Der internationale Führerschein ist eine Übersetzung des nationalen Führerscheins in viele Sprachen. Die ersten Ausweiskarten erschienen 1926 nach dem Internationalen Übereinkommen von Paris über den Kraftfahrzeugverkehr. Der internationale Führerschein wurde auch von zwei weiteren Übereinkommen aus den Jahren 1949 und 1968 beeinflusst. Der internationale Führerschein ist dasselbe wie der internationale Führerschein.
Erwerb eines internationalen Führerscheins in Mongolei während Sie sich in Mongolei befinden, wenn Sie einen gültigen Mongolei nationalen Führerschein haben. Wenn Sie nur einen Besuch in Mongolei planen, können Sie sich an die zuständige Behörde in Ihrem Land wenden. Wenn Sie bereits auf Reisen sind und keine IDL haben, besteht die einzige Möglichkeit darin, Ihren nationalen Führerschein online zu übersetzen. Dies ist eine schnellere, bequemere und einfachere Möglichkeit, auf Reisen weiterhin Auto zu fahren.
Wir erinnern Sie daran, dass ein internationaler Führerschein nur mit einem gültigen nationalen Führerschein gültig ist.
7 Tage Geld-zurück-Garantie!
Sie können die von der International Driving Authority, der Straßenverkehrsbehörde, ausgestellten Dokumente jederzeit vor der Lieferung oder innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Dokuments gegen eine vollständige Rückerstattung zurücksenden.
Nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 dürfen internationale Führerscheine von nationalen Regierungen oder Organisationen ausgestellt werden, denen diese Aufgaben übertragen wurden. In den meisten Ländern geschieht dies durch Automobilverbände, die der AIT/FIA angeschlossen sind, durch die Polizei oder andere Organisationen. Um einen internationalen Führerschein in Mongolei zu bekommen, müssen Sie einen lokalen Führerschein haben und sich bei den dafür zuständigen Behörden bewerben (Wir bemühen uns, die Informationen auf dem neuesten Stand zu halten; bitte teilen Sie uns mit, wenn der Link nicht funktioniert). Die Kosten und der Zeitpunkt der Erteilung sind von Land zu Land unterschiedlich.
Wenn Sie einen nationalen Führerschein haben, der nicht in Mongolei ausgestellt ist, müssen Sie prüfen, ob Sie mit Ihrem Führerschein fahren dürfen und ob Sie ein IDP benötigen. Wenn ja, besteht der einzige Ausweg darin, eine Übersetzung Ihres Führerscheins mit Zustellung oder eine elektronische Version zu bestellen (erkundigen Sie sich bei der Autovermietung, ob die elektronische Version funktioniert), zum Beispiel bei uns.
Wie erhält man einen Internationalen Führerschein für Mongolei?
expand_moreWenn Sie einen nationalen Führerschein besitzen und in ein Land reisen möchten, in dem ein Internationaler Führerschein (IF) erforderlich oder empfohlen ist, sollten Sie sich an die zuständigen Behörden oder eine autorisierte Automobilorganisation wenden, die Internationale Führerscheine für Mongolei ausstellt. Wenn Sie Ausländer sind und Ihre Reise im Voraus planen, können Sie den IF auf ähnliche Weise in Ihrem Heimatland beantragen.
Wie beantrage ich einen Internationalen Führerschein?
expand_moreDer Antragsprozess ist in allen Organisationen ähnlich, jedoch unterscheiden sich Bearbeitungszeit und Kosten je nach Land erheblich. Bei uns ist es sehr einfach und schnell: Füllen Sie das Antragsformular für den Internationalen Führerschein aus, fügen Sie eine Kopie Ihres gültigen Führerscheins, Ihre Unterschrift und ein Farbfoto bei und leisten Sie die Zahlung. Sie können den Antrag hier online stellen.
Brauche ich einen Internationalen Führerschein für Mongolei?
expand_moreWenn Sie einen Führerschein aus einem der 67 Länder besitzen, die ihre Führerscheine gemäß dem Wiener Übereinkommen von 1968 harmonisiert haben, benötigen Sie KEINEN Internationalen Führerschein, um in Mongolei zu fahren, da Ihr Führerschein anerkannt wird. Fahrer aus anderen Ländern, die nicht auf dieser Liste stehen, benötigen einen Internationalen Führerschein, sofern es keine bilaterale Vereinbarung gibt.
Was ist ein Internationaler Führerschein?
expand_moreUnser Internationaler Führerschein ist ideal für Reisende, die regelmäßig neue Länder besuchen und gerne mit einem Mietwagen unterwegs sind. Es ist keine zusätzliche Prüfung erforderlich, und der Führerschein ist ein bis drei Jahre gültig. Dieses Dokument wird zusammen mit Ihrem nationalen Führerschein verwendet, ersetzt diesen jedoch nicht; es handelt sich um eine Übersetzung Ihres Führerscheins in drei Formaten.
Kann ich mit diesem Dokument ein Auto mieten?
expand_moreIn der Regel ja. Da die Anforderungen jedoch je nach Region variieren, sollten Sie sich direkt bei der jeweiligen Autovermietung erkundigen.
Kann ich mit dem IF eine Kfz-Versicherung abschließen?
expand_moreIn der Regel ja. Da die Anforderungen je nach Region unterschiedlich sind, wird empfohlen, sich direkt an die örtlichen Versicherungsunternehmen zu wenden.
🗓 Fakten geprüft anhand folgender Quellen: Straßenverkehrsrecht der Mongolei und weitere amtliche Quellen. Recherche zuletzt aktualisiert: . Sie dürfen diese Informationen nur übernehmen, wenn Sie einen Link zurück auf diese Seite setzen.
⚠ Diese Seite enthält allgemeine Informationen zu Verkehrsregeln, keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich, und jede Behörde wendet ihre eigenen an — klären Sie Ihren Fall vor der Fahrt mit der zuständigen Behörde.
ℹ Wir sind ein privates Unternehmen. Wir sind keine Behörde, keine Führerschein- oder Ausgabestelle und keine Vertragsorganisation, und wir sind mit keiner von ihnen verbunden, werden von keiner unterstützt und handeln für keine von ihnen. Das Internationales Fahrerdokument, das wir verkaufen, ist eine Übersetzung Ihres nationalen Führerscheins: Es ist kein Führerschein und kein von einer Behörde ausgestelltes Dokument.
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Straßenseite | Rechts |
| Internationaler Führerschein (IDP) | Für 103 der 240 Herkunftsführerscheine nicht erforderlich, davon 9 ohne festgestellte Regelung — siehe die Zeile für Ihr Ausstellungsland in der Tabelle unten |
| Akzeptierte Typen des Internationalen Führerscheins | Nur Wien 1968 (gültig 3 Jahre) |
| UN-Straßenverkehrsübereinkommen | Wien 1968 — Beitritt 19. Dez. 1997 |
| Zeitliche Begrenzung für Besucher | Ein anerkennungsfähiger ausländischer Staatsbürger darf die entsprechende Fahrzeugklasse für ein Jahr nach der Einreise in die Mongolei fahren. |
| Mindestalter | 18 zum Fahren — Nationale Polizeibehörde, Ersterteilung mongolischer und internationaler Führerscheine |
| Alkoholgrenzwert | Das mongolische Recht kennt keinen zulässigen Blutalkoholwert. |
| Geschwindigkeitsbegrenzungen | Die Höchstwerte in den aktuellen Verkehrsregeln betragen 60 km/h innerorts, 80 km/h außerorts und 100 km/h auf Schnellstraßen, sofern kein Schild eine andere Begrenzung vorgibt. |
| Notrufnummer | 102 für die Polizei, 103 für den Rettungsdienst, 101 für die Feuerwehr und 105 für Rettung/Katastrophenschutz; von einem ausländischen Mobiltelefon wählen Sie +976 102 (Reisehinweise der britischen Regierung). Gehen Sie nicht davon aus, dass ein einheitlicher 112-Dienst landesweit verfügbar ist. |
Article 17.3 erlaubt einem ausländischen Staatsbürger, für 1 Jahr nach der Einreise mit einem nationalen Führerschein zu fahren, der von einem Vertragsstaat des Wiener Übereinkommens von 1968 ausgestellt wurde, oder mit einem Führerschein/IDP, der diesem Übereinkommen entspricht — ein IDP ist also nicht gesetzlich vorgeschrieben, wenn der nationale Führerschein selbst die Voraussetzungen erfüllt. Article 17.4 verbietet ausdrücklich das Fahren mit einem IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde: ein IDP nach dem Muster von 1949 aus einem Land, das nur dem Abkommen von 1949 angehört (z. B. USA, Kanada, Australien, Japan, Indien), funktioniert überhaupt nicht. Die Reisehinweise der britischen Regierung bestätigen dies in der Praxis: „Sie benötigen einen internationalen Führerschein (IDP) nach dem Muster von 1968“ und „Der IDP nach dem Muster von 1949 wird nicht mehr anerkannt.“
Für das Fahren ohne das erforderliche Dokument konnte aus einer maßgeblichen Quelle keine konkrete Strafe bestätigt werden. Amtliche Quelle.
In Mongolei fährt man rechts, überholt wird links. Viele importierte Gebrauchtwagen sind rechtsgelenkt (aus Japan), obwohl Rechtsverkehr herrscht.
Ein anerkennungsfähiger ausländischer Staatsbürger darf die entsprechende Fahrzeugklasse für ein Jahr nach der Einreise in die Mongolei fahren. (Mongolisches Gesetz über die Straßenverkehrssicherheit, Article 17.3)
Sie planen einen Umzug in die Mongolei? Sobald Sie dort Ihren Wohnsitz haben, gelten andere Regeln — siehe den Abschnitt für Einwohner unten.
Mongolei ist Vertragspartei beim Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1968, nicht aber beim Genfer Übereinkommen von 1949.
Ob ein fremdes Land Ihren Führerschein akzeptiert, hängt an einem Geflecht von Faktoren: drei verschiedene Straßenverkehrsübereinkommen, die Jahrzehnte auseinander unterzeichnet wurden (1926, 1949, 1968) — das älteste ist älter als die Vereinten Nationen selbst, und nur die beiden späteren wurden unter ihrem Dach geschlossen —, Länder in unterschiedlichen Stadien des Beitritts zu jedem davon (unterzeichnet, angenommen oder ratifiziert), Führerscheine in Alphabeten, die die örtliche Polizei nicht lesen kann, Systeme von Fahrzeugklassen, die zwischen den Ländern nicht zusammenpassen, Dokumentengenerationen, die dem Format eines Übereinkommens womöglich nicht entsprechen, selbst wenn das Land Mitglied ist, bilaterale Absprachen zwischen einzelnen Staaten und örtliche Gesetze, die an einem Ort lockerer und am nächsten strenger sind. Derselbe Führerschein kann an einer Grenze in Ordnung sein und an der nächsten abgelehnt werden — sogar am nächsten Mietwagenschalter. Den Internationalen Führerschein gibt es, um das meiste davon abzukürzen: eine standardisierte, mehrsprachige Darstellung Ihres vorhandenen Führerscheins mit vereinheitlichten Klassensymbolen, die die meisten Beamten auf einen Blick lesen können. Er ersetzt Ihren nationalen Führerschein nicht und verleiht keine neuen Rechte — Sie führen beide mit — und er garantiert keine Anerkennung: Eine Handvoll Zielländer verlangt weiterhin ein örtliches Fahrdokument zusätzlich oder an seiner Stelle, für die meisten verbessert er Ihre Aussichten aber spürbar.
Diese Tabelle gilt für Touristen und vorübergehende Besucher. Sie ziehen in die Mongolei und begründen dort Ihren Wohnsitz? Dann gelten andere Regeln — siehe den Abschnitt für Einwohner unten. Suchen Sie unten das Ausstellungsland Ihres Führerscheins. Die Mongolei ist ein striktes Reiseziel, das ausschließlich das Wiener Übereinkommen von 1968 anerkennt. Ein nationaler Führerschein aus einem Vertragsstaat des Wiener Übereinkommens von 1968 berechtigt für ein Jahr nach der Einreise zum Fahren, idealerweise begleitet von einem IDP nach dem Muster von 1968. IDPs, die von Staaten außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden — darunter jeder IDP nach dem Muster von 1949 (USA, Kanada, Australien, Japan, Indien und andere Länder, die nur dem Abkommen von 1949 angehören) —, sind ausdrücklich verboten, sodass sich diese Reisenden überhaupt nicht auf einen IDP verlassen können. Nach Ablauf des einjährigen Zeitraums ist der Führerschein in einen mongolischen umzutauschen. Regeln ändern sich — prüfen Sie vor der Reise amtliche Quellen. Zuletzt geprüft: Juli 2026.
Legende: „1949“ — Genfer Übereinkommen über den Straßenverkehr (Internationaler Führerschein bis zu 1 Jahr gültig); „1968“ — Wiener Übereinkommen (Internationaler Führerschein bis zu 3 Jahre gültig).
Was die Spalte „Einstufung“ auf dieser Seite bedeutet:
| Ausstellungsland des Führerscheins | Einstufung | Was Sie mitführen müssen | Warum |
|---|---|---|---|
| Abchasien | Nicht anerkannt | Nur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen Möglichkeiten | Kein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden [1] |
| Afghanistan | Nicht anerkannt | Nur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen Möglichkeiten | Kein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn der ausstellende Staat einen eigenen internationalen Führerschein ausstellt [1] |
| Ägypten | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) [a] |
| Albanien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) |
| Algerien | Nicht anerkannt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Nur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden |
| Amerikanische Jungferninseln | Nicht anerkannt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Nur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden |
| Amerikanisch-Samoa | Nicht anerkannt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Nur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden |
| Andorra | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) |
| Angola | Nicht anerkannt | Nur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen Möglichkeiten | Kein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden [1] |
| Antigua und Barbuda | Nicht anerkannt | Nur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen Möglichkeiten | Kein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden [1] |
| Äquatorialguinea | Nicht anerkannt | Nur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen Möglichkeiten | Kein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden [1] |
| Argentinien | Nicht anerkannt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Nur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden |
| Armenien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) |
| Aruba | Nicht anerkannt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Nur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden |
| Asad Kaschmir | Nicht anerkannt | Nur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen Möglichkeiten | Kein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden [1] |
| Aserbaidschan | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) |
| Äthiopien | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) [a] |
| Australien | Nicht anerkannt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Nur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden |
| Bahamas | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) [a] |
| Bahrain | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) [a] |
| Bangladesch | Nicht anerkannt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Nur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden |
| Barbados | Nicht anerkannt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Nur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden |
| Belarus | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) |
| Belgien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) |
| Belize | Nicht anerkannt | Nur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen Möglichkeiten | Kein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn der ausstellende Staat einen eigenen internationalen Führerschein ausstellt [1] |
| Benin | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) |
| Bergkarabach | Nicht anerkannt | Nur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen Möglichkeiten | Kein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden [1] |
| Bermuda | Nicht geklärt | Wir können für einen Führerschein aus Bermuda keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von Mongolei | Die Verwahrerunterlagen klären nicht, ob ein Straßenverkehrsübereinkommen Bermuda erfasst: Der für seine internationalen Beziehungen zuständige Staat hat seine räumlichen Erstreckungen zum Übereinkommen von 1949 einzeln aufgeführt, ohne Bermuda zu nennen, hat dem Verwahrer aber gesondert mitgeteilt, dass das Übereinkommen von 1949 für seine Kronbesitzungen und Überseegebiete in Kraft bleibt. So oder so lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Bhutan | Nicht anerkannt | Nur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen Möglichkeiten | Kein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn der ausstellende Staat einen eigenen internationalen Führerschein ausstellt [1] |
| Bolivien | Nicht anerkannt | Nur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen Möglichkeiten | Kein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn der ausstellende Staat einen eigenen internationalen Führerschein ausstellt [1] |
| Bosnien und Herzegowina | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) |
| Botsuana | Nicht anerkannt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Nur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden |
| Brasilien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) |
| Britische Jungferninseln | Nicht geklärt | Wir können für einen Führerschein aus Britische Jungferninseln keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von Mongolei | Die Verwahrerunterlagen klären nicht, ob ein Straßenverkehrsübereinkommen Britische Jungferninseln erfasst: Der für seine internationalen Beziehungen zuständige Staat hat seine räumlichen Erstreckungen zum Übereinkommen von 1949 einzeln aufgeführt, ohne Britische Jungferninseln zu nennen, hat dem Verwahrer aber gesondert mitgeteilt, dass das Übereinkommen von 1949 für seine Kronbesitzungen und Überseegebiete in Kraft bleibt. So oder so lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Brunei | Nicht anerkannt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Nur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden |
| Bulgarien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) |
| Burkina Faso | Nicht anerkannt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Nur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden |
| Burundi | Nicht anerkannt | Nur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen Möglichkeiten | Kein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn der ausstellende Staat einen eigenen internationalen Führerschein ausstellt [1] |
| Chile | Nicht anerkannt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Nur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden |
| China | Nicht anerkannt | Nur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen Möglichkeiten | Kein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden [1] |
| Cookinseln | Nicht geklärt | Wir können für einen Führerschein aus Cookinseln keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von Mongolei | Wir konnten keine Ratifikation, keinen Beitritt und keine räumliche Erstreckung feststellen, die Cookinseln erfasst; daher lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Costa Rica | Nicht anerkannt | Nur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen Möglichkeiten | Kein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn der ausstellende Staat einen eigenen internationalen Führerschein ausstellt [1] |
| Curaçao | Nicht anerkannt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Nur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden |
| Dänemark | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) |
| Deutschland | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) |
| Dominica | Nicht anerkannt | Nur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen Möglichkeiten | Kein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn der ausstellende Staat einen eigenen internationalen Führerschein ausstellt [1] |
| Dominikanische Republik | Nicht anerkannt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Nur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden |
| Dschibuti | Nicht anerkannt | Nur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen Möglichkeiten | Kein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden [1] |
| Ecuador | Nicht anerkannt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Nur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden |
| Elfenbeinküste | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) |
| El Salvador | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) [a] |
| Eritrea | Nicht anerkannt | Nur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen Möglichkeiten | Kein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden [1] |
| Estland | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) |
| Eswatini | Nicht anerkannt | Nur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen Möglichkeiten | Kein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn der ausstellende Staat einen eigenen internationalen Führerschein ausstellt [1] |
| Falklandinseln | Nicht geklärt | Wir können für einen Führerschein aus Falklandinseln keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von Mongolei | Die Verwahrerunterlagen klären nicht, ob ein Straßenverkehrsübereinkommen Falklandinseln erfasst: Der für seine internationalen Beziehungen zuständige Staat hat seine räumlichen Erstreckungen zum Übereinkommen von 1949 einzeln aufgeführt, ohne Falklandinseln zu nennen, hat dem Verwahrer aber gesondert mitgeteilt, dass das Übereinkommen von 1949 für seine Kronbesitzungen und Überseegebiete in Kraft bleibt. So oder so lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Färöer | Nicht anerkannt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Nur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden |
| Fidschi | Nicht anerkannt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Nur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden |
| Finnland | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) |
| Frankreich | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) |
| Französisch-Guayana | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) |
| Französisch-Polynesien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (über Frankreich — räumliche Anwendung) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) |
| Gabun | Nicht anerkannt | Nur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen Möglichkeiten | Kein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn der ausstellende Staat einen eigenen internationalen Führerschein ausstellt [1] |
| Gambia | Nicht anerkannt | Nur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen Möglichkeiten | Kein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn der ausstellende Staat einen eigenen internationalen Führerschein ausstellt [1] |
| Georgien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) |
| Ghana | Nicht anerkannt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Nur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden |
| Gibraltar | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (über Vereinigtes Königreich — räumliche Anwendung) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) |
| Grenada | Nicht anerkannt | Nur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen Möglichkeiten | Kein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden [1] |
| Griechenland | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) |
| Grönland | Nicht geklärt | Wir können für einen Führerschein aus Grönland keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von Mongolei | Wir konnten keine Ratifikation, keinen Beitritt und keine räumliche Erstreckung feststellen, die Grönland erfasst; daher lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Guadeloupe | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) |
| Guam | Nicht anerkannt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Nur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden |
| Guatemala | Nicht anerkannt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Nur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden |
| Guernsey | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (über Vereinigtes Königreich — räumliche Anwendung) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) |
| Guinea | Nicht anerkannt | Nur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen Möglichkeiten | Kein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn der ausstellende Staat einen eigenen internationalen Führerschein ausstellt [1] |
| Guinea-Bissau | Nicht anerkannt | Nur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen Möglichkeiten | Kein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden [1] |
| Guyana | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) [a] |
| Haiti | Nicht anerkannt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Nur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden |
| Honduras | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) [a] |
| Hongkong | Nicht anerkannt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Nur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden |
| Indien | Nicht anerkannt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Nur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden |
| Indonesien | Nicht anerkannt | Nur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen Möglichkeiten | Kein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn der ausstellende Staat einen eigenen internationalen Führerschein ausstellt [1] |
| Irak | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) |
| Iran | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) [a] |
| Irland | Nicht anerkannt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Nur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden |
| Island | Nicht anerkannt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Nur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden |
| Israel | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) |
| Italien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) |
| Jamaika | Nicht anerkannt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Nur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden |
| Japan | Nicht anerkannt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Nur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden |
| Jemen | Nicht anerkannt | Nur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen Möglichkeiten | Kein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn der ausstellende Staat einen eigenen internationalen Führerschein ausstellt [1] |
| Jersey | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (über Vereinigtes Königreich — räumliche Anwendung) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) |
| Jordanien | Nicht anerkannt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Nur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden |
| Kaimaninseln | Nicht anerkannt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Nur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden |
| Kambodscha | Nicht anerkannt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Nur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden |
| Kamerun | Nicht anerkannt | Nur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen Möglichkeiten | Kein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn der ausstellende Staat einen eigenen internationalen Führerschein ausstellt [1] |
| Kanada | Nicht anerkannt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Nur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden |
| Kap Verde | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) |
| Karibische Niederlande | Nicht anerkannt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Nur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden |
| Kasachstan | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) |
| Katar | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) [a] |
| Kenia | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) |
| Kirgisistan | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) |
| Kiribati | Nicht anerkannt | Nur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen Möglichkeiten | Kein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden [1] |
| Kolumbien | Nicht anerkannt | Nur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen Möglichkeiten | Kein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn der ausstellende Staat einen eigenen internationalen Führerschein ausstellt [1] |
| Komoren | Nicht anerkannt | Nur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen Möglichkeiten | Kein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden [1] |
| Kongo (Brazzaville) | Nicht anerkannt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Nur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden |
| Kongo (Demokratische Rep.) | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) |
| Kosovo | Nicht anerkannt | Nur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen Möglichkeiten | Kein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn der ausstellende Staat einen eigenen internationalen Führerschein ausstellt [1] |
| Kroatien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) |
| Kuba | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) |
| Kuwait | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) [a] |
| Laos | Nicht anerkannt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Nur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden |
| Lesotho | Nicht anerkannt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Nur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden |
| Lettland | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) |
| Libanon | Nicht anerkannt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Nur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden |
| Liberia | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) |
| Libyen | Nicht anerkannt | Nur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen Möglichkeiten | Kein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn der ausstellende Staat einen eigenen internationalen Führerschein ausstellt [1] |
| Liechtenstein | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) |
| Litauen | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) |
| Luxemburg | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) |
| Macau | Nicht anerkannt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Nur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden |
| Madagaskar | Nicht anerkannt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Nur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden |
| Malawi | Nicht anerkannt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Nur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden |
| Malaysia | Nicht anerkannt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Nur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden |
| Malediven | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) |
| Mali | Nicht anerkannt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Nur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden |
| Malta | Nicht anerkannt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Nur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden |
| Marokko | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) |
| Marshallinseln | Nicht anerkannt | Nur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen Möglichkeiten | Kein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden [1] |
| Martinique | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) |
| Mauretanien | Nicht anerkannt | Nur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen Möglichkeiten | Kein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden [1] |
| Mauritius | Nicht anerkannt | Nur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen Möglichkeiten | Kein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn der ausstellende Staat einen eigenen internationalen Führerschein ausstellt [1] |
| Mayotte | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (über Frankreich — räumliche Anwendung) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) |
| Mexiko | Nicht anerkannt | Nur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen Möglichkeiten | Kein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn der ausstellende Staat einen eigenen internationalen Führerschein ausstellt [1] |
| Mikronesien | Nicht anerkannt | Nur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen Möglichkeiten | Kein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden [1] |
| Monaco | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) |
| Montenegro | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) |
| Montserrat | Nicht geklärt | Wir können für einen Führerschein aus Montserrat keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von Mongolei | Die Verwahrerunterlagen klären nicht, ob ein Straßenverkehrsübereinkommen Montserrat erfasst: Der für seine internationalen Beziehungen zuständige Staat hat seine räumlichen Erstreckungen zum Übereinkommen von 1949 einzeln aufgeführt, ohne Montserrat zu nennen, hat dem Verwahrer aber gesondert mitgeteilt, dass das Übereinkommen von 1949 für seine Kronbesitzungen und Überseegebiete in Kraft bleibt. So oder so lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Mosambik | Nicht anerkannt | Nur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen Möglichkeiten | Kein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn der ausstellende Staat einen eigenen internationalen Führerschein ausstellt [1] |
| Myanmar | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) [a] |
| Namibia | Nicht anerkannt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Nur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden |
| Nauru | Nicht anerkannt | Nur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen Möglichkeiten | Kein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden [1] |
| Nepal | Nicht anerkannt | Nur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen Möglichkeiten | Kein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn der ausstellende Staat einen eigenen internationalen Führerschein ausstellt [1] |
| Neukaledonien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (über Frankreich — räumliche Anwendung) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) |
| Neuseeland | Nicht anerkannt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Nur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden |
| Nicaragua | Nicht anerkannt | Nur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen Möglichkeiten | Kein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn der ausstellende Staat einen eigenen internationalen Führerschein ausstellt [1] |
| Niederlande | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) |
| Niger | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) |
| Nigeria | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) [a] |
| Niue | Nicht geklärt | Wir können für einen Führerschein aus Niue keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von Mongolei | Wir konnten keine Ratifikation, keinen Beitritt und keine räumliche Erstreckung feststellen, die Niue erfasst; daher lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Nordkorea | Nicht anerkannt | Nur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen Möglichkeiten | Kein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden [1] |
| Nördliche Marianen | Nicht anerkannt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Nur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden |
| Nordmazedonien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) |
| Nordzypern | Nicht anerkannt | Nur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen Möglichkeiten | Kein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden [1] |
| Norwegen | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) |
| Oman | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) [a] |
| Österreich | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) |
| Osttimor | Nicht anerkannt | Nur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen Möglichkeiten | Kein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden [1] |
| Pakistan | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) [a] |
| Palästina | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) [a] |
| Palau | Nicht anerkannt | Nur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen Möglichkeiten | Kein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden [1] |
| Panama | Nicht anerkannt | Nur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen Möglichkeiten | Kein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn der ausstellende Staat einen eigenen internationalen Führerschein ausstellt [1] |
| Papua-Neuguinea | Nicht anerkannt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Nur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden |
| Paraguay | Nicht anerkannt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Nur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden |
| Peru | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) [a] |
| Philippinen | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) |
| Polen | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) |
| Portugal | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) |
| Puerto Rico | Nicht anerkannt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Nur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden |
| Republik Moldau | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) |
| Réunion | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) |
| Ruanda | Nicht anerkannt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Nur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden |
| Rumänien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) |
| Russische Föderation | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) |
| Saharauische Republik | Nicht anerkannt | Nur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen Möglichkeiten | Kein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden [1] |
| Saint-Martin | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) |
| Saint-Pierre und Miquelon | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (über Frankreich — räumliche Anwendung) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) |
| Salomonen | Nicht anerkannt | Nur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen Möglichkeiten | Kein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden [1] |
| Sambia | Nicht anerkannt | Nur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen Möglichkeiten | Kein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn der ausstellende Staat einen eigenen internationalen Führerschein ausstellt [1] |
| Samoa | Nicht anerkannt | Nur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen Möglichkeiten | Kein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden [1] |
| San Marino | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) |
| São Tomé und Príncipe | Nicht anerkannt | Nur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen Möglichkeiten | Kein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden [1] |
| Saudi-Arabien | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) [a] |
| Schweden | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) |
| Schweiz | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) |
| Senegal | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) |
| Serbien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) |
| Seychellen | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) |
| Sierra Leone | Nicht anerkannt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Nur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden |
| Simbabwe | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) [a] |
| Singapur | Nicht anerkannt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Nur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden |
| Sint Maarten | Nicht anerkannt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Nur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden |
| Slowakei | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) |
| Slowenien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) |
| Somalia | Nicht anerkannt | Nur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen Möglichkeiten | Kein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden [1] |
| Somaliland | Nicht anerkannt | Nur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen Möglichkeiten | Kein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden [1] |
| Spanien | Nicht anerkannt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Nur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden |
| Sri Lanka | Nicht anerkannt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Nur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden |
| St. Kitts und Nevis | Nicht anerkannt | Nur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen Möglichkeiten | Kein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn der ausstellende Staat einen eigenen internationalen Führerschein ausstellt [1] |
| St. Lucia | Nicht anerkannt | Nur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen Möglichkeiten | Kein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn der ausstellende Staat einen eigenen internationalen Führerschein ausstellt [1] |
| St. Vincent | Nicht anerkannt | Nur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen Möglichkeiten | Kein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn der ausstellende Staat einen eigenen internationalen Führerschein ausstellt [1] |
| Südafrika | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) |
| Sudan | Nicht anerkannt | Nur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen Möglichkeiten | Kein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn der ausstellende Staat einen eigenen internationalen Führerschein ausstellt [1] |
| Südkorea | Nicht anerkannt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Nur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden |
| Südossetien | Nicht anerkannt | Nur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen Möglichkeiten | Kein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden [1] |
| Südsudan | Nicht anerkannt | Nur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen Möglichkeiten | Kein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden [1] |
| Suriname | Nicht anerkannt | Nur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen Möglichkeiten | Kein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn der ausstellende Staat einen eigenen internationalen Führerschein ausstellt [1] |
| Syrien | Nicht anerkannt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Nur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden |
| Tadschikistan | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) |
| Taiwan | Nicht anerkannt | Nur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen Möglichkeiten | Kein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn der ausstellende Staat einen eigenen internationalen Führerschein ausstellt [1] |
| Tansania | Nicht anerkannt | Nur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen Möglichkeiten | Kein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn der ausstellende Staat einen eigenen internationalen Führerschein ausstellt [1] |
| Thailand | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) [a] |
| Togo | Nicht anerkannt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Nur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden |
| Tokelau | Nicht geklärt | Wir können für einen Führerschein aus Tokelau keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von Mongolei | Wir konnten keine Ratifikation, keinen Beitritt und keine räumliche Erstreckung feststellen, die Tokelau erfasst; daher lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Tonga | Nicht anerkannt | Nur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen Möglichkeiten | Kein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn der ausstellende Staat einen eigenen internationalen Führerschein ausstellt [1] |
| Transnistrien | Nicht anerkannt | Nur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen Möglichkeiten | Kein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden [1] |
| Trinidad und Tobago | Nicht anerkannt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Nur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden |
| Tschad | Nicht anerkannt | Nur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen Möglichkeiten | Kein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn der ausstellende Staat einen eigenen internationalen Führerschein ausstellt [1] |
| Tschechien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) |
| Tunesien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) |
| Türkei | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) |
| Turkmenistan | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) |
| Turks- und Caicosinseln | Nicht geklärt | Wir können für einen Führerschein aus Turks- und Caicosinseln keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von Mongolei | Die Verwahrerunterlagen klären nicht, ob ein Straßenverkehrsübereinkommen Turks- und Caicosinseln erfasst: Der für seine internationalen Beziehungen zuständige Staat hat seine räumlichen Erstreckungen zum Übereinkommen von 1949 einzeln aufgeführt, ohne Turks- und Caicosinseln zu nennen, hat dem Verwahrer aber gesondert mitgeteilt, dass das Übereinkommen von 1949 für seine Kronbesitzungen und Überseegebiete in Kraft bleibt. So oder so lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Tuvalu | Nicht anerkannt | Nur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen Möglichkeiten | Kein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden [1] |
| Uganda | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) |
| Ukraine | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) |
| Ungarn | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) |
| Uruguay | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) [a] |
| Usbekistan | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) |
| Vanuatu | Nicht anerkannt | Nur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen Möglichkeiten | Kein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden [1] |
| Vatikan | Nicht anerkannt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Nur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden |
| Venezuela | Nicht anerkannt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Nur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden |
| Vereinigte Arabische Emirate | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) [a] |
| Vereinigtes Königreich | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) |
| Vereinigte Staaten von Amerika | Nicht anerkannt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Nur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden |
| Vietnam | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) |
| Wallis und Futuna | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (über Frankreich — räumliche Anwendung) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) |
| Westsahara | Nicht anerkannt | Nur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen Möglichkeiten | Kein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden [1] |
| Zentralafrikanische Republik | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Anerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) |
| Zypern | Nicht anerkannt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Nur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden |
Quellen und Hinweise zur Tabelle oben
[1] UN Treaty Collection, Multilateral Treaties Deposited with the Secretary-General — status of the 1949 Geneva Convention on Road Traffic (chapter XI-B-1) and of the 1968 Vienna Convention on Road Traffic (chapter XI-B-19) — XI-B-1, XI-B-19
[a] Die Führerscheinklassen folgen nicht dem Schema A–E der Übereinkommen — Mietwagenpersonal kann einen Internationalen Führerschein verlangen, um sie zuzuordnen.
Einen Internationalen Führerschein müssen Sie vor der Reise beschaffen, und nur bestimmte Länder dürfen Ihnen einen ausstellen — einen amtlichen Internationalen Führerschein können Sie nicht in einem beliebigen fremden Land kaufen. Nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 darf ihn nur die Vertragspartei ausstellen, in der Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben und die Ihren Führerschein ausgestellt hat oder anerkennt — durch die zuständige Behörde dieser Vertragspartei oder durch einen von ihr hierzu ermächtigten Verband. Nach dem Genfer Übereinkommen von 1949 wird er von der zuständigen Behörde eines Vertragsstaats oder von einem von dieser Behörde hierzu ermächtigten Verband ausgestellt. Welche Stelle das ist, ist von Land zu Land verschieden: in manchen eine staatliche Stelle, in anderen ein ermächtigter Automobilclub.
Unabhängig davon bietet IDA ein digitales Internationales Fahrerdokument an — eine Übersetzung Ihres nationalen Führerscheins, die Sie zusammen mit ihm mitführen. Es ist kein Internationaler Führerschein, der nach den Übereinkommen von 1949 oder 1968 von der Stelle ausgestellt wird, die Ihr Land dafür ermächtigt, und es ist keine beglaubigte, beeidigte oder sonst amtliche Übersetzung: Keine Behörde beglaubigt es, und wo ein Land von Gesetzes wegen eine amtliche oder beglaubigte Übersetzung verlangt, erfüllt unser Dokument diese Anforderung nicht. Es ist eine private Übersetzung, die Ihren nationalen Führerschein an Mietwagenschaltern und bei Verkehrskontrollen lesbar machen soll.
Die Besuchererlaubnis auf Grundlage eines ausländischen Führerscheins endet ein Jahr nach der Einreise (dieselbe an die Einreise gebundene Frist wie bei der Besucherregelung). Ein Inhaber eines abkommenskonformen Führerscheins aus einem Vertragsstaat des Übereinkommens von 1968 kann diesen ohne die Prüfung im Verkehrsrecht in einen mongolischen Führerschein umtauschen; ein Inhaber aus einem Nichtvertragsstaat muss eine Prüfung mit 20 Fragen bestehen. Amtliche Quelle.
Ein paar Minuten echtes Videomaterial aus der Fahrerperspektive sind der schnellste Weg zu einem sicheren Gefühl vor Ihrer ersten Fahrt in der Mongolei:
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