Der internationale Führerschein ist eine Übersetzung des nationalen Führerscheins in viele Sprachen. Die ersten Ausweiskarten erschienen 1926 nach dem Internationalen Übereinkommen von Paris über den Kraftfahrzeugverkehr. Der internationale Führerschein wurde auch von zwei weiteren Übereinkommen aus den Jahren 1949 und 1968 beeinflusst. Der internationale Führerschein ist dasselbe wie der internationale Führerschein.
Erwerb eines internationalen Führerscheins in St. Pierre und Miquelon während Sie sich in St. Pierre und Miquelon befinden, wenn Sie einen gültigen St. Pierre und Miquelon nationalen Führerschein haben. Wenn Sie nur einen Besuch in St. Pierre und Miquelon planen, können Sie sich an die zuständige Behörde in Ihrem Land wenden. Wenn Sie bereits auf Reisen sind und keine IDL haben, besteht die einzige Möglichkeit darin, Ihren nationalen Führerschein online zu übersetzen. Dies ist eine schnellere, bequemere und einfachere Möglichkeit, auf Reisen weiterhin Auto zu fahren.
Wir erinnern Sie daran, dass ein internationaler Führerschein nur mit einem gültigen nationalen Führerschein gültig ist.
7 Tage Geld-zurück-Garantie!
Sie können die von der International Driving Authority, der Straßenverkehrsbehörde, ausgestellten Dokumente jederzeit vor der Lieferung oder innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Dokuments gegen eine vollständige Rückerstattung zurücksenden.
Nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 dürfen internationale Führerscheine von nationalen Regierungen oder Organisationen ausgestellt werden, denen diese Aufgaben übertragen wurden. In den meisten Ländern geschieht dies durch Automobilverbände, die der AIT/FIA angeschlossen sind, durch die Polizei oder andere Organisationen. Um einen internationalen Führerschein in St. Pierre und Miquelon zu bekommen, müssen Sie einen lokalen Führerschein haben und sich bei den dafür zuständigen Behörden bewerben (Wir bemühen uns, die Informationen auf dem neuesten Stand zu halten; bitte teilen Sie uns mit, wenn der Link nicht funktioniert). Die Kosten und der Zeitpunkt der Erteilung sind von Land zu Land unterschiedlich.
Wenn Sie einen nationalen Führerschein haben, der nicht in St. Pierre und Miquelon ausgestellt ist, müssen Sie prüfen, ob Sie mit Ihrem Führerschein fahren dürfen und ob Sie ein IDP benötigen. Wenn ja, besteht der einzige Ausweg darin, eine Übersetzung Ihres Führerscheins mit Zustellung oder eine elektronische Version zu bestellen (erkundigen Sie sich bei der Autovermietung, ob die elektronische Version funktioniert), zum Beispiel bei uns.
Wie erhält man einen Internationalen Führerschein für St. Pierre und Miquelon?
expand_moreWenn Sie einen nationalen Führerschein besitzen und in ein Land reisen möchten, in dem ein Internationaler Führerschein (IF) erforderlich oder empfohlen ist, sollten Sie sich an die zuständigen Behörden oder eine autorisierte Automobilorganisation wenden, die Internationale Führerscheine für St. Pierre und Miquelon ausstellt. Wenn Sie Ausländer sind und Ihre Reise im Voraus planen, können Sie den IF auf ähnliche Weise in Ihrem Heimatland beantragen.
Wie beantrage ich einen Internationalen Führerschein?
expand_moreDer Antragsprozess ist in allen Organisationen ähnlich, jedoch unterscheiden sich Bearbeitungszeit und Kosten je nach Land erheblich. Bei uns ist es sehr einfach und schnell: Füllen Sie das Antragsformular für den Internationalen Führerschein aus, fügen Sie eine Kopie Ihres gültigen Führerscheins, Ihre Unterschrift und ein Farbfoto bei und leisten Sie die Zahlung. Sie können den Antrag hier online stellen.
Brauche ich einen Internationalen Führerschein für St. Pierre und Miquelon?
expand_moreSt. Pierre und Miquelon hat seine Führerscheine nicht gemäß dem Wiener Übereinkommen von 1968 harmonisiert. Fahrer aus anderen Ländern benötigen einen Internationalen Führerschein, es sei denn, es besteht eine gegenseitige Anerkennung der Führerscheine zwischen den Ländern.
Was ist ein Internationaler Führerschein?
expand_moreUnser Internationaler Führerschein ist ideal für Reisende, die regelmäßig neue Länder besuchen und gerne mit einem Mietwagen unterwegs sind. Es ist keine zusätzliche Prüfung erforderlich, und der Führerschein ist ein bis drei Jahre gültig. Dieses Dokument wird zusammen mit Ihrem nationalen Führerschein verwendet, ersetzt diesen jedoch nicht; es handelt sich um eine Übersetzung Ihres Führerscheins in drei Formaten.
Kann ich mit diesem Dokument ein Auto mieten?
expand_moreIn der Regel ja. Da die Anforderungen jedoch je nach Region variieren, sollten Sie sich direkt bei der jeweiligen Autovermietung erkundigen.
Kann ich mit dem IF eine Kfz-Versicherung abschließen?
expand_moreIn der Regel ja. Da die Anforderungen je nach Region unterschiedlich sind, wird empfohlen, sich direkt an die örtlichen Versicherungsunternehmen zu wenden.
🗓 Fakten geprüft anhand amtlicher Regierungshinweise für Saint-Pierre und Miquelon und weiterer amtlicher Quellen. Recherche zuletzt aktualisiert: . Sie dürfen diese Informationen nur übernehmen, wenn Sie einen Link zurück auf diese Seite setzen.
⚠ Diese Seite enthält allgemeine Informationen zu Verkehrsregeln, keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich, und jede Behörde wendet ihre eigenen an — klären Sie Ihren Fall vor der Fahrt mit der zuständigen Behörde.
ℹ Wir sind ein privates Unternehmen. Wir sind keine Behörde, keine Führerschein- oder Ausgabestelle und keine Vertragsorganisation, und wir sind mit keiner von ihnen verbunden, werden von keiner unterstützt und handeln für keine von ihnen. Das Internationales Fahrerdokument, das wir verkaufen, ist eine Übersetzung Ihres nationalen Führerscheins: Es ist kein Führerschein und kein von einer Behörde ausgestelltes Dokument.
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Straßenseite | Rechts |
| Internationaler Führerschein (IDP) | Für 133 der 240 Herkunftsführerscheine akzeptiert, davon 75 ohne festgestellte Regelung — die Zeile für Ihr Ausstellungsland in der Tabelle unten nennt, was daneben jeweils akzeptiert wird und auf welcher Grundlage |
| Akzeptierte Typen des Internationalen Führerscheins | Beide — Genf 1949 (gültig 1 Jahr) und Wien 1968 (gültig 3 Jahre) |
| UN-Straßenverkehrsübereinkommen | Genf 1949 — räumliche Erstreckung 29. Okt. 1952 (über Frankreich); Wien 1968 — räumliche Erstreckung (über Frankreich) |
| Zeitliche Begrenzung für Besucher | Für die gesamte Dauer eines Kurzaufenthalts, d. |
| EU-/EWR-Führerscheine | Uneingeschränkt gültig, keine Formalitäten (Präfektur von Saint-Pierre-et-Miquelon, "Échange d'un permis étranger": für Inhaber von EU-/EWR-, Schweizer und monegassischen Führerscheinen "l'échange n'est pas obligatoire, sauf en cas de restriction, de suspension, de retrait" oder bei Problemen mit der Gültigkeit) |
| Mindestalter | 18 to drive (unverified) — Service-Public (Frankreich) F1459: "Avoir l'âge minimal pour conduire en France les véhicules de la catégorie équivalente de votre permis" |
| Alkoholgrenzwert | Französischer nationaler Grenzwert: 0.5 g/l im Blut (0,25 mg/l in der Atemluft) und 0.2 g/l (0,10 mg/l in der Atemluft) für Inhaber eines Führerscheins auf Probe und bestimmte Berufsfahrer. |
| Geschwindigkeitsbegrenzungen | Fahren Sie rechts und halten Sie sich an die ausgeschilderten Höchstgeschwindigkeiten. Saint-Pierre und Miquelon hat ein sehr kleines städtisches Straßennetz und keine Autobahn; die örtlichen Höchstgeschwindigkeiten sind niedrig. Es wurde kein eigener Rechtsakt zu den Höchstgeschwindigkeiten für Saint-Pierre und Miquelon abgerufen, daher werden keine Zahlen angegeben — richten Sie sich nach den Schildern. |
| Notrufnummer | 17 Polizei/Gendarmerie, 18 Feuerwehr und Rettung, 15 medizinischer Notdienst (SAMU). 112 ist die in ganz Frankreich verwendete allgemeine Notrufnummer und wird unter den 12 kostenlosen nationalen Notrufnummern aufgeführt; ihre Erreichbarkeit im Archipel wurde nicht gesondert bestätigt, verwenden Sie daher vor Ort vorzugsweise 17/18/15. |
Saint-Pierre und Miquelon unterliegt den französischen Führerscheinvorschriften. Ein IDP ist als solcher nicht vorgeschrieben: Für einen Kurzaufenthalt verlangt Frankreich einen gültigen ausländischen Führerschein, der entweder auf Französisch abgefasst ist oder von einem Internationalen Führerschein begleitet wird oder von einer amtlichen französischen Übersetzung begleitet wird. Wörtlich (service-public.gouv.fr F1459): „Être rédigé en français, ou être accompagné d'un permis de conduire international (sauf pour le permis britannique), ou d'une traduction officielle.“ Ein IDP ist also eine von drei Alternativen, und ein britischer Führerschein benötigt keine davon. Frankreich ist Vertragspartei sowohl des Genfer Abkommens von 1949 als auch des Wiener Übereinkommens von 1968, und sein Verfahren spricht allgemein vom „permis de conduire international“, ohne zwischen den beiden Fassungen zu unterscheiden.
Für das Fahren ohne das erforderliche Dokument konnte aus einer maßgeblichen Quelle keine konkrete Strafe bestätigt werden. Amtliche Quelle.
In Saint-Pierre und Miquelon fährt man rechts, überholt wird links. Autos in Saint-Pierre und Miquelon haben das Lenkrad links.
Für die gesamte Dauer eines Kurzaufenthalts, d. h. eines Aufenthalts von weniger als 185 Tagen (6 Monate) — so definiert die Seite selbst den Begriff „court séjour“. Der Führerschein muss gültig bleiben, und der Fahrer muss seinen ordentlichen Wohnsitz außerhalb Frankreichs beibehalten. Dies ist eine andere Frist als die für Gebietsansässige: Sobald ein ordentlicher Wohnsitz in der Französischen Republik begründet ist, wird ein nichteuropäischer Führerschein nur 1 Jahr lang anerkannt und muss danach umgetauscht oder durch eine französische Prüfung ersetzt werden. (Service-Public (Frankreich) F1459, Definition von "court séjour" in der Fußnote: "Séjour inférieur à 185 jours (6 mois)")
Sie planen einen Umzug nach Saint-Pierre und Miquelon? Sobald Sie dort Ihren Wohnsitz haben, gelten andere Regeln — siehe den Abschnitt für Einwohner unten.
Saint-Pierre und Miquelon ist Vertragspartei bei beiden Übereinkommen der Vereinten Nationen über den Straßenverkehr — beim Genfer Übereinkommen vom 19. Sept. 1949 und beim Wiener Übereinkommen vom 8. Nov. 1968. Internationale Führerscheine sowohl vom Typ 1949 als auch vom Typ 1968 werden daher in diesem Rahmen ausgestellt; welche Typen Saint-Pierre und Miquelon von Besuchern akzeptiert, zeigt die Tabelle oben.
Ob ein fremdes Land Ihren Führerschein akzeptiert, hängt an einem Geflecht von Faktoren: drei verschiedene Straßenverkehrsübereinkommen, die Jahrzehnte auseinander unterzeichnet wurden (1926, 1949, 1968) — das älteste ist älter als die Vereinten Nationen selbst, und nur die beiden späteren wurden unter ihrem Dach geschlossen —, Länder in unterschiedlichen Stadien des Beitritts zu jedem davon (unterzeichnet, angenommen oder ratifiziert), Führerscheine in Alphabeten, die die örtliche Polizei nicht lesen kann, Systeme von Fahrzeugklassen, die zwischen den Ländern nicht zusammenpassen, Dokumentengenerationen, die dem Format eines Übereinkommens womöglich nicht entsprechen, selbst wenn das Land Mitglied ist, bilaterale Absprachen zwischen einzelnen Staaten und örtliche Gesetze, die an einem Ort lockerer und am nächsten strenger sind. Derselbe Führerschein kann an einer Grenze in Ordnung sein und an der nächsten abgelehnt werden — sogar am nächsten Mietwagenschalter. Den Internationalen Führerschein gibt es, um das meiste davon abzukürzen: eine standardisierte, mehrsprachige Darstellung Ihres vorhandenen Führerscheins mit vereinheitlichten Klassensymbolen, die die meisten Beamten auf einen Blick lesen können. Er ersetzt Ihren nationalen Führerschein nicht und verleiht keine neuen Rechte — Sie führen beide mit — und er garantiert keine Anerkennung: Eine Handvoll Zielländer verlangt weiterhin ein örtliches Fahrdokument zusätzlich oder an seiner Stelle, für die meisten verbessert er Ihre Aussichten aber spürbar.
Diese Tabelle gilt für Touristen und vorübergehende Besucher. Sie ziehen nach Saint-Pierre und Miquelon und begründen dort Ihren Wohnsitz? Dann gelten andere Regeln — siehe den Abschnitt für Einwohner unten. Suchen Sie unten das Ausstellungsland Ihres Führerscheins. Saint-Pierre und Miquelon liegt außerhalb des Gebiets der EU, wird aber von einer französischen Präfektur verwaltet, die die gewöhnlichen französischen Führerscheinvorschriften anwendet. Jeder gültige ausländische Führerschein genügt für einen Kurzaufenthalt von weniger als 185 Tagen, sofern er auf Französisch abgefasst ist oder zusammen mit einem Internationalen Führerschein oder einer amtlichen französischen Übersetzung mitgeführt wird — britische Führerscheine sind von dieser Bedingung ausdrücklich ausgenommen, und EU-/EWR-, Schweizer und monegassische Führerscheine werden ohne Weiteres anerkannt. Für Gebietsansässige läuft eine gesonderte Frist von einem Jahr, nach der sie den Führerschein umtauschen müssen. Regeln ändern sich — prüfen Sie vor der Reise amtliche Quellen. Zuletzt geprüft: Juli 2026.
Legende: „1949“ — Genfer Übereinkommen über den Straßenverkehr (Internationaler Führerschein bis zu 1 Jahr gültig); „1968“ — Wiener Übereinkommen (Internationaler Führerschein bis zu 3 Jahre gültig).
Was die Spalte „Einstufung“ auf dieser Seite bedeutet:
| Ausstellungsland des Führerscheins | Einstufung | Was Sie mitführen müssen | Warum |
|---|---|---|---|
| Abchasien | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Afghanistan | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Ägypten | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Albanien | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Algerien | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] |
| Amerikanische Jungferninseln | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (über Vereinigte Staaten von Amerika — räumliche Anwendung) [1] |
| Amerikanisch-Samoa | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (über Vereinigte Staaten von Amerika — räumliche Anwendung) [1] |
| Andorra | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Angola | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Antigua und Barbuda | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Äquatorialguinea | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Argentinien | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] |
| Armenien | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Aruba | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (über Niederlande — räumliche Anwendung) [1] |
| Asad Kaschmir | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Aserbaidschan | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Äthiopien | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Australien | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] |
| Bahamas | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Bahrain | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Bangladesch | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] |
| Barbados | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] |
| Belarus | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Belgien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Belize | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Benin | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Bergkarabach | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Bermuda | Nicht geklärt | Wir können für einen Führerschein aus Bermuda keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von Saint-Pierre und Miquelon | Die Verwahrerunterlagen klären nicht, ob ein Straßenverkehrsübereinkommen Bermuda erfasst: Der für seine internationalen Beziehungen zuständige Staat hat seine räumlichen Erstreckungen zum Übereinkommen von 1949 einzeln aufgeführt, ohne Bermuda zu nennen, hat dem Verwahrer aber gesondert mitgeteilt, dass das Übereinkommen von 1949 für seine Kronbesitzungen und Überseegebiete in Kraft bleibt. So oder so lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Bhutan | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Bolivien | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Bosnien und Herzegowina | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Botsuana | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] |
| Brasilien | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Britische Jungferninseln | Nicht geklärt | Wir können für einen Führerschein aus Britische Jungferninseln keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von Saint-Pierre und Miquelon | Die Verwahrerunterlagen klären nicht, ob ein Straßenverkehrsübereinkommen Britische Jungferninseln erfasst: Der für seine internationalen Beziehungen zuständige Staat hat seine räumlichen Erstreckungen zum Übereinkommen von 1949 einzeln aufgeführt, ohne Britische Jungferninseln zu nennen, hat dem Verwahrer aber gesondert mitgeteilt, dass das Übereinkommen von 1949 für seine Kronbesitzungen und Überseegebiete in Kraft bleibt. So oder so lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Brunei | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] |
| Bulgarien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Burkina Faso | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] |
| Burundi | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Chile | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] |
| China | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Cookinseln | Nicht geklärt | Wir können für einen Führerschein aus Cookinseln keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von Saint-Pierre und Miquelon | Wir konnten keine Ratifikation, keinen Beitritt und keine räumliche Erstreckung feststellen, die Cookinseln erfasst; daher lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Costa Rica | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Curaçao | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (über Niederlande — räumliche Anwendung) [1] |
| Dänemark | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Deutschland | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Dominica | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Dominikanische Republik | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] |
| Dschibuti | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Ecuador | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] |
| Elfenbeinküste | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| El Salvador | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Eritrea | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Estland | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Eswatini | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Falklandinseln | Nicht geklärt | Wir können für einen Führerschein aus Falklandinseln keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von Saint-Pierre und Miquelon | Die Verwahrerunterlagen klären nicht, ob ein Straßenverkehrsübereinkommen Falklandinseln erfasst: Der für seine internationalen Beziehungen zuständige Staat hat seine räumlichen Erstreckungen zum Übereinkommen von 1949 einzeln aufgeführt, ohne Falklandinseln zu nennen, hat dem Verwahrer aber gesondert mitgeteilt, dass das Übereinkommen von 1949 für seine Kronbesitzungen und Überseegebiete in Kraft bleibt. So oder so lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Färöer | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (über Dänemark — räumliche Anwendung) [1] |
| Fidschi | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] |
| Finnland | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Frankreich | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Französisch-Guayana | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Französisch-Polynesien | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen (über Frankreich — räumliche Anwendung) [1] |
| Gabun | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Gambia | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Georgien | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Ghana | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] |
| Gibraltar | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen (über Vereinigtes Königreich — räumliche Anwendung) [1] |
| Grenada | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Griechenland | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Grönland | Nicht geklärt | Wir können für einen Führerschein aus Grönland keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von Saint-Pierre und Miquelon | Wir konnten keine Ratifikation, keinen Beitritt und keine räumliche Erstreckung feststellen, die Grönland erfasst; daher lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Guadeloupe | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Guam | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (über Vereinigte Staaten von Amerika — räumliche Anwendung) [1] |
| Guatemala | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] |
| Guernsey | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen (über Vereinigtes Königreich — räumliche Anwendung) [1] |
| Guinea | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Guinea-Bissau | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Guyana | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Haiti | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] |
| Honduras | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Hongkong | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (1949 Geneva continued application to Hong Kong SAR; HK issues 1949 IDPs) [1] |
| Indien | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] |
| Indonesien | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Irak | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Iran | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Irland | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Island | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Israel | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Italien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Jamaika | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] |
| Japan | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] |
| Jemen | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Jersey | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen (über Vereinigtes Königreich — räumliche Anwendung) [1] |
| Jordanien | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] |
| Kaimaninseln | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (über Vereinigtes Königreich — räumliche Anwendung) [1] |
| Kambodscha | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] |
| Kamerun | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Kanada | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] |
| Kap Verde | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Karibische Niederlande | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (über Niederlande — räumliche Anwendung) [1] |
| Kasachstan | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Katar | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Kenia | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Kirgisistan | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Kiribati | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Kolumbien | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Komoren | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Kongo (Brazzaville) | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] |
| Kongo (Demokratische Rep.) | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Kosovo | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Kroatien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Kuba | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Kuwait | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Laos | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] |
| Lesotho | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] |
| Lettland | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Libanon | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] |
| Liberia | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Libyen | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Liechtenstein | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Litauen | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Luxemburg | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Macau | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (1949 continued application to Macau SAR) [1] |
| Madagaskar | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] |
| Malawi | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] |
| Malaysia | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] |
| Malediven | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Mali | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] |
| Malta | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Marokko | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Marshallinseln | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Martinique | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Mauretanien | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Mauritius | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Mayotte | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen (über Frankreich — räumliche Anwendung) [1] |
| Mexiko | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Mikronesien | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Monaco | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Mongolei | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Montenegro | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Montserrat | Nicht geklärt | Wir können für einen Führerschein aus Montserrat keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von Saint-Pierre und Miquelon | Die Verwahrerunterlagen klären nicht, ob ein Straßenverkehrsübereinkommen Montserrat erfasst: Der für seine internationalen Beziehungen zuständige Staat hat seine räumlichen Erstreckungen zum Übereinkommen von 1949 einzeln aufgeführt, ohne Montserrat zu nennen, hat dem Verwahrer aber gesondert mitgeteilt, dass das Übereinkommen von 1949 für seine Kronbesitzungen und Überseegebiete in Kraft bleibt. So oder so lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Mosambik | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Myanmar | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Namibia | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] |
| Nauru | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Nepal | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Neukaledonien | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen (über Frankreich — räumliche Anwendung) [1] |
| Neuseeland | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] |
| Nicaragua | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Niederlande | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Niger | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Nigeria | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Niue | Nicht geklärt | Wir können für einen Führerschein aus Niue keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von Saint-Pierre und Miquelon | Wir konnten keine Ratifikation, keinen Beitritt und keine räumliche Erstreckung feststellen, die Niue erfasst; daher lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Nordkorea | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Nördliche Marianen | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (über Vereinigte Staaten von Amerika — räumliche Anwendung) [1] |
| Nordmazedonien | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Nordzypern | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Norwegen | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Oman | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Österreich | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Osttimor | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Pakistan | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Palästina | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Palau | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Panama | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Papua-Neuguinea | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] |
| Paraguay | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] |
| Peru | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Philippinen | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Polen | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Portugal | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Puerto Rico | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (über Vereinigte Staaten von Amerika — räumliche Anwendung) [1] |
| Republik Moldau | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Réunion | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Ruanda | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] |
| Rumänien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Russische Föderation | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Saharauische Republik | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Saint-Martin | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Salomonen | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Sambia | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Samoa | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| San Marino | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| São Tomé und Príncipe | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Saudi-Arabien | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Schweden | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Schweiz | Nationaler Führerschein genügt | Ihr Schweizer Führerschein | Gegenseitige Anerkennung CH–EU (behördliche Auskunft) |
| Senegal | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Serbien | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Seychellen | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Sierra Leone | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] |
| Simbabwe | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Singapur | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] |
| Sint Maarten | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (über Niederlande — räumliche Anwendung) [1] |
| Slowakei | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Slowenien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Somalia | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Somaliland | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Spanien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Sri Lanka | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] |
| St. Kitts und Nevis | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| St. Lucia | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| St. Vincent | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Südafrika | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Sudan | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Südkorea | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] |
| Südossetien | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Südsudan | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Suriname | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Syrien | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] |
| Tadschikistan | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Taiwan | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Tansania | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Thailand | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Togo | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] |
| Tokelau | Nicht geklärt | Wir können für einen Führerschein aus Tokelau keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von Saint-Pierre und Miquelon | Wir konnten keine Ratifikation, keinen Beitritt und keine räumliche Erstreckung feststellen, die Tokelau erfasst; daher lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Tonga | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Transnistrien | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Trinidad und Tobago | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] |
| Tschad | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Tschechien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Tunesien | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Türkei | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Turkmenistan | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Turks- und Caicosinseln | Nicht geklärt | Wir können für einen Führerschein aus Turks- und Caicosinseln keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von Saint-Pierre und Miquelon | Die Verwahrerunterlagen klären nicht, ob ein Straßenverkehrsübereinkommen Turks- und Caicosinseln erfasst: Der für seine internationalen Beziehungen zuständige Staat hat seine räumlichen Erstreckungen zum Übereinkommen von 1949 einzeln aufgeführt, ohne Turks- und Caicosinseln zu nennen, hat dem Verwahrer aber gesondert mitgeteilt, dass das Übereinkommen von 1949 für seine Kronbesitzungen und Überseegebiete in Kraft bleibt. So oder so lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Tuvalu | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Uganda | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Ukraine | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Ungarn | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Uruguay | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Usbekistan | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Vanuatu | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Vatikan | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] |
| Venezuela | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] |
| Vereinigte Arabische Emirate | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Vereinigtes Königreich | Nationaler Führerschein genügt | Ihr britischer Kartenführerschein | Britischer Kartenführerschein im EU-Raum anerkannt (Hinweis von gov.uk) |
| Vereinigte Staaten von Amerika | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] |
| Vietnam | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Wallis und Futuna | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen (über Frankreich — räumliche Anwendung) [1] |
| Westsahara | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Zentralafrikanische Republik | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Zypern | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
Quellen und Hinweise zur Tabelle oben
[1] UN Treaty Collection, Multilateral Treaties Deposited with the Secretary-General — status of the 1949 Geneva Convention on Road Traffic (chapter XI-B-1) and of the 1968 Vienna Convention on Road Traffic (chapter XI-B-19) — XI-B-1, XI-B-19
Einen Internationalen Führerschein müssen Sie vor der Reise beschaffen, und nur bestimmte Länder dürfen Ihnen einen ausstellen — einen amtlichen Internationalen Führerschein können Sie nicht in einem beliebigen fremden Land kaufen. Nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 darf ihn nur die Vertragspartei ausstellen, in der Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben und die Ihren Führerschein ausgestellt hat oder anerkennt — durch die zuständige Behörde dieser Vertragspartei oder durch einen von ihr hierzu ermächtigten Verband. Nach dem Genfer Übereinkommen von 1949 wird er von der zuständigen Behörde eines Vertragsstaats oder von einem von dieser Behörde hierzu ermächtigten Verband ausgestellt. Welche Stelle das ist, ist von Land zu Land verschieden: in manchen eine staatliche Stelle, in anderen ein ermächtigter Automobilclub.
Unabhängig davon bietet IDA ein digitales Internationales Fahrerdokument an — eine Übersetzung Ihres nationalen Führerscheins, die Sie zusammen mit ihm mitführen. Es ist kein Internationaler Führerschein, der nach den Übereinkommen von 1949 oder 1968 von der Stelle ausgestellt wird, die Ihr Land dafür ermächtigt, und es ist keine beglaubigte, beeidigte oder sonst amtliche Übersetzung: Keine Behörde beglaubigt es, und wo ein Land von Gesetzes wegen eine amtliche oder beglaubigte Übersetzung verlangt, erfüllt unser Dokument diese Anforderung nicht. Es ist eine private Übersetzung, die Ihren nationalen Führerschein an Mietwagenschaltern und bei Verkehrskontrollen lesbar machen soll.
Zwei Fristen. Besucher: die oben genannte Regel für Kurzaufenthalte (unter 185 Tagen). Gebietsansässige: Sobald ein ordentlicher Wohnsitz in Frankreich begründet ist, wird ein nichteuropäischer Führerschein nur 1 Jahr lang anerkannt — „valable uniquement pendant 1 an à partir de l'acquisition de la résidence normale“ — und der Umtauschantrag muss innerhalb dieser Frist von 1 Jahr gestellt werden. Der Ausstellungsstaat muss auf der französischen Liste für den gegenseitigen Umtausch stehen, und der Führerschein muss von dem Staat ausgestellt worden sein, in dem der Inhaber damals seinen ordentlichen Wohnsitz hatte. Amtliche Quelle.
Ein paar Minuten echtes Videomaterial aus der Fahrerperspektive sind der schnellste Weg zu einem sicheren Gefühl vor Ihrer ersten Fahrt in Saint-Pierre und Miquelon:
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