Der internationale Führerschein ist eine Übersetzung des nationalen Führerscheins in viele Sprachen. Die ersten Ausweiskarten erschienen 1926 nach dem Internationalen Übereinkommen von Paris über den Kraftfahrzeugverkehr. Der internationale Führerschein wurde auch von zwei weiteren Übereinkommen aus den Jahren 1949 und 1968 beeinflusst. Der internationale Führerschein ist dasselbe wie der internationale Führerschein.
Erwerb eines internationalen Führerscheins in Haiti während Sie sich in Haiti befinden, wenn Sie einen gültigen Haiti nationalen Führerschein haben. Wenn Sie nur einen Besuch in Haiti planen, können Sie sich an die zuständige Behörde in Ihrem Land wenden. Wenn Sie bereits auf Reisen sind und keine IDL haben, besteht die einzige Möglichkeit darin, Ihren nationalen Führerschein online zu übersetzen. Dies ist eine schnellere, bequemere und einfachere Möglichkeit, auf Reisen weiterhin Auto zu fahren.
Wir erinnern Sie daran, dass ein internationaler Führerschein nur mit einem gültigen nationalen Führerschein gültig ist.
7 Tage Geld-zurück-Garantie!
Sie können die von der International Driving Authority, der Straßenverkehrsbehörde, ausgestellten Dokumente jederzeit vor der Lieferung oder innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Dokuments gegen eine vollständige Rückerstattung zurücksenden.
Nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 dürfen internationale Führerscheine von nationalen Regierungen oder Organisationen ausgestellt werden, denen diese Aufgaben übertragen wurden. In den meisten Ländern geschieht dies durch Automobilverbände, die der AIT/FIA angeschlossen sind, durch die Polizei oder andere Organisationen. Um einen internationalen Führerschein in Haiti zu bekommen, müssen Sie einen lokalen Führerschein haben und sich bei den dafür zuständigen Behörden bewerben (Wir bemühen uns, die Informationen auf dem neuesten Stand zu halten; bitte teilen Sie uns mit, wenn der Link nicht funktioniert). Die Kosten und der Zeitpunkt der Erteilung sind von Land zu Land unterschiedlich.
Wenn Sie einen nationalen Führerschein haben, der nicht in Haiti ausgestellt ist, müssen Sie prüfen, ob Sie mit Ihrem Führerschein fahren dürfen und ob Sie ein IDP benötigen. Wenn ja, besteht der einzige Ausweg darin, eine Übersetzung Ihres Führerscheins mit Zustellung oder eine elektronische Version zu bestellen (erkundigen Sie sich bei der Autovermietung, ob die elektronische Version funktioniert), zum Beispiel bei uns.
Wie erhält man einen Internationalen Führerschein für Haiti?
expand_moreWenn Sie einen nationalen Führerschein besitzen und in ein Land reisen möchten, in dem ein Internationaler Führerschein (IF) erforderlich oder empfohlen ist, sollten Sie sich an die zuständigen Behörden oder eine autorisierte Automobilorganisation wenden, die Internationale Führerscheine für Haiti ausstellt. Wenn Sie Ausländer sind und Ihre Reise im Voraus planen, können Sie den IF auf ähnliche Weise in Ihrem Heimatland beantragen.
Wie beantrage ich einen Internationalen Führerschein?
expand_moreDer Antragsprozess ist in allen Organisationen ähnlich, jedoch unterscheiden sich Bearbeitungszeit und Kosten je nach Land erheblich. Bei uns ist es sehr einfach und schnell: Füllen Sie das Antragsformular für den Internationalen Führerschein aus, fügen Sie eine Kopie Ihres gültigen Führerscheins, Ihre Unterschrift und ein Farbfoto bei und leisten Sie die Zahlung. Sie können den Antrag hier online stellen.
Brauche ich einen Internationalen Führerschein für Haiti?
expand_moreHaiti hat seine Führerscheine nicht gemäß dem Wiener Übereinkommen von 1968 harmonisiert. Fahrer aus anderen Ländern benötigen einen Internationalen Führerschein, es sei denn, es besteht eine gegenseitige Anerkennung der Führerscheine zwischen den Ländern.
Was ist ein Internationaler Führerschein?
expand_moreUnser Internationaler Führerschein ist ideal für Reisende, die regelmäßig neue Länder besuchen und gerne mit einem Mietwagen unterwegs sind. Es ist keine zusätzliche Prüfung erforderlich, und der Führerschein ist ein bis drei Jahre gültig. Dieses Dokument wird zusammen mit Ihrem nationalen Führerschein verwendet, ersetzt diesen jedoch nicht; es handelt sich um eine Übersetzung Ihres Führerscheins in drei Formaten.
Kann ich mit diesem Dokument ein Auto mieten?
expand_moreIn der Regel ja. Da die Anforderungen jedoch je nach Region variieren, sollten Sie sich direkt bei der jeweiligen Autovermietung erkundigen.
Kann ich mit dem IF eine Kfz-Versicherung abschließen?
expand_moreIn der Regel ja. Da die Anforderungen je nach Region unterschiedlich sind, wird empfohlen, sich direkt an die örtlichen Versicherungsunternehmen zu wenden.
🗓 Fakten geprüft anhand amtlicher Regierungshinweise für Haiti und weiterer amtlicher Quellen. Recherche zuletzt aktualisiert: . Sie dürfen diese Informationen nur übernehmen, wenn Sie einen Link zurück auf diese Seite setzen.
⚠ Diese Seite enthält allgemeine Informationen zu Verkehrsregeln, keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich, und jede Behörde wendet ihre eigenen an — klären Sie Ihren Fall vor der Fahrt mit der zuständigen Behörde.
ℹ Wir sind ein privates Unternehmen. Wir sind keine Behörde, keine Führerschein- oder Ausgabestelle und keine Vertragsorganisation, und wir sind mit keiner von ihnen verbunden, werden von keiner unterstützt und handeln für keine von ihnen. Das Internationales Fahrerdokument, das wir verkaufen, ist eine Übersetzung Ihres nationalen Führerscheins: Es ist kein Führerschein und kein von einer Behörde ausgestelltes Dokument.
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Straßenseite | Rechts |
| Internationaler Führerschein (IDP) | Für 125 der 240 Herkunftsführerscheine nicht erforderlich, davon 46 ohne festgestellte Regelung — siehe die Zeile für Ihr Ausstellungsland in der Tabelle unten |
| Akzeptierte Typen des Internationalen Führerscheins | Nur Genf 1949 (Internationaler Führerschein als Heft, gültig 1 Jahr) |
| UN-Straßenverkehrsübereinkommen | Genf 1949 — Beitritt 12. Feb. 1958 |
| Zeitliche Begrenzung für Besucher | Bis zu 90 Tage Fahren mit dem eigenen nationalen Führerschein; nach 90 Tagen ist zusätzlich ein IDP nach dem Muster von 1949 erforderlich. |
| Mindestalter | 18 zum Fahren — Genfer Abkommen über den Straßenverkehr von 1949, Anhang 8 (wörtlich: 'The minimum age for driving a motor vehicle under the conditions set out in article 24 of the Convention shall be eighteen years.'); Beitritt Haitis am 12. Feb. 1958 |
| Alkoholgrenzwert | Behandeln Sie den Grenzwert als null. |
| Geschwindigkeitsbegrenzungen | Es gilt Rechtsverkehr. Halten Sie sich an die ausgeschilderten Höchstgeschwindigkeiten in km/h; eine konsolidierte amtliche nationale Tabelle der Höchstgeschwindigkeiten ließ sich nicht finden, und die Straßen- und Sicherheitsverhältnisse machen die ausgeschilderten Werte regelmäßig gegenstandslos. |
| Notrufnummer | Rettungsdienst: 116. Feuerwehr: 115. Polizei: 122. Das UK FCDO weist darauf hin: „Wegen der Sicherheitslage in Haiti können die Notdienste möglicherweise nicht ausrücken oder brauchen sehr lange, um Sie zu erreichen.“ Persönliche konsularische Hilfe ist stark eingeschränkt; in Haiti gibt es keine britischen Konsularbeamten. |
Haiti ist dem Genfer Abkommen von 1949 am 12. Feb. 1958 beigetreten und ist nicht Vertragspartei des Wiener Übereinkommens von 1968, sodass der IDP nach dem Muster von 1949 die einzige Form ist, zu deren Anerkennung Haiti völkerrechtlich verpflichtet ist. Für einen kurzen Besuch ist ein IDP keine rechtliche Voraussetzung: Die aktuellen Reisehinweise des UK FCDO sagen wörtlich: „Mit einem britischen Kartenführerschein dürfen Sie bis zu 90 Tage in Haiti fahren“ und „Nach 90 Tagen benötigen Sie einen IDP.“ Der IDP ersetzt niemals den nationalen Führerschein — führen Sie beide mit, dazu Ihren Reisepass und den Einreisestempel.
Für das Fahren ohne das erforderliche Dokument konnte aus einer maßgeblichen Quelle keine konkrete Strafe bestätigt werden.
In Haiti fährt man rechts, überholt wird links. Autos in Haiti haben das Lenkrad links.
Bis zu 90 Tage Fahren mit dem eigenen nationalen Führerschein; nach 90 Tagen ist zusätzlich ein IDP nach dem Muster von 1949 erforderlich. Diese Angabe von 90 Tagen ist in den Reisehinweisen des UK FCDO für Inhaber eines britischen Kartenführerscheins dokumentiert; Haitis eigenes konsolidiertes Recht ließ sich nicht auffinden, und der Aufenthaltsstatus, die Gültigkeit des Führerscheins, die Mietbedingungen und die Versicherung können Ihre Fahrberechtigung früher beenden. (Reisehinweise des UK FCDO zu Haiti, Safety and security - Road travel (wörtlich: „Mit einem britischen Kartenführerschein dürfen Sie bis zu 90 Tage in Haiti fahren … Nach 90 Tagen benötigen Sie einen IDP.“), zuletzt aktualisiert am 10. Dez. 2025)
Sie planen einen Umzug nach Haiti? Sobald Sie dort Ihren Wohnsitz haben, gelten andere Regeln — siehe den Abschnitt für Einwohner unten.
Haiti ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968.
Ob ein fremdes Land Ihren Führerschein akzeptiert, hängt an einem Geflecht von Faktoren: drei verschiedene Straßenverkehrsübereinkommen, die Jahrzehnte auseinander unterzeichnet wurden (1926, 1949, 1968) — das älteste ist älter als die Vereinten Nationen selbst, und nur die beiden späteren wurden unter ihrem Dach geschlossen —, Länder in unterschiedlichen Stadien des Beitritts zu jedem davon (unterzeichnet, angenommen oder ratifiziert), Führerscheine in Alphabeten, die die örtliche Polizei nicht lesen kann, Systeme von Fahrzeugklassen, die zwischen den Ländern nicht zusammenpassen, Dokumentengenerationen, die dem Format eines Übereinkommens womöglich nicht entsprechen, selbst wenn das Land Mitglied ist, bilaterale Absprachen zwischen einzelnen Staaten und örtliche Gesetze, die an einem Ort lockerer und am nächsten strenger sind. Derselbe Führerschein kann an einer Grenze in Ordnung sein und an der nächsten abgelehnt werden — sogar am nächsten Mietwagenschalter. Den Internationalen Führerschein gibt es, um das meiste davon abzukürzen: eine standardisierte, mehrsprachige Darstellung Ihres vorhandenen Führerscheins mit vereinheitlichten Klassensymbolen, die die meisten Beamten auf einen Blick lesen können. Er ersetzt Ihren nationalen Führerschein nicht und verleiht keine neuen Rechte — Sie führen beide mit — und er garantiert keine Anerkennung: Eine Handvoll Zielländer verlangt weiterhin ein örtliches Fahrdokument zusätzlich oder an seiner Stelle, für die meisten verbessert er Ihre Aussichten aber spürbar.
Diese Tabelle gilt für Touristen und vorübergehende Besucher. Sie ziehen nach Haiti und begründen dort Ihren Wohnsitz? Dann gelten andere Regeln — siehe den Abschnitt für Einwohner unten. Suchen Sie unten das Ausstellungsland Ihres Führerscheins. Haiti ist seit 1958 Vertragspartei des Genfer Abkommens von 1949 und ist nicht Vertragspartei des Übereinkommens von 1968, sodass der IDP nach dem Muster von 1949 die einzige Form ist, zu deren Anerkennung es verpflichtet ist. Ein nationaler Führerschein aus einem Vertragsstaat des Abkommens von 1949 wird aus eigenem Recht anerkannt — die britischen Reisehinweise dokumentieren 90 Tage allein mit dem Führerschein, danach ist ein IDP erforderlich. Die vorrangige Frage ist die Sicherheit: Die aktuellen Hinweise raten von allen Reisen ab, und die Straßen- und Notfallverhältnisse können das Selbstfahren unvertretbar machen. Regeln ändern sich — prüfen Sie vor der Reise amtliche Quellen. Zuletzt geprüft: Juli 2026.
Legende: „1949“ — Genfer Übereinkommen über den Straßenverkehr (Internationaler Führerschein bis zu 1 Jahr gültig); „1968“ — Wiener Übereinkommen (Internationaler Führerschein bis zu 3 Jahre gültig).
Was die Spalte „Einstufung“ auf dieser Seite bedeutet:
| Ausstellungsland des Führerscheins | Einstufung | Was Sie mitführen müssen | Warum |
|---|---|---|---|
| Abchasien | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Afghanistan | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Ägypten | Internationaler Führerschein oder Übersetzung | Nationaler Führerschein + Internationaler Führerschein (oder beglaubigte Übersetzung) | Führerschein nicht in lateinischer Schrift — das Gesetz verlangt eine beglaubigte Übersetzung; ein Internationaler Führerschein erfüllt diese Rolle |
| Albanien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Algerien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Amerikanische Jungferninseln | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] (über Vereinigte Staaten von Amerika — räumliche Anwendung) [a] |
| Amerikanisch-Samoa | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] (über Vereinigte Staaten von Amerika — räumliche Anwendung) [a] |
| Andorra | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Ein Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Haiti keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [2] |
| Angola | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Antigua und Barbuda | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Äquatorialguinea | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Argentinien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Armenien | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Ein Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Haiti keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [2] |
| Aruba | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] (über Niederlande — räumliche Anwendung) |
| Asad Kaschmir | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Aserbaidschan | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Ein Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Haiti keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [2] |
| Äthiopien | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Ein Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Haiti keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [2] |
| Australien | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] [a] |
| Bahamas | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Ein Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Haiti keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [2] |
| Bahrain | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Bangladesch | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Barbados | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] [a] |
| Belarus | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Ein Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Haiti keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [2] |
| Belgien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Belize | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Benin | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Bergkarabach | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Bermuda | Nicht geklärt | Wir können für einen Führerschein aus Bermuda keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von Haiti | Die Verwahrerunterlagen klären nicht, ob ein Straßenverkehrsübereinkommen Bermuda erfasst: Der für seine internationalen Beziehungen zuständige Staat hat seine räumlichen Erstreckungen zum Übereinkommen von 1949 einzeln aufgeführt, ohne Bermuda zu nennen, hat dem Verwahrer aber gesondert mitgeteilt, dass das Übereinkommen von 1949 für seine Kronbesitzungen und Überseegebiete in Kraft bleibt. So oder so lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2] |
| Bhutan | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Bolivien | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Bosnien und Herzegowina | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Ein Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Haiti keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [2] |
| Botsuana | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Brasilien | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Ein Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Haiti keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [2] |
| Britische Jungferninseln | Nicht geklärt | Wir können für einen Führerschein aus Britische Jungferninseln keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von Haiti | Die Verwahrerunterlagen klären nicht, ob ein Straßenverkehrsübereinkommen Britische Jungferninseln erfasst: Der für seine internationalen Beziehungen zuständige Staat hat seine räumlichen Erstreckungen zum Übereinkommen von 1949 einzeln aufgeführt, ohne Britische Jungferninseln zu nennen, hat dem Verwahrer aber gesondert mitgeteilt, dass das Übereinkommen von 1949 für seine Kronbesitzungen und Überseegebiete in Kraft bleibt. So oder so lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2] |
| Brunei | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] [a] |
| Bulgarien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Burkina Faso | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Burundi | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Chile | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] [a] |
| China | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Cookinseln | Nicht geklärt | Wir können für einen Führerschein aus Cookinseln keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von Haiti | Wir konnten keine Ratifikation, keinen Beitritt und keine räumliche Erstreckung feststellen, die Cookinseln erfasst; daher lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2] |
| Costa Rica | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Curaçao | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] (über Niederlande — räumliche Anwendung) |
| Dänemark | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Deutschland | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Ein Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Haiti keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [2] |
| Dominica | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Dominikanische Republik | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] [a] |
| Dschibuti | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Ecuador | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] [a] |
| Elfenbeinküste | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| El Salvador | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Ein Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Haiti keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [2] |
| Eritrea | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Estland | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Eswatini | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Falklandinseln | Nicht geklärt | Wir können für einen Führerschein aus Falklandinseln keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von Haiti | Die Verwahrerunterlagen klären nicht, ob ein Straßenverkehrsübereinkommen Falklandinseln erfasst: Der für seine internationalen Beziehungen zuständige Staat hat seine räumlichen Erstreckungen zum Übereinkommen von 1949 einzeln aufgeführt, ohne Falklandinseln zu nennen, hat dem Verwahrer aber gesondert mitgeteilt, dass das Übereinkommen von 1949 für seine Kronbesitzungen und Überseegebiete in Kraft bleibt. So oder so lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2] |
| Färöer | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] (über Dänemark — räumliche Anwendung) |
| Fidschi | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] [a] |
| Finnland | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Frankreich | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Französisch-Guayana | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Französisch-Polynesien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] (über Frankreich — räumliche Anwendung) |
| Gabun | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Gambia | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Georgien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Ghana | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Gibraltar | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] (über Vereinigtes Königreich — räumliche Anwendung) |
| Grenada | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Griechenland | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Grönland | Nicht geklärt | Wir können für einen Führerschein aus Grönland keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von Haiti | Wir konnten keine Ratifikation, keinen Beitritt und keine räumliche Erstreckung feststellen, die Grönland erfasst; daher lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2] |
| Guadeloupe | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Guam | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] (über Vereinigte Staaten von Amerika — räumliche Anwendung) [a] |
| Guatemala | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] [a] |
| Guernsey | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] (über Vereinigtes Königreich — räumliche Anwendung) |
| Guinea | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Guinea-Bissau | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Guyana | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Ein Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Haiti keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [2] |
| Honduras | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Ein Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Haiti keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [2] |
| Hongkong | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Indien | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Indonesien | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Irak | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Ein Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Haiti keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [2] |
| Iran | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Ein Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Haiti keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [2] |
| Irland | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Island | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Israel | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Italien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Jamaika | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] [a] |
| Japan | Internationaler Führerschein oder Übersetzung | Nationaler Führerschein + Internationaler Führerschein (oder beglaubigte Übersetzung) | Führerschein nicht in lateinischer Schrift — das Gesetz verlangt eine beglaubigte Übersetzung; ein Internationaler Führerschein erfüllt diese Rolle |
| Jemen | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Jersey | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] (über Vereinigtes Königreich — räumliche Anwendung) |
| Jordanien | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Kaimaninseln | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] (über Vereinigtes Königreich — räumliche Anwendung) [a] |
| Kambodscha | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Kamerun | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Kanada | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] [a] |
| Kap Verde | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Ein Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Haiti keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [2] |
| Karibische Niederlande | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] (über Niederlande — räumliche Anwendung) |
| Kasachstan | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Ein Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Haiti keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [2] |
| Katar | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Ein Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Haiti keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [2] |
| Kenia | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Ein Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Haiti keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [2] |
| Kirgisistan | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Kiribati | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Kolumbien | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Komoren | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Kongo (Brazzaville) | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Kongo (Demokratische Rep.) | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Kosovo | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Kroatien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Kuba | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Kuwait | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Ein Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Haiti keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [2] |
| Laos | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Lesotho | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Lettland | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Ein Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Haiti keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [2] |
| Libanon | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Liberia | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Ein Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Haiti keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [2] |
| Libyen | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Liechtenstein | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Litauen | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Luxemburg | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Macau | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Madagaskar | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Malawi | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Malaysia | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] [a] |
| Malediven | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Ein Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Haiti keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [2] |
| Mali | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Malta | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Marokko | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Marshallinseln | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Martinique | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Mauretanien | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Mauritius | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Mayotte | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] (über Frankreich — räumliche Anwendung) |
| Mexiko | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Mikronesien | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Monaco | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Mongolei | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Ein Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Haiti keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [2] |
| Montenegro | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Montserrat | Nicht geklärt | Wir können für einen Führerschein aus Montserrat keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von Haiti | Die Verwahrerunterlagen klären nicht, ob ein Straßenverkehrsübereinkommen Montserrat erfasst: Der für seine internationalen Beziehungen zuständige Staat hat seine räumlichen Erstreckungen zum Übereinkommen von 1949 einzeln aufgeführt, ohne Montserrat zu nennen, hat dem Verwahrer aber gesondert mitgeteilt, dass das Übereinkommen von 1949 für seine Kronbesitzungen und Überseegebiete in Kraft bleibt. So oder so lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2] |
| Mosambik | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Myanmar | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Ein Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Haiti keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [2] |
| Namibia | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Nauru | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Nepal | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Neukaledonien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] (über Frankreich — räumliche Anwendung) |
| Neuseeland | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] [a] |
| Nicaragua | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Niederlande | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Niger | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Nigeria | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] [a] |
| Niue | Nicht geklärt | Wir können für einen Führerschein aus Niue keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von Haiti | Wir konnten keine Ratifikation, keinen Beitritt und keine räumliche Erstreckung feststellen, die Niue erfasst; daher lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2] |
| Nordkorea | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Nördliche Marianen | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] (über Vereinigte Staaten von Amerika — räumliche Anwendung) [a] |
| Nordmazedonien | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Ein Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Haiti keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [2] |
| Nordzypern | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Norwegen | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Oman | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Ein Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Haiti keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [2] |
| Österreich | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Osttimor | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Pakistan | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Ein Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Haiti keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [2] |
| Palästina | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Ein Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Haiti keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [2] |
| Palau | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Panama | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Papua-Neuguinea | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] [a] |
| Paraguay | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Peru | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] [a] |
| Philippinen | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Polen | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Portugal | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Puerto Rico | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] (über Vereinigte Staaten von Amerika — räumliche Anwendung) [a] |
| Republik Moldau | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Ein Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Haiti keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [2] |
| Réunion | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Ruanda | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Rumänien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Russische Föderation | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Saharauische Republik | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Saint-Martin | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Saint-Pierre und Miquelon | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] (über Frankreich — räumliche Anwendung) |
| Salomonen | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Sambia | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Samoa | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| San Marino | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| São Tomé und Príncipe | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Saudi-Arabien | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Ein Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Haiti keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [2] |
| Schweden | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Schweiz | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Ein Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Haiti keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [2] |
| Senegal | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Serbien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Seychellen | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Ein Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Haiti keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [2] |
| Sierra Leone | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Simbabwe | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] [a] |
| Singapur | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] [a] |
| Sint Maarten | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] (über Niederlande — räumliche Anwendung) |
| Slowakei | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Slowenien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Somalia | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Somaliland | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Spanien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Sri Lanka | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| St. Kitts und Nevis | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| St. Lucia | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| St. Vincent | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Südafrika | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Sudan | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Südkorea | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Südossetien | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Südsudan | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Suriname | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Syrien | Internationaler Führerschein oder Übersetzung | Nationaler Führerschein + Internationaler Führerschein (oder beglaubigte Übersetzung) | Führerschein nicht in lateinischer Schrift — das Gesetz verlangt eine beglaubigte Übersetzung; ein Internationaler Führerschein erfüllt diese Rolle |
| Tadschikistan | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Ein Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Haiti keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [2] |
| Taiwan | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Tansania | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Thailand | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Togo | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Tokelau | Nicht geklärt | Wir können für einen Führerschein aus Tokelau keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von Haiti | Wir konnten keine Ratifikation, keinen Beitritt und keine räumliche Erstreckung feststellen, die Tokelau erfasst; daher lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2] |
| Tonga | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Transnistrien | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Trinidad und Tobago | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] [a] |
| Tschad | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Tschechien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Tunesien | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
| Türkei | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Turkmenistan | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Ein Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Haiti keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [2] |
| Turks- und Caicosinseln | Nicht geklärt | Wir können für einen Führerschein aus Turks- und Caicosinseln keine Übereinkommensgrundlage bestätigen — klären Sie dies vor der Reise mit der Führerscheinbehörde von Haiti | Die Verwahrerunterlagen klären nicht, ob ein Straßenverkehrsübereinkommen Turks- und Caicosinseln erfasst: Der für seine internationalen Beziehungen zuständige Staat hat seine räumlichen Erstreckungen zum Übereinkommen von 1949 einzeln aufgeführt, ohne Turks- und Caicosinseln zu nennen, hat dem Verwahrer aber gesondert mitgeteilt, dass das Übereinkommen von 1949 für seine Kronbesitzungen und Überseegebiete in Kraft bleibt. So oder so lässt sich für den Führerschein keine Übereinkommensgrundlage feststellen — klären Sie dies vor der Reise mit den Behörden [2] |
| Tuvalu | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Uganda | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Ukraine | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Ein Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Haiti keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [2] |
| Ungarn | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Uruguay | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Ein Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Haiti keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [2] |
| Usbekistan | Nicht geklärt | Vor der Reise bei den örtlichen Behörden nachfragen | Ein Internationaler Führerschein nach 1968 hat in Haiti keine vertragliche Grundlage — das Land ist Vertragspartei beim Genfer Übereinkommen von 1949, nicht aber beim Wiener Übereinkommen von 1968 [2] |
| Vanuatu | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Vatikan | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Venezuela | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] [a] |
| Vereinigte Arabische Emirate | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) [a] |
| Vereinigtes Königreich | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Vereinigte Staaten von Amerika | Nationaler Führerschein genügt — Internationaler Führerschein empfohlen | Ihr nationaler Führerschein; ein Internationaler Führerschein ist ratsam | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] [a] |
| Vietnam | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Wallis und Futuna | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] (über Frankreich — räumliche Anwendung) |
| Westsahara | Nicht anerkannt | Bei den örtlichen Behörden nachfragen | Vertragspartei bei keinem der beiden Straßenverkehrsübereinkommen — der Führerschein ist nicht automatisch erfasst (Gültigkeitsklausel des Gesetzes) [2] |
| Zentralafrikanische Republik | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Führerscheindaten in lateinischer Schrift — keine Übersetzung nötig [1] |
| Zypern | Nationaler Führerschein genügt | Ihr nationaler Führerschein | Der Führerschein enthält eine lateinische Umschrift — keine Übersetzung nötig (wenn Ihr Führerschein die Angaben zusätzlich in lateinischer Schrift enthält) |
Quellen und Hinweise zur Tabelle oben
[1] 1949 Geneva Convention on Road Traffic, Art. 24(2) and Annex 9 para. 3
[2] UN Treaty Collection, Multilateral Treaties Deposited with the Secretary-General — status of the 1949 Geneva Convention on Road Traffic (chapter XI-B-1) and of the 1968 Vienna Convention on Road Traffic (chapter XI-B-19) — XI-B-1, XI-B-19
[a] Die Führerscheinklassen folgen nicht dem Schema A–E der Übereinkommen — Mietwagenpersonal kann einen Internationalen Führerschein verlangen, um sie zuzuordnen.
Einen Internationalen Führerschein müssen Sie vor der Reise beschaffen, und nur bestimmte Länder dürfen Ihnen einen ausstellen — einen amtlichen Internationalen Führerschein können Sie nicht in einem beliebigen fremden Land kaufen. Nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 darf ihn nur die Vertragspartei ausstellen, in der Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben und die Ihren Führerschein ausgestellt hat oder anerkennt — durch die zuständige Behörde dieser Vertragspartei oder durch einen von ihr hierzu ermächtigten Verband. Nach dem Genfer Übereinkommen von 1949 wird er von der zuständigen Behörde eines Vertragsstaats oder von einem von dieser Behörde hierzu ermächtigten Verband ausgestellt. Welche Stelle das ist, ist von Land zu Land verschieden: in manchen eine staatliche Stelle, in anderen ein ermächtigter Automobilclub.
Unabhängig davon bietet IDA ein digitales Internationales Fahrerdokument an — eine Übersetzung Ihres nationalen Führerscheins, die Sie zusammen mit ihm mitführen. Es ist kein Internationaler Führerschein, der nach den Übereinkommen von 1949 oder 1968 von der Stelle ausgestellt wird, die Ihr Land dafür ermächtigt, und es ist keine beglaubigte, beeidigte oder sonst amtliche Übersetzung: Keine Behörde beglaubigt es, und wo ein Land von Gesetzes wegen eine amtliche oder beglaubigte Übersetzung verlangt, erfüllt unser Dokument diese Anforderung nicht. Es ist eine private Übersetzung, die Ihren nationalen Führerschein an Mietwagenschaltern und bei Verkehrskontrollen lesbar machen soll.
Wer über die Besucherfrist hinaus bleibt, sollte einen haitianischen Führerschein erwerben, statt IDPs unbegrenzt zu erneuern. Führerscheine werden von der Direction de la Circulation et de la Police Routière (DCPR) der Police Nationale d'Haïti nach dem Décret relatif à l'immatriculation et à la circulation des véhicules von 2006 ausgestellt — nicht vom MTPTC, auf dessen Seite es keinen Führerscheindienst gibt. Sekundärquelle.
Ein paar Minuten echtes Videomaterial aus der Fahrerperspektive sind der schnellste Weg zu einem sicheren Gefühl vor Ihrer ersten Fahrt in Haiti:
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