Der internationale Führerschein ist eine Übersetzung des nationalen Führerscheins in viele Sprachen. Die ersten Ausweiskarten erschienen 1926 nach dem Internationalen Übereinkommen von Paris über den Kraftfahrzeugverkehr. Der internationale Führerschein wurde auch von zwei weiteren Übereinkommen aus den Jahren 1949 und 1968 beeinflusst. Der internationale Führerschein ist dasselbe wie der internationale Führerschein.
Erwerb eines internationalen Führerscheins in Albanien während Sie sich in Albanien befinden, wenn Sie einen gültigen Albanien nationalen Führerschein haben. Wenn Sie nur einen Besuch in Albanien planen, können Sie sich an die zuständige Behörde in Ihrem Land wenden. Wenn Sie bereits auf Reisen sind und keine IDL haben, besteht die einzige Möglichkeit darin, Ihren nationalen Führerschein online zu übersetzen. Dies ist eine schnellere, bequemere und einfachere Möglichkeit, auf Reisen weiterhin Auto zu fahren.
Wir erinnern Sie daran, dass ein internationaler Führerschein nur mit einem gültigen nationalen Führerschein gültig ist.
7 Tage Geld-zurück-Garantie!
Sie können die von der International Driving Authority, der Straßenverkehrsbehörde, ausgestellten Dokumente jederzeit vor der Lieferung oder innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Dokuments gegen eine vollständige Rückerstattung zurücksenden.
Nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 dürfen internationale Führerscheine von nationalen Regierungen oder Organisationen ausgestellt werden, denen diese Aufgaben übertragen wurden. In den meisten Ländern geschieht dies durch Automobilverbände, die der AIT/FIA angeschlossen sind, durch die Polizei oder andere Organisationen. Um einen internationalen Führerschein in Albanien zu bekommen, müssen Sie einen lokalen Führerschein haben und sich bei den dafür zuständigen Behörden bewerben (Wir bemühen uns, die Informationen auf dem neuesten Stand zu halten; bitte teilen Sie uns mit, wenn der Link nicht funktioniert). Die Kosten und der Zeitpunkt der Erteilung sind von Land zu Land unterschiedlich.
Wenn Sie einen nationalen Führerschein haben, der nicht in Albanien ausgestellt ist, müssen Sie prüfen, ob Sie mit Ihrem Führerschein fahren dürfen und ob Sie ein IDP benötigen. Wenn ja, besteht der einzige Ausweg darin, eine Übersetzung Ihres Führerscheins mit Zustellung oder eine elektronische Version zu bestellen (erkundigen Sie sich bei der Autovermietung, ob die elektronische Version funktioniert), zum Beispiel bei uns.
Wie erhält man einen Internationalen Führerschein für Albanien?
expand_moreWenn Sie einen nationalen Führerschein besitzen und in ein Land reisen möchten, in dem ein Internationaler Führerschein (IF) erforderlich oder empfohlen ist, sollten Sie sich an die zuständigen Behörden oder eine autorisierte Automobilorganisation wenden, die Internationale Führerscheine für Albanien ausstellt. Wenn Sie Ausländer sind und Ihre Reise im Voraus planen, können Sie den IF auf ähnliche Weise in Ihrem Heimatland beantragen.
Wie beantrage ich einen Internationalen Führerschein?
expand_moreDer Antragsprozess ist in allen Organisationen ähnlich, jedoch unterscheiden sich Bearbeitungszeit und Kosten je nach Land erheblich. Bei uns ist es sehr einfach und schnell: Füllen Sie das Antragsformular für den Internationalen Führerschein aus, fügen Sie eine Kopie Ihres gültigen Führerscheins, Ihre Unterschrift und ein Farbfoto bei und leisten Sie die Zahlung. Sie können den Antrag hier online stellen.
Brauche ich einen Internationalen Führerschein für Albanien?
expand_moreWenn Sie einen Führerschein aus einem der 67 Länder besitzen, die ihre Führerscheine gemäß dem Wiener Übereinkommen von 1968 harmonisiert haben, benötigen Sie KEINEN Internationalen Führerschein, um in Albanien zu fahren, da Ihr Führerschein anerkannt wird. Fahrer aus anderen Ländern, die nicht auf dieser Liste stehen, benötigen einen Internationalen Führerschein, sofern es keine bilaterale Vereinbarung gibt.
Was ist ein Internationaler Führerschein?
expand_moreUnser Internationaler Führerschein ist ideal für Reisende, die regelmäßig neue Länder besuchen und gerne mit einem Mietwagen unterwegs sind. Es ist keine zusätzliche Prüfung erforderlich, und der Führerschein ist ein bis drei Jahre gültig. Dieses Dokument wird zusammen mit Ihrem nationalen Führerschein verwendet, ersetzt diesen jedoch nicht; es handelt sich um eine Übersetzung Ihres Führerscheins in drei Formaten.
Kann ich mit diesem Dokument ein Auto mieten?
expand_moreIn der Regel ja. Da die Anforderungen jedoch je nach Region variieren, sollten Sie sich direkt bei der jeweiligen Autovermietung erkundigen.
Kann ich mit dem IF eine Kfz-Versicherung abschließen?
expand_moreIn der Regel ja. Da die Anforderungen je nach Region unterschiedlich sind, wird empfohlen, sich direkt an die örtlichen Versicherungsunternehmen zu wenden.
🗓 Fakten geprüft anhand folgender Quellen: Straßenverkehrsrecht Albaniens und weitere amtliche Quellen. Recherche zuletzt aktualisiert: . Sie dürfen diese Informationen nur übernehmen, wenn Sie einen Link zurück auf diese Seite setzen.
⚠ Diese Seite enthält allgemeine Informationen zu Verkehrsregeln, keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich, und jede Behörde wendet ihre eigenen an — klären Sie Ihren Fall vor der Fahrt mit der zuständigen Behörde.
ℹ Wir sind ein privates Unternehmen. Wir sind keine Behörde, keine Führerschein- oder Ausgabestelle und keine Vertragsorganisation, und wir sind mit keiner von ihnen verbunden, werden von keiner unterstützt und handeln für keine von ihnen. Das Internationales Fahrerdokument, das wir verkaufen, ist eine Übersetzung Ihres nationalen Führerscheins: Es ist kein Führerschein und kein von einer Behörde ausgestelltes Dokument.
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Straßenseite | Rechts |
| Internationaler Führerschein (IDP) | Für 231 der 240 Herkunftsführerscheine nicht erforderlich, davon 9 ohne festgestellte Regelung — siehe die Zeile für Ihr Ausstellungsland in der Tabelle unten |
| Akzeptierte Typen des Internationalen Führerscheins | Beide — Genf 1949 (gültig 1 Jahr) und Wien 1968 (gültig 3 Jahre) |
| UN-Straßenverkehrsübereinkommen | Genf 1949 — Beitritt 1. Okt. 1969; Wien 1968 — Beitritt 29. Juni 2000 |
| Zeitliche Begrenzung für Besucher | Bis zu einem Jahr, solange der ausländische Führerschein und der rechtmäßige Aufenthalt gültig bleiben. |
| Mindestalter | 18 zum Fahren — Straßenverkehrsgesetzbuch, Article 114/1(c) |
| Alkoholgrenzwert | Article 184/1 verbietet das Fahren nach dem Konsum alkoholischer Getränke, und es gibt keinen Toleranzbereich — Sanktionen greifen schon bei jedem nachgewiesenen Wert bis 0,3 g/l. |
| Geschwindigkeitsbegrenzungen | Gesetzliche Höchstgeschwindigkeiten nach Article 140/1: 130 km/h auf Autobahnen, 90 km/h auf Hauptverbindungsstraßen außerorts, 80 km/h auf Neben- und Ortsverbindungsstraßen außerorts, 40 km/h innerorts. Straßenbetreiber dürfen niedrigere Grenzen ausschildern und tun dies auch; maßgeblich ist immer das ausgeschilderte Limit. |
| Notrufnummer | 112 ist die einheitliche Notrufnummer (vom UK FCDO bestätigt). Die Rettungsdienstnummer 127 ist vom UK FCDO bestätigt. Die Nummern für Polizei (129) und Feuerwehr (128) werden vielfach veröffentlicht, wurden aber nicht auf einer offiziellen Seite der albanischen Regierung bestätigt — wählen Sie im Zweifel die 112. |
Albanien ist Vertragspartei beider Straßenverkehrsabkommen: Genf 1949 (Beitritt am 1. Okt. 1969) und Wien 1968 (Beitritt am 29. Juni 2000) laut den Verwahrerstatuslisten der UN. Article 133/1 des Straßenverkehrsgesetzbuchs erlaubt einem Besucher, mit einem ausländischen nationalen Führerschein oder einem Internationalen Führerschein zu fahren, sodass ein IDP als solcher rechtlich nicht vorgeschrieben ist. Article 133/2 macht den IDP (oder eine notariell beglaubigte albanische Übersetzung) nur dann erforderlich, wenn das Dokument keinem Muster eines Abkommens entspricht, dem Albanien angehört. Das UK FCDO teilt Inhabern britischer Führerscheine mit: „Der IDP von 1949 wird nicht mehr akzeptiert“ — das ist für das Vereinigte Königreich richtig, weil nach Article 48 des Wiener Übereinkommens das Übereinkommen von 1968 in den Beziehungen zwischen Staaten, die beiden angehören, an die Stelle des Abkommens von 1949 tritt. Es bedeutet nicht, dass Albanien IDPs nach dem Muster von 1949 generell ablehnt: Für Herkunftsländer, die nur dem Abkommen von 1949 angehören (USA, Japan, Australien, Indien, Israel und andere), regelt weiterhin das Abkommen von 1949 die Beziehungen zu Albanien, und ein IDP nach dem Muster von 1949 ist das konforme Modell. Faustregel: Nehmen Sie den neuesten IDP, den Ihr eigenes Land ausstellen kann.
Für das Fahren ohne das erforderliche Dokument konnte aus einer maßgeblichen Quelle keine konkrete Strafe bestätigt werden. Amtliche Quelle.
In Albanien fährt man rechts, überholt wird links. Autos in Albanien haben das Lenkrad links.
Bis zu einem Jahr, solange der ausländische Führerschein und der rechtmäßige Aufenthalt gültig bleiben. Die Frist bemisst sich nach dem Aufenthalt in Albanien, nicht nach dem Einreisestempel. (Straßenverkehrsgesetzbuch, Article 133/1)
Sie planen einen Umzug nach Albanien? Sobald Sie dort Ihren Wohnsitz haben, gelten andere Regeln — siehe den Abschnitt für Einwohner unten.
Albanien ist Vertragspartei bei beiden Übereinkommen der Vereinten Nationen über den Straßenverkehr — beim Genfer Übereinkommen vom 19. Sept. 1949 und beim Wiener Übereinkommen vom 8. Nov. 1968. Internationale Führerscheine sowohl vom Typ 1949 als auch vom Typ 1968 werden daher in diesem Rahmen ausgestellt; welche Typen Albanien von Besuchern akzeptiert, zeigt die Tabelle oben.
Ob ein fremdes Land Ihren Führerschein akzeptiert, hängt an einem Geflecht von Faktoren: drei verschiedene Straßenverkehrsübereinkommen, die Jahrzehnte auseinander unterzeichnet wurden (1926, 1949, 1968) — das älteste ist älter als die Vereinten Nationen selbst, und nur die beiden späteren wurden unter ihrem Dach geschlossen —, Länder in unterschiedlichen Stadien des Beitritts zu jedem davon (unterzeichnet, angenommen oder ratifiziert), Führerscheine in Alphabeten, die die örtliche Polizei nicht lesen kann, Systeme von Fahrzeugklassen, die zwischen den Ländern nicht zusammenpassen, Dokumentengenerationen, die dem Format eines Übereinkommens womöglich nicht entsprechen, selbst wenn das Land Mitglied ist, bilaterale Absprachen zwischen einzelnen Staaten und örtliche Gesetze, die an einem Ort lockerer und am nächsten strenger sind. Derselbe Führerschein kann an einer Grenze in Ordnung sein und an der nächsten abgelehnt werden — sogar am nächsten Mietwagenschalter. Den Internationalen Führerschein gibt es, um das meiste davon abzukürzen: eine standardisierte, mehrsprachige Darstellung Ihres vorhandenen Führerscheins mit vereinheitlichten Klassensymbolen, die die meisten Beamten auf einen Blick lesen können. Er ersetzt Ihren nationalen Führerschein nicht und verleiht keine neuen Rechte — Sie führen beide mit — und er garantiert keine Anerkennung: Eine Handvoll Zielländer verlangt weiterhin ein örtliches Fahrdokument zusätzlich oder an seiner Stelle, für die meisten verbessert er Ihre Aussichten aber spürbar.
Diese Tabelle gilt für Touristen und vorübergehende Besucher. Sie ziehen nach Albanien und begründen dort Ihren Wohnsitz? Dann gelten andere Regeln — siehe den Abschnitt für Einwohner unten. Suchen Sie unten das Ausstellungsland Ihres Führerscheins. Albanien erlaubt Besuchern, mit einem gültigen ausländischen nationalen Führerschein aus jedem Land bis zu einem Jahr lang zu fahren, sodass ein IDP nicht allgemein vorgeschrieben ist. Albanien ist Vertragspartei der Abkommen von 1949 und 1968, sodass beide IDP-Muster konforme Dokumente sind — nehmen Sie das neueste, das Ihr eigenes Land ausstellt (Inhaber britischer Führerscheine müssen das Muster von 1968 nehmen). Wenn Ihr Führerschein keine Karte nach Abkommensmuster ist, verlangt Article 133/2 zusätzlich einen IDP oder eine notariell beglaubigte albanische Übersetzung. Regeln ändern sich — prüfen Sie vor der Reise amtliche Quellen. Zuletzt geprüft: Juli 2026.
Legende: „1949“ — Genfer Übereinkommen über den Straßenverkehr (Internationaler Führerschein bis zu 1 Jahr gültig); „1968“ — Wiener Übereinkommen (Internationaler Führerschein bis zu 3 Jahre gültig).
Was die Spalte „Einstufung“ auf dieser Seite bedeutet:
| Ausstellungsland des Führerscheins | Einstufung | Was Sie mitführen müssen | Warum |
|---|---|---|---|
| Abchasien | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Die Anerkennungsnorm erfasst Führerscheine, die von einem ausländischen Staat ausgestellt wurden; die Staatlichkeit dieses Ausstellers ist nicht allgemein anerkannt — Gültigkeit nicht festgestellt |
| Afghanistan | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist dringend ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1], ein Führerschein ohne Angaben in lateinischer Schrift ist für Polizei und Mietwagenschalter jedoch schwer zu lesen — ein Internationaler Führerschein gibt sie in lesbarer Form wieder |
| Ägypten | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist dringend ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1], ein Führerschein ohne Angaben in lateinischer Schrift ist für Polizei und Mietwagenschalter jedoch schwer zu lesen — ein Internationaler Führerschein gibt sie in lesbarer Form wieder [a] |
| Algerien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Amerikanische Jungferninseln | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Amerikanisch-Samoa | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Andorra | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Angola | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Antigua und Barbuda | Nationaler Führerschein genügt — IDD/Übersetzung empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); dafür wird kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt — führen Sie ein IDD oder eine Übersetzung mit [b] | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Äquatorialguinea | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Argentinien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Armenien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Aruba | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Asad Kaschmir | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Die Anerkennungsnorm erfasst Führerscheine, die von einem ausländischen Staat ausgestellt wurden; die Staatlichkeit dieses Ausstellers ist nicht allgemein anerkannt — Gültigkeit nicht festgestellt |
| Aserbaidschan | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Äthiopien | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist dringend ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1], ein Führerschein ohne Angaben in lateinischer Schrift ist für Polizei und Mietwagenschalter jedoch schwer zu lesen — ein Internationaler Führerschein gibt sie in lesbarer Form wieder [a] |
| Australien | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Bahamas | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Bahrain | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Bangladesch | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Barbados | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Belarus | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Belgien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Belize | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Benin | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Bergkarabach | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Die Anerkennungsnorm erfasst Führerscheine, die von einem ausländischen Staat ausgestellt wurden; die Staatlichkeit dieses Ausstellers ist nicht allgemein anerkannt — Gültigkeit nicht festgestellt |
| Bermuda | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Bhutan | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Bolivien | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Bosnien und Herzegowina | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Botsuana | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Brasilien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Britische Jungferninseln | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Brunei | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Bulgarien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Burkina Faso | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Burundi | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Chile | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| China | Nationaler Führerschein genügt — IDD/Übersetzung empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); dafür wird kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt — führen Sie ein IDD oder eine Übersetzung mit [b] | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1], ein Führerschein ohne Angaben in lateinischer Schrift ist für Polizei und Mietwagenschalter jedoch schwer zu lesen — eine beglaubigte Übersetzung gibt sie in lesbarer Form wieder [a] |
| Cookinseln | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Costa Rica | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Curaçao | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Dänemark | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Deutschland | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Dominica | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Dominikanische Republik | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Dschibuti | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Ecuador | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Elfenbeinküste | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| El Salvador | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Eritrea | Nationaler Führerschein genügt — IDD/Übersetzung empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); dafür wird kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt — führen Sie ein IDD oder eine Übersetzung mit [b] | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1], ein Führerschein ohne Angaben in lateinischer Schrift ist für Polizei und Mietwagenschalter jedoch schwer zu lesen — eine beglaubigte Übersetzung gibt sie in lesbarer Form wieder [a] |
| Estland | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Eswatini | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Falklandinseln | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Färöer | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Fidschi | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Finnland | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Frankreich | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Französisch-Guayana | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Französisch-Polynesien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Gabun | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Gambia | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Georgien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Ghana | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Gibraltar | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Grenada | Nationaler Führerschein genügt — IDD/Übersetzung empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); dafür wird kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt — führen Sie ein IDD oder eine Übersetzung mit [b] | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Griechenland | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Grönland | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Guadeloupe | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Guam | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Guatemala | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Guernsey | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Guinea | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Guinea-Bissau | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Guyana | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Haiti | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Honduras | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Hongkong | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Indien | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Indonesien | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Irak | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Iran | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist dringend ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1], ein Führerschein ohne Angaben in lateinischer Schrift ist für Polizei und Mietwagenschalter jedoch schwer zu lesen — ein Internationaler Führerschein gibt sie in lesbarer Form wieder [a] |
| Irland | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Island | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Israel | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Italien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Jamaika | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Japan | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist dringend ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1], ein Führerschein ohne Angaben in lateinischer Schrift ist für Polizei und Mietwagenschalter jedoch schwer zu lesen — ein Internationaler Führerschein gibt sie in lesbarer Form wieder [a] |
| Jemen | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Jersey | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Jordanien | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Kaimaninseln | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Kambodscha | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Kamerun | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Kanada | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Kap Verde | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Karibische Niederlande | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Kasachstan | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Katar | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Kenia | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Kirgisistan | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Kiribati | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Kolumbien | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Komoren | Nationaler Führerschein genügt — IDD/Übersetzung empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); dafür wird kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt — führen Sie ein IDD oder eine Übersetzung mit [b] | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]; das Führerscheinformat ist für dieses Land nicht unabhängig überprüft — eine beglaubigte Übersetzung beseitigt jeden Zweifel |
| Kongo (Brazzaville) | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Kongo (Demokratische Rep.) | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Kosovo | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Kroatien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Kuba | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Kuwait | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Laos | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Lesotho | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Lettland | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Libanon | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Liberia | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Libyen | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist dringend ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1], ein Führerschein ohne Angaben in lateinischer Schrift ist für Polizei und Mietwagenschalter jedoch schwer zu lesen — ein Internationaler Führerschein gibt sie in lesbarer Form wieder |
| Liechtenstein | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Litauen | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Luxemburg | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Macau | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Madagaskar | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Malawi | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Malaysia | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Malediven | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Mali | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Malta | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Marokko | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Marshallinseln | Nationaler Führerschein genügt — IDD/Übersetzung empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); dafür wird kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt — führen Sie ein IDD oder eine Übersetzung mit [b] | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Martinique | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Mauretanien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Mauritius | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Mayotte | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Mexiko | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Mikronesien | Nationaler Führerschein genügt — IDD/Übersetzung empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); dafür wird kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt — führen Sie ein IDD oder eine Übersetzung mit [b] | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Monaco | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Mongolei | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Montenegro | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Montserrat | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Mosambik | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Myanmar | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Namibia | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Nauru | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Nepal | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Neukaledonien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Neuseeland | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Nicaragua | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Niederlande | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Niger | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Nigeria | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Niue | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Nordkorea | Nationaler Führerschein genügt — IDD/Übersetzung empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); dafür wird kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt — führen Sie ein IDD oder eine Übersetzung mit [b] | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1], ein Führerschein ohne Angaben in lateinischer Schrift ist für Polizei und Mietwagenschalter jedoch schwer zu lesen — eine beglaubigte Übersetzung gibt sie in lesbarer Form wieder [a] |
| Nördliche Marianen | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Nordmazedonien | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]; das Führerscheinformat ist für dieses Land nicht unabhängig überprüft — ein Internationaler Führerschein beseitigt jeden Zweifel |
| Nordzypern | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Die Anerkennungsnorm erfasst Führerscheine, die von einem ausländischen Staat ausgestellt wurden; die Staatlichkeit dieses Ausstellers ist nicht allgemein anerkannt — Gültigkeit nicht festgestellt |
| Norwegen | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Oman | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Österreich | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Osttimor | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Pakistan | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Palästina | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]; das Führerscheinformat ist für dieses Land nicht unabhängig überprüft — ein Internationaler Führerschein beseitigt jeden Zweifel [a] |
| Palau | Nationaler Führerschein genügt — IDD/Übersetzung empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); dafür wird kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt — führen Sie ein IDD oder eine Übersetzung mit [b] | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Panama | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Papua-Neuguinea | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Paraguay | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Peru | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Philippinen | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Polen | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Portugal | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Puerto Rico | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Republik Moldau | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Réunion | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Ruanda | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Rumänien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Russische Föderation | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Saharauische Republik | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Die Anerkennungsnorm erfasst Führerscheine, die von einem ausländischen Staat ausgestellt wurden; die Staatlichkeit dieses Ausstellers ist nicht allgemein anerkannt — Gültigkeit nicht festgestellt |
| Saint-Martin | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Saint-Pierre und Miquelon | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Salomonen | Nationaler Führerschein genügt — IDD/Übersetzung empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); dafür wird kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt — führen Sie ein IDD oder eine Übersetzung mit [b] | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Sambia | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Samoa | Nationaler Führerschein genügt — IDD/Übersetzung empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); dafür wird kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt — führen Sie ein IDD oder eine Übersetzung mit [b] | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| San Marino | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| São Tomé und Príncipe | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Saudi-Arabien | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Schweden | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Schweiz | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Senegal | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Serbien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Seychellen | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Sierra Leone | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Simbabwe | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Singapur | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Sint Maarten | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Slowakei | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Slowenien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Somalia | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Somaliland | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Die Anerkennungsnorm erfasst Führerscheine, die von einem ausländischen Staat ausgestellt wurden; die Staatlichkeit dieses Ausstellers ist nicht allgemein anerkannt — Gültigkeit nicht festgestellt |
| Spanien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Sri Lanka | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| St. Kitts und Nevis | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| St. Lucia | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| St. Vincent | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Südafrika | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Sudan | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Südkorea | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Südossetien | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Die Anerkennungsnorm erfasst Führerscheine, die von einem ausländischen Staat ausgestellt wurden; die Staatlichkeit dieses Ausstellers ist nicht allgemein anerkannt — Gültigkeit nicht festgestellt |
| Südsudan | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Suriname | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Syrien | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist dringend ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1], ein Führerschein ohne Angaben in lateinischer Schrift ist für Polizei und Mietwagenschalter jedoch schwer zu lesen — ein Internationaler Führerschein gibt sie in lesbarer Form wieder [a] |
| Tadschikistan | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Taiwan | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist dringend ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1], ein Führerschein ohne Angaben in lateinischer Schrift ist für Polizei und Mietwagenschalter jedoch schwer zu lesen — ein Internationaler Führerschein gibt sie in lesbarer Form wieder [a] |
| Tansania | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Thailand | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Togo | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Tokelau | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]; das Führerscheinformat ist für dieses Land nicht unabhängig überprüft — ein Internationaler Führerschein beseitigt jeden Zweifel [a] |
| Tonga | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Transnistrien | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Die Anerkennungsnorm erfasst Führerscheine, die von einem ausländischen Staat ausgestellt wurden; die Staatlichkeit dieses Ausstellers ist nicht allgemein anerkannt — Gültigkeit nicht festgestellt |
| Trinidad und Tobago | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Tschad | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1]; das Führerscheinformat ist für dieses Land nicht unabhängig überprüft — ein Internationaler Führerschein beseitigt jeden Zweifel |
| Tschechien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Tunesien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Türkei | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Turkmenistan | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Turks- und Caicosinseln | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Tuvalu | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Uganda | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Ukraine | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Ungarn | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Uruguay | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Usbekistan | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Vanuatu | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Vatikan | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Venezuela | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Vereinigte Arabische Emirate | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Vereinigtes Königreich | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Vereinigte Staaten von Amerika | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).); ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] [a] |
| Vietnam | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Wallis und Futuna | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Westsahara | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Die Anerkennungsnorm erfasst Führerscheine, die von einem ausländischen Staat ausgestellt wurden; die Staatlichkeit dieses Ausstellers ist nicht allgemein anerkannt — Gültigkeit nicht festgestellt |
| Zentralafrikanische Republik | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
| Zypern | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein (Gültig, sofern Ihr Aufenthalt in Albanien ein Jahr oder weniger gedauert hat — eine Aufenthaltsfrist, keine Begrenzung der Fahrzeit (Straßenverkehrsgesetzbuch, Art. 133/1).) | Jeder gültige ausländische Führerschein wird von Gesetzes wegen akzeptiert [1] |
Quellen und Hinweise zur Tabelle oben
[1] Road Code Article 133/1
[a] Die Führerscheinklassen folgen nicht dem Schema A–E der Übereinkommen — Mietwagenpersonal kann einen Internationalen Führerschein verlangen, um sie zuzuordnen.
[b] IDD = Internationales Fahrerdokument, eine standardisierte Übersetzung Ihres nationalen Führerscheins. Hier können Sie es beantragen: https://idaoffice.org/de/apply-now/.
Einen Internationalen Führerschein müssen Sie vor der Reise beschaffen, und nur bestimmte Länder dürfen Ihnen einen ausstellen — einen amtlichen Internationalen Führerschein können Sie nicht in einem beliebigen fremden Land kaufen. Nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 darf ihn nur die Vertragspartei ausstellen, in der Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben und die Ihren Führerschein ausgestellt hat oder anerkennt — durch die zuständige Behörde dieser Vertragspartei oder durch einen von ihr hierzu ermächtigten Verband. Nach dem Genfer Übereinkommen von 1949 wird er von der zuständigen Behörde eines Vertragsstaats oder von einem von dieser Behörde hierzu ermächtigten Verband ausgestellt. Welche Stelle das ist, ist von Land zu Land verschieden: in manchen eine staatliche Stelle, in anderen ein ermächtigter Automobilclub.
Unabhängig davon bietet IDA ein digitales Internationales Fahrerdokument an — eine Übersetzung Ihres nationalen Führerscheins, die Sie zusammen mit ihm mitführen. Es ist kein Internationaler Führerschein, der nach den Übereinkommen von 1949 oder 1968 von der Stelle ausgestellt wird, die Ihr Land dafür ermächtigt, und es ist keine beglaubigte, beeidigte oder sonst amtliche Übersetzung: Keine Behörde beglaubigt es, und wo ein Land von Gesetzes wegen eine amtliche oder beglaubigte Übersetzung verlangt, erfüllt unser Dokument diese Anforderung nicht. Es ist eine private Übersetzung, die Ihren nationalen Führerschein an Mietwagenschaltern und bei Verkehrskontrollen lesbar machen soll.
Zwei verschiedene Fristen. Die Besucherberechtigung nach Article 133/1 knüpft an einen Aufenthalt in Albanien von höchstens einem Jahr an. Die Sanktionsfrist für Gebietsansässige nach Article 134/6 und 134/7 läuft ab dem Tag, an dem eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde: Nach Ablauf eines Jahres ab diesem Datum deckt ein ausländischer Führerschein Sie nicht mehr ab, und Sie gelten als Fahrer ohne Fahrerlaubnis. Amtliche Quelle.
Ein paar Minuten echtes Videomaterial aus der Fahrerperspektive sind der schnellste Weg zu einem sicheren Gefühl vor Ihrer ersten Fahrt in Albanien:
Video auf YouTube öffnen, falls der Player nicht lädt.