Ihr Schweizer Führerschein | Gegenseitige Anerkennung CH–EU (behördliche Auskunft) |
| Senegal | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Serbien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Seychellen | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Sierra Leone | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Simbabwe | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] [a] |
| Singapur | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] [a] |
| Sint Maarten | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Slowakei | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Slowenien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Somalia | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Somaliland | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Spanien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Sri Lanka | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| St. Kitts und Nevis | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| St. Lucia | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| St. Vincent | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Südafrika | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Sudan | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Südkorea | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Südossetien | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Südsudan | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Suriname | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Syrien | Internationaler Führerschein oder Übersetzung | Nationaler Führerschein + Internationaler Führerschein (oder beglaubigte Übersetzung) | Führerschein nicht in lateinischer Schrift — das Gesetz verlangt eine beglaubigte Übersetzung; ein Internationaler Führerschein erfüllt diese Rolle |
| Tadschikistan | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Taiwan | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Tansania | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Thailand | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Togo | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Tokelau | Nicht geklärt | Wir können für einen Führerschein aus Tokelau keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von Ungarn | Wir konnten keine Ratifikation, keinen Beitritt und keine räumliche Erstreckung feststellen, die Tokelau erfasst; daher lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2] |
| Tonga | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Transnistrien | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Trinidad und Tobago | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] [a] |
| Tschad | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Tschechien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Tunesien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Türkei | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Turkmenistan | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Turks- und Caicosinseln | Nicht geklärt | Wir können für einen Führerschein aus Turks- und Caicosinseln keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von Ungarn | Die Verwahrerunterlagen klären nicht, ob ein Straßenverkehrsübereinkommen Turks- und Caicosinseln erfasst: Der für seine internationalen Beziehungen zuständige Staat hat seine räumlichen Erstreckungen zum Übereinkommen von 1949 einzeln aufgeführt, ohne Turks- und Caicosinseln zu nennen, hat dem Verwahrer aber gesondert mitgeteilt, dass das Übereinkommen von 1949 für seine Kronbesitzungen und Überseegebiete in Kraft bleibt. So oder so lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2] |
| Tuvalu | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Uganda | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Ukraine | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Uruguay | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] [a] |
| Usbekistan | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Vanuatu | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Vatikan | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Venezuela | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] [a] |
| Vereinigte Arabische Emirate | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Vereinigtes Königreich | Nationaler Führerschein genügt | Ihr britischer Kartenführerschein | Britischer Kartenführerschein im EU-Raum anerkannt (Hinweis von gov.uk) |
| Vereinigte Staaten von Amerika | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] [a] |
| Vietnam | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Wallis und Futuna | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Westsahara | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Zentralafrikanische Republik | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Zypern | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
Quellen und Hinweise zur Tabelle oben
[1] Government Decree 326/2011, s. 17(1) closing proviso, 17(2)(d), 17(2a)(c)-(d)
[2] UN Treaty Collection, Multilateral Treaties Deposited with the Secretary-General — status of the 1949 Geneva Convention on Road Traffic (chapter XI-B-1) and of the 1968 Vienna Convention on Road Traffic (chapter XI-B-19) — XI-B-1, XI-B-19
[a] Die Führerscheinklassen folgen nicht dem Schema A–E der Übereinkommen — Mietwagenpersonal kann einen Internationalen Führerschein verlangen, um sie zuzuordnen.
Einen Internationalen Führerschein müssen Sie vor der Reise beschaffen, und nur bestimmte Länder dürfen Ihnen einen ausstellen — einen amtlichen Internationalen Führerschein können Sie nicht in einem beliebigen fremden Land kaufen. Nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 darf ihn nur die Vertragspartei ausstellen, in der Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben und die Ihren Führerschein ausgestellt hat oder anerkennt — durch die zuständige Behörde dieser Vertragspartei oder durch einen von ihr hierzu ermächtigten Verband. Nach dem Genfer Übereinkommen von 1949 wird er von der zuständigen Behörde eines Vertragsstaats oder von einem von dieser Behörde hierzu ermächtigten Verband ausgestellt. Welche Stelle das ist, ist von Land zu Land verschieden: in manchen eine staatliche Stelle, in anderen ein ermächtigter Automobilclub.
Unabhängig davon bietet IDA ein digitales Internationales Fahrerdokument an — eine Übersetzung Ihres nationalen Führerscheins, die Sie zusammen mit ihm mitführen. Es ist kein Internationaler Führerschein, der nach den Übereinkommen von 1949 oder 1968 von der Stelle ausgestellt wird, die Ihr Land dafür ermächtigt, und es ist keine beglaubigte, beeidigte oder sonst amtliche Übersetzung: Keine Behörde beglaubigt es, und wo ein Land von Gesetzes wegen eine amtliche oder beglaubigte Übersetzung verlangt, erfüllt unser Dokument diese Anforderung nicht. Es ist eine private Übersetzung, die Ihren nationalen Führerschein an Mietwagenschaltern und bei Verkehrskontrollen lesbar machen soll.
Zwei verschiedene Fristen: Besucher und Neuankömmlinge auf den Wegen außerhalb des EWR haben ein Jahr ab Beginn des Aufenthalts (s. 17(4)), danach ist die Umschreibung erforderlich; EWR-Führerscheine bleiben nach ihrer eigenen Gültigkeit gültig, ein EWR-Führerschein ohne Ablaufdatum auf dem Dokument muss jedoch zwei Jahre nach der Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Ungarn umgetauscht werden (s. 17(5)). Amtliche Quelle.
Ein paar Minuten echtes Videomaterial aus der Fahrerperspektive sind der schnellste Weg zu einem sicheren Gefühl vor Ihrer ersten Fahrt in Ungarn:
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