Der internationale Führerschein ist eine Übersetzung des nationalen Führerscheins in viele Sprachen. Die ersten Ausweiskarten erschienen 1926 nach dem Internationalen Übereinkommen von Paris über den Kraftfahrzeugverkehr. Der internationale Führerschein wurde auch von zwei weiteren Übereinkommen aus den Jahren 1949 und 1968 beeinflusst. Der internationale Führerschein ist dasselbe wie der internationale Führerschein.
Erwerb eines internationalen Führerscheins in Serbien während Sie sich in Serbien befinden, wenn Sie einen gültigen Serbien nationalen Führerschein haben. Wenn Sie nur einen Besuch in Serbien planen, können Sie sich an die zuständige Behörde in Ihrem Land wenden. Wenn Sie bereits auf Reisen sind und keine IDL haben, besteht die einzige Möglichkeit darin, Ihren nationalen Führerschein online zu übersetzen. Dies ist eine schnellere, bequemere und einfachere Möglichkeit, auf Reisen weiterhin Auto zu fahren.
Wir erinnern Sie daran, dass ein internationaler Führerschein nur mit einem gültigen nationalen Führerschein gültig ist.
7 Tage Geld-zurück-Garantie!
Sie können die von der International Driving Authority, der Straßenverkehrsbehörde, ausgestellten Dokumente jederzeit vor der Lieferung oder innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Dokuments gegen eine vollständige Rückerstattung zurücksenden.
Nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 dürfen internationale Führerscheine von nationalen Regierungen oder Organisationen ausgestellt werden, denen diese Aufgaben übertragen wurden. In den meisten Ländern geschieht dies durch Automobilverbände, die der AIT/FIA angeschlossen sind, durch die Polizei oder andere Organisationen. Um einen internationalen Führerschein in Serbien zu bekommen, müssen Sie einen lokalen Führerschein haben und sich bei den dafür zuständigen Behörden bewerben (Wir bemühen uns, die Informationen auf dem neuesten Stand zu halten; bitte teilen Sie uns mit, wenn der Link nicht funktioniert). Die Kosten und der Zeitpunkt der Erteilung sind von Land zu Land unterschiedlich.
Wenn Sie einen nationalen Führerschein haben, der nicht in Serbien ausgestellt ist, müssen Sie prüfen, ob Sie mit Ihrem Führerschein fahren dürfen und ob Sie ein IDP benötigen. Wenn ja, besteht der einzige Ausweg darin, eine Übersetzung Ihres Führerscheins mit Zustellung oder eine elektronische Version zu bestellen (erkundigen Sie sich bei der Autovermietung, ob die elektronische Version funktioniert), zum Beispiel bei uns.
Wie erhält man einen Internationalen Führerschein für Serbien?
expand_moreWenn Sie einen nationalen Führerschein besitzen und in ein Land reisen möchten, in dem ein Internationaler Führerschein (IF) erforderlich oder empfohlen ist, sollten Sie sich an die zuständigen Behörden oder eine autorisierte Automobilorganisation wenden, die Internationale Führerscheine für Serbien ausstellt. Wenn Sie Ausländer sind und Ihre Reise im Voraus planen, können Sie den IF auf ähnliche Weise in Ihrem Heimatland beantragen.
Wie beantrage ich einen Internationalen Führerschein?
expand_moreDer Antragsprozess ist in allen Organisationen ähnlich, jedoch unterscheiden sich Bearbeitungszeit und Kosten je nach Land erheblich. Bei uns ist es sehr einfach und schnell: Füllen Sie das Antragsformular für den Internationalen Führerschein aus, fügen Sie eine Kopie Ihres gültigen Führerscheins, Ihre Unterschrift und ein Farbfoto bei und leisten Sie die Zahlung. Sie können den Antrag hier online stellen.
Brauche ich einen Internationalen Führerschein für Serbien?
expand_moreWenn Sie einen Führerschein aus einem der 67 Länder besitzen, die ihre Führerscheine gemäß dem Wiener Übereinkommen von 1968 harmonisiert haben, benötigen Sie KEINEN Internationalen Führerschein, um in Serbien zu fahren, da Ihr Führerschein anerkannt wird. Fahrer aus anderen Ländern, die nicht auf dieser Liste stehen, benötigen einen Internationalen Führerschein, sofern es keine bilaterale Vereinbarung gibt.
Was ist ein Internationaler Führerschein?
expand_moreUnser Internationaler Führerschein ist ideal für Reisende, die regelmäßig neue Länder besuchen und gerne mit einem Mietwagen unterwegs sind. Es ist keine zusätzliche Prüfung erforderlich, und der Führerschein ist ein bis drei Jahre gültig. Dieses Dokument wird zusammen mit Ihrem nationalen Führerschein verwendet, ersetzt diesen jedoch nicht; es handelt sich um eine Übersetzung Ihres Führerscheins in drei Formaten.
Kann ich mit diesem Dokument ein Auto mieten?
expand_moreIn der Regel ja. Da die Anforderungen jedoch je nach Region variieren, sollten Sie sich direkt bei der jeweiligen Autovermietung erkundigen.
Kann ich mit dem IF eine Kfz-Versicherung abschließen?
expand_moreIn der Regel ja. Da die Anforderungen je nach Region unterschiedlich sind, wird empfohlen, sich direkt an die örtlichen Versicherungsunternehmen zu wenden.
🗓 Fakten geprüft anhand folgender Quellen: Straßenverkehrsrecht Serbiens und weitere amtliche Quellen. Recherche zuletzt aktualisiert: . Sie dürfen diese Informationen nur übernehmen, wenn Sie einen Link zurück auf diese Seite setzen.
⚠ Diese Seite enthält allgemeine Informationen zu Verkehrsregeln, keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich, und jede Behörde wendet ihre eigenen an — klären Sie Ihren Fall vor der Fahrt mit der zuständigen Behörde.
ℹ Wir sind ein privates Unternehmen. Wir sind keine Behörde, keine Führerschein- oder Ausgabestelle und keine Vertragsorganisation, und wir sind mit keiner von ihnen verbunden, werden von keiner unterstützt und handeln für keine von ihnen. Das Internationales Fahrerdokument, das wir verkaufen, ist eine Übersetzung Ihres nationalen Führerscheins: Es ist kein Führerschein und kein von einer Behörde ausgestelltes Dokument.
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Straßenseite | Rechts |
| Internationaler Führerschein (IDP) | Für 133 der 240 Herkunftsführerscheine akzeptiert, davon 75 ohne festgestellte Regelung — die Zeile für Ihr Ausstellungsland in der Tabelle unten nennt, was daneben jeweils akzeptiert wird und auf welcher Grundlage |
| Akzeptierte Typen des Internationalen Führerscheins | Beide — Genf 1949 (gültig 1 Jahr) und Wien 1968 (gültig 3 Jahre) |
| UN-Straßenverkehrsübereinkommen | Genf 1949 — Nachfolge 12. März 2001; Wien 1968 — Nachfolge 12. März 2001 |
| Zeitliche Begrenzung für Besucher | Für die Dauer des vorübergehenden Aufenthalts des Ausländers, solange der ausländische Führerschein gültig bleibt und die Gegenseitigkeit gegeben ist. |
| EU-/EWR-Führerscheine | Uneingeschränkt gültig, keine Formalitäten (Gesetz über die Sicherheit im Straßenverkehr, Article 178, in der durch Amtsblatt 24/2018 ersetzten Fassung) |
| Mindestalter | 18 zum Fahren — Gesetz über die Sicherheit im Straßenverkehr, art. 180 Absatz 1 Nr. 3a) — '17 godina za kategoriju B' — und art. 182 Absatz 6. Das sind zwei verschiedene Altersgrenzen: 17 ist das Alter, ab dem eine Fahrerlaubnis der Klasse B erworben werden kann, in den vorgesehenen Fällen als Führerschein auf Probe ('probna vozačka dozvola'); art. 182 ist der Artikel über den Führerschein auf Probe, und er untersagt einem Inhaber eines Probeführerscheins das Fahren vor Vollendung des 18. Lebensjahres, sofern nicht eine Person im Fahrzeug beaufsichtigt, die seit mindestens fünf Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt. |
| Alkoholgrenzwert | 0,20 mg/ml (0,2 g/l; 0.02 g/dl) für gewöhnliche Fahrer; null für Fahranfänger, Berufsfahrer, Fahrlehrer und weitere ausdrücklich genannte Gruppen. |
| Geschwindigkeitsbegrenzungen | 50 km/h innerorts, 80 km/h auf sonstigen Straßen außerorts, 100 km/h auf dem motoput (Schnellstraße) und 130 km/h auf dem auto-put (Autobahn). Maßgeblich ist die Beschilderung. |
| Notrufnummer | 112 ist die allgemeine Notrufnummer; daneben sind die Polizei unter 192, die Feuerwehr unter 193 und der Rettungsdienst unter 194 erreichbar. (Üblicherweise veröffentlichte Nummern; am 29. Juli 2026 nicht erneut anhand einer amtlichen Quelle überprüft.) |
Nach Article 178 des Gesetzes über die Sicherheit im Straßenverkehr darf ein Ausländer, der sich vorübergehend in Serbien aufhält, für die Dauer dieses vorübergehenden Aufenthalts mit einem gültigen ausländischen nationalen Führerschein oder mit einem internationalen Führerschein fahren, „unter der Bedingung der Gegenseitigkeit“. Ein IDP ist damit keine pauschale gesetzliche Pflicht für Besucher aus Staaten, deren Führerscheine Serbien über das Genfer Abkommen von 1949 und das Wiener Übereinkommen von 1968 anerkennt (Serbien ist beiden am 12. März 2001 durch Nachfolge beigetreten). Da die Anerkennung nach dem Gesetz an die Gegenseitigkeit geknüpft ist und das Ministerium keine Gegenseitigkeitsliste veröffentlicht, sollten Fahrer aus Staaten, die keinem der beiden Abkommen angehören, einen IDP und eine beglaubigte serbische Übersetzung mitführen. Die FAQ des Ministeriums nennt zwei praktische Punkte: Der Fahrer muss die Dauer seines ununterbrochenen Aufenthalts nachweisen können, und ein Polizeibeamter kann den ausländischen Führerschein an Ort und Stelle einziehen, wenn er gesetzwidrig verwendet wird.
Für das Fahren ohne das erforderliche Dokument konnte aus einer maßgeblichen Quelle keine konkrete Strafe bestätigt werden. Nichtamtliche Rechtsdatenbank.
In Serbien fährt man rechts, überholt wird links. Autos in Serbien haben das Lenkrad links.
Für die Dauer des vorübergehenden Aufenthalts des Ausländers, solange der ausländische Führerschein gültig bleibt und die Gegenseitigkeit gegeben ist. Eine gesonderte Frist von 12 Monaten greift erst, sobald der Fahrer einen serbischen Status erwirbt, und sie läuft ab dem Tag, an dem dieser Status gewährt wird: dem Tag, an dem ein vorübergehender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten genehmigt wird, dem Tag, an dem die dauerhafte Niederlassung genehmigt wird, oder dem Tag, an dem ein diplomatischer Ausweis ausgestellt wird — und bei einem im Ausland lebenden serbischen Staatsangehörigen 12 Monate ab der Einreise nach Serbien. Ein gewöhnlicher Tourist ohne serbische Aufenthaltsgenehmigung unterliegt dieser Frist nicht. (FAQ des serbischen Innenministeriums zur Anwendung von Article 178 des Gesetzes über die Sicherheit im Straßenverkehr)
Sie planen einen Umzug nach Serbien? Sobald Sie dort Ihren Wohnsitz haben, gelten andere Regeln — siehe den Abschnitt für Einwohner unten.
Serbien ist Vertragspartei bei beiden Übereinkommen der Vereinten Nationen über den Straßenverkehr — beim Genfer Übereinkommen vom 19. Sept. 1949 und beim Wiener Übereinkommen vom 8. Nov. 1968. Internationale Führerscheine sowohl vom Typ 1949 als auch vom Typ 1968 werden daher in diesem Rahmen ausgestellt; welche Typen Serbien von Besuchern akzeptiert, zeigt die Tabelle oben.
Ob ein fremdes Land Ihren Führerschein akzeptiert, hängt an einem Geflecht von Faktoren: drei verschiedene Straßenverkehrsübereinkommen, die Jahrzehnte auseinander unterzeichnet wurden (1926, 1949, 1968) — das älteste ist älter als die Vereinten Nationen selbst, und nur die beiden späteren wurden unter ihrem Dach geschlossen —, Länder in unterschiedlichen Stadien des Beitritts zu jedem davon (unterzeichnet, angenommen oder ratifiziert), Führerscheine in Alphabeten, die die örtliche Polizei nicht lesen kann, Systeme von Fahrzeugklassen, die zwischen den Ländern nicht zusammenpassen, Dokumentengenerationen, die dem Format eines Übereinkommens womöglich nicht entsprechen, selbst wenn das Land Mitglied ist, bilaterale Absprachen zwischen einzelnen Staaten und örtliche Gesetze, die an einem Ort lockerer und am nächsten strenger sind. Derselbe Führerschein kann an einer Grenze in Ordnung sein und an der nächsten abgelehnt werden — sogar am nächsten Mietwagenschalter. Den Internationalen Führerschein gibt es, um das meiste davon abzukürzen: eine standardisierte, mehrsprachige Darstellung Ihres vorhandenen Führerscheins mit vereinheitlichten Klassensymbolen, die die meisten Beamten auf einen Blick lesen können. Er ersetzt Ihren nationalen Führerschein nicht und verleiht keine neuen Rechte — Sie führen beide mit — und er garantiert keine Anerkennung: Eine Handvoll Zielländer verlangt weiterhin ein örtliches Fahrdokument zusätzlich oder an seiner Stelle, für die meisten verbessert er Ihre Aussichten aber spürbar.
Diese Tabelle gilt für Touristen und vorübergehende Besucher. Sie ziehen nach Serbien und begründen dort Ihren Wohnsitz? Dann gelten andere Regeln — siehe den Abschnitt für Einwohner unten. Suchen Sie unten das Ausstellungsland Ihres Führerscheins. Serbien lässt einen Besucher für die gesamte Dauer seines vorübergehenden Aufenthalts mit einem gültigen ausländischen nationalen Führerschein — oder mit einem internationalen Führerschein — fahren; ein IDP ist damit keine pauschale gesetzliche Pflicht. Der Haken ist, dass Article 178 dies an eine Bedingung der Gegenseitigkeit knüpft, die in der Praxis auf dem Genfer Abkommen von 1949 und dem Wiener Übereinkommen von 1968 beruht, denen Serbien angehört; Fahrer aus Staaten außerhalb beider Abkommen sollten einen IDP und eine beglaubigte serbische Übersetzung mitführen. Davon getrennt verlieren Ausländer, denen ein Aufenthaltstitel erteilt wurde, und aus dem Ausland zurückkehrende serbische Staatsangehörige 12 Monate später das Recht, den ausländischen Führerschein zu nutzen, und müssen auf den serbischen Führerschein wechseln. Regeln ändern sich — prüfen Sie vor der Reise amtliche Quellen. Zuletzt geprüft: Juli 2026.
Legende: „1949“ — Genfer Übereinkommen über den Straßenverkehr (Internationaler Führerschein bis zu 1 Jahr gültig); „1968“ — Wiener Übereinkommen (Internationaler Führerschein bis zu 3 Jahre gültig).
Was die Spalte „Einstufung“ auf dieser Seite bedeutet:
| Ausstellungsland des Führerscheins | Einstufung | Was Sie mitführen müssen | Warum |
|---|---|---|---|
| Abchasien | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Afghanistan | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Ägypten | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Albanien | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Algerien | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] |
| Amerikanische Jungferninseln | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (über Vereinigte Staaten von Amerika — räumliche Anwendung) [1] |
| Amerikanisch-Samoa | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (über Vereinigte Staaten von Amerika — räumliche Anwendung) [1] |
| Andorra | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Angola | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Antigua und Barbuda | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Äquatorialguinea | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Argentinien | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] |
| Armenien | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Aruba | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (über Niederlande — räumliche Anwendung) [1] |
| Asad Kaschmir | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Aserbaidschan | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Äthiopien | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Australien | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] |
| Bahamas | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Bahrain | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Bangladesch | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] |
| Barbados | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] |
| Belarus | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Belgien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Belize | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Benin | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Bergkarabach | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Bermuda | Nicht geklärt | Wir können für einen Führerschein aus Bermuda keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von Serbien | Die Verwahrerunterlagen klären nicht, ob ein Straßenverkehrsübereinkommen Bermuda erfasst: Der für seine internationalen Beziehungen zuständige Staat hat seine räumlichen Erstreckungen zum Übereinkommen von 1949 einzeln aufgeführt, ohne Bermuda zu nennen, hat dem Verwahrer aber gesondert mitgeteilt, dass das Übereinkommen von 1949 für seine Kronbesitzungen und Überseegebiete in Kraft bleibt. So oder so lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Bhutan | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Bolivien | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Bosnien und Herzegowina | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Botsuana | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] |
| Brasilien | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Britische Jungferninseln | Nicht geklärt | Wir können für einen Führerschein aus Britische Jungferninseln keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von Serbien | Die Verwahrerunterlagen klären nicht, ob ein Straßenverkehrsübereinkommen Britische Jungferninseln erfasst: Der für seine internationalen Beziehungen zuständige Staat hat seine räumlichen Erstreckungen zum Übereinkommen von 1949 einzeln aufgeführt, ohne Britische Jungferninseln zu nennen, hat dem Verwahrer aber gesondert mitgeteilt, dass das Übereinkommen von 1949 für seine Kronbesitzungen und Überseegebiete in Kraft bleibt. So oder so lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Brunei | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] |
| Bulgarien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Burkina Faso | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] |
| Burundi | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Chile | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] |
| China | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Cookinseln | Nicht geklärt | Wir können für einen Führerschein aus Cookinseln keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von Serbien | Wir konnten keine Ratifikation, keinen Beitritt und keine räumliche Erstreckung feststellen, die Cookinseln erfasst; daher lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Costa Rica | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Curaçao | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (über Niederlande — räumliche Anwendung) [1] |
| Dänemark | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Deutschland | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Dominica | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Dominikanische Republik | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] |
| Dschibuti | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Ecuador | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] |
| Elfenbeinküste | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| El Salvador | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Eritrea | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Estland | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Eswatini | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Falklandinseln | Nicht geklärt | Wir können für einen Führerschein aus Falklandinseln keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von Serbien | Die Verwahrerunterlagen klären nicht, ob ein Straßenverkehrsübereinkommen Falklandinseln erfasst: Der für seine internationalen Beziehungen zuständige Staat hat seine räumlichen Erstreckungen zum Übereinkommen von 1949 einzeln aufgeführt, ohne Falklandinseln zu nennen, hat dem Verwahrer aber gesondert mitgeteilt, dass das Übereinkommen von 1949 für seine Kronbesitzungen und Überseegebiete in Kraft bleibt. So oder so lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Färöer | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (über Dänemark — räumliche Anwendung) [1] |
| Fidschi | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] |
| Finnland | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Frankreich | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Französisch-Guayana | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Französisch-Polynesien | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen (über Frankreich — räumliche Anwendung) [1] |
| Gabun | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Gambia | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Georgien | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Ghana | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] |
| Gibraltar | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen (über Vereinigtes Königreich — räumliche Anwendung) [1] |
| Grenada | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Griechenland | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Grönland | Nicht geklärt | Wir können für einen Führerschein aus Grönland keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von Serbien | Wir konnten keine Ratifikation, keinen Beitritt und keine räumliche Erstreckung feststellen, die Grönland erfasst; daher lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Guadeloupe | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Guam | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (über Vereinigte Staaten von Amerika — räumliche Anwendung) [1] |
| Guatemala | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] |
| Guernsey | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen (über Vereinigtes Königreich — räumliche Anwendung) [1] |
| Guinea | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Guinea-Bissau | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Guyana | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Haiti | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] |
| Honduras | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Hongkong | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (1949 Geneva continued application to Hong Kong SAR; HK issues 1949 IDPs) [1] |
| Indien | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] |
| Indonesien | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Irak | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Iran | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Irland | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Island | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Israel | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Italien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Jamaika | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] |
| Japan | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] |
| Jemen | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Jersey | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen (über Vereinigtes Königreich — räumliche Anwendung) [1] |
| Jordanien | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] |
| Kaimaninseln | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (über Vereinigtes Königreich — räumliche Anwendung) [1] |
| Kambodscha | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] |
| Kamerun | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Kanada | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] |
| Kap Verde | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Karibische Niederlande | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (über Niederlande — räumliche Anwendung) [1] |
| Kasachstan | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Katar | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Kenia | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Kirgisistan | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Kiribati | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Kolumbien | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Komoren | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Kongo (Brazzaville) | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] |
| Kongo (Demokratische Rep.) | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Kosovo | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Kroatien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Kuba | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Kuwait | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Laos | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] |
| Lesotho | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] |
| Lettland | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Libanon | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] |
| Liberia | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Libyen | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Liechtenstein | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Litauen | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Luxemburg | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Macau | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (1949 continued application to Macau SAR) [1] |
| Madagaskar | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] |
| Malawi | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] |
| Malaysia | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] |
| Malediven | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Mali | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] |
| Malta | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Marokko | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Marshallinseln | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Martinique | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Mauretanien | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Mauritius | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Mayotte | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen (über Frankreich — räumliche Anwendung) [1] |
| Mexiko | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Mikronesien | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Monaco | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Mongolei | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Montenegro | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Montserrat | Nicht geklärt | Wir können für einen Führerschein aus Montserrat keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von Serbien | Die Verwahrerunterlagen klären nicht, ob ein Straßenverkehrsübereinkommen Montserrat erfasst: Der für seine internationalen Beziehungen zuständige Staat hat seine räumlichen Erstreckungen zum Übereinkommen von 1949 einzeln aufgeführt, ohne Montserrat zu nennen, hat dem Verwahrer aber gesondert mitgeteilt, dass das Übereinkommen von 1949 für seine Kronbesitzungen und Überseegebiete in Kraft bleibt. So oder so lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Mosambik | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Myanmar | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Namibia | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] |
| Nauru | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Nepal | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Neukaledonien | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen (über Frankreich — räumliche Anwendung) [1] |
| Neuseeland | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] |
| Nicaragua | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Niederlande | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Niger | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Nigeria | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Niue | Nicht geklärt | Wir können für einen Führerschein aus Niue keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von Serbien | Wir konnten keine Ratifikation, keinen Beitritt und keine räumliche Erstreckung feststellen, die Niue erfasst; daher lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Nordkorea | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Nördliche Marianen | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (über Vereinigte Staaten von Amerika — räumliche Anwendung) [1] |
| Nordmazedonien | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Nordzypern | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Norwegen | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Oman | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Österreich | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Osttimor | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Pakistan | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Palästina | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Palau | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Panama | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Papua-Neuguinea | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] |
| Paraguay | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] |
| Peru | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Philippinen | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Polen | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Portugal | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Puerto Rico | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (über Vereinigte Staaten von Amerika — räumliche Anwendung) [1] |
| Republik Moldau | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Réunion | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Ruanda | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] |
| Rumänien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Russische Föderation | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Saharauische Republik | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Saint-Martin | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Saint-Pierre und Miquelon | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen (über Frankreich — räumliche Anwendung) [1] |
| Salomonen | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Sambia | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Samoa | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| San Marino | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| São Tomé und Príncipe | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Saudi-Arabien | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Schweden | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Schweiz | Nationaler Führerschein genügt | Ihr Schweizer Führerschein | Gegenseitige Anerkennung CH–EU (behördliche Auskunft) |
| Senegal | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Seychellen | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Sierra Leone | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] |
| Simbabwe | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Singapur | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] |
| Sint Maarten | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor (über Niederlande — räumliche Anwendung) [1] |
| Slowakei | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Slowenien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Somalia | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Somaliland | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Spanien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Sri Lanka | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] |
| St. Kitts und Nevis | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| St. Lucia | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| St. Vincent | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Südafrika | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Sudan | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Südkorea | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] |
| Südossetien | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Südsudan | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Suriname | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Syrien | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] |
| Tadschikistan | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Taiwan | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Tansania | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Thailand | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Togo | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] |
| Tokelau | Nicht geklärt | Wir können für einen Führerschein aus Tokelau keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von Serbien | Wir konnten keine Ratifikation, keinen Beitritt und keine räumliche Erstreckung feststellen, die Tokelau erfasst; daher lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Tonga | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Transnistrien | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Trinidad und Tobago | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] |
| Tschad | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, auch wenn Ihre eigenen Behörden einen eigenen internationalen Führerschein ausstellen, und kein Übereinkommen verschafft einem der beiden Dokumente im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Tschechien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Tunesien | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Türkei | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Turkmenistan | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Turks- und Caicosinseln | Nicht geklärt | Wir können für einen Führerschein aus Turks- und Caicosinseln keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von Serbien | Die Verwahrerunterlagen klären nicht, ob ein Straßenverkehrsübereinkommen Turks- und Caicosinseln erfasst: Der für seine internationalen Beziehungen zuständige Staat hat seine räumlichen Erstreckungen zum Übereinkommen von 1949 einzeln aufgeführt, ohne Turks- und Caicosinseln zu nennen, hat dem Verwahrer aber gesondert mitgeteilt, dass das Übereinkommen von 1949 für seine Kronbesitzungen und Überseegebiete in Kraft bleibt. So oder so lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Tuvalu | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Uganda | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Ukraine | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Ungarn | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
| Uruguay | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Usbekistan | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Vanuatu | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Vatikan | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] |
| Venezuela | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] |
| Vereinigte Arabische Emirate | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Vereinigtes Königreich | Nationaler Führerschein genügt | Ihr britischer Kartenführerschein | Britischer Kartenführerschein im EU-Raum anerkannt (Hinweis von gov.uk) |
| Vereinigte Staaten von Amerika | Übereinkommen erkennt den Führerschein an — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1949) wird dringend empfohlen | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949) — nach dem Genfer Übereinkommen wird Ihr nationaler Führerschein anerkannt, und es erlaubt dem Zielland, einen Internationalen Führerschein vom Typ 1949 zu verlangen; einen Weg über eine Übersetzung sieht das Übereinkommen nicht vor [1] |
| Vietnam | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Wallis und Futuna | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen (über Frankreich — räumliche Anwendung) [1] |
| Westsahara | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — für Ihren Führerschein kann kein amtlicher Internationaler Führerschein nach den Übereinkommen ausgestellt werden, und kein Übereinkommen verschafft ihm im Zielland Geltung. Ob das Zielland ihn akzeptiert und was ihn begleiten muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [1] |
| Zentralafrikanische Republik | Übereinkommen erkennt Führerschein + Internationalen Führerschein an — empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein (Typ 1968) wird dringend empfohlen und gilt nur zusammen mit ihm | Vertragspartei bei den Übereinkommen (1949+1968) — nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 wird ein nationaler Führerschein anerkannt, wenn er Anhang 6 entspricht, und ein Internationaler Führerschein nur, wenn er zusammen mit dem zugehörigen Führerschein vorgelegt wird; ob Ihr Führerschein Anhang 6 entspricht, ist hier nicht erfasst, daher kann diese Zeile nur für das Paar aus Führerschein und Internationalem Führerschein einstehen [1] |
| Zypern | Nationaler Führerschein genügt | Ihr EU-/EWR-Führerschein | Gegenseitige Anerkennung in EU/EWR |
Quellen und Hinweise zur Tabelle oben
[1] UN Treaty Collection, Multilateral Treaties Deposited with the Secretary-General — status of the 1949 Geneva Convention on Road Traffic (chapter XI-B-1) and of the 1968 Vienna Convention on Road Traffic (chapter XI-B-19) — XI-B-1, XI-B-19
Einen Internationalen Führerschein müssen Sie vor der Reise beschaffen, und nur bestimmte Länder dürfen Ihnen einen ausstellen — einen amtlichen Internationalen Führerschein können Sie nicht in einem beliebigen fremden Land kaufen. Nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 darf ihn nur die Vertragspartei ausstellen, in der Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben und die Ihren Führerschein ausgestellt hat oder anerkennt — durch die zuständige Behörde dieser Vertragspartei oder durch einen von ihr hierzu ermächtigten Verband. Nach dem Genfer Übereinkommen von 1949 wird er von der zuständigen Behörde eines Vertragsstaats oder von einem von dieser Behörde hierzu ermächtigten Verband ausgestellt. Welche Stelle das ist, ist von Land zu Land verschieden: in manchen eine staatliche Stelle, in anderen ein ermächtigter Automobilclub.
Unabhängig davon bietet IDA ein digitales Internationales Fahrerdokument an — eine Übersetzung Ihres nationalen Führerscheins, die Sie zusammen mit ihm mitführen. Es ist kein Internationaler Führerschein, der nach den Übereinkommen von 1949 oder 1968 von der Stelle ausgestellt wird, die Ihr Land dafür ermächtigt, und es ist keine beglaubigte, beeidigte oder sonst amtliche Übersetzung: Keine Behörde beglaubigt es, und wo ein Land von Gesetzes wegen eine amtliche oder beglaubigte Übersetzung verlangt, erfüllt unser Dokument diese Anforderung nicht. Es ist eine private Übersetzung, die Ihren nationalen Führerschein an Mietwagenschaltern und bei Verkehrskontrollen lesbar machen soll.
die Frist beträgt 12 Monate, nicht sechs. Ein ausländischer oder internationaler Führerschein verliert im serbischen Straßenverkehr 12 Monate nach folgenden Zeitpunkten seine Gültigkeit: dem Tag, an dem einem Ausländer ein durchgehender vorübergehender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten gewährt wurde; dem Tag, an dem die dauerhafte Niederlassung genehmigt wurde; dem Tag, an dem ein diplomatischer Ausweis ausgestellt wurde; oder dem Tag, an dem ein serbischer Staatsangehöriger, der vorübergehend oder dauerhaft im Ausland lebt, nach Serbien eingereist ist. Die Angabe von sechs Monaten im früheren Dossier gibt den älteren Wortlaut von Article 178(4) wieder, den einige kommerzielle Rechtsdatenbanken weiterhin veröffentlichen; die aktuelle FAQ des Innenministeriums und die juristische Fachpresse vom Juli 2025 nennen beide 12 Monate. Amtliche Quelle.
Ein paar Minuten echtes Videomaterial aus der Fahrerperspektive sind der schnellste Weg zu einem sicheren Gefühl vor Ihrer ersten Fahrt in Serbien:
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