Sie können verschiedene Führerscheine zur besseren Anschaulichkeit miteinander vergleichen:
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Italien ist Vertragspartei sowohl des Übereinkommens von Genf vom 19. September 1949 als auch des Übereinkommens von Wien vom 8. November 1968 über den Straßenverkehr der Vereinten Nationen.
Italien erkennt Internationale Führerscheine (IDPs) an, die sowohl gemäß dem Genfer Übereinkommen von 1949 (gültig für bis zu 1 Jahr) als auch gemäß dem Wiener Übereinkommen von 1968 (gültig für bis zu 3 Jahre) ausgestellt wurden. [1] [2]
Besucher in Italien dürfen mit ihrem gültigen ausländischen Führerschein fahren. Wenn der Führerschein nicht auf Italienisch ist oder nicht dem EU-Format entspricht, ist ein IDP oder eine offizielle Übersetzung erforderlich. [3]