Der internationale Führerschein ist eine Übersetzung des nationalen Führerscheins in viele Sprachen. Die ersten Ausweiskarten erschienen 1926 nach dem Internationalen Übereinkommen von Paris über den Kraftfahrzeugverkehr. Der internationale Führerschein wurde auch von zwei weiteren Übereinkommen aus den Jahren 1949 und 1968 beeinflusst. Der internationale Führerschein ist dasselbe wie der internationale Führerschein.
Erwerb eines internationalen Führerscheins in Jamaika während Sie sich in Jamaika befinden, wenn Sie einen gültigen Jamaika nationalen Führerschein haben. Wenn Sie nur einen Besuch in Jamaika planen, können Sie sich an die zuständige Behörde in Ihrem Land wenden. Wenn Sie bereits auf Reisen sind und keine IDL haben, besteht die einzige Möglichkeit darin, Ihren nationalen Führerschein online zu übersetzen. Dies ist eine schnellere, bequemere und einfachere Möglichkeit, auf Reisen weiterhin Auto zu fahren.
Wir erinnern Sie daran, dass ein internationaler Führerschein nur mit einem gültigen nationalen Führerschein gültig ist.
7 Tage Geld-zurück-Garantie!
Sie können die von der International Driving Authority, der Straßenverkehrsbehörde, ausgestellten Dokumente jederzeit vor der Lieferung oder innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Dokuments gegen eine vollständige Rückerstattung zurücksenden.
Nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 dürfen internationale Führerscheine von nationalen Regierungen oder Organisationen ausgestellt werden, denen diese Aufgaben übertragen wurden. In den meisten Ländern geschieht dies durch Automobilverbände, die der AIT/FIA angeschlossen sind, durch die Polizei oder andere Organisationen. Um einen internationalen Führerschein in Jamaika zu bekommen, müssen Sie einen lokalen Führerschein haben und sich bei den dafür zuständigen Behörden bewerben (Wir bemühen uns, die Informationen auf dem neuesten Stand zu halten; bitte teilen Sie uns mit, wenn der Link nicht funktioniert). Die Kosten und der Zeitpunkt der Erteilung sind von Land zu Land unterschiedlich.
Wenn Sie einen nationalen Führerschein haben, der nicht in Jamaika ausgestellt ist, müssen Sie prüfen, ob Sie mit Ihrem Führerschein fahren dürfen und ob Sie ein IDP benötigen. Wenn ja, besteht der einzige Ausweg darin, eine Übersetzung Ihres Führerscheins mit Zustellung oder eine elektronische Version zu bestellen (erkundigen Sie sich bei der Autovermietung, ob die elektronische Version funktioniert), zum Beispiel bei uns.
Wie erhält man einen Internationalen Führerschein für Jamaika?
expand_moreWenn Sie einen nationalen Führerschein besitzen und in ein Land reisen möchten, in dem ein Internationaler Führerschein (IF) erforderlich oder empfohlen ist, sollten Sie sich an die zuständigen Behörden oder eine autorisierte Automobilorganisation wenden, die Internationale Führerscheine für Jamaika ausstellt. Wenn Sie Ausländer sind und Ihre Reise im Voraus planen, können Sie den IF auf ähnliche Weise in Ihrem Heimatland beantragen.
Wie beantrage ich einen Internationalen Führerschein?
expand_moreDer Antragsprozess ist in allen Organisationen ähnlich, jedoch unterscheiden sich Bearbeitungszeit und Kosten je nach Land erheblich. Bei uns ist es sehr einfach und schnell: Füllen Sie das Antragsformular für den Internationalen Führerschein aus, fügen Sie eine Kopie Ihres gültigen Führerscheins, Ihre Unterschrift und ein Farbfoto bei und leisten Sie die Zahlung. Sie können den Antrag hier online stellen.
Brauche ich einen Internationalen Führerschein für Jamaika?
expand_moreJamaika hat seine Führerscheine nicht gemäß dem Wiener Übereinkommen von 1968 harmonisiert. Fahrer aus anderen Ländern benötigen einen Internationalen Führerschein, es sei denn, es besteht eine gegenseitige Anerkennung der Führerscheine zwischen den Ländern.
Was ist ein Internationaler Führerschein?
expand_moreUnser Internationaler Führerschein ist ideal für Reisende, die regelmäßig neue Länder besuchen und gerne mit einem Mietwagen unterwegs sind. Es ist keine zusätzliche Prüfung erforderlich, und der Führerschein ist ein bis drei Jahre gültig. Dieses Dokument wird zusammen mit Ihrem nationalen Führerschein verwendet, ersetzt diesen jedoch nicht; es handelt sich um eine Übersetzung Ihres Führerscheins in drei Formaten.
Kann ich mit diesem Dokument ein Auto mieten?
expand_moreIn der Regel ja. Da die Anforderungen jedoch je nach Region variieren, sollten Sie sich direkt bei der jeweiligen Autovermietung erkundigen.
Kann ich mit dem IF eine Kfz-Versicherung abschließen?
expand_moreIn der Regel ja. Da die Anforderungen je nach Region unterschiedlich sind, wird empfohlen, sich direkt an die örtlichen Versicherungsunternehmen zu wenden.
🗓 Fakten geprüft anhand folgender Quellen: Straßenverkehrsrecht Jamaikas und weitere amtliche Quellen. Recherche zuletzt aktualisiert: . Sie dürfen diese Informationen nur übernehmen, wenn Sie einen Link zurück auf diese Seite setzen.
⚠ Diese Seite enthält allgemeine Informationen zu Verkehrsregeln, keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich, und jede Behörde wendet ihre eigenen an — klären Sie Ihren Fall vor der Fahrt mit der zuständigen Behörde.
ℹ Wir sind ein privates Unternehmen. Wir sind keine Behörde, keine Führerschein- oder Ausgabestelle und keine Vertragsorganisation, und wir sind mit keiner von ihnen verbunden, werden von keiner unterstützt und handeln für keine von ihnen. Das Internationales Fahrerdokument, das wir verkaufen, ist eine Übersetzung Ihres nationalen Führerscheins: Es ist kein Führerschein und kein von einer Behörde ausgestelltes Dokument.
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Straßenseite | Links |
| Internationaler Führerschein (IDP) | Für 128 der 240 Herkunftsführerscheine akzeptiert, davon 112 ohne festgestellte Regelung — die Zeile für Ihr Ausstellungsland in der Tabelle unten nennt, was daneben jeweils akzeptiert wird und auf welcher Grundlage |
| Akzeptierte Typen des Internationalen Führerscheins | Nur Genf 1949 (Internationaler Führerschein als Heft, gültig 1 Jahr) |
| UN-Straßenverkehrsübereinkommen | Genf 1949 — Nachfolge 9. Aug. 1963 |
| Zeitliche Begrenzung für Besucher | Den vollständigen Wortlaut finden Sie weiter unten auf dieser Seite |
| Mindestalter | 17.5 zum Fahren — Road Traffic Act 2018, s. 26(1)(e) ('is at least seventeen and one-half years of age') und s. 23(1)(a) (Lernführerschein ab siebzehn) |
| Alkoholgrenzwert | Den vollständigen Wortlaut finden Sie weiter unten auf dieser Seite |
| Geschwindigkeitsbegrenzungen | Fahren Sie links. Road Traffic Regulations 2022 reg. 229(1) legt einen Regelgrenzwert von 80 km/h für jede Straße und jeden Straßenabschnitt fest und 30 km/h für jeden als Schulzone ausgewiesenen Bereich, außer dort, wo eine Geschwindigkeitszone oder eine Mautstraße vorgeschrieben ist. In einer Geschwindigkeitszone mit 50 km/h sind Pkw und Motorräder auf 50 km/h beschränkt, in einer Zone mit 65 km/h auf 65 km/h (Twelfth Schedule, Part A). |
| Notrufnummer | Rettungsdienst und Feuerwehr: 110. Polizei: 119. |
Jamaika akzeptiert ausschließlich den IDP nach dem Genfer Muster von 1949. Road Traffic Act 2018 section 41(1) sieht zwei Wege vor: (a) eine Fahrerlaubnis, die von einem anderen Vertragsstaat des Genfer Abkommens von 1949 zu einem Zeitpunkt ausgestellt wurde, zu dem der Inhaber weder dauerhaft noch gewöhnlich in Jamaika ansässig war; oder (b) ein nationaler Führerschein, der „in einem vorgeschriebenen Land erteilt“ wurde. Eine Verordnung, die solche Länder vorschreibt, ist nie ergangen — die Wendung „vorgeschriebenes Land“ kommt im Gesetz ein einziges Mal und in den Road Traffic Regulations 2022 überhaupt nicht vor —, sodass der IDP nach dem Muster von 1949 der einzige ausdrücklich wirksame gesetzliche Weg ist, auch wenn die Hinweise der britischen Regierung und die alltägliche Vermietpraxis zeigen, dass schlichte nationale Führerscheine akzeptiert werden. Ein IDP ersetzt niemals den nationalen Führerschein: Führen Sie beide mit. Ein ausländischer Führerschein berechtigt — mit oder ohne IDP — niemals zur gewerblichen Personen- oder Güterbeförderung (s. 41(2)).
Für das Fahren ohne das erforderliche Dokument konnte aus einer maßgeblichen Quelle keine konkrete Strafe bestätigt werden. Amtliche Quelle.
In Jamaika fährt man links, überholt wird rechts. Autos in Jamaika haben das Lenkrad rechts.
Ein ausländischer Führerschein gilt als jamaikanischer Führerschein für einen Zeitraum, der spätestens mit dem frühesten der folgenden Zeitpunkte endet: dem Ablaufdatum des ausländischen Führerscheins, dem Tag der Ausreise des Inhabers aus Jamaika oder zwölf Monaten ab dem Tag der Einreise nach Jamaika, nachgewiesen durch den Einreisebeleg. Dies ist eine an die Einreise geknüpfte Besucherfrist, keine Frist für Gebietsansässige. Beachten Sie, dass die Reisehinweise der britischen Regierung für den britischen Kartenführerschein einen kürzeren, nur für das Vereinigte Königreich geltenden Wert von 6 Monaten nennen. (Road Traffic Act 2018, s. 41(3)(a)-(c))
Sie planen einen Umzug nach Jamaika? Sobald Sie dort Ihren Wohnsitz haben, gelten andere Regeln — siehe den Abschnitt für Einwohner unten.
Jamaika ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968.
Ob ein fremdes Land Ihren Führerschein akzeptiert, hängt an einem Geflecht von Faktoren: drei verschiedene Straßenverkehrsübereinkommen, die Jahrzehnte auseinander unterzeichnet wurden (1926, 1949, 1968) — das älteste ist älter als die Vereinten Nationen selbst, und nur die beiden späteren wurden unter ihrem Dach geschlossen —, Länder in unterschiedlichen Stadien des Beitritts zu jedem davon (unterzeichnet, angenommen oder ratifiziert), Führerscheine in Alphabeten, die die örtliche Polizei nicht lesen kann, Systeme von Fahrzeugklassen, die zwischen den Ländern nicht zusammenpassen, Dokumentengenerationen, die dem Format eines Übereinkommens womöglich nicht entsprechen, selbst wenn das Land Mitglied ist, bilaterale Absprachen zwischen einzelnen Staaten und örtliche Gesetze, die an einem Ort lockerer und am nächsten strenger sind. Derselbe Führerschein kann an einer Grenze in Ordnung sein und an der nächsten abgelehnt werden — sogar am nächsten Mietwagenschalter. Den Internationalen Führerschein gibt es, um das meiste davon abzukürzen: eine standardisierte, mehrsprachige Darstellung Ihres vorhandenen Führerscheins mit vereinheitlichten Klassensymbolen, die die meisten Beamten auf einen Blick lesen können. Er ersetzt Ihren nationalen Führerschein nicht und verleiht keine neuen Rechte — Sie führen beide mit — und er garantiert keine Anerkennung: Eine Handvoll Zielländer verlangt weiterhin ein örtliches Fahrdokument zusätzlich oder an seiner Stelle, für die meisten verbessert er Ihre Aussichten aber spürbar.
Diese Tabelle gilt für Touristen und vorübergehende Besucher. Sie ziehen nach Jamaika und begründen dort Ihren Wohnsitz? Dann gelten andere Regeln — siehe den Abschnitt für Einwohner unten. Suchen Sie unten das Ausstellungsland Ihres Führerscheins. In Jamaika herrscht Linksverkehr, und anerkannt werden ausschließlich IDPs nach dem Genfer Muster von 1949. Nach Road Traffic Act 2018 section 41 gilt ein ausländischer Führerschein so lange als jamaikanischer, bis zuerst eines der folgenden Ereignisse eintritt: sein eigener Ablauf, Ihre Ausreise oder der Ablauf von zwölf Monaten ab der Einreise. Das Gesetz erkennt nationale Führerscheine nur aus Ländern an, die durch Verordnung „vorgeschrieben“ sind, und eine solche Verordnung ist nie ergangen — daher ist der IDP nach dem Muster von 1949 der einzige ausdrücklich wirksame Weg, auch wenn die Hinweise der britischen Regierung und die Vermietpraxis schlichte nationale Führerscheine akzeptieren. Führen Sie den Original-Führerschein mit; ein ausländischer Führerschein erlaubt niemals die gewerbliche Personen- oder Güterbeförderung. Längere Aufenthalte erfordern einen jamaikanischen Führerschein, der über eine Prüfung und nicht über einen Umtausch erworben wird. Regeln ändern sich — prüfen Sie vor der Reise amtliche Quellen. Zuletzt geprüft: Juli 2026.
Legende: „1949“ — Genfer Übereinkommen über den Straßenverkehr (Internationaler Führerschein bis zu 1 Jahr gültig); „1968“ — Wiener Übereinkommen (Internationaler Führerschein bis zu 3 Jahre gültig).
Was die Spalte „Einstufung“ auf dieser Seite bedeutet:
| Ausstellungsland des Führerscheins | Einstufung | Was Sie mitführen müssen | Warum |
|---|---|---|---|
| Abchasien | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Afghanistan | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Ägypten | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1] [a] |
| Albanien | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1] [a] |
| Algerien | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] [a] |
| Amerikanische Jungferninseln | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (über Vereinigte Staaten von Amerika — räumliche Anwendung) [1] [a] |
| Amerikanisch-Samoa | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (über Vereinigte Staaten von Amerika — räumliche Anwendung) [1] [a] |
| Andorra | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Ein Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Jamaika keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [1] |
| Angola | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Antigua und Barbuda | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Äquatorialguinea | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Argentinien | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] [a] |
| Armenien | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Ein Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Jamaika keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [1] |
| Aruba | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (über Niederlande — räumliche Anwendung) [1] [a] |
| Asad Kaschmir | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Aserbaidschan | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Ein Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Jamaika keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [1] |
| Äthiopien | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Ein Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Jamaika keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [1] |
| Australien | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] [a] |
| Bahamas | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Ein Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Jamaika keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [1] |
| Bahrain | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1] [a] |
| Bangladesch | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] [a] |
| Barbados | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] [a] |
| Belarus | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Ein Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Jamaika keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [1] |
| Belgien | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1] [a] |
| Belize | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Benin | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1] [a] |
| Bergkarabach | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Bermuda | Nicht geklärt | Wir können für einen Führerschein aus Bermuda keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von Jamaika | Die Verwahrerunterlagen klären nicht, ob ein Straßenverkehrsübereinkommen Bermuda erfasst: Der für seine internationalen Beziehungen zuständige Staat hat seine räumlichen Erstreckungen zum Übereinkommen von 1949 einzeln aufgeführt, ohne Bermuda zu nennen, hat dem Verwahrer aber gesondert mitgeteilt, dass das Übereinkommen von 1949 für seine Kronbesitzungen und Überseegebiete in Kraft bleibt. So oder so lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Bhutan | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Bolivien | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Bosnien und Herzegowina | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Ein Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Jamaika keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [1] |
| Botsuana | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] [a] |
| Brasilien | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Ein Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Jamaika keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [1] |
| Britische Jungferninseln | Nicht geklärt | Wir können für einen Führerschein aus Britische Jungferninseln keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von Jamaika | Die Verwahrerunterlagen klären nicht, ob ein Straßenverkehrsübereinkommen Britische Jungferninseln erfasst: Der für seine internationalen Beziehungen zuständige Staat hat seine räumlichen Erstreckungen zum Übereinkommen von 1949 einzeln aufgeführt, ohne Britische Jungferninseln zu nennen, hat dem Verwahrer aber gesondert mitgeteilt, dass das Übereinkommen von 1949 für seine Kronbesitzungen und Überseegebiete in Kraft bleibt. So oder so lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Brunei | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] [a] |
| Bulgarien | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1] [a] |
| Burkina Faso | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] [a] |
| Burundi | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Chile | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] [a] |
| China | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Cookinseln | Nicht geklärt | Wir können für einen Führerschein aus Cookinseln keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von Jamaika | Wir konnten keine Ratifikation, keinen Beitritt und keine räumliche Erstreckung feststellen, die Cookinseln erfasst; daher lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Costa Rica | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Curaçao | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (über Niederlande — räumliche Anwendung) [1] [a] |
| Dänemark | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1] [a] |
| Deutschland | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Ein Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Jamaika keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [1] |
| Dominica | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Dominikanische Republik | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] [a] |
| Dschibuti | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Ecuador | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] [a] |
| Elfenbeinküste | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1] [a] |
| El Salvador | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Ein Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Jamaika keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [1] |
| Eritrea | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Estland | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1] [a] |
| Eswatini | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Falklandinseln | Nicht geklärt | Wir können für einen Führerschein aus Falklandinseln keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von Jamaika | Die Verwahrerunterlagen klären nicht, ob ein Straßenverkehrsübereinkommen Falklandinseln erfasst: Der für seine internationalen Beziehungen zuständige Staat hat seine räumlichen Erstreckungen zum Übereinkommen von 1949 einzeln aufgeführt, ohne Falklandinseln zu nennen, hat dem Verwahrer aber gesondert mitgeteilt, dass das Übereinkommen von 1949 für seine Kronbesitzungen und Überseegebiete in Kraft bleibt. So oder so lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Färöer | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (über Dänemark — räumliche Anwendung) [1] [a] |
| Fidschi | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] [a] |
| Finnland | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1] [a] |
| Frankreich | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1] [a] |
| Französisch-Guayana | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1] [a] |
| Französisch-Polynesien | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) (über Frankreich — räumliche Anwendung) [1] [a] |
| Gabun | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Gambia | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Georgien | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1] [a] |
| Ghana | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] [a] |
| Gibraltar | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) (über Vereinigtes Königreich — räumliche Anwendung) [1] [a] |
| Grenada | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Griechenland | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1] [a] |
| Grönland | Nicht geklärt | Wir können für einen Führerschein aus Grönland keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von Jamaika | Wir konnten keine Ratifikation, keinen Beitritt und keine räumliche Erstreckung feststellen, die Grönland erfasst; daher lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Guadeloupe | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1] [a] |
| Guam | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (über Vereinigte Staaten von Amerika — räumliche Anwendung) [1] [a] |
| Guatemala | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] [a] |
| Guernsey | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) (über Vereinigtes Königreich — räumliche Anwendung) [1] [a] |
| Guinea | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Guinea-Bissau | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Guyana | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Ein Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Jamaika keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [1] |
| Haiti | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] [a] |
| Honduras | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Ein Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Jamaika keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [1] |
| Hongkong | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (1949 Geneva continued application to Hong Kong SAR; HK issues 1949 IDPs) [1] [a] |
| Indien | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] [a] |
| Indonesien | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Irak | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Ein Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Jamaika keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [1] |
| Iran | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Ein Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Jamaika keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [1] |
| Irland | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] [a] |
| Island | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] [a] |
| Israel | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1] [a] |
| Italien | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1] [a] |
| Japan | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] [a] |
| Jemen | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Jersey | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) (über Vereinigtes Königreich — räumliche Anwendung) [1] [a] |
| Jordanien | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] [a] |
| Kaimaninseln | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (über Vereinigtes Königreich — räumliche Anwendung) [1] [a] |
| Kambodscha | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] [a] |
| Kamerun | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Kanada | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] [a] |
| Kap Verde | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Ein Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Jamaika keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [1] |
| Karibische Niederlande | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (über Niederlande — räumliche Anwendung) [1] [a] |
| Kasachstan | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Ein Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Jamaika keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [1] |
| Katar | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Ein Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Jamaika keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [1] |
| Kenia | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Ein Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Jamaika keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [1] |
| Kirgisistan | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1] [a] |
| Kiribati | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Kolumbien | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Komoren | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Kongo (Brazzaville) | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] [a] |
| Kongo (Demokratische Rep.) | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1] [a] |
| Kosovo | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Kroatien | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1] [a] |
| Kuba | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1] [a] |
| Kuwait | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Ein Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Jamaika keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [1] |
| Laos | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] [a] |
| Lesotho | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] [a] |
| Lettland | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Ein Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Jamaika keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [1] |
| Libanon | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] [a] |
| Liberia | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Ein Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Jamaika keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [1] |
| Libyen | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Liechtenstein | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1] [a] |
| Litauen | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1] [a] |
| Luxemburg | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1] [a] |
| Macau | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (1949 continued application to Macau SAR) [1] [a] |
| Madagaskar | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] [a] |
| Malawi | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] [a] |
| Malaysia | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] [a] |
| Malediven | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Ein Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Jamaika keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [1] |
| Mali | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] [a] |
| Malta | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] [a] |
| Marokko | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1] [a] |
| Marshallinseln | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Martinique | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1] [a] |
| Mauretanien | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Mauritius | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Mayotte | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) (über Frankreich — räumliche Anwendung) [1] [a] |
| Mexiko | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Mikronesien | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Monaco | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1] [a] |
| Mongolei | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Ein Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Jamaika keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [1] |
| Montenegro | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1] [a] |
| Montserrat | Nicht geklärt | Wir können für einen Führerschein aus Montserrat keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von Jamaika | Die Verwahrerunterlagen klären nicht, ob ein Straßenverkehrsübereinkommen Montserrat erfasst: Der für seine internationalen Beziehungen zuständige Staat hat seine räumlichen Erstreckungen zum Übereinkommen von 1949 einzeln aufgeführt, ohne Montserrat zu nennen, hat dem Verwahrer aber gesondert mitgeteilt, dass das Übereinkommen von 1949 für seine Kronbesitzungen und Überseegebiete in Kraft bleibt. So oder so lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Mosambik | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Myanmar | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Ein Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Jamaika keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [1] |
| Namibia | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] [a] |
| Nauru | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Nepal | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Neukaledonien | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) (über Frankreich — räumliche Anwendung) [1] [a] |
| Neuseeland | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] [a] |
| Nicaragua | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Niederlande | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1] [a] |
| Niger | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1] [a] |
| Nigeria | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1] [a] |
| Niue | Nicht geklärt | Wir können für einen Führerschein aus Niue keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von Jamaika | Wir konnten keine Ratifikation, keinen Beitritt und keine räumliche Erstreckung feststellen, die Niue erfasst; daher lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Nordkorea | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Nördliche Marianen | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (über Vereinigte Staaten von Amerika — räumliche Anwendung) [1] [a] |
| Nordmazedonien | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Ein Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Jamaika keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [1] |
| Nordzypern | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Norwegen | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1] [a] |
| Oman | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Ein Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Jamaika keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [1] |
| Österreich | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1] [a] |
| Osttimor | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Pakistan | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Ein Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Jamaika keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [1] |
| Palästina | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Ein Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Jamaika keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [1] |
| Palau | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Panama | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Papua-Neuguinea | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] [a] |
| Paraguay | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] [a] |
| Peru | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1] [a] |
| Philippinen | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1] [a] |
| Polen | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1] [a] |
| Portugal | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1] [a] |
| Puerto Rico | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (über Vereinigte Staaten von Amerika — räumliche Anwendung) [1] [a] |
| Republik Moldau | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Ein Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Jamaika keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [1] |
| Réunion | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1] [a] |
| Ruanda | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] [a] |
| Rumänien | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1] [a] |
| Russische Föderation | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1] [a] |
| Saharauische Republik | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Saint-Martin | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1] [a] |
| Saint-Pierre und Miquelon | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) (über Frankreich — räumliche Anwendung) [1] [a] |
| Salomonen | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Sambia | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Samoa | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| San Marino | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1] [a] |
| São Tomé und Príncipe | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Saudi-Arabien | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Ein Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Jamaika keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [1] |
| Schweden | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1] [a] |
| Schweiz | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Ein Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Jamaika keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [1] |
| Senegal | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1] [a] |
| Serbien | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1] [a] |
| Seychellen | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Ein Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Jamaika keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [1] |
| Sierra Leone | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] [a] |
| Simbabwe | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1] [a] |
| Singapur | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] [a] |
| Sint Maarten | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (über Niederlande — räumliche Anwendung) [1] [a] |
| Slowakei | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1] [a] |
| Slowenien | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1] [a] |
| Somalia | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Somaliland | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Spanien | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] [a] |
| Sri Lanka | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] [a] |
| St. Kitts und Nevis | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| St. Lucia | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| St. Vincent | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Südafrika | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1] [a] |
| Sudan | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Südkorea | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] [a] |
| Südossetien | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Südsudan | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Suriname | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Syrien | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] [a] |
| Tadschikistan | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Ein Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Jamaika keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [1] |
| Taiwan | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Tansania | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Thailand | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1] [a] |
| Togo | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] [a] |
| Tokelau | Nicht geklärt | Wir können für einen Führerschein aus Tokelau keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von Jamaika | Wir konnten keine Ratifikation, keinen Beitritt und keine räumliche Erstreckung feststellen, die Tokelau erfasst; daher lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Tonga | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Transnistrien | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Trinidad und Tobago | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] [a] |
| Tschad | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Tschechien | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1] [a] |
| Tunesien | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1] [a] |
| Türkei | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1] [a] |
| Turkmenistan | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Ein Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Jamaika keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [1] |
| Turks- und Caicosinseln | Nicht geklärt | Wir können für einen Führerschein aus Turks- und Caicosinseln keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von Jamaika | Die Verwahrerunterlagen klären nicht, ob ein Straßenverkehrsübereinkommen Turks- und Caicosinseln erfasst: Der für seine internationalen Beziehungen zuständige Staat hat seine räumlichen Erstreckungen zum Übereinkommen von 1949 einzeln aufgeführt, ohne Turks- und Caicosinseln zu nennen, hat dem Verwahrer aber gesondert mitgeteilt, dass das Übereinkommen von 1949 für seine Kronbesitzungen und Überseegebiete in Kraft bleibt. So oder so lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Tuvalu | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Uganda | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1] [a] |
| Ukraine | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Ein Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Jamaika keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [1] |
| Ungarn | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1] [a] |
| Uruguay | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Ein Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Jamaika keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [1] |
| Usbekistan | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Ein Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Jamaika keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [1] |
| Vanuatu | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Vatikan | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] [a] |
| Venezuela | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] [a] |
| Vereinigte Arabische Emirate | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1] [a] |
| Vereinigtes Königreich | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1] [a] |
| Vereinigte Staaten von Amerika | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] [a] |
| Vietnam | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1] [a] |
| Wallis und Futuna | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) (über Frankreich — räumliche Anwendung) [1] [a] |
| Westsahara | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Zentralafrikanische Republik | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (Internationaler Führerschein nach 1968 hier nicht gültig) [1] [a] |
| Zypern | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] [a] |
Quellen und Hinweise zur Tabelle oben
[1] UN Treaty Collection, Multilateral Treaties Deposited with the Secretary-General — status of the 1949 Geneva Convention on Road Traffic (chapter XI-B-1) and of the 1968 Vienna Convention on Road Traffic (chapter XI-B-19) — XI-B-1, XI-B-19
[a] Jamaika has entered a reservation to article 24 of the 1949 Convention: it reserves the right not to permit driving where the vehicle carries persons for hire or reward, or carries goods, and the driver would need a special vocational licence under its own law. Ordinary tourist and temporary-visitor driving is outside that reservation.
Einen Internationalen Führerschein müssen Sie vor der Reise beschaffen, und nur bestimmte Länder dürfen Ihnen einen ausstellen — einen amtlichen Internationalen Führerschein können Sie nicht in einem beliebigen fremden Land kaufen. Nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 darf ihn nur die Vertragspartei ausstellen, in der Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben und die Ihren Führerschein ausgestellt hat oder anerkennt — durch die zuständige Behörde dieser Vertragspartei oder durch einen von ihr hierzu ermächtigten Verband. Nach dem Genfer Übereinkommen von 1949 wird er von der zuständigen Behörde eines Vertragsstaats oder von einem von dieser Behörde hierzu ermächtigten Verband ausgestellt. Welche Stelle das ist, ist von Land zu Land verschieden: in manchen eine staatliche Stelle, in anderen ein ermächtigter Automobilclub.
Unabhängig davon bietet IDA ein digitales Internationales Fahrerdokument an — eine Übersetzung Ihres nationalen Führerscheins, die Sie zusammen mit ihm mitführen. Es ist kein Internationaler Führerschein, der nach den Übereinkommen von 1949 oder 1968 von der Stelle ausgestellt wird, die Ihr Land dafür ermächtigt, und es ist keine beglaubigte, beeidigte oder sonst amtliche Übersetzung: Keine Behörde beglaubigt es, und wo ein Land von Gesetzes wegen eine amtliche oder beglaubigte Übersetzung verlangt, erfüllt unser Dokument diese Anforderung nicht. Es ist eine private Übersetzung, die Ihren nationalen Führerschein an Mietwagenschaltern und bei Verkehrskontrollen lesbar machen soll.
Die Besucherfrist nach section 41 endet mit dem frühesten der folgenden Zeitpunkte: Ablauf des Führerscheins, Ausreise oder zwölf Monate ab der Einreise. Sie steht außerdem von vornherein niemandem offen, der bei der Ausstellung eines IDP bereits dauerhaft oder gewöhnlich in Jamaika ansässig war (s. 41(1)(a)). Darüber hinaus ist ein jamaikanischer Führerschein erforderlich. Amtliche Quelle.
Ein paar Minuten echtes Videomaterial aus der Fahrerperspektive sind der schnellste Weg zu einem sicheren Gefühl vor Ihrer ersten Fahrt in Jamaika:
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