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Internationaler Führerschein in Albanien


Albanien

Holen Sie sich Ihren internationalen Führerschein für Albanien

  • Sofortige Genehmigung
  • Schnelles und einfaches Verfahren
  • Gültig von 1 bis 3 Jahren
  • Fahren Sie legal in Übersee
  • Übersetzt in 70 Sprachen
  • Anerkannt in über 150 Ländern
  • Weltweiter Expressversand
internationalen Führerschein

Wie bekommt man einen internationalen Führerschein in Albanien?

Der internationale Führerschein ist eine Übersetzung des nationalen Führerscheins in viele Sprachen. Die ersten Ausweiskarten erschienen 1926 nach dem Internationalen Übereinkommen von Paris über den Kraftfahrzeugverkehr. Der internationale Führerschein wurde auch von zwei weiteren Übereinkommen aus den Jahren 1949 und 1968 beeinflusst. Der internationale Führerschein ist dasselbe wie der internationale Führerschein.

Erwerb eines internationalen Führerscheins in Albanien während Sie sich in Albanien befinden, wenn Sie einen gültigen Albanien nationalen Führerschein haben. Wenn Sie nur einen Besuch in Albanien planen, können Sie sich an die zuständige Behörde in Ihrem Land wenden. Wenn Sie bereits auf Reisen sind und keine IDL haben, besteht die einzige Möglichkeit darin, Ihren nationalen Führerschein online zu übersetzen. Dies ist eine schnellere, bequemere und einfachere Möglichkeit, auf Reisen weiterhin Auto zu fahren.

Wir erinnern Sie daran, dass ein internationaler Führerschein nur mit einem gültigen nationalen Führerschein gültig ist.

Wie man den internationalen Führerschein online bekommt?


Einfach und schnell
Um den Internationalen Führerschein (IDP) zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen und dann das Formular ausfüllen, das Sie uns vorlegen müssen:
  • 1. Ein Foto Ihres gültigen nationalen Führerscheins
  • 2. Ihre persönlichen Daten
  • 3. Ein Foto von Ihnen
  • 4. Ihre Unterschrift (scannen oder fotografieren)

Unsere Dienstleistungen werden Sie kein Vermögen kosten.
Holen Sie sich jetzt einen internationalen Führerschein (IDP) und reisen Sie einfach.

Preis des Internationalen Führerscheins in Albanien?


7 Tage Geld-zurück-Garantie!

Sie können die von der International Driving Authority, der Straßenverkehrsbehörde, ausgestellten Dokumente jederzeit vor der Lieferung oder innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Dokuments gegen eine vollständige Rückerstattung zurücksenden.

Zahlungswährung
USD
Lieferung
Luftpost:
14.99 USD — 15 - 50 Arbeitstage
FedEx Connect Plus:
34.99 USD — 6 - 11 Arbeitstage
EMS:
47.99 USD — 15 - 30 Arbeitstage
FedEx Priority:
77.99 USD — 4 - 6 Arbeitstage
UPS:
78.99 USD — 2 - 5 Arbeitstage
DHL Express:
105.99 USD — 2 - 5 Arbeitstage
Expressbearbeitung
5 Minuten gegen eine zusätzliche Gebühr 25.00 USD
  • Internationaler Führerschein nach UN-Standard
  • Elektronischer Internationaler Führerschein
1 Jahr Läuft ab 2027 USD 69.00 Beantragen
2 Jahre Läuft ab 2028 USD 75.00 Sie sparen 63.00 USD Beantragen
3 Jahre Läuft ab 2029 USD 79.00 Sie sparen 128.00 USD Beantragen
Der Internationale Führerschein umfasst einen Plastikausweis, ein Heft und eine mobile Anwendung für Android und iOS mit der Übersetzung in 70 Sprachen (29 in einem Heft und alle 70 in einer mobilen Anwendung).

Wie bekommt man einen Internationalen Führerschein in Albanien?

Nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 dürfen internationale Führerscheine von nationalen Regierungen oder Organisationen ausgestellt werden, denen diese Aufgaben übertragen wurden. In den meisten Ländern geschieht dies durch Automobilverbände, die der AIT/FIA angeschlossen sind, durch die Polizei oder andere Organisationen. Um einen internationalen Führerschein in Albanien zu bekommen, müssen Sie einen lokalen Führerschein haben und sich bei den dafür zuständigen Behörden bewerben (Wir bemühen uns, die Informationen auf dem neuesten Stand zu halten; bitte teilen Sie uns mit, wenn der Link nicht funktioniert). Die Kosten und der Zeitpunkt der Erteilung sind von Land zu Land unterschiedlich.

Wenn Sie einen nationalen Führerschein haben, der nicht in Albanien ausgestellt ist, müssen Sie prüfen, ob Sie mit Ihrem Führerschein fahren dürfen und ob Sie ein IDP benötigen. Wenn ja, besteht der einzige Ausweg darin, eine Übersetzung Ihres Führerscheins mit Zustellung oder eine elektronische Version zu bestellen (erkundigen Sie sich bei der Autovermietung, ob die elektronische Version funktioniert), zum Beispiel bei uns.

FAQ


Wie erhält man einen Internationalen Führerschein für Albanien?

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Wenn Sie einen nationalen Führerschein besitzen und in ein Land reisen möchten, in dem ein Internationaler Führerschein (IF) erforderlich oder empfohlen ist, sollten Sie sich an die zuständigen Behörden oder eine autorisierte Automobilorganisation wenden, die Internationale Führerscheine für Albanien ausstellt. Wenn Sie Ausländer sind und Ihre Reise im Voraus planen, können Sie den IF auf ähnliche Weise in Ihrem Heimatland beantragen.


Wie beantrage ich einen Internationalen Führerschein?

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Der Antragsprozess ist in allen Organisationen ähnlich, jedoch unterscheiden sich Bearbeitungszeit und Kosten je nach Land erheblich. Bei uns ist es sehr einfach und schnell: Füllen Sie das Antragsformular für den Internationalen Führerschein aus, fügen Sie eine Kopie Ihres gültigen Führerscheins, Ihre Unterschrift und ein Farbfoto bei und leisten Sie die Zahlung. Sie können den Antrag hier online stellen.


Brauche ich einen Internationalen Führerschein für Albanien?

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Wenn Sie einen Führerschein aus einem der 67 Länder besitzen, die ihre Führerscheine gemäß dem Wiener Übereinkommen von 1968 harmonisiert haben, benötigen Sie KEINEN Internationalen Führerschein, um in Albanien zu fahren, da Ihr Führerschein anerkannt wird. Fahrer aus anderen Ländern, die nicht auf dieser Liste stehen, benötigen einen Internationalen Führerschein, sofern es keine bilaterale Vereinbarung gibt.


Was ist ein Internationaler Führerschein?

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Unser Internationaler Führerschein ist ideal für Reisende, die regelmäßig neue Länder besuchen und gerne mit einem Mietwagen unterwegs sind. Es ist keine zusätzliche Prüfung erforderlich, und der Führerschein ist ein bis drei Jahre gültig. Dieses Dokument wird zusammen mit Ihrem nationalen Führerschein verwendet, ersetzt diesen jedoch nicht; es handelt sich um eine Übersetzung Ihres Führerscheins in drei Formaten.


Kann ich mit diesem Dokument ein Auto mieten?

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In der Regel ja. Da die Anforderungen jedoch je nach Region variieren, sollten Sie sich direkt bei der jeweiligen Autovermietung erkundigen.


Kann ich mit dem IF eine Kfz-Versicherung abschließen?

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In der Regel ja. Da die Anforderungen je nach Region unterschiedlich sind, wird empfohlen, sich direkt an die örtlichen Versicherungsunternehmen zu wenden.

Was Sie wissen müssen, um in Albanien?


🗓 Fakten geprüft anhand folgender Quellen: Straßenverkehrsrecht Albaniens und weitere amtliche Quellen. Recherche zuletzt aktualisiert: . Sie dürfen diese Informationen nur übernehmen, wenn Sie einen Link zurück auf diese Seite setzen.

⚠ Diese Seite enthält allgemeine Informationen zu Verkehrsregeln, keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich, und jede Behörde wendet ihre eigenen an — klären Sie Ihren Fall vor der Fahrt mit der zuständigen Behörde.

ℹ Wir sind ein privates Unternehmen. Wir sind keine Behörde, keine Führerschein- oder Ausgabestelle und keine Vertragsorganisation, und wir sind mit keiner von ihnen verbunden, werden von keiner unterstützt und handeln für keine von ihnen. Das Internationales Fahrerdokument, das wir verkaufen, ist eine Übersetzung Ihres nationalen Führerscheins: Es ist kein Führerschein und kein von einer Behörde ausgestelltes Dokument.

Autofahren in Albanien: die wichtigsten Fakten

FrageAntwort
StraßenseiteRechts
Internationaler Führerschein (IDP)Für 231 der 240 Herkunftsführerscheine nicht erforderlich, davon 9 ohne festgestellte Regelung — siehe die Zeile für Ihr Ausstellungsland in der Tabelle unten
Akzeptierte Typen des Internationalen FührerscheinsBeide — Genf 1949 (gültig 1 Jahr) und Wien 1968 (gültig 3 Jahre)
UN-StraßenverkehrsübereinkommenGenf 1949 — Beitritt 1. Okt. 1969; Wien 1968 — Beitritt 29. Juni 2000
Zeitliche Begrenzung für BesucherBis zu einem Jahr, solange der ausländische Führerschein und der rechtmäßige Aufenthalt gültig bleiben.
Mindestalter18 zum Fahren — Straßenverkehrsgesetzbuch, Article 114/1(c)
AlkoholgrenzwertArticle 184/1 verbietet das Fahren nach dem Konsum alkoholischer Getränke, und es gibt keinen Toleranzbereich — Sanktionen greifen schon bei jedem nachgewiesenen Wert bis 0,3 g/l.
GeschwindigkeitsbegrenzungenGesetzliche Höchstgeschwindigkeiten nach Article 140/1: 130 km/h auf Autobahnen, 90 km/h auf Hauptverbindungsstraßen außerorts, 80 km/h auf Neben- und Ortsverbindungsstraßen außerorts, 40 km/h innerorts. Straßenbetreiber dürfen niedrigere Grenzen ausschildern und tun dies auch; maßgeblich ist immer das ausgeschilderte Limit.
Notrufnummer112 ist die einheitliche Notrufnummer (vom UK FCDO bestätigt). Die Rettungsdienstnummer 127 ist vom UK FCDO bestätigt. Die Nummern für Polizei (129) und Feuerwehr (128) werden vielfach veröffentlicht, wurden aber nicht auf einer offiziellen Seite der albanischen Regierung bestätigt — wählen Sie im Zweifel die 112.

Brauchen Sie in Albanien einen Internationalen Führerschein?

Albanien ist Vertragspartei beider Straßenverkehrsabkommen: Genf 1949 (Beitritt am 1. Okt. 1969) und Wien 1968 (Beitritt am 29. Juni 2000) laut den Verwahrerstatuslisten der UN. Article 133/1 des Straßenverkehrsgesetzbuchs erlaubt einem Besucher, mit einem ausländischen nationalen Führerschein oder einem Internationalen Führerschein zu fahren, sodass ein IDP als solcher rechtlich nicht vorgeschrieben ist. Article 133/2 macht den IDP (oder eine notariell beglaubigte albanische Übersetzung) nur dann erforderlich, wenn das Dokument keinem Muster eines Abkommens entspricht, dem Albanien angehört. Das UK FCDO teilt Inhabern britischer Führerscheine mit: „Der IDP von 1949 wird nicht mehr akzeptiert“ — das ist für das Vereinigte Königreich richtig, weil nach Article 48 des Wiener Übereinkommens das Übereinkommen von 1968 in den Beziehungen zwischen Staaten, die beiden angehören, an die Stelle des Abkommens von 1949 tritt. Es bedeutet nicht, dass Albanien IDPs nach dem Muster von 1949 generell ablehnt: Für Herkunftsländer, die nur dem Abkommen von 1949 angehören (USA, Japan, Australien, Indien, Israel und andere), regelt weiterhin das Abkommen von 1949 die Beziehungen zu Albanien, und ein IDP nach dem Muster von 1949 ist das konforme Modell. Faustregel: Nehmen Sie den neuesten IDP, den Ihr eigenes Land ausstellen kann.

  • Touristen und Kurzzeitbesucher: Führen Sie Ihren nationalen Führerschein zusammen mit dem Dokument mit, das in der Zeile für Ihr Ausstellungsland in der Tabelle unten genannt ist — für die meisten Herkunftsführerscheine ist dieses Dokument kein Internationaler Führerschein, lesen Sie daher Ihre eigene Antwort, statt einen vorauszusetzen.
  • Mietwagenkunden: Führen Sie den Original-Führerschein mit, dazu einen IDP nach dem Muster von 1949 oder 1968 (oder eine notariell beglaubigte albanische Übersetzung), falls der Führerschein keine Karte nach Abkommensmuster ist, außerdem Reisepass, Fahrzeugzulassung, die obligatorische Haftpflichtversicherung und den Mietvertrag. Für ein Auto mit ausländischem Kennzeichen ist eine Grüne Karte oder eine vor Ort abgeschlossene Grenzversicherung erforderlich.

Für das Fahren ohne das erforderliche Dokument konnte aus einer maßgeblichen Quelle keine konkrete Strafe bestätigt werden. Amtliche Quelle.

Auf welcher Straßenseite fährt man in Albanien?

In Albanien fährt man rechts, überholt wird links. Autos in Albanien haben das Lenkrad links.

Wie lange dürfen Sie in Albanien mit einem ausländischen Führerschein fahren?

Bis zu einem Jahr, solange der ausländische Führerschein und der rechtmäßige Aufenthalt gültig bleiben. Die Frist bemisst sich nach dem Aufenthalt in Albanien, nicht nach dem Einreisestempel. (Straßenverkehrsgesetzbuch, Article 133/1)

Sie planen einen Umzug nach Albanien? Sobald Sie dort Ihren Wohnsitz haben, gelten andere Regeln — siehe den Abschnitt für Einwohner unten.

Ist Albanien Vertragspartei beim Straßenverkehrsübereinkommen von 1949 oder 1968?

Albanien ist Vertragspartei bei beiden Übereinkommen der Vereinten Nationen über den Straßenverkehr — beim Genfer Übereinkommen vom 19. Sept. 1949 und beim Wiener Übereinkommen vom 8. Nov. 1968. Internationale Führerscheine sowohl vom Typ 1949 als auch vom Typ 1968 werden daher in diesem Rahmen ausgestellt; welche Typen Albanien von Besuchern akzeptiert, zeigt die Tabelle oben.

  • Genfer Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1949: Beitritt am 1. Okt. 1969.
  • Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1968: Beitritt am 29. Juni 2000.

Warum die Anerkennung Ihres Führerscheins von Land zu Land unterschiedlich ist

Ob ein fremdes Land Ihren Führerschein akzeptiert, hängt an einem Geflecht von Faktoren: drei verschiedene Straßenverkehrsübereinkommen, die Jahrzehnte auseinander unterzeichnet wurden (1926, 1949, 1968) — das älteste ist älter als die Vereinten Nationen selbst, und nur die beiden späteren wurden unter ihrem Dach geschlossen —, Länder in unterschiedlichen Stadien des Beitritts zu jedem davon (unterzeichnet, angenommen oder ratifiziert), Führerscheine in Alphabeten, die die örtliche Polizei nicht lesen kann, Systeme von Fahrzeugklassen, die zwischen den Ländern nicht zusammenpassen, Dokumentengenerationen, die dem Format eines Übereinkommens womöglich nicht entsprechen, selbst wenn das Land Mitglied ist, bilaterale Absprachen zwischen einzelnen Staaten und örtliche Gesetze, die an einem Ort lockerer und am nächsten strenger sind. Derselbe Führerschein kann an einer Grenze in Ordnung sein und an der nächsten abgelehnt werden — sogar am nächsten Mietwagenschalter. Den Internationalen Führerschein gibt es, um das meiste davon abzukürzen: eine standardisierte, mehrsprachige Darstellung Ihres vorhandenen Führerscheins mit vereinheitlichten Klassensymbolen, die die meisten Beamten auf einen Blick lesen können. Er ersetzt Ihren nationalen Führerschein nicht und verleiht keine neuen Rechte — Sie führen beide mit — und er garantiert keine Anerkennung: Eine Handvoll Zielländer verlangt weiterhin ein örtliches Fahrdokument zusätzlich oder an seiner Stelle, für die meisten verbessert er Ihre Aussichten aber spürbar.

Dürfen Sie in Albanien mit dem Führerschein Ihres Landes fahren?

Diese Tabelle gilt für Touristen und vorübergehende Besucher. Sie ziehen nach Albanien und begründen dort Ihren Wohnsitz? Dann gelten andere Regeln — siehe den Abschnitt für Einwohner unten. Suchen Sie unten das Ausstellungsland Ihres Führerscheins. Albanien erlaubt Besuchern, mit einem gültigen ausländischen nationalen Führerschein aus jedem Land bis zu einem Jahr lang zu fahren, sodass ein IDP nicht allgemein vorgeschrieben ist. Albanien ist Vertragspartei der Abkommen von 1949 und 1968, sodass beide IDP-Muster konforme Dokumente sind — nehmen Sie das neueste, das Ihr eigenes Land ausstellt (Inhaber britischer Führerscheine müssen das Muster von 1968 nehmen). Wenn Ihr Führerschein keine Karte nach Abkommensmuster ist, verlangt Article 133/2 zusätzlich einen IDP oder eine notariell beglaubigte albanische Übersetzung. Regeln ändern sich — prüfen Sie vor der Reise amtliche Quellen. Zuletzt geprüft: Juli 2026.

Legende: „1949“ — Genfer Übereinkommen über den Straßenverkehr (Internationaler Führerschein bis zu 1 Jahr gültig); „1968“ — Wiener Übereinkommen (Internationaler Führerschein bis zu 3 Jahre gültig).

Was die Spalte „Einstufung“ auf dieser Seite bedeutet:

  • Nationaler Führerschein genügt — das Zielland lässt Besucher allein mit dem nationalen Führerschein fahren. Die Zeile für Ihr Ausstellungsland in der Tabelle unten nennt die Grundlage sowie etwaige Fristen oder Bedingungen, die sie einschränken.
  • Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen — das Zielland verlangt für diesen Führerschein keinen Internationalen Führerschein, das Mitführen wird jedoch empfohlen. Die Zeile für Ihr Ausstellungsland in der Tabelle unten nennt den Grund und etwaige damit verbundene Bedingungen.
  • Nicht geklärt — die Quellenlage klärt nicht, ob Sie hier mit diesem Führerschein fahren dürfen; klären Sie dies mit der Führerscheinbehörde des Ziellandes, bevor Sie sich darauf verlassen. Die Zeile für Ihr Ausstellungsland in der Tabelle unten nennt, was nicht bestätigt werden konnte.
  • Nationaler Führerschein genügt — IDD/Übersetzung empfohlen — das Zielland verlangt für diesen Führerschein keinen Internationalen Führerschein, und ein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen kann dafür nicht ausgestellt werden; führen Sie stattdessen ein IDD oder eine beglaubigte Übersetzung mit. Die Zeile für Ihr Ausstellungsland in der Tabelle unten nennt den Grund und etwaige damit verbundene Bedingungen.
Ausstellungsland des FührerscheinsEinstufungWas Sie mitführen müssenWarum
AbchasienNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenDie Anerkennungsnorm erfasst Führerscheine, die von einem ausländischen Staat ausgestellt wurden; die Staatlichkeit dieses Ausstellers ist nicht allgemein anerkannt — Gültigkeit nicht festgestellt
AfghanistanNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist dringend ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1], ein Führerschein ohne Angaben in lateinischer Schrift ist für Polizei und Mietwagenschalter jedoch schwer zu lesen — ein Internationaler Führerschein gibt sie in lesbarer Form wieder
ÄgyptenNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist dringend ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1], ein Führerschein ohne Angaben in lateinischer Schrift ist für Polizei und Mietwagenschalter jedoch schwer zu lesen — ein Internationaler Führerschein gibt sie in lesbarer Form wieder [a]
AlgerienNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
Amerikanische JungferninselnNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
Amerikanisch-SamoaNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
AndorraNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
AngolaNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
Antigua und BarbudaNationaler Führerschein genügt — IDD/Übersetzung empfohlenIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); dafür wird kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt — führen Sie ein IDD oder eine Übersetzung mit [b]Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
ÄquatorialguineaNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
ArgentinienNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
ArmenienNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
ArubaNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
Asad KaschmirNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenDie Anerkennungsnorm erfasst Führerscheine, die von einem ausländischen Staat ausgestellt wurden; die Staatlichkeit dieses Ausstellers ist nicht allgemein anerkannt — Gültigkeit nicht festgestellt
AserbaidschanNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
ÄthiopienNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist dringend ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1], ein Führerschein ohne Angaben in lateinischer Schrift ist für Polizei und Mietwagenschalter jedoch schwer zu lesen — ein Internationaler Führerschein gibt sie in lesbarer Form wieder [a]
AustralienNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
BahamasNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
BahrainNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
BangladeschNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
BarbadosNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
BelarusNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
BelgienNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
BelizeNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
BeninNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
BergkarabachNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenDie Anerkennungsnorm erfasst Führerscheine, die von einem ausländischen Staat ausgestellt wurden; die Staatlichkeit dieses Ausstellers ist nicht allgemein anerkannt — Gültigkeit nicht festgestellt
BermudaNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
BhutanNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
BolivienNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
Bosnien und HerzegowinaNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
BotsuanaNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
BrasilienNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
Britische JungferninselnNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
BruneiNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
BulgarienNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
Burkina FasoNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
BurundiNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
ChileNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
ChinaNationaler Führerschein genügt — IDD/Übersetzung empfohlenIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); dafür wird kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt — führen Sie ein IDD oder eine Übersetzung mit [b]Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1], ein Führerschein ohne Angaben in lateinischer Schrift ist für Polizei und Mietwagenschalter jedoch schwer zu lesen — eine beglaubigte Übersetzung gibt sie in lesbarer Form wieder [a]
CookinselnNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
Costa RicaNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
CuraçaoNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
DänemarkNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
DeutschlandNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
DominicaNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
Dominikanische RepublikNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
DschibutiNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
EcuadorNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
ElfenbeinküsteNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
El SalvadorNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
EritreaNationaler Führerschein genügt — IDD/Übersetzung empfohlenIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); dafür wird kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt — führen Sie ein IDD oder eine Übersetzung mit [b]Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1], ein Führerschein ohne Angaben in lateinischer Schrift ist für Polizei und Mietwagenschalter jedoch schwer zu lesen — eine beglaubigte Übersetzung gibt sie in lesbarer Form wieder [a]
EstlandNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
EswatiniNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
FalklandinselnNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
FäröerNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
FidschiNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
FinnlandNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
FrankreichNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
Französisch-GuayanaNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
Französisch-PolynesienNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
GabunNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
GambiaNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
GeorgienNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
GhanaNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
GibraltarNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
GrenadaNationaler Führerschein genügt — IDD/Übersetzung empfohlenIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); dafür wird kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt — führen Sie ein IDD oder eine Übersetzung mit [b]Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
GriechenlandNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
GrönlandNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
GuadeloupeNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
GuamNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
GuatemalaNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
GuernseyNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
GuineaNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
Guinea-BissauNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
GuyanaNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
HaitiNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
HondurasNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
HongkongNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
IndienNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
IndonesienNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
IrakNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
IranNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist dringend ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1], ein Führerschein ohne Angaben in lateinischer Schrift ist für Polizei und Mietwagenschalter jedoch schwer zu lesen — ein Internationaler Führerschein gibt sie in lesbarer Form wieder [a]
IrlandNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
IslandNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
IsraelNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
ItalienNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
JamaikaNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
JapanNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist dringend ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1], ein Führerschein ohne Angaben in lateinischer Schrift ist für Polizei und Mietwagenschalter jedoch schwer zu lesen — ein Internationaler Führerschein gibt sie in lesbarer Form wieder [a]
JemenNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
JerseyNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
JordanienNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
KaimaninselnNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
KambodschaNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
KamerunNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
KanadaNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
Kap VerdeNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
Karibische NiederlandeNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
KasachstanNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
KatarNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
KeniaNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
KirgisistanNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
KiribatiNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
KolumbienNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
KomorenNationaler Führerschein genügt — IDD/Übersetzung empfohlenIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); dafür wird kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt — führen Sie ein IDD oder eine Übersetzung mit [b]Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]; das Führerscheinformat ist für dieses Land nicht unabhängig überprüft — eine beglaubigte Übersetzung beseitigt jeden Zweifel
Kongo (Brazzaville)Nationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
Kongo (Demokratische Rep.)Nationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
KosovoNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
KroatienNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
KubaNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
KuwaitNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
LaosNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
LesothoNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
LettlandNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
LibanonNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
LiberiaNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
LibyenNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist dringend ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1], ein Führerschein ohne Angaben in lateinischer Schrift ist für Polizei und Mietwagenschalter jedoch schwer zu lesen — ein Internationaler Führerschein gibt sie in lesbarer Form wieder
LiechtensteinNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
LitauenNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
LuxemburgNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
MacauNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
MadagaskarNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
MalawiNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
MalaysiaNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
MaledivenNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
MaliNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
MaltaNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
MarokkoNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
MarshallinselnNationaler Führerschein genügt — IDD/Übersetzung empfohlenIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); dafür wird kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt — führen Sie ein IDD oder eine Übersetzung mit [b]Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
MartiniqueNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
MauretanienNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
MauritiusNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
MayotteNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
MexikoNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
MikronesienNationaler Führerschein genügt — IDD/Übersetzung empfohlenIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); dafür wird kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt — führen Sie ein IDD oder eine Übersetzung mit [b]Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
MonacoNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
MongoleiNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
MontenegroNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
MontserratNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
MosambikNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
MyanmarNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
NamibiaNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
NauruNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
NepalNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
NeukaledonienNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
NeuseelandNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
NicaraguaNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
NiederlandeNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
NigerNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
NigeriaNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
NiueNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
NordkoreaNationaler Führerschein genügt — IDD/Übersetzung empfohlenIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); dafür wird kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt — führen Sie ein IDD oder eine Übersetzung mit [b]Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1], ein Führerschein ohne Angaben in lateinischer Schrift ist für Polizei und Mietwagenschalter jedoch schwer zu lesen — eine beglaubigte Übersetzung gibt sie in lesbarer Form wieder [a]
Nördliche MarianenNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
NordmazedonienNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]; das Führerscheinformat ist für dieses Land nicht unabhängig überprüft — ein Internationaler Führerschein beseitigt jeden Zweifel
NordzypernNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenDie Anerkennungsnorm erfasst Führerscheine, die von einem ausländischen Staat ausgestellt wurden; die Staatlichkeit dieses Ausstellers ist nicht allgemein anerkannt — Gültigkeit nicht festgestellt
NorwegenNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
OmanNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
ÖsterreichNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
OsttimorNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
PakistanNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
PalästinaNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]; das Führerscheinformat ist für dieses Land nicht unabhängig überprüft — ein Internationaler Führerschein beseitigt jeden Zweifel [a]
PalauNationaler Führerschein genügt — IDD/Übersetzung empfohlenIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); dafür wird kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt — führen Sie ein IDD oder eine Übersetzung mit [b]Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
PanamaNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
Papua-NeuguineaNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
ParaguayNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
PeruNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
PhilippinenNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
PolenNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
PortugalNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
Puerto RicoNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
Republik MoldauNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
RéunionNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
RuandaNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
RumänienNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
Russische FöderationNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
Saharauische RepublikNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenDie Anerkennungsnorm erfasst Führerscheine, die von einem ausländischen Staat ausgestellt wurden; die Staatlichkeit dieses Ausstellers ist nicht allgemein anerkannt — Gültigkeit nicht festgestellt
Saint-MartinNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
Saint-Pierre und MiquelonNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
SalomonenNationaler Führerschein genügt — IDD/Übersetzung empfohlenIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); dafür wird kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt — führen Sie ein IDD oder eine Übersetzung mit [b]Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
SambiaNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
SamoaNationaler Führerschein genügt — IDD/Übersetzung empfohlenIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); dafür wird kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt — führen Sie ein IDD oder eine Übersetzung mit [b]Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
San MarinoNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
São Tomé und PríncipeNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
Saudi-ArabienNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
SchwedenNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
SchweizNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
SenegalNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
SerbienNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
SeychellenNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
Sierra LeoneNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
SimbabweNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
SingapurNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
Sint MaartenNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
SlowakeiNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
SlowenienNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
SomaliaNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
SomalilandNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenDie Anerkennungsnorm erfasst Führerscheine, die von einem ausländischen Staat ausgestellt wurden; die Staatlichkeit dieses Ausstellers ist nicht allgemein anerkannt — Gültigkeit nicht festgestellt
SpanienNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
Sri LankaNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
St. Kitts und NevisNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
St. LuciaNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
St. VincentNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
SüdafrikaNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
SudanNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
SüdkoreaNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
SüdossetienNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenDie Anerkennungsnorm erfasst Führerscheine, die von einem ausländischen Staat ausgestellt wurden; die Staatlichkeit dieses Ausstellers ist nicht allgemein anerkannt — Gültigkeit nicht festgestellt
SüdsudanNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
SurinameNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
SyrienNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist dringend ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1], ein Führerschein ohne Angaben in lateinischer Schrift ist für Polizei und Mietwagenschalter jedoch schwer zu lesen — ein Internationaler Führerschein gibt sie in lesbarer Form wieder [a]
TadschikistanNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
TaiwanNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist dringend ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1], ein Führerschein ohne Angaben in lateinischer Schrift ist für Polizei und Mietwagenschalter jedoch schwer zu lesen — ein Internationaler Führerschein gibt sie in lesbarer Form wieder [a]
TansaniaNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
ThailandNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
TogoNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
TokelauNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]; das Führerscheinformat ist für dieses Land nicht unabhängig überprüft — ein Internationaler Führerschein beseitigt jeden Zweifel [a]
TongaNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
TransnistrienNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenDie Anerkennungsnorm erfasst Führerscheine, die von einem ausländischen Staat ausgestellt wurden; die Staatlichkeit dieses Ausstellers ist nicht allgemein anerkannt — Gültigkeit nicht festgestellt
Trinidad und TobagoNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
TschadNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]; das Führerscheinformat ist für dieses Land nicht unabhängig überprüft — ein Internationaler Führerschein beseitigt jeden Zweifel
TschechienNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
TunesienNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
TürkeiNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
TurkmenistanNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
Turks- und CaicosinselnNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
TuvaluNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
UgandaNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
UkraineNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
UngarnNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
UruguayNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
UsbekistanNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
VanuatuNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
VatikanNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
VenezuelaNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
Vereinigte Arabische EmirateNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
Vereinigtes KönigreichNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
Vereinigte Staaten von AmerikaNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsamJeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a]
VietnamNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
Wallis und FutunaNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
WestsaharaNicht geklärtVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenDie Anerkennungsnorm erfasst Führerscheine, die von einem ausländischen Staat ausgestellt wurden; die Staatlichkeit dieses Ausstellers ist nicht allgemein anerkannt — Gültigkeit nicht festgestellt
Zentralafrikanische RepublikNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]
ZypernNationaler Führerschein genügtIhr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).)Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]

Quellen und Hinweise zur Tabelle oben

[1] Road Code Article 133/1

[a] Die Führerscheinklassen folgen nicht dem Schema A–E der Übereinkommen — Mietwagenpersonal kann einen Internationalen Führerschein verlangen, um sie zuzuordnen.

[b] IDD = Internationales Fahrerdokument, eine standardisierte Übersetzung Ihres nationalen Führerscheins. Hier können Sie es beantragen: https://idaoffice.org/de/apply-now/.

Wo Sie einen Internationalen Führerschein bekommen

Einen Internationalen Führerschein müssen Sie vor der Reise beschaffen, und nur bestimmte Länder dürfen Ihnen einen ausstellen — einen amtlichen Internationalen Führerschein können Sie nicht in einem beliebigen fremden Land kaufen. Nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 darf ihn nur die Vertragspartei ausstellen, in der Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben und die Ihren Führerschein ausgestellt hat oder anerkennt — durch die zuständige Behörde dieser Vertragspartei oder durch einen von ihr hierzu ermächtigten Verband. Nach dem Genfer Übereinkommen von 1949 wird er von der zuständigen Behörde eines Vertragsstaats oder von einem von dieser Behörde hierzu ermächtigten Verband ausgestellt. Welche Stelle das ist, ist von Land zu Land verschieden: in manchen eine staatliche Stelle, in anderen ein ermächtigter Automobilclub.

  • Sie reisen aus Albanien an? Ausstellende Stelle für die amtlichen Internationalen Führerscheine Albaniens: General Directorate of Road Transport Services (DPSHTRR). Amtliche Website.
  • Sie reisen aus einem anderen Land an? Fragen Sie die Führerscheinbehörde dieses Landes, welche Stelle sie zur Ausstellung Internationaler Führerscheine ermächtigt — in manchen Ländern eine staatliche Stelle, in anderen ein ermächtigter Automobilclub.

Unabhängig davon bietet IDA ein digitales Internationales Fahrerdokument an — eine Übersetzung Ihres nationalen Führerscheins, die Sie zusammen mit ihm mitführen. Es ist kein Internationaler Führerschein, der nach den Übereinkommen von 1949 oder 1968 von der Stelle ausgestellt wird, die Ihr Land dafür ermächtigt, und es ist keine beglaubigte, beeidigte oder sonst amtliche Übersetzung: Keine Behörde beglaubigt es, und wo ein Land von Gesetzes wegen eine amtliche oder beglaubigte Übersetzung verlangt, erfüllt unser Dokument diese Anforderung nicht. Es ist eine private Übersetzung, die Ihren nationalen Führerschein an Mietwagenschaltern und bei Verkehrskontrollen lesbar machen soll.

Umzug nach Albanien? Regeln für neue Einwohner

Zwei verschiedene Fristen. Die Besucherberechtigung nach Article 133/1 knüpft an einen Aufenthalt in Albanien von höchstens einem Jahr an. Die Sanktionsfrist für Gebietsansässige nach Article 134/6 und 134/7 läuft ab dem Tag, an dem eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde: Nach Ablauf eines Jahres ab diesem Datum deckt ein ausländischer Führerschein Sie nicht mehr ab, und Sie gelten als Fahrer ohne Fahrerlaubnis. Amtliche Quelle.

Verkehrsregeln in Albanien, für deren Missachtung Touristen Bußgelder zahlen

  • Pflichtausrüstung: Sicherheitsgurte sind für Fahrer und Mitfahrer Pflicht (Article 170). Ein reflektierendes Warndreieck muss mitgeführt und aufgestellt werden, wenn das Fahrzeug außerorts hält (Article 160). Auf Zweirädern ist ein Helm Pflicht (Article 169), und die Warnwestenpflicht nach Article 169/5 gilt für Motorradfahrer, nicht für Autofahrer. Verbandkasten und Feuerlöscher gehören nach dem Straßenverkehrsgesetzbuch nicht zur Mitführpflicht für Privatwagen, auch wenn Mietwagenflotten sie oft bereitstellen.
  • Alkohol am Steuer: Article 184/1 verbietet das Fahren nach dem Konsum alkoholischer Getränke, und es gibt keinen Toleranzbereich — Sanktionen greifen schon bei jedem nachgewiesenen Wert bis 0,3 g/l. Fahrer, die ihren Führerschein seit weniger als drei Jahren besitzen, sowie Fahrer von Fahrzeugen über 3.5 t, von Taxis und von Fahrzeugen des öffentlichen Personenverkehrs müssen schon in dieser untersten Stufe mit einer Aussetzung des Führerscheins rechnen. Article 184/2: bis 0,3 g/l — 5 000–15 000 Lek; über 0.3 bis 0,5 g/l — 10 000–20 000 Lek plus 3–6 Monate Aussetzung des Führerscheins; 0,5-0,8 g/l — 10 000–20 000 Lek plus 12–24 Monate Aussetzung; über 0.8 bis 1,5 g/l — 20 000–40 000 Lek plus 12–24 Monate Aussetzung. Jeder Fall über 0,5 g/l wird zur Strafverfolgung an die Ermittlungsbehörde verwiesen. Wer in berauschtem Zustand einen Unfall verursacht, muss zusätzlich mit einer Beschlagnahme des Fahrzeugs für zwei Monate rechnen; über 1,5 g/l mit Unfall wird der Führerschein entzogen. Die Strafen erhöhen sich um ein Drittel bis zwei Drittel bei Verstößen zwischen 22:00 und 07:00 Uhr.
  • Geschwindigkeitsbegrenzungen: Gesetzliche Höchstgeschwindigkeiten nach Article 140/1: 130 km/h auf Autobahnen, 90 km/h auf Hauptverbindungsstraßen außerorts, 80 km/h auf Neben- und Ortsverbindungsstraßen außerorts, 40 km/h innerorts. Straßenbetreiber dürfen niedrigere Grenzen ausschildern und tun dies auch; maßgeblich ist immer das ausgeschilderte Limit.
  • Führen Sie den Original-Führerschein mit, dazu einen IDP nach dem Muster von 1949 oder 1968 (oder eine notariell beglaubigte albanische Übersetzung), falls der Führerschein keine Karte nach Abkommensmuster ist, außerdem Reisepass, Fahrzeugzulassung, die obligatorische Haftpflichtversicherung und den Mietvertrag. Für ein Auto mit ausländischem Kennzeichen ist eine Grüne Karte oder eine vor Ort abgeschlossene Grenzversicherung erforderlich.
  • Es herrscht Rechtsverkehr. Article 140/1 des Straßenverkehrsgesetzbuchs begrenzt die Geschwindigkeit auf 130 km/h auf Autobahnen, 90 km/h auf Hauptverbindungsstraßen außerorts, 80 km/h auf Neben- und Ortsverbindungsstraßen außerorts und 40 km/h innerorts. Maßgeblich sind die ausgeschilderten Werte, und auf albanischen Autobahnen liegen sie häufig unter der gesetzlichen Obergrenze.
  • Betrachten Sie es als absolutes Alkoholverbot: Article 184/1 verbietet das Fahren nach dem Konsum alkoholischer Getränke, und Strafen greifen bei jedem nachgewiesenen Wert. Straßenzustand, Straßenbeleuchtung, unbeleuchtete Fußgänger und Nutztiere sowie aggressives Überholen sind echte Gefahren, besonders auf ländlichen Strecken und Bergstraßen; laut UK FCDO gehört die Zahl der Verkehrstoten zu den höchsten in Europa.

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So sieht das Autofahren in Albanien aus

Ein paar Minuten echtes Videomaterial aus der Fahrerperspektive sind der schnellste Weg zu einem sicheren Gefühl vor Ihrer ersten Fahrt in Albanien:

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Quellen

  1. Nationales Straßenverkehrsrecht
  2. Regelung zur Umschreibung des Führerscheins für Einwohner
  3. Reisehinweise des UK FCDO zu Albanien — Abschnitt zum Fahren („Internationaler Führerschein von 1968“, „Der IDP von 1949 wird nicht mehr akzeptiert“, Ein-Jahres-Regel)
  4. DPSHTRR — Dienst für in Albanien ausgestellte Internationale Führerscheine
  5. UN-Verwahrerstatus, Genfer Abkommen über den Straßenverkehr von 1949 — Albanien, Beitritt am 1. Okt. 1969
  6. UN-Verwahrerstatus, Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1968 — Albanien, Beitritt am 29. Juni 2000
  7. UK FCDO Albanien — Rettungsdienstnummer 127
  8. UN Treaty Collection — Genfer Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1949
  9. UN Treaty Collection — Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1968
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