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Internationaler Führerschein in Mongolei


Mongolei

Holen Sie sich Ihren internationalen Führerschein für Mongolei

  • Sofortige Genehmigung
  • Schnelles und einfaches Verfahren
  • Gültig von 1 bis 3 Jahren
  • Fahren Sie legal in Übersee
  • Übersetzt in 70 Sprachen
  • Anerkannt in über 150 Ländern
  • Weltweiter Expressversand
internationalen Führerschein

Wie bekommt man einen internationalen Führerschein in Mongolei?

Der internationale Führerschein ist eine Übersetzung des nationalen Führerscheins in viele Sprachen. Die ersten Ausweiskarten erschienen 1926 nach dem Internationalen Übereinkommen von Paris über den Kraftfahrzeugverkehr. Der internationale Führerschein wurde auch von zwei weiteren Übereinkommen aus den Jahren 1949 und 1968 beeinflusst. Der internationale Führerschein ist dasselbe wie der internationale Führerschein.

Erwerb eines internationalen Führerscheins in Mongolei während Sie sich in Mongolei befinden, wenn Sie einen gültigen Mongolei nationalen Führerschein haben. Wenn Sie nur einen Besuch in Mongolei planen, können Sie sich an die zuständige Behörde in Ihrem Land wenden. Wenn Sie bereits auf Reisen sind und keine IDL haben, besteht die einzige Möglichkeit darin, Ihren nationalen Führerschein online zu übersetzen. Dies ist eine schnellere, bequemere und einfachere Möglichkeit, auf Reisen weiterhin Auto zu fahren.

Wir erinnern Sie daran, dass ein internationaler Führerschein nur mit einem gültigen nationalen Führerschein gültig ist.

Wie man den internationalen Führerschein online bekommt?


Einfach und schnell
Um den Internationalen Führerschein (IDP) zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen und dann das Formular ausfüllen, das Sie uns vorlegen müssen:
  • 1. Ein Foto Ihres gültigen nationalen Führerscheins
  • 2. Ihre persönlichen Daten
  • 3. Ein Foto von Ihnen
  • 4. Ihre Unterschrift (scannen oder fotografieren)

Unsere Dienstleistungen werden Sie kein Vermögen kosten.
Holen Sie sich jetzt einen internationalen Führerschein (IDP) und reisen Sie einfach.

Preis des Internationalen Führerscheins in Mongolei?


7 Tage Geld-zurück-Garantie!

Sie können die von der International Driving Authority, der Straßenverkehrsbehörde, ausgestellten Dokumente jederzeit vor der Lieferung oder innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Dokuments gegen eine vollständige Rückerstattung zurücksenden.

Zahlungswährung
USD
Lieferung
Luftpost:
14.99 USD — 15 - 50 Arbeitstage
FedEx Connect Plus:
32.99 USD — 6 - 11 Arbeitstage
EMS:
53.99 USD — 15 - 45 Arbeitstage
FedEx Priority:
75.99 USD — 3 - 5 Arbeitstage
UPS:
88.99 USD — 4 - 7 Arbeitstage
DHL Express:
113.99 USD — 2 - 5 Arbeitstage
  • Internationaler Führerschein nach UN-Standard
  • Elektronischer Internationaler Führerschein
1 Jahr Läuft ab 2027 USD 69.00 Beantragen
2 Jahre Läuft ab 2028 USD 75.00 Sie sparen 63.00 USD Beantragen
3 Jahre Läuft ab 2029 USD 79.00 Sie sparen 128.00 USD Beantragen
Der Internationale Führerschein umfasst einen Plastikausweis, ein Heft und eine mobile Anwendung für Android und iOS mit der Übersetzung in 70 Sprachen (29 in einem Heft und alle 70 in einer mobilen Anwendung).

Wie bekommt man einen Internationalen Führerschein in Mongolei?

Nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 dürfen internationale Führerscheine von nationalen Regierungen oder Organisationen ausgestellt werden, denen diese Aufgaben übertragen wurden. In den meisten Ländern geschieht dies durch Automobilverbände, die der AIT/FIA angeschlossen sind, durch die Polizei oder andere Organisationen. Um einen internationalen Führerschein in Mongolei zu bekommen, müssen Sie einen lokalen Führerschein haben und sich bei den dafür zuständigen Behörden bewerben (Wir bemühen uns, die Informationen auf dem neuesten Stand zu halten; bitte teilen Sie uns mit, wenn der Link nicht funktioniert). Die Kosten und der Zeitpunkt der Erteilung sind von Land zu Land unterschiedlich.

Wenn Sie einen nationalen Führerschein haben, der nicht in Mongolei ausgestellt ist, müssen Sie prüfen, ob Sie mit Ihrem Führerschein fahren dürfen und ob Sie ein IDP benötigen. Wenn ja, besteht der einzige Ausweg darin, eine Übersetzung Ihres Führerscheins mit Zustellung oder eine elektronische Version zu bestellen (erkundigen Sie sich bei der Autovermietung, ob die elektronische Version funktioniert), zum Beispiel bei uns.

FAQ


Wie erhält man einen Internationalen Führerschein für Mongolei?

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Wenn Sie einen nationalen Führerschein besitzen und in ein Land reisen möchten, in dem ein Internationaler Führerschein (IF) erforderlich oder empfohlen ist, sollten Sie sich an die zuständigen Behörden oder eine autorisierte Automobilorganisation wenden, die Internationale Führerscheine für Mongolei ausstellt. Wenn Sie Ausländer sind und Ihre Reise im Voraus planen, können Sie den IF auf ähnliche Weise in Ihrem Heimatland beantragen.


Wie beantrage ich einen Internationalen Führerschein?

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Der Antragsprozess ist in allen Organisationen ähnlich, jedoch unterscheiden sich Bearbeitungszeit und Kosten je nach Land erheblich. Bei uns ist es sehr einfach und schnell: Füllen Sie das Antragsformular für den Internationalen Führerschein aus, fügen Sie eine Kopie Ihres gültigen Führerscheins, Ihre Unterschrift und ein Farbfoto bei und leisten Sie die Zahlung. Sie können den Antrag hier online stellen.


Brauche ich einen Internationalen Führerschein für Mongolei?

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Wenn Sie einen Führerschein aus einem der 67 Länder besitzen, die ihre Führerscheine gemäß dem Wiener Übereinkommen von 1968 harmonisiert haben, benötigen Sie KEINEN Internationalen Führerschein, um in Mongolei zu fahren, da Ihr Führerschein anerkannt wird. Fahrer aus anderen Ländern, die nicht auf dieser Liste stehen, benötigen einen Internationalen Führerschein, sofern es keine bilaterale Vereinbarung gibt.


Was ist ein Internationaler Führerschein?

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Unser Internationaler Führerschein ist ideal für Reisende, die regelmäßig neue Länder besuchen und gerne mit einem Mietwagen unterwegs sind. Es ist keine zusätzliche Prüfung erforderlich, und der Führerschein ist ein bis drei Jahre gültig. Dieses Dokument wird zusammen mit Ihrem nationalen Führerschein verwendet, ersetzt diesen jedoch nicht; es handelt sich um eine Übersetzung Ihres Führerscheins in drei Formaten.


Kann ich mit diesem Dokument ein Auto mieten?

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In der Regel ja. Da die Anforderungen jedoch je nach Region variieren, sollten Sie sich direkt bei der jeweiligen Autovermietung erkundigen.


Kann ich mit dem IF eine Kfz-Versicherung abschließen?

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In der Regel ja. Da die Anforderungen je nach Region unterschiedlich sind, wird empfohlen, sich direkt an die örtlichen Versicherungsunternehmen zu wenden.

Was Sie wissen müssen, um in Mongolei?


🗓 Fakten geprüft anhand folgender Quellen: Straßenverkehrsrecht der Mongolei und weitere amtliche Quellen. Recherche zuletzt aktualisiert: . Sie dürfen diese Informationen nur übernehmen, wenn Sie einen Link zurück auf diese Seite setzen.

Diese Seite enthält allgemeine Informationen zu Verkehrsregeln, keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich, und jede Behörde wendet ihre eigenen an — klären Sie Ihren Fall vor der Fahrt mit der zuständigen Behörde.

Wir sind ein privates Unternehmen. Wir sind keine Behörde, keine Führerschein- oder Ausgabestelle und keine Vertragsorganisation, und wir sind mit keiner von ihnen verbunden, werden von keiner unterstützt und handeln für keine von ihnen. Das Internationales Fahrerdokument, das wir verkaufen, ist eine Übersetzung Ihres nationalen Führerscheins: Es ist kein Führerschein und kein von einer Behörde ausgestelltes Dokument.

Autofahren in der Mongolei: die wichtigsten Fakten

FrageAntwort
StraßenseiteRechts
Internationaler Führerschein (IDP)Für 103 der 240 Herkunftsführerscheine nicht erforderlich, davon 9 ohne festgestellte Regelung — siehe die Zeile für Ihr Ausstellungsland in der Tabelle unten
Akzeptierte Typen des Internationalen FührerscheinsNur Wien 1968 (gültig 3 Jahre)
UN-StraßenverkehrsübereinkommenWien 1968 — Beitritt 19. Dez. 1997
Zeitliche Begrenzung für BesucherEin anerkennungsfähiger ausländischer Staatsbürger darf die entsprechende Fahrzeugklasse für ein Jahr nach der Einreise in die Mongolei fahren.
Mindestalter18 zum Fahren — Nationale Polizeibehörde, Ersterteilung mongolischer und internationaler Führerscheine
AlkoholgrenzwertDas mongolische Recht kennt keinen zulässigen Blutalkoholwert.
GeschwindigkeitsbegrenzungenDie Höchstwerte in den aktuellen Verkehrsregeln betragen 60 km/h innerorts, 80 km/h außerorts und 100 km/h auf Schnellstraßen, sofern kein Schild eine andere Begrenzung vorgibt.
Notrufnummer102 für die Polizei, 103 für den Rettungsdienst, 101 für die Feuerwehr und 105 für Rettung/Katastrophenschutz; von einem ausländischen Mobiltelefon wählen Sie +976 102 (Reisehinweise der britischen Regierung). Gehen Sie nicht davon aus, dass ein einheitlicher 112-Dienst landesweit verfügbar ist.

Brauchen Sie in der Mongolei einen Internationalen Führerschein?

Article 17.3 erlaubt einem ausländischen Staatsbürger, für 1 Jahr nach der Einreise mit einem nationalen Führerschein zu fahren, der von einem Vertragsstaat des Wiener Übereinkommens von 1968 ausgestellt wurde, oder mit einem Führerschein/IDP, der diesem Übereinkommen entspricht — ein IDP ist also nicht gesetzlich vorgeschrieben, wenn der nationale Führerschein selbst die Voraussetzungen erfüllt. Article 17.4 verbietet ausdrücklich das Fahren mit einem IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde: ein IDP nach dem Muster von 1949 aus einem Land, das nur dem Abkommen von 1949 angehört (z. B. USA, Kanada, Australien, Japan, Indien), funktioniert überhaupt nicht. Die Reisehinweise der britischen Regierung bestätigen dies in der Praxis: „Sie benötigen einen internationalen Führerschein (IDP) nach dem Muster von 1968“ und „Der IDP nach dem Muster von 1949 wird nicht mehr anerkannt.“

  • Touristen und Kurzzeitbesucher: Führen Sie Ihren nationalen Führerschein zusammen mit dem Dokument mit, das in der Zeile für Ihr Ausstellungsland in der Tabelle unten genannt ist — für die meisten Herkunftsführerscheine ist dieses Dokument kein Internationaler Führerschein, lesen Sie daher Ihre eigene Antwort, statt einen vorauszusetzen.

Für das Fahren ohne das erforderliche Dokument konnte aus einer maßgeblichen Quelle keine konkrete Strafe bestätigt werden. Amtliche Quelle.

Auf welcher Straßenseite fährt man in Mongolei?

In Mongolei fährt man rechts, überholt wird links. Viele importierte Gebrauchtwagen sind rechtsgelenkt (aus Japan), obwohl Rechtsverkehr herrscht.

Wie lange dürfen Sie in der Mongolei mit einem ausländischen Führerschein fahren?

Ein anerkennungsfähiger ausländischer Staatsbürger darf die entsprechende Fahrzeugklasse für ein Jahr nach der Einreise in die Mongolei fahren. (Mongolisches Gesetz über die Straßenverkehrssicherheit, Article 17.3)

Sie planen einen Umzug in die Mongolei? Sobald Sie dort Ihren Wohnsitz haben, gelten andere Regeln — siehe den Abschnitt für Einwohner unten.

Ist Mongolei Vertragspartei beim Straßenverkehrsübereinkommen von 1949 oder 1968?

Mongolei ist Vertragspartei beim Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1968, nicht aber beim Genfer Übereinkommen von 1949.

  • Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1968: Beitritt am 19. Dez. 1997.

Warum die Anerkennung Ihres Führerscheins von Land zu Land unterschiedlich ist

Ob ein fremdes Land Ihren Führerschein akzeptiert, hängt an einem Geflecht von Faktoren: drei verschiedene Straßenverkehrsübereinkommen, die Jahrzehnte auseinander unterzeichnet wurden (1926, 1949, 1968) — das älteste ist älter als die Vereinten Nationen selbst, und nur die beiden späteren wurden unter ihrem Dach geschlossen —, Länder in unterschiedlichen Stadien des Beitritts zu jedem davon (unterzeichnet, angenommen oder ratifiziert), Führerscheine in Alphabeten, die die örtliche Polizei nicht lesen kann, Systeme von Fahrzeugklassen, die zwischen den Ländern nicht zusammenpassen, Dokumentengenerationen, die dem Format eines Übereinkommens womöglich nicht entsprechen, selbst wenn das Land Mitglied ist, bilaterale Absprachen zwischen einzelnen Staaten und örtliche Gesetze, die an einem Ort lockerer und am nächsten strenger sind. Derselbe Führerschein kann an einer Grenze in Ordnung sein und an der nächsten abgelehnt werden — sogar am nächsten Mietwagenschalter. Den Internationalen Führerschein gibt es, um das meiste davon abzukürzen: eine standardisierte, mehrsprachige Darstellung Ihres vorhandenen Führerscheins mit vereinheitlichten Klassensymbolen, die die meisten Beamten auf einen Blick lesen können. Er ersetzt Ihren nationalen Führerschein nicht und verleiht keine neuen Rechte — Sie führen beide mit — und er garantiert keine Anerkennung: Eine Handvoll Zielländer verlangt weiterhin ein örtliches Fahrdokument zusätzlich oder an seiner Stelle, für die meisten verbessert er Ihre Aussichten aber spürbar.

Dürfen Sie in der Mongolei mit dem Führerschein Ihres Landes fahren?

Diese Tabelle gilt für Touristen und vorübergehende Besucher. Sie ziehen in die Mongolei und begründen dort Ihren Wohnsitz? Dann gelten andere Regeln — siehe den Abschnitt für Einwohner unten. Suchen Sie unten das Ausstellungsland Ihres Führerscheins. Die Mongolei ist ein striktes Reiseziel, das ausschließlich das Wiener Übereinkommen von 1968 anerkennt. Ein nationaler Führerschein aus einem Vertragsstaat des Wiener Übereinkommens von 1968 berechtigt für ein Jahr nach der Einreise zum Fahren, idealerweise begleitet von einem IDP nach dem Muster von 1968. IDPs, die von Staaten außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden — darunter jeder IDP nach dem Muster von 1949 (USA, Kanada, Australien, Japan, Indien und andere Länder, die nur dem Abkommen von 1949 angehören) —, sind ausdrücklich verboten, sodass sich diese Reisenden überhaupt nicht auf einen IDP verlassen können. Nach Ablauf des einjährigen Zeitraums ist der Führerschein in einen mongolischen umzutauschen. Regeln ändern sich — prüfen Sie vor der Reise amtliche Quellen. Zuletzt geprüft: Juli 2026.

Legende: „1949“ — Genfer Übereinkommen über den Straßenverkehr (Internationaler Führerschein bis zu 1 Jahr gültig); „1968“ — Wiener Übereinkommen (Internationaler Führerschein bis zu 3 Jahre gültig).

Was die Spalte „Einstufung“ auf dieser Seite bedeutet:

  • Nationaler Führerschein genügt — das Zielland lässt Besucher allein mit dem nationalen Führerschein fahren. Die Zeile für Ihr Ausstellungsland in der Tabelle unten nennt die Grundlage sowie etwaige Fristen oder Bedingungen, die sie einschränken.
  • Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen — das Zielland verlangt für diesen Führerschein keinen Internationalen Führerschein, das Mitführen wird jedoch empfohlen. Die Zeile für Ihr Ausstellungsland in der Tabelle unten nennt den Grund und etwaige damit verbundene Bedingungen.
  • Nicht anerkannt — die Quellenlage zeigt keinen Weg, hier als Besucher mit diesem Führerschein zu fahren; fragen Sie die örtlichen Behörden nach einer Umschreibung oder einer befristeten Erlaubnis. Die Zeile für Ihr Ausstellungsland in der Tabelle unten nennt, was dem entgegensteht.
  • Nicht geklärt — die Quellenlage klärt nicht, ob Sie hier mit diesem Führerschein fahren dürfen; klären Sie dies mit der Führerscheinbehörde des Ziellandes, bevor Sie sich darauf verlassen. Die Zeile für Ihr Ausstellungsland in der Tabelle unten nennt, was nicht bestätigt werden konnte.
Ausstellungsland des FührerscheinsEinstufungWas Sie mitführen müssenWarum
AbchasienNicht anerkanntNur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen MöglichkeitenKein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden [1]
AfghanistanNicht anerkanntNur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen MöglichkeitenKein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn der ausstellende Staat einen eigenen internationalen Führerschein ausstellt [1]
ÄgyptenNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsamAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) [a]
AlbanienNationaler Führerschein genügtIhr nationaler FührerscheinAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4))
AlgerienNicht anerkanntVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenNur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden
Amerikanische JungferninselnNicht anerkanntVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenNur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden
Amerikanisch-SamoaNicht anerkanntVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenNur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden
AndorraNationaler Führerschein genügtIhr nationaler FührerscheinAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4))
AngolaNicht anerkanntNur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen MöglichkeitenKein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden [1]
Antigua und BarbudaNicht anerkanntNur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen MöglichkeitenKein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden [1]
ÄquatorialguineaNicht anerkanntNur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen MöglichkeitenKein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden [1]
ArgentinienNicht anerkanntVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenNur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden
ArmenienNationaler Führerschein genügtIhr nationaler FührerscheinAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4))
ArubaNicht anerkanntVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenNur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden
Asad KaschmirNicht anerkanntNur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen MöglichkeitenKein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden [1]
AserbaidschanNationaler Führerschein genügtIhr nationaler FührerscheinAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4))
ÄthiopienNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsamAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) [a]
AustralienNicht anerkanntVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenNur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden
BahamasNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsamAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) [a]
BahrainNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsamAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) [a]
BangladeschNicht anerkanntVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenNur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden
BarbadosNicht anerkanntVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenNur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden
BelarusNationaler Führerschein genügtIhr nationaler FührerscheinAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4))
BelgienNationaler Führerschein genügtIhr nationaler FührerscheinAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4))
BelizeNicht anerkanntNur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen MöglichkeitenKein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn der ausstellende Staat einen eigenen internationalen Führerschein ausstellt [1]
BeninNationaler Führerschein genügtIhr nationaler FührerscheinAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4))
BergkarabachNicht anerkanntNur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen MöglichkeitenKein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden [1]
BermudaNicht geklärtWir können für einen Führerschein aus Bermuda keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von MongoleiDie Verwahrerunterlagen klären nicht, ob ein Straßenverkehrsübereinkommen Bermuda erfasst: Der für seine internationalen Beziehungen zuständige Staat hat seine räumlichen Erstreckungen zum Übereinkommen von 1949 einzeln aufgeführt, ohne Bermuda zu nennen, hat dem Verwahrer aber gesondert mitgeteilt, dass das Übereinkommen von 1949 für seine Kronbesitzungen und Überseegebiete in Kraft bleibt. So oder so lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1]
BhutanNicht anerkanntNur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen MöglichkeitenKein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn der ausstellende Staat einen eigenen internationalen Führerschein ausstellt [1]
BolivienNicht anerkanntNur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen MöglichkeitenKein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn der ausstellende Staat einen eigenen internationalen Führerschein ausstellt [1]
Bosnien und HerzegowinaNationaler Führerschein genügtIhr nationaler FührerscheinAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4))
BotsuanaNicht anerkanntVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenNur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden
BrasilienNationaler Führerschein genügtIhr nationaler FührerscheinAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4))
Britische JungferninselnNicht geklärtWir können für einen Führerschein aus Britische Jungferninseln keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von MongoleiDie Verwahrerunterlagen klären nicht, ob ein Straßenverkehrsübereinkommen Britische Jungferninseln erfasst: Der für seine internationalen Beziehungen zuständige Staat hat seine räumlichen Erstreckungen zum Übereinkommen von 1949 einzeln aufgeführt, ohne Britische Jungferninseln zu nennen, hat dem Verwahrer aber gesondert mitgeteilt, dass das Übereinkommen von 1949 für seine Kronbesitzungen und Überseegebiete in Kraft bleibt. So oder so lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1]
BruneiNicht anerkanntVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenNur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden
BulgarienNationaler Führerschein genügtIhr nationaler FührerscheinAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4))
Burkina FasoNicht anerkanntVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenNur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden
BurundiNicht anerkanntNur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen MöglichkeitenKein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn der ausstellende Staat einen eigenen internationalen Führerschein ausstellt [1]
ChileNicht anerkanntVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenNur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden
ChinaNicht anerkanntNur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen MöglichkeitenKein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden [1]
CookinselnNicht geklärtWir können für einen Führerschein aus Cookinseln keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von MongoleiWir konnten keine Ratifikation, keinen Beitritt und keine räumliche Erstreckung feststellen, die Cookinseln erfasst; daher lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1]
Costa RicaNicht anerkanntNur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen MöglichkeitenKein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn der ausstellende Staat einen eigenen internationalen Führerschein ausstellt [1]
CuraçaoNicht anerkanntVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenNur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden
DänemarkNationaler Führerschein genügtIhr nationaler FührerscheinAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4))
DeutschlandNationaler Führerschein genügtIhr nationaler FührerscheinAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4))
DominicaNicht anerkanntNur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen MöglichkeitenKein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn der ausstellende Staat einen eigenen internationalen Führerschein ausstellt [1]
Dominikanische RepublikNicht anerkanntVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenNur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden
DschibutiNicht anerkanntNur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen MöglichkeitenKein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden [1]
EcuadorNicht anerkanntVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenNur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden
ElfenbeinküsteNationaler Führerschein genügtIhr nationaler FührerscheinAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4))
El SalvadorNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsamAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) [a]
EritreaNicht anerkanntNur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen MöglichkeitenKein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden [1]
EstlandNationaler Führerschein genügtIhr nationaler FührerscheinAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4))
EswatiniNicht anerkanntNur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen MöglichkeitenKein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn der ausstellende Staat einen eigenen internationalen Führerschein ausstellt [1]
FalklandinselnNicht geklärtWir können für einen Führerschein aus Falklandinseln keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von MongoleiDie Verwahrerunterlagen klären nicht, ob ein Straßenverkehrsübereinkommen Falklandinseln erfasst: Der für seine internationalen Beziehungen zuständige Staat hat seine räumlichen Erstreckungen zum Übereinkommen von 1949 einzeln aufgeführt, ohne Falklandinseln zu nennen, hat dem Verwahrer aber gesondert mitgeteilt, dass das Übereinkommen von 1949 für seine Kronbesitzungen und Überseegebiete in Kraft bleibt. So oder so lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1]
FäröerNicht anerkanntVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenNur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden
FidschiNicht anerkanntVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenNur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden
FinnlandNationaler Führerschein genügtIhr nationaler FührerscheinAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4))
FrankreichNationaler Führerschein genügtIhr nationaler FührerscheinAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4))
Französisch-GuayanaNationaler Führerschein genügtIhr nationaler FührerscheinAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4))
Französisch-PolynesienNationaler Führerschein genügtIhr nationaler FührerscheinAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (über Frankreich — räumliche Anwendung) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4))
GabunNicht anerkanntNur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen MöglichkeitenKein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn der ausstellende Staat einen eigenen internationalen Führerschein ausstellt [1]
GambiaNicht anerkanntNur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen MöglichkeitenKein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn der ausstellende Staat einen eigenen internationalen Führerschein ausstellt [1]
GeorgienNationaler Führerschein genügtIhr nationaler FührerscheinAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4))
GhanaNicht anerkanntVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenNur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden
GibraltarNationaler Führerschein genügtIhr nationaler FührerscheinAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (über Vereinigtes Königreich — räumliche Anwendung) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4))
GrenadaNicht anerkanntNur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen MöglichkeitenKein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden [1]
GriechenlandNationaler Führerschein genügtIhr nationaler FührerscheinAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4))
GrönlandNicht geklärtWir können für einen Führerschein aus Grönland keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von MongoleiWir konnten keine Ratifikation, keinen Beitritt und keine räumliche Erstreckung feststellen, die Grönland erfasst; daher lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1]
GuadeloupeNationaler Führerschein genügtIhr nationaler FührerscheinAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4))
GuamNicht anerkanntVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenNur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden
GuatemalaNicht anerkanntVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenNur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden
GuernseyNationaler Führerschein genügtIhr nationaler FührerscheinAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (über Vereinigtes Königreich — räumliche Anwendung) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4))
GuineaNicht anerkanntNur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen MöglichkeitenKein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn der ausstellende Staat einen eigenen internationalen Führerschein ausstellt [1]
Guinea-BissauNicht anerkanntNur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen MöglichkeitenKein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden [1]
GuyanaNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsamAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) [a]
HaitiNicht anerkanntVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenNur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden
HondurasNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsamAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) [a]
HongkongNicht anerkanntVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenNur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden
IndienNicht anerkanntVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenNur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden
IndonesienNicht anerkanntNur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen MöglichkeitenKein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn der ausstellende Staat einen eigenen internationalen Führerschein ausstellt [1]
IrakNationaler Führerschein genügtIhr nationaler FührerscheinAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4))
IranNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsamAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) [a]
IrlandNicht anerkanntVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenNur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden
IslandNicht anerkanntVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenNur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden
IsraelNationaler Führerschein genügtIhr nationaler FührerscheinAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4))
ItalienNationaler Führerschein genügtIhr nationaler FührerscheinAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4))
JamaikaNicht anerkanntVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenNur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden
JapanNicht anerkanntVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenNur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden
JemenNicht anerkanntNur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen MöglichkeitenKein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn der ausstellende Staat einen eigenen internationalen Führerschein ausstellt [1]
JerseyNationaler Führerschein genügtIhr nationaler FührerscheinAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (über Vereinigtes Königreich — räumliche Anwendung) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4))
JordanienNicht anerkanntVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenNur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden
KaimaninselnNicht anerkanntVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenNur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden
KambodschaNicht anerkanntVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenNur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden
KamerunNicht anerkanntNur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen MöglichkeitenKein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn der ausstellende Staat einen eigenen internationalen Führerschein ausstellt [1]
KanadaNicht anerkanntVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenNur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden
Kap VerdeNationaler Führerschein genügtIhr nationaler FührerscheinAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4))
Karibische NiederlandeNicht anerkanntVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenNur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden
KasachstanNationaler Führerschein genügtIhr nationaler FührerscheinAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4))
KatarNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsamAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) [a]
KeniaNationaler Führerschein genügtIhr nationaler FührerscheinAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4))
KirgisistanNationaler Führerschein genügtIhr nationaler FührerscheinAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4))
KiribatiNicht anerkanntNur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen MöglichkeitenKein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden [1]
KolumbienNicht anerkanntNur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen MöglichkeitenKein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn der ausstellende Staat einen eigenen internationalen Führerschein ausstellt [1]
KomorenNicht anerkanntNur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen MöglichkeitenKein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden [1]
Kongo (Brazzaville)Nicht anerkanntVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenNur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden
Kongo (Demokratische Rep.)Nationaler Führerschein genügtIhr nationaler FührerscheinAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4))
KosovoNicht anerkanntNur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen MöglichkeitenKein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn der ausstellende Staat einen eigenen internationalen Führerschein ausstellt [1]
KroatienNationaler Führerschein genügtIhr nationaler FührerscheinAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4))
KubaNationaler Führerschein genügtIhr nationaler FührerscheinAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4))
KuwaitNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsamAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) [a]
LaosNicht anerkanntVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenNur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden
LesothoNicht anerkanntVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenNur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden
LettlandNationaler Führerschein genügtIhr nationaler FührerscheinAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4))
LibanonNicht anerkanntVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenNur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden
LiberiaNationaler Führerschein genügtIhr nationaler FührerscheinAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4))
LibyenNicht anerkanntNur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen MöglichkeitenKein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn der ausstellende Staat einen eigenen internationalen Führerschein ausstellt [1]
LiechtensteinNationaler Führerschein genügtIhr nationaler FührerscheinAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4))
LitauenNationaler Führerschein genügtIhr nationaler FührerscheinAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4))
LuxemburgNationaler Führerschein genügtIhr nationaler FührerscheinAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4))
MacauNicht anerkanntVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenNur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden
MadagaskarNicht anerkanntVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenNur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden
MalawiNicht anerkanntVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenNur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden
MalaysiaNicht anerkanntVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenNur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden
MaledivenNationaler Führerschein genügtIhr nationaler FührerscheinAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4))
MaliNicht anerkanntVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenNur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden
MaltaNicht anerkanntVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenNur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden
MarokkoNationaler Führerschein genügtIhr nationaler FührerscheinAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4))
MarshallinselnNicht anerkanntNur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen MöglichkeitenKein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden [1]
MartiniqueNationaler Führerschein genügtIhr nationaler FührerscheinAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4))
MauretanienNicht anerkanntNur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen MöglichkeitenKein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden [1]
MauritiusNicht anerkanntNur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen MöglichkeitenKein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn der ausstellende Staat einen eigenen internationalen Führerschein ausstellt [1]
MayotteNationaler Führerschein genügtIhr nationaler FührerscheinAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (über Frankreich — räumliche Anwendung) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4))
MexikoNicht anerkanntNur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen MöglichkeitenKein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn der ausstellende Staat einen eigenen internationalen Führerschein ausstellt [1]
MikronesienNicht anerkanntNur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen MöglichkeitenKein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden [1]
MonacoNationaler Führerschein genügtIhr nationaler FührerscheinAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4))
MontenegroNationaler Führerschein genügtIhr nationaler FührerscheinAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4))
MontserratNicht geklärtWir können für einen Führerschein aus Montserrat keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von MongoleiDie Verwahrerunterlagen klären nicht, ob ein Straßenverkehrsübereinkommen Montserrat erfasst: Der für seine internationalen Beziehungen zuständige Staat hat seine räumlichen Erstreckungen zum Übereinkommen von 1949 einzeln aufgeführt, ohne Montserrat zu nennen, hat dem Verwahrer aber gesondert mitgeteilt, dass das Übereinkommen von 1949 für seine Kronbesitzungen und Überseegebiete in Kraft bleibt. So oder so lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1]
MosambikNicht anerkanntNur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen MöglichkeitenKein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn der ausstellende Staat einen eigenen internationalen Führerschein ausstellt [1]
MyanmarNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsamAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) [a]
NamibiaNicht anerkanntVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenNur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden
NauruNicht anerkanntNur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen MöglichkeitenKein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden [1]
NepalNicht anerkanntNur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen MöglichkeitenKein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn der ausstellende Staat einen eigenen internationalen Führerschein ausstellt [1]
NeukaledonienNationaler Führerschein genügtIhr nationaler FührerscheinAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (über Frankreich — räumliche Anwendung) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4))
NeuseelandNicht anerkanntVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenNur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden
NicaraguaNicht anerkanntNur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen MöglichkeitenKein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn der ausstellende Staat einen eigenen internationalen Führerschein ausstellt [1]
NiederlandeNationaler Führerschein genügtIhr nationaler FührerscheinAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4))
NigerNationaler Führerschein genügtIhr nationaler FührerscheinAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4))
NigeriaNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsamAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) [a]
NiueNicht geklärtWir können für einen Führerschein aus Niue keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von MongoleiWir konnten keine Ratifikation, keinen Beitritt und keine räumliche Erstreckung feststellen, die Niue erfasst; daher lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1]
NordkoreaNicht anerkanntNur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen MöglichkeitenKein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden [1]
Nördliche MarianenNicht anerkanntVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenNur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden
NordmazedonienNationaler Führerschein genügtIhr nationaler FührerscheinAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4))
NordzypernNicht anerkanntNur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen MöglichkeitenKein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden [1]
NorwegenNationaler Führerschein genügtIhr nationaler FührerscheinAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4))
OmanNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsamAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) [a]
ÖsterreichNationaler Führerschein genügtIhr nationaler FührerscheinAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4))
OsttimorNicht anerkanntNur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen MöglichkeitenKein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden [1]
PakistanNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsamAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) [a]
PalästinaNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsamAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) [a]
PalauNicht anerkanntNur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen MöglichkeitenKein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden [1]
PanamaNicht anerkanntNur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen MöglichkeitenKein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn der ausstellende Staat einen eigenen internationalen Führerschein ausstellt [1]
Papua-NeuguineaNicht anerkanntVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenNur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden
ParaguayNicht anerkanntVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenNur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden
PeruNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsamAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) [a]
PhilippinenNationaler Führerschein genügtIhr nationaler FührerscheinAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4))
PolenNationaler Führerschein genügtIhr nationaler FührerscheinAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4))
PortugalNationaler Führerschein genügtIhr nationaler FührerscheinAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4))
Puerto RicoNicht anerkanntVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenNur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden
Republik MoldauNationaler Führerschein genügtIhr nationaler FührerscheinAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4))
RéunionNationaler Führerschein genügtIhr nationaler FührerscheinAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4))
RuandaNicht anerkanntVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenNur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden
RumänienNationaler Führerschein genügtIhr nationaler FührerscheinAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4))
Russische FöderationNationaler Führerschein genügtIhr nationaler FührerscheinAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4))
Saharauische RepublikNicht anerkanntNur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen MöglichkeitenKein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden [1]
Saint-MartinNationaler Führerschein genügtIhr nationaler FührerscheinAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4))
Saint-Pierre und MiquelonNationaler Führerschein genügtIhr nationaler FührerscheinAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (über Frankreich — räumliche Anwendung) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4))
SalomonenNicht anerkanntNur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen MöglichkeitenKein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden [1]
SambiaNicht anerkanntNur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen MöglichkeitenKein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn der ausstellende Staat einen eigenen internationalen Führerschein ausstellt [1]
SamoaNicht anerkanntNur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen MöglichkeitenKein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden [1]
San MarinoNationaler Führerschein genügtIhr nationaler FührerscheinAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4))
São Tomé und PríncipeNicht anerkanntNur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen MöglichkeitenKein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden [1]
Saudi-ArabienNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsamAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) [a]
SchwedenNationaler Führerschein genügtIhr nationaler FührerscheinAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4))
SchweizNationaler Führerschein genügtIhr nationaler FührerscheinAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4))
SenegalNationaler Führerschein genügtIhr nationaler FührerscheinAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4))
SerbienNationaler Führerschein genügtIhr nationaler FührerscheinAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4))
SeychellenNationaler Führerschein genügtIhr nationaler FührerscheinAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4))
Sierra LeoneNicht anerkanntVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenNur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden
SimbabweNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsamAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) [a]
SingapurNicht anerkanntVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenNur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden
Sint MaartenNicht anerkanntVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenNur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden
SlowakeiNationaler Führerschein genügtIhr nationaler FührerscheinAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4))
SlowenienNationaler Führerschein genügtIhr nationaler FührerscheinAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4))
SomaliaNicht anerkanntNur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen MöglichkeitenKein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden [1]
SomalilandNicht anerkanntNur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen MöglichkeitenKein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden [1]
SpanienNicht anerkanntVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenNur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden
Sri LankaNicht anerkanntVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenNur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden
St. Kitts und NevisNicht anerkanntNur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen MöglichkeitenKein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn der ausstellende Staat einen eigenen internationalen Führerschein ausstellt [1]
St. LuciaNicht anerkanntNur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen MöglichkeitenKein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn der ausstellende Staat einen eigenen internationalen Führerschein ausstellt [1]
St. VincentNicht anerkanntNur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen MöglichkeitenKein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn der ausstellende Staat einen eigenen internationalen Führerschein ausstellt [1]
SüdafrikaNationaler Führerschein genügtIhr nationaler FührerscheinAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4))
SudanNicht anerkanntNur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen MöglichkeitenKein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn der ausstellende Staat einen eigenen internationalen Führerschein ausstellt [1]
SüdkoreaNicht anerkanntVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenNur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden
SüdossetienNicht anerkanntNur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen MöglichkeitenKein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden [1]
SüdsudanNicht anerkanntNur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen MöglichkeitenKein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden [1]
SurinameNicht anerkanntNur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen MöglichkeitenKein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn der ausstellende Staat einen eigenen internationalen Führerschein ausstellt [1]
SyrienNicht anerkanntVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenNur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden
TadschikistanNationaler Führerschein genügtIhr nationaler FührerscheinAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4))
TaiwanNicht anerkanntNur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen MöglichkeitenKein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn der ausstellende Staat einen eigenen internationalen Führerschein ausstellt [1]
TansaniaNicht anerkanntNur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen MöglichkeitenKein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn der ausstellende Staat einen eigenen internationalen Führerschein ausstellt [1]
ThailandNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsamAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) [a]
TogoNicht anerkanntVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenNur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden
TokelauNicht geklärtWir können für einen Führerschein aus Tokelau keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von MongoleiWir konnten keine Ratifikation, keinen Beitritt und keine räumliche Erstreckung feststellen, die Tokelau erfasst; daher lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1]
TongaNicht anerkanntNur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen MöglichkeitenKein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn der ausstellende Staat einen eigenen internationalen Führerschein ausstellt [1]
TransnistrienNicht anerkanntNur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen MöglichkeitenKein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden [1]
Trinidad und TobagoNicht anerkanntVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenNur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden
TschadNicht anerkanntNur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen MöglichkeitenKein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn der ausstellende Staat einen eigenen internationalen Führerschein ausstellt [1]
TschechienNationaler Führerschein genügtIhr nationaler FührerscheinAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4))
TunesienNationaler Führerschein genügtIhr nationaler FührerscheinAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4))
TürkeiNationaler Führerschein genügtIhr nationaler FührerscheinAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4))
TurkmenistanNationaler Führerschein genügtIhr nationaler FührerscheinAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4))
Turks- und CaicosinselnNicht geklärtWir können für einen Führerschein aus Turks- und Caicosinseln keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von MongoleiDie Verwahrerunterlagen klären nicht, ob ein Straßenverkehrsübereinkommen Turks- und Caicosinseln erfasst: Der für seine internationalen Beziehungen zuständige Staat hat seine räumlichen Erstreckungen zum Übereinkommen von 1949 einzeln aufgeführt, ohne Turks- und Caicosinseln zu nennen, hat dem Verwahrer aber gesondert mitgeteilt, dass das Übereinkommen von 1949 für seine Kronbesitzungen und Überseegebiete in Kraft bleibt. So oder so lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1]
TuvaluNicht anerkanntNur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen MöglichkeitenKein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden [1]
UgandaNationaler Führerschein genügtIhr nationaler FührerscheinAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4))
UkraineNationaler Führerschein genügtIhr nationaler FührerscheinAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4))
UngarnNationaler Führerschein genügtIhr nationaler FührerscheinAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4))
UruguayNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsamAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) [a]
UsbekistanNationaler Führerschein genügtIhr nationaler FührerscheinAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4))
VanuatuNicht anerkanntNur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen MöglichkeitenKein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden [1]
VatikanNicht anerkanntVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenNur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden
VenezuelaNicht anerkanntVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenNur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden
Vereinigte Arabische EmirateNationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlenIhr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsamAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4)) [a]
Vereinigtes KönigreichNationaler Führerschein genügtIhr nationaler FührerscheinAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4))
Vereinigte Staaten von AmerikaNicht anerkanntVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenNur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden
VietnamNationaler Führerschein genügtIhr nationaler FührerscheinAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4))
Wallis und FutunaNationaler Führerschein genügtIhr nationaler FührerscheinAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (über Frankreich — räumliche Anwendung) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4))
WestsaharaNicht anerkanntNur ein örtlicher Führerschein — prüfen Sie vor der Reise die amtlichen MöglichkeitenKein Vertrag zwischen dem Zielland und dem ausstellenden Staat erfasst den Führerschein, und in einem Land außerhalb der Übereinkommen kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden [1]
Zentralafrikanische RepublikNationaler Führerschein genügtIhr nationaler FührerscheinAnerkannt nach dem Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (Art 17.3 erkennt nationale Führerscheine an, die von Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurden); die Liste umfasst die Vertragsparteien, die auf der Statusseite des UN-Verwahrers für das Übereinkommen verzeichnet sind (XI-B-19), zusammen mit den abhängigen Gebieten, die namentlich als erfasst verzeichnet sind — ein Gebiet, dessen Mutterstaat Vertragspartei ist, ist nicht einbezogen, sofern der Eintrag das Übereinkommen nicht auf dieses Gebiet erstreckt, und die zwölf, die der Eintrag ausdrücklich ausschließt, wurden am 11. Aug. 2026 entfernt (91 Vertragsstaaten, einschl. Malediven 2023, El Salvador 2024, Myanmar 2019, Ägypten 2023) (gültiger nationaler Führerschein, passende Fahrzeugklasse, innerhalb von 1 Jahr nach der Einreise; ein 1968-konformer IDP genügt ebenfalls, aber ein IDP, der von einem Staat außerhalb des Wiener Übereinkommens ausgestellt wurde, ist verboten (Art 17.4))
ZypernNicht anerkanntVor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragenNur der Internationale Führerschein der Fassung 1968 ist in der Mongolei als akzeptiert erfasst, und diese Fassung ist im Ausstellungsland des Führerscheins nicht erhältlich — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden

Quellen und Hinweise zur Tabelle oben

[1] UN Treaty Collection, Multilateral Treaties Deposited with the Secretary-General — status of the 1949 Geneva Convention on Road Traffic (chapter XI-B-1) and of the 1968 Vienna Convention on Road Traffic (chapter XI-B-19) — XI-B-1, XI-B-19

[a] Die Führerscheinklassen folgen nicht dem Schema A–E der Übereinkommen — Mietwagenpersonal kann einen Internationalen Führerschein verlangen, um sie zuzuordnen.

Wo Sie einen Internationalen Führerschein bekommen

Einen Internationalen Führerschein müssen Sie vor der Reise beschaffen, und nur bestimmte Länder dürfen Ihnen einen ausstellen — einen amtlichen Internationalen Führerschein können Sie nicht in einem beliebigen fremden Land kaufen. Nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 darf ihn nur die Vertragspartei ausstellen, in der Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben und die Ihren Führerschein ausgestellt hat oder anerkennt — durch die zuständige Behörde dieser Vertragspartei oder durch einen von ihr hierzu ermächtigten Verband. Nach dem Genfer Übereinkommen von 1949 wird er von der zuständigen Behörde eines Vertragsstaats oder von einem von dieser Behörde hierzu ermächtigten Verband ausgestellt. Welche Stelle das ist, ist von Land zu Land verschieden: in manchen eine staatliche Stelle, in anderen ein ermächtigter Automobilclub.

  • Sie reisen aus der Mongolei an? Ausstellende Stelle für die amtlichen Internationalen Führerscheine der Mongolei: Traffic Police of the National Police Agency (+ authorised driving schools).
  • Sie reisen aus einem anderen Land an? Fragen Sie die Führerscheinbehörde dieses Landes, welche Stelle sie zur Ausstellung Internationaler Führerscheine ermächtigt — in manchen Ländern eine staatliche Stelle, in anderen ein ermächtigter Automobilclub.

Unabhängig davon bietet IDA ein digitales Internationales Fahrerdokument an — eine Übersetzung Ihres nationalen Führerscheins, die Sie zusammen mit ihm mitführen. Es ist kein Internationaler Führerschein, der nach den Übereinkommen von 1949 oder 1968 von der Stelle ausgestellt wird, die Ihr Land dafür ermächtigt, und es ist keine beglaubigte, beeidigte oder sonst amtliche Übersetzung: Keine Behörde beglaubigt es, und wo ein Land von Gesetzes wegen eine amtliche oder beglaubigte Übersetzung verlangt, erfüllt unser Dokument diese Anforderung nicht. Es ist eine private Übersetzung, die Ihren nationalen Führerschein an Mietwagenschaltern und bei Verkehrskontrollen lesbar machen soll.

Umzug in die Mongolei? Regeln für neue Einwohner

Die Besuchererlaubnis auf Grundlage eines ausländischen Führerscheins endet ein Jahr nach der Einreise (dieselbe an die Einreise gebundene Frist wie bei der Besucherregelung). Ein Inhaber eines abkommenskonformen Führerscheins aus einem Vertragsstaat des Übereinkommens von 1968 kann diesen ohne die Prüfung im Verkehrsrecht in einen mongolischen Führerschein umtauschen; ein Inhaber aus einem Nichtvertragsstaat muss eine Prüfung mit 20 Fragen bestehen. Amtliche Quelle.

Verkehrsregeln in der Mongolei, für deren Missachtung Touristen Bußgelder zahlen

  • Pflichtausrüstung: Sicherheitsgurte sind für Insassen auf den Vorder- und Rücksitzen vorgeschrieben, Motorradhelme für Fahrer und Beifahrer, und die Nutzung von Mobiltelefonen in der Hand ist verboten. Führen Sie ein Warndreieck, einen Verbandkasten, einen Feuerlöscher und eine solide Pannenausrüstung für Fahrten in abgelegene Gebiete mit und klären Sie den genauen Pflichtbestand mit dem Vermieter.
  • Alkohol am Steuer: Das mongolische Recht kennt keinen zulässigen Blutalkoholwert. Die Verkehrsvorschriften verbieten das Fahren nach dem Konsum jeglichen Alkohols, und eine gemeinsame Anordnung des Gesundheits- und des Justizministeriums wertet einen Fahrer ab 0.20 Promille in der Atemluft oder 0.5 Promille im Blut als alkoholisiert. Die WHO-Gesetzesüberprüfung von 2023 verzeichnet 0.04 g/dl, was in keinem mongolischen Rechtsakt so steht. Rechnen Sie mit null. Die aktuellen Sanktionen ließen sich nicht zuverlässig auf einen einzigen Betrag reduzieren. Trinken Sie nicht vor dem Fahren; alkoholbedingte Fälle können zum Verlust der Fahrerlaubnis und, seit den jüngsten Änderungen des Strafrechts, zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit führen.
  • Geschwindigkeitsbegrenzungen: Die Höchstwerte in den aktuellen Verkehrsregeln betragen 60 km/h innerorts, 80 km/h außerorts und 100 km/h auf Schnellstraßen, sofern kein Schild eine andere Begrenzung vorgibt.
  • Führen Sie den gültigen nationalen Original-Führerschein, jeden verwendeten IDP nach dem Muster von 1968, Reisepass und Einreisenachweis sowie Zulassung und Versicherung mit. Die Fahrzeugklasse muss übereinstimmen. Ein Führerschein oder IDP, der nur dem Abkommen von 1949 entspricht, erfüllt Article 17. nicht.
  • Der Verkehr fährt rechts. Die aktuellen Verkehrsregeln legen für Pkw Höchstgrenzen von 60 km/h innerorts, 80 km/h außerorts und 100 km/h auf Schnellstraßen fest; ausgeschilderte Zeichen sind maßgeblich.
  • Fahrten außerhalb von Ulaanbaatar können lange unbefestigte Abschnitte (nur etwa 10% der Straßen sind asphaltiert), minimale Beschilderung, extremes Wetter und große Gebiete ohne Mobilfunkabdeckung umfassen. Führen Sie Wasser, Proviant und Ersatzkommunikationsmittel mit, teilen Sie Ihre Route mit und vermeiden Sie einsame Alleinfahrten in abgelegenen Gebieten.

Mehr zum Autofahren in der Mongolei

So sieht das Autofahren in der Mongolei aus

Ein paar Minuten echtes Videomaterial aus der Fahrerperspektive sind der schnellste Weg zu einem sicheren Gefühl vor Ihrer ersten Fahrt in der Mongolei:

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Quellen

  1. Nationales Straßenverkehrsrecht
  2. Mongolisches Gesetz über die Straßenverkehrssicherheit, Article 17.3
  3. Regelung zur Umschreibung des Führerscheins für Einwohner
  4. Leitlinien der Nationalen Polizeibehörde zu Mindestalter und Führerscheinerteilung
  5. Aktuelle mongolische Verkehrsregeln, Regierungsbeschluss 2018 Nr. 239, geändert u. a. 2025 Nr. 263
  6. WHO-Gesetzesprofil zur Straßenverkehrssicherheit von 2023 (Blutalkoholwert 0.04, Geschwindigkeitsbegrenzungen, Gurt-/Helm-/Telefongesetze)
  7. Reisehinweise der britischen Regierung — Anforderung eines IDP nach dem Muster von 1968 („Der IDP nach dem Muster von 1949 wird nicht mehr anerkannt“) und Straßenverhältnisse
  8. Anrufstatistik der polizeilichen Notrufleitungen, die 101/102/103/105 als in Betrieb bestätigt
  9. UN-Vertragssammlung — Status des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr (91 Vertragsstaaten)
  10. UN Treaty Collection — Genfer Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1949
  11. UN Treaty Collection — Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1968
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